Bruno Gröning

Bruno Gröning

Bruno Gröning, ursprünglich Bruno Grönkowski (* 30. Mai 1906 in Oliva bei Danzig, Westpreußen; † 26. Januar 1959 in Paris[1]), trat ab 1949 in verschiedenen Regionen Deutschlands als Geistheiler öffentlich auf.[2] Gröning betrachtete sich als von Gott gesandt und rief in seinen Vorträgen seine Mitmenschen zur „Großen Umkehr“ auf.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Bruno Gröning stammte aus einfachen Verhältnissen; nach der Volksschule arbeitete er unter anderem als Tischler.[3] Er war zweimal verheiratet, aus erster Ehe gingen zwei Kinder hervor, die aber schon früh starben. Nach Entlassung aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft lebte er in Westdeutschland. Bruno Gröning starb am 26. Januar 1959 in Paris an Magenkrebs und wurde nach der Einäscherung auf einem Friedhof in Dillenburg (Hessen) beigesetzt.[2]

Öffentliches Auftreten

In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg gaben mehrere Menschen an, durch die Einwirkung Grönings von gesundheitlichen Beschwerden befreit worden zu sein. Nach einem Pressebericht im März 1949 über einen vermeintlichen Erfolg strömten zahlreiche Heilungssuchende zu Gröning nach Herford in Westfalen. Gröning berief sich bei seinen Heilungen auf die "durch ihn strömende göttliche Kraft", den - wie er es nannte - Heilstrom. Den großen Kropf, der auf Fotos an Grönings Hals auffällt, interpretierte er als wohltuende Schwellung durch diese Kraft.[3] Die Betroffenen (überwiegend Frauen und ältere Menschen) suchten Heilung durch persönlichen Kontakt zu Gröning, durch Teilnahme an Massenversammlungen in Gegenwart Grönings, durch Anwendung eines von Gröning übersandten Gegenstandes (meist eine Kugel aus Stanniolpapier, s.u.), durch Aufsuchen einer zuvor bekanntgemachten Örtlichkeit, auf die Gröning aus der Ferne gezielte Heilwellen richtete, oder einfach durch gedankliche Konzentration des Kranken auf Gröning.[4]

Die Gröningkugeln, taubeneigroße Kugeln aus Stanniolpapier[5], die auf Versammlungen verteilt oder verkauft wurden, wurden zeitweise sogar auf dem Schwarzmarkt in München gehandelt. Nach einer Aussage von Grönings zeitweiligem Geschäftsführer Otto Meckelburg enthielten sie Haare, Blutstropfen oder Fußnägel von Gröning; nach anderer Quelle hatte Gröning sie zudem „angesprochen“.[1][4]

Es formierte sich eine große Anhängerschaft, die in ihm einen „Wunderdoktor“ sah. Die Zeitschrift Revue veröffentlichte sensationell aufgemachte Reportagen zu angeblichen Heilungen. In den Ermittlungsakten der bayrischen Landesregierung sind Grönings Fallberichte zu Heilungen oder Besserungen von chronischen Schmerzen, Neuralgien, und Asthma zu finden. Andererseits kam es auch zu gesundheitlichen Schäden, z.B. bei einer Patientin, die im Vertrauen auf Gröning ihr Insulin abgesetzt hatte.[4] 1949 verboten die Stadtverwaltung von Herford, kurz darauf auch die nordrhein-westfälische Landesregierung Gröning seine Tätigkeit. Er wich daraufhin nach Bayern aus (Gestüt "Traberhof" bei Rosenheim, später nach Mittenwald), wo man ihn zunächst gewähren ließ. Bis zu 30.000 Menschen täglich suchten den Traberhof auf.

Gröning lehnte es öffentlich ab, sich für seine Tätigkeit bezahlen zu lassen, erhielt aber trotzdem von vielen Kranken Geld als Spende.[6] Nach einem Medienbericht öffneten zeitweise mehrere Helfer die täglich ankommenden Geldsendungen.[7][8] Spätestens ab 1950 mussten Grönings Leistungen bezahlt werden. Im Juni 1950 wurde in einem Polizeiprotokoll festgehalten, dass Heilungssuchende an den Verband zur Erforschung Gröningscher Heilmethoden zwischen 25 und 2500 DM pro Kopf einzuzahlen hätten; bei zwei Massenveranstaltungen seien je Teilnehmer bis zu 300 Mark erhoben worden. Ein Journalist berichtete 1950[9] über kurze Gruppensitzungen mit Gröning und bis zu 100 Teilnehmern, die zehn Mark Eintritt entrichteten. Verbleib und Verteilung des Geldes sind unbekannt. Gröning und seine damaligen Geschäftspartner beschuldigten sich später gegenseitig eines ausschweifenden Lebensstils; man habe "richtige Orgien gefeiert" (Meckelburg). Bis 1950 seien ohne geregelte Buchführung mehr als 100.000 DM eingenommen worden.[4] Gröning will davon nichts gewusst haben.[3]

Gerichtliche Verfahren

Durch seine Tätigkeit geriet Gröning mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt, da er keine Zulassung als Heilpraktiker hatte. Bei einem ersten Prozess 1951/52 wurde er zwar vom Vorwurf freigesprochen, schuldhaft gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen zu haben, die weitere Tätigkeit als Heiler wurde ihm jedoch versagt.[10] Gröning beantragte daraufhin die Zulassung als Heilpraktiker, was am 12. August 1953 im Hinblick auf seine fehlende Eignung abgelehnt wurde.[3]

Gröning verlegte sich nun auf sogenannte Vortragsreisen durch zahlreiche bayrische und süddeutsche Orte und berief sich auf die im Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Religionsfreiheit; Vorträge seien kein Behandeln im Sinne des Heilpraktikergesetzes.[11] Tatsächlich führte er dort Rituale auf, um die "Heilwelle" (Ankündigungstext) an das Auditorium zu senden, und ließ Abbildungen, Kugeln und Stanniolplättchen verteilen oder verkaufen.[4] Veranstalter waren meist niedergelassene Heilpraktiker oder neu gegründete örtliche Gemeinschaften, sogenannte „Freundeskreise“.

