Bundesbeamtengesetz

Bundesbeamtengesetz
Basisdaten
Titel: Bundesbeamtengesetz
Abkürzung: BBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Beamtenrecht
Fundstellennachweis: 2030-2-30
Ursprüngliche Fassung vom: 14. Juli 1953
(BGBl. I S. 551)
Inkrafttreten am: 1. September 1953
Neubekanntmachung vom: 18. September 1957
(BGBl. I S. 1337)
Letzte Neufassung vom: 5. Februar 2009
(BGBl. I S. 160)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
12. Februar 2009
Letzte Änderung durch: Art. 13 G vom 28. April 2011
(BGBl. I S. 687, 692)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
3. Mai 2011
(Art. 18 Abs. 1 G vom 28. April 2011)
GESTA: B053
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt Einzelheiten zum Beamtenverhältnis auf Bundesebene:

Das Gesetz enthält zudem Vorschriften zur Personalverwaltung und zum Beschwerdeweg/Rechtsschutz.

Entsprechende landesrechtliche Regelungen existieren für Beamte auf Länderebene bzw. in Städten und Gemeinden.

Rechtsverordnungen

Das Bundesbeamtengesetz ermächtigt die Bundesregierung, bestimmte Regelungskomplexe durch Rechtsverordnungen zu konkretisieren. Auf Grundlage des Bundesbeamtengesetzes sind bisher folgende Verordnungen erlassen worden:

Noch nicht durch Verordnung geregelt ist das Reisekostenrecht des Bundes. Daher gilt weiterhin das Bundesreisekostengesetz.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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