Bradfisch

Bradfisch

Otto Bradfisch (* 10. Mai 1903 in Zweibrücken; † 22. Juni 1994 in Seeshaupt) war Volkswirt und Jurist, SS-Obersturmbannführer, Führer des Einsatzkommandos 8 der Einsatzgruppe B der Sicherheitspolizei und des SD, Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Litzmannstadt (Łódź) und Potsdam.

Inhaltsverzeichnis

Schule und Ausbildung

Otto Bradfisch wurde 1903 in Zweibrücken, Rheinland-Pfalz, als zweites von vier Kindern des Lebensmittelkaufmanns Karl Bradfisch geboren.

In Kaiserslautern besuchte er vier Jahre die Volksschule und anschließend das humanistische Gymnasium. 1922 legte er die Reifeprüfung ab.

An den Universitäten Freiburg, Leipzig, Heidelberg und Innsbruck studierte Bradfisch Volkswirtschaft. Sein Studium beendete er 1926 mit der Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Innsbruck. Anschließend studierte er noch Rechtswissenschaften in Erlangen und München, um seine beruflichen Möglichkeiten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu verbessern. Die 1. juristische Staatsprüfung legte er am 17. Februar 1932 ab, die 2. am 20. September 1935.

Beruflicher und politischer Werdegang

Zunächst als Assessor bei der Regierung von Oberbayern beschäftigt, wurde er alsbald als Regierungsassessor in das Bayerische Staatsministerium des Innern versetzt.

Bereits am 1. Januar 1931 war Bradfisch der NSDAP (Mitglieds-Nr. 405 869) beigetreten. Zur Zeit seines Studiums in München war er als stellvertretender Ortsgruppenleiter in München-Freimann tätig. Am 26. September 1938 trat er der SS (Mitglieds-Nr. 310 180) als Obersturmführer bei. In den beiden vorhergehenden Jahren gehörte er dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps an.

Auf Anregung eines Bekannten hin bewarb sich Bradfisch für den Dienst in der Gestapo, in die er am 15. März 1937 übernommen und mit der stellvertretenden Leitung der Staatspolizeistelle Neustadt a.d. Weinstraße betraut wurde.

Am 4. November 1938 zum Regierungsrat ernannt, verblieb er dort bis zu seiner Beauftragung als Führer des Einsatzkommandos (EK) 8 im Verband der Einsatzgruppe (EG) B der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD) im Juni 1941.

Führer des Einsatzkommandos 8 der Einsatzgruppe B

Die Einsatzgruppe B gehörte zu den insgesamt vier Einsatzgruppen, die beim „Unternehmen Barbarossa“, dem Krieg gegen die Sowjetunion, für "Sonderaufgaben" eingesetzt wurden. Diese Einsatzgruppe wurde vom SS-Brigadeführer und Chef des Reichskriminalpolizeiamtes im Reichssicherheitshauptamt (Amt V) Arthur Nebe geleitet, gliederte sich in die Einsatzkommandos 8 und 9, die Sonderkommandos 7a und 7b sowie das „Vorkommando Moskau und war der Heeresgruppe Mitte zugeteilt. Aufgabe der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD war entsprechend dem mündlichen „Führererlass“ und dem schriftlichen Befehl des Chefs des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) Reinhard Heydrich vom 2. Juli 1941, in den eroberten Ostgebieten neben der Sicherung des rückwärtigen Armeegebietes und der Wahrnehmung allgemeiner polizeilicher Aufgaben bis zur Einrichtung einer Zivilverwaltung, die „Sonderbehandlung der potentiellen Gegner“; d. h. deren Eliminierung. Als Gegner definierte Heydrich in dem erwähnten Befehl

„alle Funktionäre der Komintern (wie überhaupt alle kommunistischen Berufspolitiker schlechthin), die höheren, mittleren und radikalen unteren Funktionäre der Partei, des Zentralkomitees, der Gau- und Gebieteskomitees, Volkskommissare, Juden in Partei- und Staatsstellungen, sonstige radikale Elemente (Saboteure, Propagandeure, Heckenschützen, Attentäter, Hetzer usw.)“.

