Bischofssynode

Bischofssynode

Die Bischofssynode ist ein Gremium in der römisch-katholischen Kirche, das von Papst Paul VI. durch das Motu proprio Apostolica sollicitudo am 15. September 1965 eingerichtet worden ist.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Stellung

Aufgabenbereich

Als Zielsetzung der Bischofssynode gilt, die Beziehung zwischen Papst und Bischöfen aus aller Welt zu intensivieren und über allgemeine kirchliche Angelegenheiten zu beraten[1]. Ihre Einrichtung geht auf das Zweite Vatikanische Konzil zurück. Dort wurde der Gedanke der Kollegialität der Bischöfe entscheidend vorangetrieben und konstituiert. Dem trug Papst Paul VI. mit der Einrichtung der Synode Rechnung.

Die Bischofssynode ist ein kirchliches Beratungsorgan des Papstes. Sie tritt zusammen, um vom Papst vorgelegte Verhandlungsgegenstände zu beraten. Nur in einem außerordentlichen Einzelfall kann sie durch Bevollmächtigung des Papstes rechtsverbindliche Dekrete erlassen. In diesem Fall werden die Dekrete durch den Papst in Kraft gesetzt (can. 343 CIC). Sie sind nicht Ausdruck der Willensbildung des Bischofskollegiums, dessen Höchstgewalt keiner Bevollmächtigung durch den Papst bedarf[2]. Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu einem ökumenischen Konzil. Bislang hat es keinen Fall eines solchen Dekrets gegeben[2]. In der Regel folgt auf die Synode ein vom Papst erlassenes so genanntes Nachsynodales Apostolisches Schreiben, das die Ergebnisse der Beratungstätigkeit zusammenfasst.

Päpstliche Rechte

Die Bischofssynode untersteht direkt der Autorität des Papstes (can. 344 CIC). Seine Vorrechte sind in can. 344 CIC aufgeführt. Ihm kommt das Einberufungsrecht zu (n. 1), die Bestätigung der zur Synode Gewählten sowie die Ernennung der übrigen (n. 2), die Bestimmung der Verhandlungsgegenstände unter Einhaltung einer angemessenen Frist (n. 3), die Bestimmung der Tagesordnung (n. 4), der persönliche Vorsitz oder die Bestimmung eines Vertreters (n. 5) sowie Schließen, Verlegen Unterbrechung oder Aufhebung der Synode (n. 6).

Tritt während der Synode Sedisvakanz oder Behinderung des Apostolischen Stuhls ein, ist die Synode unterbrochen (can. 347 CIC, Art. 1 § 2 Ordo Synodi Episcoporum).

Mitglieder

Die Mitgliedschaft wurde durch das Motu Proprio Apostolica Sollicitudo geregelt. Im Jahr 2006 wurde ein überarbeiteter Ordo Synodi Episcoporum herausgegeben[3]. Die Mitgliedschaft endet immer mit dem Abschluss der Synode.

Versammlungsformen

Bei den Versammlungen der Bischofssynode wird unterschieden zwischen den Ordentlichen Generalversammlungen (can. 346 § 1 CIC), den Außerordentlichen Generalversammlungen (can. 346 § 2 CIC) und den Spezialversammlungen (can. 346 § 3 CIC). Generalversammlungen beraten in Fragen, die die ganze Kirche betreffen, Spezialversammlungen in Fragen, die eine Region odere mehrere bestimmte Regionen betreffen[4].

Ordentliche Generalversammlung

Die Ordentliche Generalversammlung besteht aus gewählten, entsandten und ernannten Synodalen. Gewählt werden die jeweiligen Vertreter der nationalen Bischofskonferenzen der Lateinischen Kirche und einige Vertreter der klerikalen Ordensverbände. Entsandt werden die Oberhäupter der autonomen orientalischen Patriarchats-, Großerzbischofs- und Metropolitankirchen sui iuris. Die Kardinalpräsides der römischen Dikasterien und alle übrigen Synodalen werden ernannt[5].

