Bildungswesen in der Schweiz

Bildungswesen in der Schweiz
Das Schweizer Bildungssystem (vereinfacht)

Im Schweizer Bildungssystem liegt die Schulungsverantwortung nicht ausschliesslich beim Bund, sondern ist auf Grund des Föderalismus vorwiegend Sache der Kantone. Man unterscheidet folgende Bereiche des Schweizer Schulsystems:

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war das Schulwesen vorwiegend eine kirchliche Aufgabe.

Mittelalter

Ab der Karolingerzeit waren die Klosterschulen die bedeutendsten Bildungsträger. Sie wurden in erster Linie von angehenden Mönchen frequentiert. In der Grundausbildung wurden sie in Lesen, Schreiben, Grammatik, Logik und Latein unterrichtet. An dem 12. Jahrhundert setzte setzten sich die Sieben Freie Künste durch. Darauf bauten die weitergehenden Studien in Philosophie und Theologie, Medizin oder Jurisprudenz auf.

Ab dem 13. Jahrhundert entstanden in verschiedenen Städten Stadt- und Ratsschulen. Nach der Grundausbildung, in der der Lateinunterricht überwog, arbeiteten die Sprösslinge der städtischen Führungsschicht als Gehilfen auf einer Kanzlei, bevor sie in die Politik und Diplomatie einstiegen, oder sie bildeten sich in einem Handelskontor weiter.

Die höheren Studien wurden ab dem 13. Jahrhundert an ausländischen Universitäten in Bologna, Siena, Pavia, Paris, Prag, Erfurt, Köln, Leipzig und Heidelberg absolviert. Dies konnten sich aber nur wenige, vor allem dem Klerus angehörige Studenten leisten. 1460 wurde als erste und lange Zeit einzige Hochschule der Schweiz die Universität Basel gegründet.

Frühe Neuzeit

In der frühen Neuzeit übten Gelehrte wie Erasmus von Rotterdam oder Petrus Ramus und Strömungen wie der Humanismus, die Reformation und die katholische Reform einen Einfluss auf das Schweizer Schulwesen aus.

Untere Schulen

Die unteren Schulen breiteten sich im ganzen Land aus. Die religiöse Erziehung des Volkes wurde zu einem wichtigen Ziel erklärt. Genf führte unter dem Einfluss von Johannes Calvin bereits 1536 die Schulpflicht ein. 1615 beauftragte Bern und 1637 Zürich alle Gemeinden, Schulen einzuführen. Auch in katholischen Gebieten wurden immer breitere Bevölkerungsschichten unterrichtet.

Allerdings misstraute die Obrigkeit stets der Volksbildung, da sie befürchtete, die Popularisierung der Bildung könnte ihr Machtmonopol in Frage stellen. Die Qualität der Schulen variierte stark. Je nach Region, sozialer Zugehörigkeit und Geschlecht schwankte die Alphabetisierungsrate erheblich. Im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts wies Genf eine fast abgeschlossene Alphabetisierung auf, während in Zürich und Zug rund drei Viertel und im Tessin knapp ein Drittel zumindest lesen konnte. In abgelegene Gebieten war das Bildungsangebot schlechter.

Die unteren Schulen unterrichteten hauptsächlich Lesen von Druck- und Handschriften. Schreiben lernte nur ein Teil der Schülerschaft und rechnen konnten noch weniger. Der Unterricht fusste hauptsächlich auf dem Einzelunterricht der Lehrperson und auf dem gegenseitigen Unterricht der Lernenden. Jedes Kind übte für sich allein, der Lehrer kam zur Kontrolle vorbei. Lesen wurde mit Hilfe des Buchstabierens und Lautierens gelernt. Mit dem Katechismus wurde das mechanische Auswendiglernen eingeführt.

Mittlere und höhere Schulen

Die mittlere und höhere Schulbildung übernahmen in den katholischen Gebieten die Jesuitenschulen, in reformierten die Lateinschulen. Bei der Mädchenausbildung spielte der Schulorden der Ursulinen eine wichtige Rolle. Im Gefolge des Humanismus und der Reformation wandten sich die höheren Schulen den Werten der Antike (Kunst, Literatur, Philosophie) zu und unterrichteten auch Griechisch, Hebräisch und klassisches Latein.

In Zürich, Bern, Lausanne und Genf entstanden unter dem Einfluss der Reformatoren höhere Lehranstalten zur Ausbildung von Pfarrern. Mit der Reformation in Basel ging für die Katholiken die dortige Universität verloren. Einen gewissen Ersatz stellte das Collegium Helveticum in Mailand dar.