Dieser Personenkreis wurde noch ausgeweitet auf alle „politisch untragbaren Elemente“ unter den Kriegsgefangenen und schließlich alle „rassisch Minderwertigen“ wie Juden, Zigeuner und „asiatische Elemente“.

Zunächst für die Stelle eines Stabreferenten im Stab der EG B vorgesehen, nahm Bradfisch an einer Grundsatzbesprechung in der Grenzpolizeischule Pretzsch teil, bei der Heydrich und der Leiter des Amtes IV (Gestapo) des RSHA, Heinrich Müller, den Führern der Einsatzgruppen und Einsatzkommandos in aller Deutlichkeit ihre Aufgabe erklärten. Nach der Darstellung dieser von allen Beteiligten als unrechtmäßig und verbrecherisch erkannten Bestimmung, wandte sich der ursprünglich vorgesehene Führer des EK 8, der kommissarische Leiter der Stapostelle Liegnitz Ernst Ehlers, an den Führer der EG B Nebe mit dem Wunsch, ihn von dieser Aufgabe zu entbinden. Nebe entsprach diesem Ersuchen und bestimmte als Ersatz Bradfisch als Führer des EK 8. Dieser hatte in Kenntnis der bevorstehenden Aufgaben hiergegen keine Einwände.

Das von Bradfisch vom Beginn des Russlandfeldzuges an geleitete EK 8 bestand aus sechs Teiltrupps in unterschiedlicher Personalstärke, die einem SS-Führer unterstellt waren. Die Gesamtstärke des EK 8 umfasste ca. 60–80 Mann. Entsprechend seiner bisherigen Dienststellung als Regierungsrat und Leiter der Staatspolizeistelle Neustadt a.d. Weinstraße, wurde Bradfisch als Führer des EK 8 der Angleichungsdienstgrad eines SS-Sturmbannführers verliehen.

Mit Beginn des Russlandfeldzuges am 22. Juni 1941 rückte das EK 8 im Gefolge der Heeresgruppe Mitte über Białystok und Baranowicze Ende Juli 1941 in Minsk ein. Am 9. September 1941 erreichte es Mogilew, wo im Hinblick auf das Stocken der deutschen Offensive und dem bevorstehenden Winter, fester Aufenthalt genommen wurde.

Zu Art und Weise, wie das EK 8 seine befohlenen Aufgaben erfüllte und wie sie mehr oder weniger bei allen Einsatzkommandos gleich waren, hat das Landgericht München I im Urteil vom 21. Juli 1961 zum Einsatzgruppen-Prozess (Einsatzkommando 8) folgende Schilderung gegeben:

„In Ausführung des Befehls zur Vernichtung der jüdischen Ostbevölkerung sowie anderer gleichfalls als rassisch minderwertig angesehener Bevölkerungsgruppen und der Funktionäre der russischen KP führte das EK 8 nach Überschreitung der im Jahre 1939 zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion festgelegten Demarkationslinie laufend Erschießungsaktionen durch, bei denen hauptsächlich Juden getötet wurden. (…) Die Erfassung der Juden in den jeweils betroffenen Orten - im damaligen Sprachgebrauch als ‚Überholung‘ bezeichnet - geschah in der Weise, daß die Ortschaften oder Straßenzüge von einem Teil der Angehörigen des Einsatzkommandos umstellt wurden und anschließend die Opfer durch andere Kommandoangehörige aus ihren Häusern und Wohnungen wahllos zusammengetrieben wurden. (…)

Die Erschießungen mittels Maschinenpistolen gingen in aller Regel so vor sich, daß die zur Durchführung der Hinrichtung ausersehenen Angehörigen des Einsatzkommandos in der Grube an der Reihe der zu erschießenden Personen entlang gingen und ein Opfer nach dem anderen durch Schüsse in den Hinterkopf töteten.

Die Exekutionsstätten wurden jeweils durch Angehörige des Einsatzkommandos oder diesem unterstellte Polizeibeamte abgeriegelt, so daß für die in unmittelbarer Nähe der Erschießungsgruben auf ihren Tod wartenden Menschen keine Möglichkeit bestand, ihrem Schicksal zu entrinnen. Vielmehr hatten sie Gelegenheit - dieser Umstand stellt eine besondere Verschärfung ihrer Leiden dar -, das Krachen der Gewehrsalven oder der Maschinenpistolenschüsse zu hören und in einzelnen Fällen sogar die Erschiessungen, denen Nachbarn, Freunde und Verwandte zum Opfer fielen, zu beobachten.

