Britisches Parlament

Britisches Parlament

Das Britische Parlament ist das Parlament des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland. Es handelt sich um ein Zweikammerparlament und besteht aus dem House of Commons und dem House of Lords, die beide in London im Palace of Westminster tagen. Der jeweilige Monarch (seit 1952 Königin Elisabeth II.) bildet den dritten Teil des Parlaments, hat jedoch nur begrenzte Kompetenzen in der Gesetzgebung. Die besondere Stellung des Britischen Parlaments liegt in seiner Parlamentssouveränität.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das britische Parlament geht zunächst auf das Englische Parlament zurück, dessen Ursprünge auf das angelsächsische Witenagemot zurückzuführen sind, einer Ratsversammlung von führenden Männern. Nachdem im Jahr 1215 führende Adlige von König Johann Ohneland in der Magna Charta bedeutende Rechte zugestanden erhielten, entwickelte sich der königliche Rat – die Curia Regis – langsam zu einem Parlament. Der Englische Bürgerkrieg (1642–1649), in dessen Verlauf das Lange Parlament tagte, wurde zwischen Parlamentariern und den Anhängern König Karls I. ausgetragen.

Der Begriff des britischen Parlaments (engl. parliament) existiert seit dem Act of Union 1707. Hierbei wurden England und Schottland zum Königreich Großbritannien vereinigt, wobei das schottische Parlament in Edinburgh aufgelöst wurde. (Nach dem Wahlsieg Tony Blairs 1997 wurde durch den Scotland Act 1998 ein neues schottisches Parlament, mit Sitz in Edinburgh gebildet, welches sich um schottische Belange wie Gesundheitswesen und Polizei in eigener Zuständigkeit kümmert.) Das britische Parlament trat zu seiner ersten Sitzung am 23. Oktober 1707 zusammen.[1] Durch den Act of Union 1800 wurde das irische Parlament aufgelöst.

Geschichte der Amtsdauer des Parlaments

Die Amtsdauer des Parlaments war zunächst nicht beschränkt. Sie wurde im Triennial Act von 1694 auf drei Jahre festgelegt. Im Septennial Act von 1716 wurde sie auf sieben Jahre erweitert und im Parliament Act von 1911 auf fünf reduziert. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Amtsdauer provisorisch auf zehn Jahre verlängert, ist aber seit Kriegsende bei einem Maximum von fünf Jahren geblieben.

Privilegien der Abgeordneten

Das wichtigste Privileg sämtlicher Mitglieder beider Häuser ist die Redefreiheit während Debatten; Aussagen im Ober- und Unterhaus können unter keinen Umständen vor Gericht gezogen werden. Ein weiteres Privileg ist die Unmöglichkeit der Festnahme, ausgenommen bei Fällen von Hochverrat (treason), Kapitalverbrechen (felony) und öffentlicher Ruhestörung (breach of the peace). Dieses Privileg gilt während Sessionen des Parlaments sowie 40 Tage vorher und danach. Die Parlamentarier sind außerdem vom Dienst als Geschworene in einer Jury befreit.

Vom englischen und britischen Parlament erlassene Gesetze

Einzelnachweise

  1. http://www.parliament.uk/actofunion/08_02_great.html

Weblinks


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