Erneuerung ab 1750

In Berufung auf Jean-Jacques Rousseau und Johann Heinrich Pestalozzi wurden pädagogische Reformen angestrebt. Auch der Pietismus und die Philosophie der Aufklärung führten zu einer Erneuerung des Schulsystems. Die neuen Anforderungen an die Schule waren:

  • Förderung von echter Religiosität
  • Formung von guten Staatsbürgern
  • auf die Jugend zugeschnittene Unterrichtsmethoden
  • auf das praktische Leben ausgerichteter Lehrstoff

Die Umsetzung der Reformvorschläge wurde auf allen Schulstufen in Angriff genommen. Die Elementarschulen betonten Schreiben und Rechnen und boten weitere praxisorientierte Fächer an. Klöster wie St. Urban und Bellelay bauten Musterschulen auf und widmeten sich der Ausbildung von Lehrkräften sowie der Herausgabe von Lehrmitteln. Der Einzelunterricht und das mechanische Auswendiglernen wurden durch die Einführung von Schulklassen und neuen Lehrmethoden wie den Frontalunterricht abgelöst. In den Gymnasien in den reformierten Städten bekamen die Muttersprache und Geschichte einen höheren Stellenwert. Auch die Mittelschulen der katholischen Orte öffneten sich den Postulaten der Aufklärung. Die Akademien der reformierten Städte wurden weiter ausgebaut. Trotz diesen Entwicklungsschritten blieb das Schweizer Bildungssystem reformbedürftig.

In der Zeit der Helvetik (1798–1803) versuchte Bildungsminister Philipp Albert Stapfer mit einem für die gesamte Schweiz geltenden Volksschulgesetz, einer Reform der Lehrerausbildung und der Etablierung von Erziehungsräten und Schulinspektoren Fortschritte zu machen. Die anschliessende Mediation und Restauration führte aber wieder zu grösseren Unterschieden zwischen den kantonalen Schulsystemen. Jedoch wurde in die Ausbildung der Lehrer investiert und ansatzweise eine Vereinheitlichung erreicht.

Der Unterricht an den Volksschulen umfasste v.a. die Fächer Religion, Lesen, Schreiben und Singen. Der von vielen Schulverwaltungen verordnete Frontalunterricht stiess auf Kritik, setzte sich aber schliesslich gegen den „Einzelunterricht in der Gruppe“ durch. Die unterrichtsmethodischen Vorschläge von Johann Heinrich Pestalozzi kamen kaum zu Anwendung. Vielmehr wurden die Lancasterschulen als geeignetes Mittel angesehen, grosse Gruppen von Kindern mit unterschiedlichen Kenntnissen und Fertigkeiten zu unterrichten. Später wurde die Pädagogik Johann Friedrich Herbarts bestimmend.

Ausbau ab 1830

Während der Regeneration (1830–48) erhielt das Schweizer Schulwesen neue Reformanstösse. Das Diktum Heinrich Zschokkes, wonach die Volksbildung Volksbefreiung sei, wurde zum Losungswort der Schulpolitik der regenerierten Kantone. Neben weiteren Primarschulen wurden auf dem Land nun weiterführende Schulen eingerichtet – je nach Kanton hiessen sie Sekundarschule, Bezirk- oder Realschule. Ferner errichtete man Taubstummen- und Blindenanstalten, aber auch Armenschulen sowie Volks- und Jugendbibliotheken zur Hebung der Volksbildung. Der Druck auf die Eltern, ihre Kinder zur Schule zu schicken und diese nicht für Arbeiten zu Hause einzusetzen, wurde verstärkt. Den wirksamsten Hebel zur Qualitätssteigerung erkannte man in der Lehrerbildung, was zur Gründung weiterer kantonaler Lehrerseminarien führte. Ebenfalls in die Zeit der Regeneration fiel die Gründung von Universitäten, so 1833 in Zürich und 1834 in Bern.

