Burghauptmannschaft Österreich

Burghauptmannschaft Österreich
OsterreichÖsterreich  Burghauptmannschaft Österreich
Österreichische Behörde
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Staatliche Ebene Bund
Aufsichtsbehörde(n)/-organe Wirtschaftsministerium
Gründung 2000
Hauptsitz Wien, Hofburg
Behördenleitung Reinhold Sahl
Website www.burghauptmannschaft.at

Die Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ) ist eine Behörde, der die Verwaltung und Baubetreuung historischer Gebäude im Besitz der Republik Österreich obliegt. Sie untersteht direkt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Der oberste Beamte dieser Behörde ist der Burghauptmann.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die meisten Gebäude, die im Bundesbesitz stehen, wurden im Zuge der Umorganisation im Jahr 2000 der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) unterstellt. Etwa 65 Gebäude, die zum historischen und kulturellen Erbe Österreichs zählen, wurden nicht der BIG unterstellt. sie wurden aus verschiedenen Gründen der bereits bestehenden Burghauptmannschaft eingegliedert. Durch die Vergrößerung des Verwaltungsumfanges wurde auch die Umbenennung von Burghauptmannschaft auf Burghauptmannschaft Österreich durchgeführt. Nicht verwaltet werden Gebäude die nur mittelbar der Republik gehören, beispielsweise jene, die im Besitz der Bundesforste stehen.

Diese Gründe, warum sie der Burghauptmannschaft unterstehen, sind verschiedener Natur, beispielsweise:

  • Gebäude, die auf Grund völkerrechtlicher oder kirchlicher Verträge nur eingeschränkt nutzbar sind
  • Gebäude, die hoheitlich in Verwendung stehen
  • Bauwerke, die auf Grund strenger Denkmalschutzbestimmungen nicht mit üblichen Bedingen wirtschaftlich verwertbar sind

Viele Gebäude sind in den letzten Jahren auch zur Nutzung von eigenen privatrechtlichen Gesellschaften freigegeben worden. Allerdings könnten diese Unternehmen, wenn ihnen die Erhaltung dieser Gebäude überlassen bliebe, nie marktkonform arbeiten. Aus diesem Grund sind solche Bauten in der Verwaltung der Burghauptmannschaft, die die Gebäude an diese Unternehmen zu Bedingungen verpachtet, sodass diese von der Erhaltung der Gebäude unabhängig wirtschaften können.

Die Burghauptmannschaft verfügt speziell über Fachleute, die mit Historikern und Denkmalschutz eng zusammenarbeiten und so Bauarbeiten oder Renovierungen an den verschiedenen Gebäuden durchführen. Außerdem ist es möglich, auch alte Handwerkskunst in Form von Marktnischen zu erhalten.

Der Hauptstandort der Burghauptmannschaft ist in der Wiener Hofburg.

Geschichte

Die Burghauptmannschaft Österreich geht aus der Burghauptmannschaft der Hofburg in Wien, als Sitz des Kaisers hervor. Im Mittelalter war der oberste einer Burg der Burggraf oder Burghauptmann. Sowohl der Begriff Burggraf als auch Burghauptmann wurden bei der Hofburg verwendet. Während Burggraf das erste Mal 1434 der Titel von Michael von Maidenau war, wurde der Titel Burghauptmann von Niklas Barczal von Döbre das erste Mal im Jahr 1443 verwendet. Der Titel Burggraf wurde bis 1793 verwendet.

Unter Kaiser Franz I. wurden die Aufgaben von einem Burginspektor wahrgenommen, nachdem er keinen Burghauptmann mehr für die Hofburg bestellte.

Durch die Umorganisationen der Hofdienste unter Kaiser Franz Joseph im Jahr 1849 wurde die Hofburginspektion in die Burghauptmannschaft umbenannt. Bis zum Ende der Monarchie oblag der Burghauptmannschaft neben der Burgerhaltung auch die Verwaltung der Möbeln, sowie der Reinigungs- und Sicherheitsdienst.

In der Folge wurde die Burghauptmannschaft eine Dienststelle der Bundesgebäudeverwaltung.

Infolge des Bundesimmobiliengesetzes 2000 entstand aus der Burghauptmannschaft Wien die Burghauptmannschaft Österreich. Aus der ursprünglichen Verwaltung von 31 Objekten wurden 98 im Jahr 2001.[1]

Beispiele

Hier sind nur die wichtigsten Gebäude als Beispiele angeführt.

Einzelnachweise

  1. Kenndaten der BHÖ des Rechnungshofes aus 2002 abgerufen am 6. April 2009

Weblinks


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