Angesichts dieses grausigen Geschicks brachen die Opfer häufig in lautes Weinen und Wehklagen aus, beteten laut und versuchten, ihre Unschuld zu beteuern. Zum Teil aber gingen sie ruhig und gefasst in den Tod.“

Bradfisch war als Führer des EK 8 verantwortlich für alle Maßnahmen und Exekutionen. Teilweise hat er die Exekutionen selbst geleitet und in Einzelfällen auch eigenhändig geschossen. Beispielhaft seinen genannt:

  • Białystok, zwei Erschießungsaktionen von mindestens 1.100 Juden und bolschewistischen Funktionären
  • Baranowicze, zwei Erschießungsaktionen von mindestens 381 Juden
  • Minsk, sieben Judenerschießungen von mindestens 2.000 Menschen
  • Mogilew, acht Erschießungsaktionen von mindestens 4.100 jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie russischen Kriegsgefangenen
  • Bobruisk, Großaktion, bei der mindestens 5.000 jüdische Männer, Frauen und Kinder erschossen wurden.

Über die Tätigkeit seines Einsatzkommandos hatte Bradfisch der übergeordneten Einsatzgruppe B zu berichten, die diese zusammengefasst mit denen der anderen Einsatzkommandos an das RSHA sandte. Dort wurden vom Amt IV A die einzelnen Meldungen zu den sog. Ereignismeldungen komprimiert.

Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD

Bradfisch war bis März 1942 als Leiter des EK 8 tätig. Am 26. April 1942 wurde er in das von den Nazis „Litzmannstadt“ genannte Łódź versetzt und zum Leiter der dortigen Staatspolizeistelle ernannt. In dieser Funktion war er auch verantwortlich für die Judendeportationen ins Vernichtungslager Kulmhof. Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD wurde er im Sommer 1942. Im Herbst des gleichen Jahres erfolgte seine kommissarische Bestellung zum Oberbürgermeister von Litzmannstadt. In dieser Eigenschaft wurde er auch am 25. Januar 1943 zum Oberregierungsrat bzw. SS-Obersturmbannführer befördert.

Kriegsende

Nach der kriegsbedingten Räumung der Stadt im Dezember 1944 war Bradfisch während der letzten Kriegsmonate als Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Potsdam tätig. Er konnte sich beim Herannahen der Roten Armee nach Westen absetzen und ein Wehrmachtssoldbuch auf dem Namen eines Unteroffiziers Karl Evers verschaffen.

Zunächst in amerikanischer Kriegsgefangenschaft befindlich, wurde er englischer Gewahrsamkeit übergeben und bereits im August 1945 entlassen.

Nachkriegszeit

Bis 1953 konnte Bradfisch unter dem Namen Karl Evers seine wahre Identität verbergen. Er war anfangs in der Landwirtschaft und später im Bergbau beschäftigt. Als Versicherungsangestellter in Kaiserslautern, zuletzt bei der Hamburg-Mannheimer Versicherung als Bezirksdirektor, nahm er wieder seinen richtigen Namen an.

Am 21. April 1958 wurde Bradfisch vorläufig festgenommen und mit Urteil des Landgerichts I München vom 21. Juli 1961 Az.: 22 Ks 1/61 wegen eines in Mittäterschaft begangenen Verbrechens der Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 15.000 Fällen zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. 1963 wurde er in Hannover zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Aus seiner am 23. November 1932 geschlossenen Ehe gingen drei Kinder hervor, von denen das jüngste in Łódź geborene Mädchen auf der Flucht vor den russischen Truppen umkam.

Literatur

  • Krausnick, Helmut und Wilhelm, Hans-Heinrich: Die Truppe des Weltanschauungkrieges. Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD 1938 - 1942, Stuttgart 1981, Deutsche Verlags-Anstalt, ISBN 3421019878
  • Klein, Peter (Hg.): Die Einsatzgruppen in der besetzten Sowjetunion 1941/42. Die Tätigkeits- und Lageberichte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Edition Hentrich, Berlin 1997, ISBN 3894682000

Weblinks


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