Außerordentliche Generalversammlung

Die Außerordentliche Generalversammlung soll schneller zusammentreten können, daher wird auf die Wahlen von Vertretern der Bischofskonferenzen verzichtet. Stattdessen werden die Konferenzen durch ihren Vorsitzenden oder dessen ersten Stellvertreter vertreten. Ansonsten besteht kein Unterschied zur Ordentlichen Generalversammlung.

Spezialversammlung

An der Spezialversammlung nehmen nur Vertreter der betreffenden Region teil. Zudem nehmen nur die Kardinalpräsides teil, deren Kurienbehörde einen Bezug zu den Verhandlungsgegenständen hat.

Ständiges Generalsekretariat

Die Bischofssynode ist als dauerhaftes Verfassungsorgan konstituiert. Diesem Umstand trägt die Einrichtung des ständigen Generalsekretariats Rechnung[6]. Der Generalsekretär wird vom Papst auf Dauer ernannt (can. 348 CIC). Ihm steht der Sekretariatsrat zur Seite. Zwölf Mitglieder des Rats werden von der Generalversammlung der Bischofssynode am Ende der Versammlung mit Hinblick auf die nächste gewählt, drei weitere vom Papst ernannt (Art. 13 Ordo Synodi Episcoporum). Der Rat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Die Amtszeit der Mitglieder endet mit Zusammentritt der nächsten Generalversammlung.

Versammlungsort

Der Konferenzsaal für die Sonderversammlungen und Ordentlichen und Außerordentlichen Generalversammlungen der Bischofssynode befindet sich im ersten Geschoss über der Vorhalle der Vatikanischen Audienzhalle. Diesen Neuen Synodensaal („Aula Nuova del Sinodo“) ließ Papst Paul VI. als kleine Aula errichten. Seit 1971 fanden dort bis heute wichtige Versammlungen der Bischofssynode statt.[7]

