Blindbuchen

Blindbuchen
Dieser Artikel beschreibt eine ehemalige Geschäftspraxis der Filmindustrie. Für andere Bedeutungen siehe Block, Blockzeit und Kernzeit.

Das Blocksystem beim Filmverleih war ein System, bei dem große Filmverleiher Kinos dazu nötigten, ihr ganzes Jahresprogramm an Filmen zu spielen. Daher auch die Bezeichnung Blindbuchen, da die Kinobetreiber nicht wissen konnten, welche Filme sie im Laufe des Jahres zu spielen hatten. Das Blocksystem war eine der Methoden, mit denen sich die amerikanische Filmindustrie nach ihrer Eroberung des europäischen Filmmarkts eben diesen langfristig absichern wollten.

Der Vorteil für den Verleiher war, dass er sich dem Absatz seiner Filme und somit seinem Marktanteil sicher sein konnte. Die zweifelhafte Geschäftspraxis wurde von den europäischen Staaten im Zuge ihrer Kontingentgesetze zur Schützung ihrer Filmwirtschaft Mitte der 20er-Jahre verboten.

Inhaltsverzeichnis

Funktionsweise

Der Verleiher schließt mit dem Kinobesitzer einen Vertrag ab, bei dem dieser dem Bezug eines ganzen Jahresprogramms an Filmen vom Verleiher zustimmt. Der Verleiher wiederum versichert, dass er die gewünschte Anzahl an Filmen – je nach Vertrag einer pro Woche, oder mehr oder weniger – pünktlich zu liefern, inklusive aller „Kassenschlager“, also Blockbuster wie Ben Hur oder Die zehn Gebote. Der Kinobesitzer willigt ein, da der Verleiher droht, andernfalls keine Filme, oder zumindest keine Blockbuster an ihn zu liefern. Dieses Druckmittel war dann erfolgreich, wenn der Verleih für regelmäßige Blockbuster bekannt war. Da diese einem Kinobetreiber den größten Publikumszustrom bescheren, konnte er es sich nicht leisten, auf solche Filme zu verzichten. Besonders dann, wenn andere Kinos diese Filme zeigen. Die Auswirkungen wären aufgrund der verlorenen Kundenbindung auch beim übrigen Filmprogramm des Kinos spürbar.

Beim Blocksystem bezog der Kinobesitzer also ein Jahresprogramm eines Filmverleihs – zumeist ein amerikanischer Filmkonzern – ohne die Filme vorher zu begutachten und über ihre Vorführung zu entscheiden.

Geschichte

Erstmals eingeführt wurde das „Blockbuchen“ 1910 von der Motion Picture Patents Company (MPPC) in den USA. Die an der Ostküste im Raum New York ansäßige MPPC wurde 1915 gemäß des Sherman Antitrust Act für illegal erklärt. Die von ihr eingeführten Geschäftspraktiken wurden jedoch von den in Hollywood zu dieser Zeit entstandenen „unabhängigen“ Filmgesellschaften übernommen.

Verbreitung und Anwendung

Während des Ersten Weltkrieges, der das bis dahin in der Filmwirtschaft weltweit dominierende Europa häufig behinderte, entstand in den USA eine konkurrenzfähige Filmindustrie. Diese drängte nach Kriegsende nach Europa und führte bereits am Heimmarkt erprobte Geschäftspraktiken wie das Blockbuchen ein. Dieses war Anfang der 1920er-Jahre in Europa weit verbreitet. Es wurde von den großen amerikanischen Filmkonzernen, die Produzent, Verleiher und Betreiber vieler großer Kinos zugleich waren, angewendet, um sich ihre Vormachtstellung auf dem europäischen Filmmarkt, die sie ab Beginn der 20er-Jahre rasch gewannen, langfristig abzusichern. Der Vorteil für sie war, dass auf diese Weise auch weniger zugkräftige Filme in die europäischen Kinos gebracht werden konnten, wodurch stets mit einem gewissen Mindestumsatz in Europa kalkuliert werden konnte. Neben dem Druckmittel der „Blockbuster-Verweigerung“ wurden als Lockmittel niedrigere Preise angewandt, wenn ein ganzes Jahresfilmprogramm bezogen wird.

Verbot

Da das Blocksystem für die ohnehin bereits stark angeschlagene europäische Filmwirtschaft (siehe Stummfilmgeschichte) ein weiteres Erschwernis war, sich gegen die amerikanische Filmindustrie zu behaupten, wurden die europäischen Staaten rasch auf diese zweifelhafte Geschäftspraxis aufmerksam und verboten sie nach und nach.

In Deutschland wurde das Blocksystem mit Einführung des Kontingentgesetzes Anfang der 20er-Jahre verboten. Großbritannien folgte mit seinem Verbot im Sommer 1927, im Rahmen des Cinematographic Film Acts („Quotabill“).

Literatur

  • L'Estrange Fawcett: Die Welt des Films. Amalthea-Verlag, Zürich, Leipzig, Wien 1928 (übersetzt von C. Zell, ergänzt von S. Walter Fischer) S. 136–137
  • Roberta Pearson: Das Kino des Übergangs. In: Geoffrey Nowell-Smith (Hrsg): Geschichte des internationalen Films. Broschierte Sonderausgabe, Metzler Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-476-02164-5, S. 27–28

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