Bombe (Feuerwerk)

Bombe (Feuerwerk)
Feuerwerksbomben-Arrangement beim Kirschblütenfest in Hamburg

Als Feuerwerkskörper werden pyrotechnische Gegenstände bezeichnet, die für Feuerwerkszwecke dienen. Nicht zu den Feuerwerkskörpern gerechnet werden pyrotechnische Gegenstände, die als Notsignale (Signalrakete), für den militärischen Einsatz (Schlachtfeldbeleuchtung) oder für technische Experimente dienen.

Inhaltsverzeichnis

Typen von Feuerwerkskörpern

Hochfeuerwerk

Effekt mit Steighöhen zwischen mehreren dutzend und einigen hundert Metern. Im Himmel explodieren solche Höhenfeuerwerkskörper – bedingt durch eine Zerlegerladung – und werfen ihre Effekte aus (z. B. Leuchtsterne, Heuler, Saluts).

Effektkörper, die in den Himmel geschossen werden (Bomben)

Peonien mit Farbwechsel (Bratislava)

Diese werden im allgemeinen aus Rohren (Mörsern) geschossen, bedingt durch eine Ausstoßladung in Form von gekörntem Feuerwerksschwarzpulver:

  • Kugelbombe, ein kugelrundes Geschoss; sie ist die Standardbauform für Feuerwerkskörper asiatischer Herkunft
  • Zylinderbombe, zylinderförmige Bomben, die durch ihre Form mehr Steighöhe erzielen
  • Bombette, ein kleiner Effekt, der in größerer Anzahl in einem Gesamteffekt verbaut ist

Die Form des eigentlichen Effekts ist dabei aber von der Bauform des Körpers unabhängig. Zylinderbomben erzeugen auch durchaus runde Effekte („Chrysanteme“, „Päonie“), Kugelbomben erzeugen etwa auch Ringe (Ringbombe, „Saturn“), oder Figuren wie „Schmetterling“, „Smiley“ oder „Herz“, wie auch die folgenden:

  • Eine „Trauerweide“, insbesondere aber die japanische Kamuro, oder „Crown“, „Diadem“, „Spinne“, „Polyp“ und anderes bezeichnet einen besonders langziehenden Effekt, der erst einige Sekunden nach der Zerlegung ausbrennt und daher weit herunterfällt. Kamuros in Gold sind die klassischen Finalschüsse.
  • „Komet“, „Palme“ oder ähnliches sind Effekte, die schon beim Aufstieg eine Leuchtspur hinterlassen (aufsteigender Effekt). Dieser zusätzliche Leuchtsatz wird gleichzeitig mit der Treibladung gezündet.
  • Blitzknall, „Salut“, eine Bombe mit Blitzknallsatz, die hauptsächlich Lärm erzeugt. Der typische Eröffnungs- und Abschluss-Schuss. Ein besonderen Ruf haben dabei italienische und spanische Saluts.

Effektkörper, die durch einen Eigenantrieb aufsteigen

Dies geschieht durch einen nach und nach abbrennenden Treibsatz: Die Rakete wird gezündet, für einen kurzen Moment verschafft die Treibladung der Rakete einen Schub. Danach steigt die Rakete lediglich durch ihre Trägheit weiter. Die Treibladung besteht aus einer schwarzpulverähnlichen Mischung. Kurze Zeit später setzt ein Verzögerungssatz die Ausstoßladung frei, welche die Effekte entzündet und auseinander treibt.

  • Feuerwerksraketen
  • Ein Luftheuler ist ein Feuerwerkskörper, der nach dem Anzünden unter Erzeugung eines lauten Heultones abbrennt und sich durch den Rückstoß fortbewegt. In Deutschland ist dieser Feuerwerkskörper wegen seines unkontrollierten Flugs seit dem 1. Juli 2008 verboten.

Mischformen von Boden- und Höhenfeuerwerk

Feuerwerkskörper, die ihre Effekte zwar nach oben in die Luft ausstoßen, diese aber nicht erst in der Höhe zur Erscheinung treten:

  • Feuertopf,
  • Schweifrohr, Kometenrohr,
Feuerwerksbatterie
  • Batterie (Cakebox), eine kartonierte Packung aus verschiedenen Effekten mit einem Zünder, in der umfangreichsten Variante als Fertigfeuerwerk bezeichnet. Oft auch mit anderen Effekten wie Fontänen etc. vereinigt.
  • Militärisch: Sturmfeuer

Bodenfeuerwerk

So werden fest mit dem Boden verankerte Feuerwerkskörper genannt:

  • Eine Fontäne (oder Vulkan) sprüht Funken und kleine Sterne nach oben. Die Effekthöhe variiert zwischen zehn Zentimeter und mehreren Metern. Als Wasserfallfontäne wird sie, mit der Düse nach unten an waagrechten Drähten etc. befestigt; ohne Düse fällt dann ein Vorhang silberner Funken zu Boden.
  • Ein Feuerrad ist ein Rad, das durch den Rückstoß von Antriebskörpern, meist verbunden mit Funkeneffekt wie bei Fontänen, an einem Stab zum Drehen gebracht wird.