Das Zürcher Schulgesetz von 1832, das Hans Georg Nägeli und Ignaz Thomas Scherr geprägt hatten, brachte eine erhebliche Vereinheitlichung. Es wurde von Ostschweizer Kantonen übernommen. Die Primarschule zerfiel in die Alltagsschule, die sechs Jahre dauerte (ab 1899 acht Jahre), und in die dreijährige Repetier- oder Ergänzungsschule. Höheren Ansprüchen genügten die auf drei Jahre ausgerichteten Sekundarschulen. Ein auf die einzelnen Schultypen abgestimmter Unterrichtsplan legte die Lehrziele der Jahresklassen fachbezogen fest. Die Schulen mussten obligatorische Lehrmittel verwenden, nicht zuletzt, um die Methodik des Frontalunterrichts zu festigen. Das Zürcher Schulgesetz sorgte für eine selbstständige Stellung der Schulen, indem es deren administrative Führung gewählten Gemeindebehörden übergab. Weiter bestimmte es die Selektionskriterien und die Entlöhnung der Lehrkräfte.

In der Westschweiz fand eine ähnliche Entwicklung statt. Der Kanton Waadt erliess 1834 ein Schulgesetz und rief 1833 ein Lehrerinnen- und Lehrerseminar in Lausanne ins Leben. Etwas später als in der Deutschschweiz wurden auch in der Westschweiz Universitäten errichtet, so 1873 in Genf, 1889 in Freiburg, 1890 in Lausanne und 1909 in Neuenburg.

Verfassungsmässiges Unterrichtsobligatorium

Trotz der Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen bildeten sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts auf der Stufe der Volksschule einige Gemeinsamkeiten heraus. Die wichtigste Gemeinsamkeit war der seit der Totalrevision der Bundesverfassung 1874 für alle Kinder obligatorische, unentgeltliche und bekenntnisunabhängige Unterricht der Primarschule. Der kirchliche Einfluss wurde insbesondere im Kulturkampf zurückgebunden. Durch die Gemeinde- und Kantonsautonomie in Schulangelegenheiten blieben aber grosse Unterschiede bezüglich der Dauer der obligatorischen Schulzeit, des Zeitpunkts des Schuleintritts, der Lehrpläne und der Bedingungen für Schulübertritte, der Ausbildung von Lehrkräften und der Produktion von Lehrmitteln bestehen. 1882 wurde in einem Referendum der sogenannte Schulvogt abgelehnt.

Die meisten Kantone boten schon vor dem Jahrhundertwechsel nicht nur unentgeltlichen Primarunterricht, sondern auch unentgeltliche Lehrmittel und kostenloses Schulmaterial an.

20. Jahrhundert

Im 20. Jahrhundert gab es an der Aufteilung der Kompetenzen im Bildungsbereich zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden keine nennenswerten Änderungen. Ein eidgenössisches Bildungsministerium wurde nie eingerichtet. Erst ab den 1960er Jahren wurden die Forderungen nach nationaler und später internationaler Vereinheitlichung lauter.

Ein wichtiges rechtliches Instrument zur Vereinheitlichung der Schulsysteme stellt das Konkordat über die Schulkoordination von 1970 dar, das Fragen des Schuleintritts, der Schuldauer und des Schuljahresbeginns regelt, und dem bis 2001 alle Kantone ausser dem Kanton Tessin beitraten. Auch auf Druck von aussen wurde zum Jahrtausendwechsel eine Vereinheitlichung der kantonalen Schulsyteme eingeleitet. Im Gegensatz zur Entwicklung auf der politisch-rechtlicher Ebene glichen sich die pädagogischen und didaktischen Methoden weitgehend an.

Schulungsverantwortung

Der Bund und die Kantone teilen sich die Verantwortung für das Bildungswesen, wobei die Kantone weitgehend grosse Autonomie haben. Die Bundesverfassung garantiert einen freien Grundschulunterricht. Dennoch machen ungefähr 200 Familien in der Schweiz vom Recht des Hausunterrichts bzw. Unschooling Gebrauch. Der Bund stellt sicher, dass die Schulen den Qualitätsanforderungen genügen. Sonst haben die Kantone die alleinige Kompetenz. Die Bestimmungen zur Schulpflicht bzw. Bildungspflicht, die Dauer der Primarschule sowie die Anzahl der Ebenen (Leistungsniveau) in der Sekundarstufe I variieren von Kanton zu Kanton.

In den weiterführenden Schulen (Sekundarstufe II) hat der Bund etwas grössere Kompetenzen. Die Kantone sind jedoch weiterhin für die Ausführung zuständig und ihnen obliegt die Verantwortung. So werden die Abschlussprüfungen kantonal geregelt, die Ausweise (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis nach einer Lehre, Berufsmatura, Matura) jedoch vom Bund gestellt oder anerkannt.

