Bundesamt für Katastrophenhilfe

Bundesamt für Katastrophenhilfe

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es wurde am 1. Mai 2004 errichtet.

Der Präsident ist Christoph Unger, die Stelle des Vizepräsident ist z.Z. nicht besetzt. Der Dienstsitz befindet sich seit Juli 2006 in Bonn-Lengsdorf (davor im Stadtbezirk Bad Godesberg).

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Das Bundesamt nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe wahr, die ihm durch das Zivilschutzgesetz (ZSG) oder anderer Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze übertragen werden (aus Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG)).

Nach dem Zivilschutzgesetz (ZSG) von 1997 gehören zum Zivilschutz folgende Aufgaben:

Die Aufgaben werden in vier Abteilungen wahrgenommen.

Abteilungen

Abteilung 1 – Krisenmanagement

Für die Koordinierung der Katastrophenhilfe (Krisenmanagement) wurde in der Abteilung 1 das GMLZ (Gemeinsames Melde- und Lagezentrum) eingerichtet und das Deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS) entwickelt. Auch die Betreibung und Weiterentwicklung des Satellitengestützten Warnsystems (SatWaS) ist eine Aufgabe der Abtlg. 1. Das SatWaS bietet über den Rundfunk die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Verhaltensregeln an die Bevölkerung weiterzugeben. Die neuen Systeme machen es möglich, in Sekundenschnelle Warnmeldungen und Gefahrendurchsagen mit höchster Priorität über Satellit an die angeschlossenen Medien weiterzugeben. Neben allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurden und werden weitere private Rundfunkbetreiber, Internetportalbetreiber, große Presseagenturen in dieses System einbezogen. Eine weitere Aufgabe ist die Koordinierung von Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) im Rahmen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) bei Katastrophen und Terroranschlägen im Ausland.

Abteilung 2 – Notfallvorsorge, Kritische Infrastrukturen

Die Abteilung erfüllt hierbei neben der Bearbeitung von Rechtsfragen folgende Aufgaben im Rahmen der Notfallvorsorge:

  • Weiterentwicklung der nichtpolizeilichen, nichtmilitärischen Gefahrenabwehr zu einer jederzeit bedrohungsgerechten Gesamtkonzeption,
  • Erarbeitung und Aktualisierung makroskopischer Risikoanalysen,
  • Erstellen von konkreten Gefährdungskatastern für Regionen oder Ballungsräume (Bevölkerungs- und/oder Risikoagglomerationen),
  • Durchführung von Krisenabwehrplanungen in enger Zusammenarbeit mit Bundes- und Länderbehörden einschließlich Neufassung bzw. Erweiterung der Zivilen Alarmplanung (ZAP),
  • Entwicklung von Konzepten zur dauerhaften Sicherung und Förderung des Ehrenamtes,
  • Entwicklung von zukunftssicheren Kooperationsmodellen zwischen Bund, Feuerwehren und Hilfsorganisationen,
  • Zivil-militärisch-polizeiliche Zusammenarbeit(ZMZ/CIMIC) sowie
  • Förderung und weiterer Ausbau der fachlichen Netzwerke im Bevölkerungsschutz.

Das zweite zentrale Thema der Abteilung 2 sind die Kritischen Infrastrukturen.

Unter kritischen Infrastrukturen im Sinne des Bevölkerungsschutzes sind primär Energieversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Trinkwasser- und Nahrungsmittelversorgung, Gesundheitsinfrastruktur, Sicherheitsinfrastrukturen der Behörden und Organisationen, Entsorgungsinfrastruktur und Kommunikationsinfrastrukturen zu verstehen, somit ergeben sich für die Abteilung 2 folgende Tätigkeitsfelder:

  • Sicherstellung einer engen fachlichen Vernetzung aller am Schutz kritischer Infrastrukturen beteiligten öffentlichen und privaten Stellen,
  • Erarbeitung von kurz-, mittel- und langfristigen Risikoanalysen für kritische Infrastrukturen,
  • Entwicklung von konkreten Gefährdungskatastern aus den Risikoanalysen,
  • Erarbeitung von Krisen- und Gefahrenabwehrplänen für (Versorgungs-) Infrastruktur,
  • Beratung staatlicher, sonstiger öffentlicher und privater Stellen hinsichtlich der Vorsorge- und Abwehrplanung zum Schutz kritischer Infrastrukturen

Abteilung 3 – Forschung und Technik, Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz

Aufgaben der Abteilung 3 sind u.a.:

