Burschen heraus!

Burschen heraus!

Burschen heraus!“ (oder in der ursprünglichen Form „Bursche heraus!“) ist ein studentischer Alarm- und Hilferuf, wenn ein einzelner Student angegriffen oder festgenommen werden sollte. Der Ruf ist um 1700 erstmals schriftlich belegt, war aber sicher schon früher in der Tradition des mittelalterlichen Alarmrufes Thiod ute!“ („Volk heraus!“) an den ältesten Universitäten üblich. Aus dem Ruf entstand 1844 das gleichnamige Lied.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und Wandel

Die besondere rechtliche Stellung des Studenten durch die Akademische Gerichtsbarkeit bis 1879 führte zu häufigen Konflikten mit der Polizeigewalt der Universitätsstädte. Diese waren nicht befugt, einen Studenten zu verhaften oder zu bestrafen, bevor nicht ein Universitätsgericht über sie befunden hatte. Übergriffe der Staatsmacht oder einzelner Bürger auf Studenten waren nicht selten; mit dem Ruf Bursche heraus! konnte durch Zusammenrufen von mehreren (stets bewaffneten) Studenten einem solchen Übergriff entgegengetreten werden. Häufig ergaben sich aus dem Ruf größere Tumulte in Universitätsstädten besonders im 17. und 18. Jahrhundert. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der Ruf und das damit verbundene gemeinsame, bewaffnete Auftreten der Studentenschaft durch die Universitäten verboten.

Die ursprüngliche Fassung Bursche heraus! bezieht sich auf den Ausdruck „die Bursche“ in der Bedeutung der gesamten Studentenschaft, was von der mittelalterlichen Burse als Wohn- und Lebensgemeinschaft abgeleitet ist. Die Pluralform Burschen heraus ist erst nach 1800 gebräuchlich. Vollmann definiert in seinem „Burschicosen Lexicon“ von 1846 das Burschen heraus! als „das »ad arma« der Alten“, den „akademischen Waffenruf“ und das „burschikose Donnerwort“:

Der Sammelruf, auf den die ganze Studentenschaft bewaffnet mit Schlägern, Pistolen und Ziegenhainer, ausrükt. Jeder Studio ist verpflichtet, das gehörte »Burschen heraus« zu repetieren und sich einzufinden. Der Ruf ist wegen der vielen Tumulte jezt verboten und wird mit dem Consilium abeundi und geschärfter Relegation bestraft.[1]

Im Heidelberger Comment von 1806 ist die Verpflichtung zum sofortigen Erscheinen geregelt, sobald der Ruf vernommen wird. Ein mißbräuchliches „Burschenherausrufen“ oder das Ignorieren des Hilferufes wird mit Ehrverlust (Verschiß) bestraft.[2]

„Burschen heraus!“ als Studentenlied

Als Lied erscheint das „Burschen heraus“ erstmals in Poccis Liederbuch von 1844; als Verfasser wird Franz von Kobell angenommen. Die ursprüngliche Bedeutung des Rufes wird nur in der zweiten Strophe angedeutet, wo aber nun die Poesie („Poesei“) um Hilfe gegen die spießbürgerliche Philisterschaft und die überkommenen Zöpfe ruft.

1. Burschen heraus! Lasset es schallen von Haus zu Haus!
Wenn der Lerche Silberschlag grüßt des Maien ersten Tag,
dann heraus, und fragt nicht viel, frisch mit Lied und Lautenspiel!
Burschen heraus!
2. Burschen heraus! Lasset es schallen von Haus zu Haus!
Ruft um Hilf' die Poesei gegen Zopf und Philisterei,
dann heraus bei Tag und Nacht, bis sie wieder frei gemacht!
Burschen heraus!
3. Burschen heraus! Lasset es schallen von Haus zu Haus!
Wenn es gilt fürs Vaterland, treu die Klingen dann zur Hand,
und heraus mit mut'gem Sang, wär es auch zum letzten Gang!
Burschen heraus!

In der letzten Strophe, die aus einer vormärzlichen Einheitsbewegung her zu verstehen ist, wird die alte Bedeutung des Rufes geradezu in ihr Gegenteil verkehrt, da nun nicht mehr nach studentischer Solidarität gegen willkürliche Übergriffe der Staatsmacht gerufen wird, sondern der Ruf mit dem Waffengang verknüpft wird. Dieses Lied erzeugt einen Bedeutungswechsel des Rufes, der sich in bewusster Anspielung auf die letzte Strophe schließlich in Aufrufen zum Deutsch-französischen Krieg 1870/71, dem Ersten Weltkrieg und den Werbeplakaten für studentische Freikorps am Beginn der Weimarer Republik wiederfindet.

Verbreitung in Literatur und Publizistik

Joseph von Eichendorff beschreibt in seinem autobiographischen Roman „Erlebtes“, wie er die Folgen des Rufes Burschen heraus! auf einer Gasse erlebte. [3] Ein Roman von August Sperl über die Befreiungskriege trägt den Titel „Burschen heraus!“. [4] Ebenso machte sich der NS-Studentenbund die Implikationen des Liedes zu nutze und nannte sein ab 1930 erscheinendes Publikationsorgan „Burschen heraus!“.

Literatur

  • Robert Paschke: Studentenhistorisches Lexikon, GDS-Archiv, Köln 1999, S. 58f ISBN 3-89498-072-9
  • Friedhelm Golücke: Studentenwörterbuch, Graz u.a. 1987, S. 81 ISBN 3-222-11793-4

Einzelnachweise

  1. J. Vollmann (eigentlich Johannes Gräßli): Burschicoses Wörterbuch, Ragaz 1846, S. 101
  2. „§3. Vom Burschenherausrufen. Wird Bursch heraus gerufen, so muß jeder Student erscheinen. Läßt es sich erweisen, daß einer es gehört hat und nicht erschienen ist, so kommt er in Verschiß. Ebenso soll auch der in Verschiß kommen, der ohne Ursache Bursche heraus gerufen hat“. Heidelberger Comment vom Juli 1806, zitiert nach: Wilhelm Fabricius: Die deutschen Corps, Frankfurt/M. 1926, Anlage 3, S. 25
  3. Joseph von Eichendorff: Werke, Band 1, München 1970, Kapitel II, S. 923 [1]
  4. August Sperl: Burschen heraus! Roman aus der Zeit unserer tiefsten Erniedrigung, München (Beck) 1914

Weblinks


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