In der Tertiärstufe sind die Kompetenzen ebenfalls verteilt. Dem Bund obliegt die Regelungskompetenz für den Bereich der höheren Berufsbildung, das heisst, er ist für die höhere Berufsbildung wie auch für die Fachhochschulen (FH) und die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) verantwortlich. Bei den Universitäten liegt die Obhut wiederum bei den Kantonen. Sie werden vom Bund finanziell unterstützt.

Es gibt somit der Schweiz nicht ein einheitliches, sondern 26 verschiedene Schulsysteme - je eines pro Kanton. Dennoch kann man aufgrund der interkantonalen Abkommen von einem Schweizer Schul- oder Bildungssystem sprechen.

Schulstufen

Vorschulstufe

Ziele

Der Kindergarten (frz. École enfantine, it. Scuola dell’infanzia) fördert die Entwicklung der Kinder und bereitet sie auf den Schuleintritt vor. Betont wird die Förderung der Selbstständigkeit der Kinder, sowie Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen. Dies geschieht ohne systematische Leistungsbeurteilung und ohne Selektion, d.h. ohne Einteilung in Leistungsgruppen. Die Schulfähigkeit der Kinder wird am Ende des Kindergartens durch die Lehrperson des Kindergartens beurteilt. In einigen Kantonen liegt der endgültige Entscheid für den Schuleintritt bzw. die Rückstellung bei den Eltern. In anderen Kantonen entscheiden schliesslich die Schulpflegen bzw. Inspektorate, Schulkommissionen oder Erziehungsdirektionen. In einigen Kantonen der Deutschschweiz werden Schulreifetests durchgeführt.

Lehrplan/Fächer

In den Kindergartenlehrplänen werden Ziele für Fachbereiche formuliert (z.B. für die Fachbereiche Mensch und Umwelt, Bewegung, Gestalten, Musik, Sprache, Mathematik) und es werden fächerübergreifende Lernziele formuliert (z.B. Bewegungsmöglichkeiten, Wahrnehmungsfähigkeit, Umgang mit Erfolg und Misserfolg).

Aufnahme

Für den Eintritt in den Kindergarten gibt es weder Prüfungen noch Aufnahmeverfahren.

Freiwilligkeit

Der Besuch des Kindergartens war bis 1999 freiwillig. Seit 1999 haben mehrere Kantone ein Kindergartenobligatorium eingeführt. Im Schuljahr 2007/08 war in 14 Kantonen der Besuch von zumindest einem Kindergartenjahr obligatorisch.

Kosten und Finanzierung

Der Besuch öffentlicher Kindergärten ist kostenlos. Kindergärten werden in erster Linie von den Gemeinden finanziert. Die Kantone leisten Beiträge an die Lohnkosten für Lehrerinnen und Lehrer.

Dauer, Unterrichtszeit und Klassengrösse

In der Regel geht ein Kind 1–2 Jahre in den Kindergarten (Durchschnitt 1,9 Jahre). Die meisten Kinder beginnen mit dem Besuch des Kindergartens erst mit 5 oder 6 Jahren. Die Unterrichtszeit beträgt pro Woche 18 bis 22 Stunden. Einige Kantone und Gemeinden haben Blockzeiten (zumindest drei Stunden vormittags) eingeführt. Im Durchschnitt sind 18 Kinder in einer Klasse.[1]

Statistik (Schuljahr 03/04, Daten BFS)

86 % aller Kinder besuchen zwei Kindergartenjahre.[2] 98,5 % der Kinder besuchen zumindest ein Jahr den Kindergarten. Das sind rund 154’000 Kinder (davon 48,7 % Mädchen). Der Anteil der ausländischen Kinder beläuft sich auf 27,2 %. 7300 Lehrpersonen für Kindergärten teilen sich 5900 Vollzeitstellen.[3]

Entwicklungen

In verschiedenen Kantonen laufen Schulversuche, den Kindergarten mit der ersten oder den beiden ersten Primarschuljahre in einer dreijährigen sogenannten Grundstufe bzw. vierjährigen Basisstufe zusammenzuführen. Dadurch ergibt sich ein fliessender Übergang zwischen Kindergarten und Schule. Je nach Entwicklung des Kindes kann die Dauer der Grund- bzw. Basisstufe verkürzt oder verlängert werden.