Bisherige Versammlungen

Ordentliche Generalversammlungen

  • 1. Ordentliche Generalversammlung, 29. September - 29. Oktober 1967; die erste Versammlung stand unter dem Thema: „Die Bewahrung und Stärkung des katholischen Glaubens: seine Integrität, seine Kraft, seine Entwicklung, seine doktrinäre und geschichtliche Kohärenz.“ Sie befasste sich mit unterschiedlichen Aspekten der Glaubenslehre. Im Blick auf die sich abzeichnende nachkonziliare Krise hatte der Papst das Jahr 1967/68 im Gedenken an das, der Überlieferung nach, 1900-jährige Jubiläum des Martyriums der Apostel Petrus und Paulus zum Glaubensjahr erklärt. Auf Anregung dieser Synode wurde 1969 die Internationale Theologenkommission beim Vatikan eingerichtet.
  • 2. Ordentliche Generalversammlung, 30. September - 6. November 1971: „Der priesterliche Dienst und die Gerechtigkeit in der Welt“. Die Synode blieb nahezu wirkungslos, obwohl sie zwei Erklärungen zu den Themen Amtspriestertum (Ultimis temporis) und Gerechtigkeit in der Welt (De iustitia in mundo) abgab.
  • 3. Ordentliche Generalversammlung, 27. September - 26. Oktober 1974 „Die Evangelisierung in der Welt von heute“ Im Anschluss an diese Vollversammlung über Fragen der Evangelisierung (vulgo: Mission) erschien erstmals ein päpstliches Lehrschreiben, das aus den Ergebnissen der Synode, aber mit eigenen Schwerpunkten des Papstes, hergeleitet wurde, das Apostolische Schreiben Evangelii Nuntiandi vom 18. Dezember 1975.
  • 5. Ordentliche Generalversammlung, 26. September - 25. Oktober 1980: „Die christliche Familie“ mit dem nachsynodalen Apostolischen Schreiben Familiaris consortio (22. November 1981).
  • 6. Ordentliche Generalversammlung, 29. September - 29. Oktober 1983: „Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche von heute“; es folgt das nachsynodale Apostolische Schreiben Reconciliatio et paenitentia (2. Dezember 1984).
  • 7. Ordentliche Generalversammlung, 1. Oktober - 30. Oktober 1987: „Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt“; danach wird das nachsynodale Apostolische Schreiben Christifideles laici (30. Dezember 1988) veröffentlicht.
  • 8. Ordentliche Generalversammlung, 30. September - 28. Oktober 1990: „Die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart“, zusammengefasst im nachsynodalen Apostolischen Schreiben Pastores dabo vobis (25. März 1992).
  • 9. Ordentliche Generalversammlung, 2. Oktober - 29. Oktober 1994: „Das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt“; hiernach folgt das umfassende nachsynodale Apostolische Schreiben Vita consecrata (25. März 1996).
  • 10. Ordentliche Generalversammlung, 30. September - 27. Oktober 2001: „Der Bischof als Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt“; es folgte das nachsynodale Apostolische Schreiben Pastores gregis (16. Oktober 2003).
  • 11. Ordentliche Generalversammlung, 2. - 23. Oktober 2005 in Rom: Sie wurde noch von Johannes Paul II. einberufen und dann von Papst Benedikt XVI. bestätigt. Die Synode behandelte vor allem Fragen der Eucharistie. Erstmals gewährte Papst Benedikt den Bischöfen an jedem Sitzungstag eine Stunde freie Diskussion, in der Wortmeldungen ohne jede thematische Beschränkungen möglich waren. An der Versammlung nahmen 256 Bischöfe aus 118 Ländern teil. 177 Teilnehmer wurden in den regionalen Bischofskonferenzen gewählt, 39 nahmen aufgrund ihres Amtes teil und 40 weitere wurden von Papst Benedikt XVI. persönlich ernannt. Zwölf nichtkatholische Kirchen und kirchliche Gemeinschaften wurden eingeladen, Vertreter zur Synode zu entsenden. Hierzu wurde am 22. Februar 2007 das nachsynodale Apostolische Schreiben Sacramentum Caritatis durch Papst Benedikt XVI. vorgestellt.
  • Die 12. Ordentliche Generalversammlung, 5. - 23. Oktober 2008: „Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche“.[8] Die Ergebnisse wurden von Benedikt XVI. im nachsynodalen Apostolischen Schreiben Verbum Domini vom 30. September 2010 zusammengefasst.
  • Die 13. Ordentliche Vollversammlung der Bischofssynode wurde für den Zeitraum 7. – 28. Oktober 2012 „Neuevangelisierung für die Weitergabe des Glaubens“ mit dem Apostolischen Schreiben Porta fidei angekündigt. [9],

Außerordentliche Generalversammlungen

Die erste außerordentliche Generalversammlung vom 11. Oktober – 28. Oktober 1969 bearbeitete das Thema: „Zusammenarbeit zwischen dem Hl. Stuhl und den Bischofskonferenzen“. Mittelbarer Anlass für die Zusammenkunft waren diverse Stellungnahmen von Bischofskonferenzen zur Enzyklika Humanae vitae vom 25. Juli 1968.

Die zweite außerordentliche und vielleicht bedeutendste Vollversammlung der Bischofssynode vom 24. November – 8. Dezember 1985 würdigte den 20. Jahrestag des Abschlusses des Zweiten Vatikanischen Konzils. Auf diese Synode geht der Auftrag zur Erstellung des Katechismus der Katholischen Kirche zurück, ein Projekt, das federführend Kardinal Joseph Ratzinger geprägt hat.