1955 wurde Gröning erneut wegen Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz angeklagt; außerdem wurde ihm die fahrlässige Tötung eines 17-jährigen lungenkranken Mädchens im Jahr 1949 zur Last gelegt.[5][12] Die erste Instanz verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu 2.000 DM Geldstrafe, sprach ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung jedoch frei.[13] Das Landgericht München II verurteilte ihn zweitinstanzlich wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz sowie wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gesamtstrafe von acht Monaten auf Bewährung sowie 5.000 DM Geldstrafe.[14] Gröning legte Revision ein, über die wegen seines Todes nicht mehr entschieden wurde.[15]

Gemeinschaften um Gröning

  • 1958 gründete Bruno Gröning, da es mit den bisherigen Freundeskreisen zu Spannungen kam, den "Verein zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen in Deutschland e. V.". Dieser Verein besteht noch heute.[16] Von ihm spaltete sich 1979 der Bruno-Gröning-Freundeskreis ab, der vereinsrechtlich als „Kreis für geistige Lebenshilfe e.V.“ eingetragen ist.
  • Vom Bruno-Gröning-Freundeskreis trennte sich der "Informationskreis: Leben und Lehre Bruno Grönings e. V.". Der Trennungsgrund war nach eigenen Angaben des Informationskreises der Beschluss des Bruno-Gröning-Freundeskreises - um auch Moslems den Zugang zu Grönings Lehren zu erleichtern - alle Passagen aus Grönings Vorträgen zu streichen, in denen er über Christus sprach und sich zu Christus und seiner Lehre bekannte.[17] Der Informationskreis lehnt auch entschieden den Personenkult um Gröning ab..[18]
  • Unabhängige Gröning-Gemeinschaften, die keiner der obigen Organisationen angehören, gibt es außer in Deutschland auch in Dänemark, Österreich und Spanien.[19]

Rezeption

Von den Kirchen wie z. B. der EKD[20] wird die Gröningbewegung als Sekte eingestuft und vom Sektenbeauftragten beobachtet.

Einzelnachweise

  1. a b Andreas Plagge: Bruno Gröning. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL).
  2. a b Bistum Trier: Bruno Gröning-Freundeskreis - Kreis für geistige Lebenshilfe e.V., 93107 Thalmassing, zuletzt bearbeitet 12. Januar 2009
  3. a b c d Thomas Busse: Bruno Gröning. Leben und Lehre. Govinda Verlag, Zürich 2007. ISBN 978-3-906347-82-0.
  4. a b c d e Ingrid Geupel: Bruno Gröning - das Phänomen eines Wunderheilers. Dissertation Med. Fakultät der TU München, 1988
  5. a b Gefilmtes Interview mit Gröning zum Gerichtsprozess
  6. Evangelische Informationsstelle der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich: Bruno Gröning-Freundeskreis, letzte Aenderung 1998.
  7. NN: Bruno Gröning * 31. Mai 1906 † 25. Januar 1959. In: Der Spiegel. 6, 4. Februar 1959 (Nachruf, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42624052.html, abgerufen am 13. Februar 2010).
  8. WDR Panorama über Wayback Machine
  9. Hannes Obermaier: Die seltsame Sprechstunde des Heilpraktikers Enderlin. Abendzeitung München, Okt. 1950, Faksimile bei Geupel 1988
  10. Landgericht München II, Urteil vom 8. Juli 1952, Az. 2 Ns 324 ab/52, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178
  11. Erwiderung Grönings am 4. November 1953 zu einer Anzeige aus Hameln; Vernehmung Grönings bei der Bayerischen Landpolizei Grafrath am 23. April 1954, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a; Schreiben Grönings an die Regierung von Oberbayern vom 27. September 1954, Staatsarchiv München, bay.Staatsm. Bd.III 1954
  12. Anklageschrift des Oberstaatsanwalts zum Schöffengericht München-Land vom 4. März 1955, Aktenzeichen 7 Js 214 a-f/55, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
  13. Schöffengericht München-Land, Urteil vom 30. Juli-1. August 1957, Az. 2 Ms 42/57, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
  14. Landgericht München II, Urteil vom 14.-16. Januar 1958, Az. 7 Ns 498/57, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
  15. Verfahrenseinstellung durch das Bayerisches Oberste Landesgericht am 18. Februar 1959 –Az. 4 St 168/58, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
  16. http://www.verein-bruno-groening.de/
  17. http://www.bruno-groening.net/faq.php Antwort auf letzte Frage
  18. http://www.bruno-groening.net/faq.php Antwort auf erste Frage
  19. http://bruno-groening.dnsuser.de/pages/startseite.html http://www.bruno-groening.net/Unabhaengige_freie_Gemeinschaften.htm
  20. http://www.ekd.de/ezw/42787_40597.php

Literatur

Weblinks


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