Primarstufe

Hauptartikel: Primarschule

Der Besuch der obligatorischen Primarstufe ist in den öffentlichen Schulen kostenlos. Sie dauert in den meisten Kantonen sechs Jahre. Der Übertritt von der Vorschulstufe in die Primarstufe geschieht ohne Prüfung. Pro Woche werden (je nach Stufe) 23-32 Lektionen erteilt.

Das Ziel der Primarschule besteht darin, dass Schüler ihre intellektuellen und schöpferischen Fähigkeiten entfalten, ihre körperlichen und musischen Fähigkeiten entwickeln und Verantwortungsbewusstsein gegenüber sich selbst, der Umwelt, ihren Mitmenschen und der Gesellschaft entwickeln. Die Kantone legen die Lehrpläne fest. In allen Kantonen werden auf der Primarstufe die folgenden Fächer unterrichtet: eine Landessprache (je nach Region Deutsch, Französisch, Italienisch oder Romanisch), eine Fremdsprache, Mathematik, Geschichte und Staatskunde, Geografie, Naturwissenschaften, Zeichnen und Gestalten, Handarbeit und Werken, Musik, Sport.

Die schulischen Leistungen werden mittels Noten oder mittels Lernberichten beurteilt. Während des ersten Schuljahrs gibt es in der Mehrzahl der Kantone keine Noten, sondern Beurteilungsgespräche oder Lernberichte. Noten werden meist mit einer Notenskala von 1 bis 6 (6 = beste Note) verteilt. Zweimal pro Jahr erhalten die Schüler ein Zeugnis oder Lernbericht.

Sekundarstufe I

Ziele

Die Sekundarstufe I vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung. Sie bereitet auf eine Berufsbildung oder auf den Übertritt in weiterführende Schulen der Sekundarstufe II wie Maturitätsschulen oder Fachmittelschulen (FMS) vor.

Lehrplan/Fächer

Für die Lehrpläne der Sekundarstufe I sind die Kantone verantwortlich. Unterrichtet werden in allen Schultypen der Sekundarstufe I folgende Fächer: eine Landessprache (je nach Region Deutsch, Französisch, Italienisch oder Romanisch), grundsätzlich 2 Fremdsprachen, wovon mindestens eine Fremdsprache eine Landessprache ist (in einigen Kantonen können die Schüler des Schultyps mit Grundansprüchen von einer Fremdsprache dispensiert werden), Mathematik, Naturwissenschaften, Geografie, Geschichte und Staatskunde, Hauswirtschaft, Handarbeiten und Werken, Zeichnen und Gestalten, Musik, Sport.

Drei Schulen

Auf der Sekundarstufe I gibt es Schulen mit Grundansprüchen, Schulen mit erweiterten Ansprüchen und Schulen ohne Selektion.

Aufnahme

Der Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I erfolgt für die Schulen mit Grundansprüchen ohne Prüfung. Der Übertritt an Schulen mit erweiterten Ansprüchen stützt sich auf Empfehlungen der Lehrkräfte der Primarstufe. Ausschlaggebend sind gute schulische Leistungen (insbesondere in der ersten Landessprache, in Fremdsprachen und in Mathematik), sowie individuellen Leistungsentwicklung und des Arbeits- und Lernverhaltens. In einigen Kantonen wird das Bestehen einer Prüfung verlangt, insbesondere dann, wenn keine Empfehlung der Lehrkräfte vorliegt.

Obligatorium

Der Besuch der Sekundarstufe I ist obligatorisch.

Kosten

Der Besuch öffentlicher Schulen der Sekundarstufe I ist kostenlos.

Dauer, Unterrichtszeit und Klassengrösse

In zwanzig Kantonen dauert die Sekundarstufe 3 Jahre, in den übrigen sechs Kantonen vier oder fünf Jahre. Die Zahl der Unterrichtsstunden beträgt 27-37 Lektionen pro Woche. Die durchschnittliche Klassengrösse beträgt 19 Schüler. (Daten BFS 1999-2005)

Statistik (Schuljahr 03/04)

Über 297'000 Schüler (davon 49,6% Mädchen) besuchen die Sekundarstufe I. Davon besuchen 80'500 die Sekundarstufe I Grundansprüche, 171'300 die Sekundarstufe I erweiterte Ansprüche und 45'400 die Sekundarstufe I ohne Selektion. Der Anteil der ausländischen Schüler beläuft sich auf rund 21%. 22600 Lehrpersonen teilen sich 19200 Vollzeitstellen. (Daten BFS 1999-2005)

Sekundarstufe II

Die Sekundarstufe II besteht aus berufsbildenden und allgemeinbildenden Ausbildungsgängen. Rund 90% der Jugendlichen schliessen die Sekundarstufe II ab.