Reine Knalleffekte

Eine Übersicht über die diversen Böllertypen gibt der Artikel Böller.

  • Ein Kanonenschlag ist ein Feuerwerkskörper, der aus losem, in eine Papphülse verpackten Schwarzpulver besteht. Ein Kanonenschlag explodiert mit lautem Knall ohne besondere Lichteffekte. Kanonenschläge werden zum großen Teil in China produziert. Aus diesem Grund heißen sie auch oft Chinaböller.
  • Schweizerkracher, Pirat: ein zigarettengroßer Einzelknall mit Reibkopf, außer in Deutschland frei für Jugendliche.
  • chinesische Knatterschnur: kleine Knallsätze in einer langen, dünnen Seidenpapierhülle. Sie brennt in einer schnellen Serie mittellauter Knalle mit etwa 1 m/min ab; sie heißt bei uns so, weil sie für das Chinesische Neujahrsfest typisch ist.

Feuerwerksspielwaren und Scherzartikel:

  • Ein Knallfrosch ist ein Feuerwerkskörper, der aus mehreren Explosivsätzen besteht, die im Laufe der Zeit abbrennen. Ein Knallfrosch macht hierbei hüpfende Bewegungen, woher der Name stammt.
  • Knallteppiche, Knallketten, Teppichkracher oder Lady-Cracker bewirken viele einzelne Knalleffekte, die durch eine Zündschnur verbunden sind, welche nach einmaligem Anzünden der Reihe nach die einzelnen Knalleffekte Sekunde für Sekunde explodieren lässt. Knallteppiche, die länger als 22 mm (7/8 Zoll) sind, sind in Deutschland verboten.

Licht-, Rauch- und Pfeifeffekte

Dies verschiedenen Effekte beruhen – neben der mechanischen Konstruktion des Körpers – auf den Zusammensetzungen der verwendeten Effektsätze (Leucht- und Leuchteffektsatz, Rauch-, Pfeifsatz).

Feuerwerksscherzartikel und Feuerwerksspielwaren

  • Knatterschnüre (Knallketten), auf einem Band oder einer Zündschnur montiert, lösen zahlreiche Knalleffekte aus.
  • Zimmerfeuerwerkskörper können und dürfen in geschlossenen Räumen verwendet werden: Knallerbsen (Knallbonbons), Tischbomben oder Wunderkerzen.

Rechtliches

Gefahrgutklasse 1 – Explosive Stoffe
Unterklasse 1.3

Zur Rechtslage im Umgang mit Feuerwerksartikeln siehe Feuerwerk, Sprengstoffrecht, Pyrotechnischer Gegenstand, Pyrotechniker

Besondere Regelungen des internationalen Rechts, die in allen deutschsprachigen Ländern so gültig sind:

  • Der Import von Feuerwerkskörpern ist auch aus EU-Staaten nur lizenzierten Fachbetrieben gestattet. Der Import durch Privatpersonen ist eine Straftat.
  • Alle Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe und unterliegen im Transport als Gefahrgut dem ADR. Sie sind in der Klasse 1 Explosive Stoffe eingruppiert, und je nach Gesamtsatzgewicht fallen sie in eine der Unterklassen 1 bis 4, je nach Art des Effekts in eine der Verträglichkeitsgruppen G oder S. Normal erhältliche Feuerwerkskörper der Klasse 1.4G fallen wegen der minderen Gefährdung aber unter eine – für den Endkunden ausreichende – mengenmäßige Freigrenze. Großfeuerwerkseffekte sind aber als Klasse 1.3G, für Großkaliber bis 1.1G, nur unter den strengen rechtlichen Voraussetzungen des ADR zu transportieren.

Pyrotechnische Gegenstände werden nach den Anforderungen der Richtlinie 2007/23/EG nach ihrer Gefährlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie 1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind;
  • Kategorie 2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind;
  • Kategorie 3: Feuerwerkskörper, die eine mittelgroße Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Schallpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet;
  • Kategorie 4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, die nur von Personen mit Fachkunde verwendet werden dürfen (so genannte „Feuerwerkskörper für den professionellen Gebrauch“) und deren Schallpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.

Weblinks

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