Aachener Kongreß

Aachener Kongreß
Dieser Artikel befasst sich mit dem Aachener Kongress von 1818. Davor gab es bereits den

Der Aachener Kongress wurde vom 29. September bis zum 21. November 1818[1] in der Stadt Aachen abgehalten.

Teilnehmer waren die aus den Befreiungskriegen siegreich hervorgegangenen Staaten. Neben der Heiligen Allianz aus Österreich, Preußen und Russland nahmen auch Großbritannien und Frankreich teil.

Der Aachener Kongress gilt als erster Monarchenkongress, an dem Zar Alexander I. (Russland) begleitet von Karl Robert von Nesselrode, Friedrich Wilhelm III. (Preußen), Kaiser Franz I. von Österreich begleitet von Christian Günther Graf Bernstorff, Clemens Wenzel Lothar Fürst von Metternich und Karl August Fürst von Hardenberg, als Vertreter Englands Arthur Wellesley Wellington und Robert Castlereagh sowie auf Seiten Frankreichs Armand Emmanuel du Plessis, Herzog von Richelieu teilnahmen.

Der Kongress beriet Maßnahmen, um die revolutionär-demokratische Bewegung in Europa zu bekämpfen. Eine Denkschrift "Über den gegenwärtigen Zustand Deutschlands" wurde vom Zaren dem Kongress unterbreitet. Darin wurden strenge Maßregeln zur Überwachung des geistigen Lebens und der Universitäten gefordert. Diese Denkschrift gab den Anstoß zu den Karlsbader Beschlüssen und den Demagogenverfolgungen.

In einem Vertrag mit Frankreich wurden endgültig die Bedingungen festgelegt, die sich aus dem Pariser Frieden von 1815 ergaben. Es wurde der sofortige Abzug der Besatzungstruppen aus Frankreich - ursprünglich erst für 1820 vorgesehen - und die Herabsetzung der Kriegsentschädigungen von 700 auf 265 Millionen Francs bestimmt. In einer Konvention bekräftigten die vier Siegermächte - Russland, Preußen, Österreich und England - ihre Entschlossenheit, das in Frankreich wieder eingesetzte feudale Regime der Bourbonen (Restaurationszeit) notfalls mit Waffengewalt zu stützen.

Kongressdenkmal in Aachen

Frankreich sollte, ohne in die Heilige Allianz aufgenommen zu werden, künftig zu den Verhandlungen zugezogen werden. Es trat damit als fünfte Großmacht wieder in das Europäische Konzert ein. Die am 21. November 1818[2] angenommene Deklaration[3] verkündete die Solidarität der Kongressteilnehmer zur Gewährleistung der Ruhe, des Glaubens und der Sittlichkeit, die "durch das Unglück der Zeiten" erschüttert worden seien.

Die Unterzeichner verpflichteten sich, die seit 1815 in Europa bestehenden Grenzen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu garantieren. Zuvor waren die verschiedensten Fragen geregelt worden, wie bspw. der Sklavenhandel und die Rangordnung der Diplomatie. Der badisch-pfälzische Grenzstreit über die Pfalz wurde zugunsten Badens entschieden. Weiter wurde die seither gültige diplomatische Rangordnung festgelegt.

Der Kongress zeigte die europäischen Monarchien in Gestalt der Großmächte in nicht wieder erreichter Einmütigkeit.

In Aachen erinnern das Kongressdenkmal, die Kongressstraße, die Alexanderstraße, der Friedrich-Wilhelm-Platz und die Franzstraße an den Kongress.

Einzelnachweise

  1. http://books.google.de/books?id=5_9Dqp_BOPAC&pg=PA134&lpg=PA134&dq=%22Aachener+Kongress%22+September+1818&source=web&ots=wpQEFRzrgN&sig=dlKQu2JuyIhDT2cQ5D4QyjHtuTk&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=2&ct=result
  2. Gemäß vom UN-Sekretariat erstellten Memorandum A/CN.4/98 vom 21. Februar 1956
  3. Ein Abdruck der Kongressakte findet sich unter: Charles Calvo: Le droit international théoretique et pratique précédé d'un exposé historique des progrès de la science du droit des gens. 5. Auflage. Rousseau, Paris 1896, Bd. 3, S. 183f.

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