Berufsbildende Ausbildungsgänge

Ziele

Berufsbildende Ausbildungsgänge gibt es als zweijährige Grundbildung (Berufsattest) und drei- oder vierjährige Grundbildung (Berufslehre mit Fähigkeitszeugnis). Dabei werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die zur Ausübung einer Tätigkeit in einem bestimmten Beruf erforderlich sind. Die Ausbildung umfasst berufliche Praxis ebenso wie berufskundliche und allgemein bildende Bildung. Daneben oder danach kann zur Vertiefung der Allgemeinbildung die Berufsmaturität erlangt werden.

Zweijährige Grundbildung

Die zweijährige Grundbildung hat die bisherige Anlehre ersetzt. Der Abschluss besteht in einem eidgenössischen Berufsattest.

Drei- oder vierjährige Grundbildung

Die drei- oder vierjährige Grundbildung wird mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abgeschlossen und bereitet zur Ausübung eines Berufs vor. Zur Auswahl stehen über 200 Lehrberufe.

Grundsätzlich kann ohne Prüfung eine Berufsbildung angetreten werden. In der Praxis ist es so, dass Lehrbetriebe die Lernenden aufgrund der Leistungen auf der Sekundarstufe I und im Anschluss an eine Bewerbung und ein Vorstellungsgespräch, oftmals auch aufgrund von Eignungsabklärungen oder Eintrittsprüfungen auswählen.

Die Berufsbildung wird im Lehrbetrieb, in der Berufsfachschule und in überbetrieblichen Kursen vermittelt. Im Lehrbetrieb werden während drei bis vier Tagen pro Woche die berufspraktischen Fähigkeiten unterrichtet und in der Berufsfachschule während ein bis zwei Tagen pro Woche die schulische Bildung. Es bestehen auch andere Organisationsformen der beruflichen Grundbildung wie schulische Vollzeitangebote (z.B. Lehrwerkstätten oder Informatikmittelschulen). Ergänzend dazu wird Unterricht in überbetrieblichen Kursen angeboten.

Berufsmaturität

Die Berufsmaturität ist eine Allgemeinbildung und ergänzt die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung. Sie kann entweder durch den Besuch einer entsprechenden Ausbildungsinstitution mit einer anschliessenden Abschlussprüfung parallel zur beruflichen Grundbildung oder nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung oder schulunabhängig anlässlich der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen nach der abgeschlossenen beruflichen Grundbildung erlangt werden.

Die Berufsmaturität gibt es in sechs Richtungen: technisch, kaufmännisch, gestalterisch, gewerblich, naturwissenschaftlich und neu in gesundheitlicher und sozialer Richtung. Es werden folgende sechs Grundlagenfächer unterrichtet: erste Landessprache, zweite Landessprache, dritte Sprache, Geschichte/Staatslehre, Volkswirtschaft/Betriebswirtschaft/Recht, Mathematik. Zudem werden richtungsspezifische Schwerpunktfächer und Ergänzungsfächer angeboten.

Die Aufnahme der Schüler erfolgt über ein kantonal geregeltes Aufnahmeverfahren.

Statistik (Schuljahr 03/04)

210'000 Jugendliche absolvieren auf der Sekundarstufe II eine Berufsbildung (Frauenanteil 45%). Häufig gewählte Lehrberufe sind: Kaufmann/Kauffrau, Verkäufer/Verkäuferin, Detailhandelsangestellte/Detailhandelsangestellter, Koch/Köchin, Elektromonteur/Elektromonteurin. Gegen 10'000 erlangen die Berufsmaturität. (Daten BFS 2003-2005)

Allgemeinbildende Ausbildungsgänge

Zu den allgemein bildenden Schulen zählen die Maturitätsschulen (Gymnasien) und die Fachmittelschulen (FMS).

Maturitätsschulen (Gymnasien)

Ziele Das Ziel der Maturitätsschulen ist es, Schülern grundlegende Kenntnisse zu vermitteln sowie die geistige Offenheit und die Fähigkeit zum selbstständigen Urteilen zu fördern. Die persönliche Reife (Maturität) gilt als Voraussetzung für ein Hochschulstudium. Gefördert werden Intellekt, Persönlichkeitsentwicklung, Wissensbeschaffung und der Umgang mit Informationstechnologien.