Sonderversammlungen

Lokal begrenzte Bischofssynoden fanden für unterschiedliche Weltgegenden statt, so zum Beispiel folgende Sonderversammlungen:

  • 14. – 31. Januar 1980 als eine Spezialsynode zur pastoralen Situation in den Niederlanden. Dort hatte sich seit 1966 (vgl. Holländischer Katechismus) die nachkonziliare Krise besonders gravierend ausgewirkt.
  • 28. November - 14. Dezember 1991 als erste Sonderversammlung für Europa, „Auf dass wir Zeugen Christi sind, der uns befreit hat.“
  • 10. April - 8. Mai 1994 als Erste Sonderversammlung für Afrika, „Die Kirche in Afrika und ihr Evangelisierungsauftrag im Hinblick auf das Jahr 2000“, nachsynodales Apostolisches Schreiben Ecclesia in Africa (14. September 1995)
  • 26. November - 14. Dezember 1995 als Sonderversammlung für den Libanon, „Christus ist unsere Hoffnung, erneuert durch seinen Geist, bezeugen wir einig seine Liebe“, nachsynodales Apostolisches Schreiben Ecclesia in Libanon (10. Mai 1997)
  • 16. November - 12. Dezember 1997 als Sonderversammlung für Amerika, „Begegnung mit dem lebendigen Jesus Christus - Weg der Umkehr, der Gemeinschaft und der Solidarität in Amerika“, nachsynodales Apostolisches Schreiben Ecclesia in America (22. Januar 1999)
  • 19. April - 14. Mai 1998 als Sonderversammlung für Asien, „Jesus Christus, der Erlöser, und seine Sendung der Liebe und des Dienstes in Asien“, nachsynodales Apostolisches Schreiben Ecclesia in Asia (6. November 1999)
  • 22. November - 12. Dezember 1998 als Sonderversammlung für Ozeanien, „Jesus Christus und die Völker Ozeaniens: Seinen Weg gehen, Seine Wahrheit verkünden, Sein Leben leben“, nachsynodales Apostolisches Schreiben Ecclesia in Oceania (22. November 2001)
  • 1. Oktober - 23. Oktober 1999 als zweite Sonderversammlung für Europa, „Jesus Christus, der in Seiner Kirche lebt - Quelle der Hoffnung für Europa“, nachsynodales Apostolisches Schreiben Ecclesia in Europa (28. Juni 2003)
  • 4. Oktober – 25. Oktober 2009 als Zweite Sonderversammlung für Afrika: „Die Kirche in Afrika im Dienst der Versöhnung, der Gerechtigkeit und des Friedens“ - „Ihr seid das Salz der Erde…Ihr seid das Licht der Welt“ (Mt 5,13-14 EU) [10], nachsynodales Apostolisches Schreiben Africae munus (19. November 2010)
  • 10. Oktober - 24. Oktober 2010 als Sonderversammlung für den Nahen Osten.[11]. "Die katholische Kirche im Nahen Osten : Gemeinschaft und Zeugnis. "Die Gemeinde der Gläubigen war ein Herz und eine Seele".

Litatur zur Thematik Bischofssynode (in Auswahl)

  • Andreas R. Batlogg, Bischofssynode und Kollegialität, in: Stimmen der Zeit, 226. Band, 2008, Heft 10, Seite 649 – 650.

Einzelnachweise

  1. Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 224f
  2. a b Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 227
  3. Ordnung der Bischofssynode
  4. Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 228
  5. Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 230
  6. Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht II, S. 231
  7. Ralf van Bühren: Kunst und Kirche im 20. Jahrhundert. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils (Konziliengeschichte, Reihe B: Untersuchungen), Paderborn 2008, S. 315f. (vgl. S. 314-317, 411-415, 587-601, Abb. 58-59)
  8. Lineamenta 2008 Bischofssynode
  9. Pressekonferenz zur Vorstellung der Lineamenta der XIII. Ordentlichen Vollversammlung der Bischofssynode. Website des Vatikans. Abgerufen am 3. November 2011.
  10. Predigt von Benedikt XVI. während der Eucharistiefeier zur Eröffnung der Zweiten Sonderversammlung der Bischofssynode für Afrika [1]
  11. Vergleiche Pressemitteilung des Hl. Stuhls: [2]

Weblinks


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