  • Ermittlung des Forschungsbedarfs und Erarbeitung von Rahmenplänen,
  • organisatorische Betreuung der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern,
  • ABC-Schutz / -Vorsorge auf wissenschaftlichtechnischem und medizinischem Gebiet
  • Konzeptionierung und Beschaffung der ergänzenden zivilschutzbezogenen Ausstattung für die Bundesländer (s. news) – „Task-Force-Modell“Katastrophenmedizin,
  • wissenschaftliche und technische Beratung und
  • Wissensmanagement unter Einbeziehung der Methoden des e-Governments in der Fachinformationsstelle Zivil- und Katastrophenschutz (FIS)

Fachinformationsstelle

Die Fachinformationsstelle Zivil- und Katastrophenschutz (FIS) bietet allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern im integrierten Hilfeleistungssystem die Ausleihe von Fachliteratur und Kopien aus Fachzeitschriften an. Sie sammelt, erschließt und vermittelt Fachliteratur zu allen Themen des Zivil- und Katastrophenschutzes.

Sie unterstützt den Bevölkerungsschutz bei Bund, Ländern, Gemeinden und Hilfsorganisationen mit moderner Informationsvermittlung und bietet ihren Kunden durch die Aufbereitung und Strukturierung von Wissen einen Mehrwert für die tägliche Arbeit. Als Vermittler von Daten, Fakten und Informationen zu Fragen des Bevölkerungsschutzes erschöpft sich der Service der FIS nicht nur in der Ausleihe von Büchern. Im Internet kann jeder Interessent in der deutschen Literaturdatenbank für Zivil- und Katastrophenschutz online recherchieren. Derzeit sind ca. 39.000 Dokumente in der Datenbank enthalten. Die FIS verfügt insgesamt über einen Bestand von rund 53.000 deutsch- und englischsprachigen Medien (Bücher, Aufsätze, Videofilme, DVD und CD-ROM). Die FIS besteht aus Bibliothek und Dokumentation.

Abteilung 4 – Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz

Zum BBK gehört die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Diese Institution ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Aufgaben der AKNZ sind:

  • Aus- und Fortbildung des mit Fragen der Zivilen Sicherheitsvorsorge befassten Personals und der Führungs- und Lehrkräfte des Katastrophenschutzes,
  • Durchführung und Auswertung von Übungen,
  • Auswertung von Großschadenslagen im In- und Ausland,
  • Auswertung nationaler und internationaler Analysen, Publikationen und Dokumentationen,
  • wissenschaftliche Betreuung von Forschungsvorhaben sowie deren Auswertung und Umsetzung,
  • Durchführung von Studien und Untersuchungen,
  • Durchführung von Seminaren, Übungen und sonstigen Veranstaltungen zur zivil-militärischen Zusammenarbeit sowie
  • Mitwirkung an den konzeptionellen Arbeiten der fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden, Mitarbeit in Bund-Länder-Ausschüssen und in EU-Gremien

Das BBK gibt die Zeitschrift „Bevölkerungsschutz“ vierteljährlich heraus.

Geschichte der Zivilschutzbehörden

  • 1952 wurde die Unterabteilung Ziviler Luftschutz im Bundesinnenministerium eingerichtet.
  • 1955 wurde die Unterabteilung in die Bundesanstalt für zivilen Luftschutz überführt.
  • 1957 wurde diese Anstalt der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz unterstellt.
  • 1958 wurde aus dieser Dienststelle das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz.
  • 1974 wurde es in Bundesamt für Zivilschutz (BZS) umbenannt.
  • 2001 wurden die Aufgaben des BZS durch das Haushaltssanierungsgesetz von 1999 dem Bundesverwaltungsamt (BVA) übertragen. Das BZS wurde in das BVA übergeleitet und hat dort die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes als Zentralstelle für Zivilschutz wahrgenommen.
  • Am 1. Mai 2004 wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe errichtet, da sich Unzulänglichkeiten bei der Bekämpfung des Elbehochwasser 2002 und bei der generellen Organisationsfähigkeit der Zentralstelle gezeigt haben.

Aktuelles

In den Jahren 2006/07 zeichnet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hauptverantwortlich für die Einführung der Medizinischen Task Forces im Rahmen der „Neuen Konzeption im Bevölkerungsschutz“. In dieser neuen Konzeption wurde, abgestimmt mit den Bundesländern, eine neue, auf Spezialgefahren wie (ABC-Schutz und MANV, eigentlich ÜMANV) ausgerichtetes Ausstattungskonzept, im Rahmen der ergänzenden zivilschutzbezogenen Ausstattung, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, erarbeitet.

Weblinks


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