Lehrplan/Fächer

Die Ausbildung in einer Maturitätschule dauert 3-4 Jahre. Die Stufen werden in einigen Kantonen Quarta, Tertia, Sekunda und Prima genannt.

Die Schüler werden in sieben Grundlagenfächern, einem Schwerpunktfach und einem Ergänzungsfach unterrichtet. Der zeitliche Anteil der Fächer ist dabei wie folgt:

  • Grundlagenfächer - Sprachen: 30-40 %
  • Grundlagenfächer - Mathematik und Naturwissenschaften: 20-30 %
  • Grundlagenfächer - Geistes- und Sozialwissenschaften: 10-20 %
  • Grundlagenfächer - Kunst: 5-10 %
  • Schwerpunktfach, Ergänzungsfach, Maturitätsarbeit: 15-25 %

Die Grundlagenfächer sind: die Erstsprache (Deutsch, Französisch, Italienisch, nicht aber Romanisch), eine zweite Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch), eine dritte Sprache (eine dritte Landessprache, Englisch oder eine alte Sprache), Mathematik, Naturwissenschaften: Biologie, Chemie und Physik, Geistes- und Sozialwissenschaften: Geschichte, Geographie und Einführung in Wirtschaft und Recht, Bildnerisches Gestalten und/oder Musik

Das Schwerpunktfach ist aus folgenden 8 Fächern bzw. Fächergruppen auszuwählen: alte Sprachen (Latein und/oder Griechisch), eine moderne Sprache (eine dritte Landessprache, Englisch, Spanisch oder Russisch), Physik und Anwendungen der Mathematik (PAM), Biologie und Chemie (BC), Wirtschaft und Recht (WR), Philosophie/Psychologie/Pädagogik (PPP), Bildnerisches Gestalten(BG), Musik

Das Ergänzungsfach ist aus folgenden 13 Fächern bzw. Fächergruppen auszuwählen: Physik, Chemie, Biologie, Anwendungen der Mathematik, Geschichte, Geographie, Philosophie, Religionslehre, Wirtschaft und Recht, Pädagogik/Psychologie, Bildnerisches Gestalten, Musik, Sport. Ab dem Schuljahr 2008/2009 kann nach der teilrevidierten MAR jetzt auch Informatik als Ergänzungsfach belegt werden.

Aufnahme

Jeder Kanton legt eigenständig die Aufnahmebedingungen fest. In mehr als der Hälfte der Kantone erfolgt der Übertritt in eine Maturitätsschule bei sehr guten Leistungen auf der Sekundarstufe I ohne Aufnahmeprüfung und mittels Erfahrungsnoten und Beurteilungen von Lehrkräften. In den anderen Kantonen wird zusätzlich eine schriftliche und mündliche Aufnahmeprüfung durchgeführt. Das erste Semester der Maturitätsschule gilt als Probezeit.

Dauer und Unterrichtszeit

Die Dauer der Maturitätsschulen beträgt 3-4 Jahre. Im Durchschnitt werden 36 Lektionen Unterricht pro Woche angeboten.

Abschluss

Die Ausbildung wird mit der Matura abgeschlossen. Dieses Zeugnis ermöglicht den Zugang zu den Hochschulen.

Statistik (Schuljahr 03/04)

Rund 63'400 besuchen eine Maturitätsschule (davon Frauen 56%). Der Anteil der Schüler, welche private Maturitätsschulen besuchen, beträgt 8%.Der Anteil ausländischer Schüler liegt bei knapp 13%. 2004 sind rund 16'000 schweizerische Maturitätszeugnisse ausgestellt worden. Es werden 170 Maturitätsschulen geführt, deren Maturitätsausweise vom Bund und den Kantonen anerkannt sind. Die Anzahl der Vollzeitstellen für Lehrpersonen betrug 7500. (Daten IDES 2004/2005)

Fachmittelschulen (FMS)

Ziel

Fachmittelschulen vermitteln eine vertiefte Allgemeinbildung, fördern die Selbst- und Sozialkompetenz und bereiten durch ihre Ausrichtung auf bestimmte Berufsfelder auf die Berufsbildung, höhere Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) vor.

Lehrplan/Fächer

Der allgemein bildende Unterricht umfasst Sprachen und Kommunikation, Mathematik und Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Musische Fächer und Sport. Berufsfeldbezogene Fächer vermitteln berufsspezifische Grundkenntnisse und Haltungen eines bestimmten Berufsfeldes und bereiten vor allem auf Ausbildungen in folgenden Bereiche vor: Gesundheit, Soziales, Pädagogik, Kommunikation und Information, Gestaltung und Kunst, Musik und Theater. Zusätzlich wird ein Praktikum und eine selbstständige Vertiefungsarbeit verlangt.

Dauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Aufnahme

Die Aufnahme ist kantonal geregelt.

Abschluss

Die Fachmittelschule wird mit dem Fachmittelschulabschluss (Erstabschluss) oder der Fachmaturität abgeschlossen.

Tertiärstufe

Die Tertiärstufe umfasst Ausbildungen im Bereich der höheren Berufsbildung und der Hochschulen. Zur höheren Berufsbildung zählen Berufs- und höhere Fachprüfungen sowie höhere Fachschulen (HF). Zu den Hochschulen zählen universitäre Hochschulen, Fachhochschulen (FH) und Pädagogische Hochschulen (PH).

Höherere Berufsbildung

Die höhere Berufsbildung dient auf der Tertiärstufe der Vermittlung und dem Erwerb von Qualifikationen, die für die Ausübung von anspruchs- und verantwortungsvollen Berufstätigkeiten erforderlich sind.

Berufs- und höhere Fachprüfungen

Angeboten werden über 350 Prüfungen. Die Berufsprüfung wird mit einem eidgenössischen Fachausweis, die höhere Fachprüfung mit einem Diplom abgeschlossen.

Höhere Fachschulen (HF)

Die höheren Fachschulen bieten Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an für die Bereiche Technik; Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirtschaft; Wirtschaft; Land- und Waldwirtschaft; Gesundheit; Soziales und Erwachsenenbildung; Künste und Gestaltung.

Hochschulen

Siehe auch Schweizer Universitäten und Fachhochschulen

Zu den Hochschulen zählen die 12 universitären Hochschulen (10 kantonale Universitäten und 2 technische Hochschulen), die 8 Fachhochschulen (7 öffentliche und 1 private) und die 16 pädagogischen Hochschulen.

Universitäre Hochschulen

Die kantonalen universitären Hochschulen bieten Studiengänge in Theologie, Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften, Recht, Wirtschaft, Medizin und Pharmazie an.

Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen bieten Studiengänge in Natur- und Ingenieurwissenschaften, Architektur, Mathematik, Pharmazeutische Wissenschaften sowie Sport- und Militärwissenschaften an.

Fachhochschulen (FH)

Die Fachhochschulen bieten praxisbezogene Studiengänge in den folgenden Bereichen an: Technik und Informationstechnologie; Architektur, Bau und Planungswesen; Chemie und Life Sciences; Land- und Forstwirtschaft; Wirtschaft und Dienstleistungen; Design; Gesundheit, soziale Arbeit; Kunst, Musik, Theater sowie angewandte Psychologie und angewandte Linguistik.

Pädagogische Hochschulen

Die pädagogischen Hochschulen bieten Studiengänge im Bereich der Lehrerausbildung an.

Quartiärstufe (Weiterbildung)

Die Weiterbildungsangebotsbörse (WAB) ist ein Angebot von Bund und Kantonen. Sie umfasst über 30'000 Kurse und Lehrgänge von der beruflichen Weiterbildung über Fachhochschulangebote bis zur allgemeinen Erwachsenenbildung.

Heil- und Sonderpädagogik

Für Kinder und Jugendliche, welche die üblichen schulischen Anforderungen nicht erfüllen können gibt es besondere Schulungsformen. Die besondere Schulung umfasst Sonderschulen, Sonderklassen und ambulante Förder-, Beratungs- und Therapieangebote.

Statistik (Schuljahr 03/04)

50'431 Schüler besuchten Sonderschulen. Das sind 6,6% aller Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Der Anteil der Mädchen und Frauen in Sonderschulen beträgt 37,8%, der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer 45,7%. Die durchschnittliche Klassengrösse beträgt 9,2 Schüler.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Vorschulstufe in Zahlen, educa.ch, Zahlen des Bundesamtes für Statistik, 1999-2005. Abgerufen am 26. Dezember 2008.
  2. EDK Faktenblatt Kindergarten-Obligatorium (PDF). Abgerufen am 26. Dezember 2008.
  3. Die Vorschulstufe in Zahlen, educa.ch, Zahlen des Bundesamtes für Statistik fürs Schuljahr 2003/04. Abgerufen am 26. Dezember 2008.

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