BÜS

BÜS
Wappen Deutschlandkarte
Wappen der Gemeinde Büsingen am Hochrhein
Büsingen am Hochrhein
Deutschlandkarte, Position der Gemeinde Büsingen am Hochrhein hervorgehoben
47.6969444444448.6902777777778395Koordinaten: 47° 42′ N, 8° 41′ O
Basisdaten
Bundesland: Baden-Württemberg
Regierungsbezirk: Freiburg
Landkreis: Konstanz
Höhe: 395 m ü. NN
Fläche: 7,62 km²
Einwohner: 1449 (31. Dez. 2007)[1]
Bevölkerungsdichte: 190 Einwohner je km²
Postleitzahlen: 78266 (Deutschland) 8238 (Schweiz)
Vorwahlen: 07734 (Deutschland) 052 (Schweiz)
Kfz-Kennzeichen: BÜS
Gemeindeschlüssel: 08 3 35 015
Adresse der Gemeindeverwaltung: Junkerstraße 86
78266 bzw. 8238
Büsingen am Hochrhein
Webpräsenz:
Bürgermeister: Gunnar Lang
Lage von Büsingen am Hochrhein im Deutsch-Schweizer Grenzgebiet
Karte

Büsingen am Hochrhein ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Konstanz und ist somit Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Ort ist jedoch gänzlich von Schweizer Staatsgebiet in Form der Kantone Schaffhausen sowie, südlich des Rheins, Zürich und Thurgau umgeben.

Büsingen ist somit die einzige Gemeinde Deutschlands, die eine Exklave des Bundesgebietes bildet. Neben Campione d’Italia ist Büsingen eine von zwei Enklaven innerhalb des Schweizer Staatsgebietes.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Büsingen gehört zur Region Reiat.

Gemeindegliederung

Zur Gemeinde Büsingen am Hochrhein gehören das Dorf Büsingen am Hochrhein und die Häuser Im Stemmer und Waldheim. Im Gemeindegebiet liegen die abgegangenen Ortschaften Eggingen und Gluringen.[2]

Geschichte

Die ältesten archäologischen Funde, die auf menschliche Aktivitäten im Raum Büsingen schließen lassen, stammen aus der Bronze- und der späten Hallstattzeit. Gegen Ende der Römerzeit wurde der Limes von Basel bis zum Bodensee auch in der Nähe von Büsingen errichtet. Nachdem diese Grenzbefestigung von den Alemannen überwunden worden war, ließen sich vermutlich die ersten am Rheinufer nieder und nannten ihren Ort Buosinga, was so viel heißt wie die Siedlung der Leute des Boso.

Im Jahre 1090 wurde Büsingen erstmals urkundlich erwähnt, als es vom Grafen Burkhard von Nellenburg dem Kloster Allerheiligen geschenkt wurde.

Seit 1361 hatten die Herren von Klingenberg, österreichische Lehnsträger, die Ortsherrschaft inne.

1406 wurde Büsingen von den verschuldeten Klingenbergern an den Schaffhauser Rudolf Goldschmid verpfändet. Im Jahre 1463 übernahm dann der Bürgermeister Heinrich Barter die Vogtei in Büsingen.

Ab 1465 ging die Landeshoheit über Büsingen offiziell an Österreich über und der Ort gehörte zur österreichischen Landgrafschaft Nellenburg.[3]

Seit 1658 hatte Eberhard Im Thurn die österreichische Lehnsherrschaft inne, die seit 1535 bereits der Schaffhauser Familie gehörte. Eberhard wurde am 10. April 1693 nach religiösen Streitigkeiten von eigenen Familienangehörigen nach Schaffhausen entführt, wo er wenig später von der dortigen Obrigkeit in den Kerker geworfen wurde. Für die österreichische Bezirksregierung in Nellenburg war die Entführung ihres Lehnsträgers Eberhard ein Eingriff in die Landeshoheit Österreichs. Binnen eines Jahres bekam die ursprünglich örtliche Angelegenheit staatspolitische Dimensionen. 1694 sperrte Österreich die Getreideausfuhr in die Schweiz und drohte Schaffhausen mit hohen Repressalien. Obwohl die Schaffhauser von ihren Eidgenossen zum Einlenken gedrängt wurden, leiteten sie ein Verfahren gegen Eberhard Im Thurn ein, bei dem dieser zum Tode verurteilt werden sollte. Es endete nach einer Abstimmung aber mit knapper Mehrheit nur mit lebenslanger Haft. Die Schaffhauser gaben erst nach, nachdem am 15. Februar 1697 Österreich den Druck noch einmal verstärkt und Truppen an die Schaffhauser Grenze verlegt hatte.[4]

Aufgrund dieser Entführung verlor Schaffhausen die Pfandschaft über die Reiatdörfer, zu denen Büsingen gehörte, und konnte diese erst 1728 für 221.744 Gulden zurückerlangen. Nur Büsingen wurde von den Österreichern einbehalten, denn es sollte zum Ärgernis der Schaffhauser auf ewig österreichisch bleiben. Als Österreich im Jahr 1770 seine Rechte an den Dörfern Ramsen und Dörflingen an das eidgenössische Zürich verkaufte, wurde Büsingen zu einer Enklave in der Schweizer Eidgenossenschaft.

Trotz aller Versuche der Schaffhauser, Büsingen zurückzuerlangen, wurde es im Pressburger Frieden von 1805 dem Königreich Württemberg zugeschlagen. 1810 ging Büsingen an das Großherzogtum Baden über. Auch auf dem Wiener Kongress 1814/1815, durch den die Grenzen Europas neu geordnet wurden, änderte sich an der Situation nichts, und Büsingen gehörte weiterhin zu Baden.

Im Jahr 1835 wurde Büsingen deutsches Zollausschlussgebiet. Im Jahr 1895 schloss die Schweiz mit Büsingen ein Abkommen, damit die Büsinger Bauern ihre Produkte in der Schweiz verkaufen konnten. Dieser Warenaustausch funktionierte sogar während des Ersten Weltkriegs - in beiden Richtungen. 1919 erließ Deutschland gegenüber Büsingen eine Lebensmittelsperre. Von nun an wurde Büsingen wie die Schweizer Gemeinden von der Schweiz aus mit Lebensmitteln versorgt.

Im Jahre 1918 wurde eine Volksabstimmung durchgeführt, in der 96 % der Büsinger Bürger für eine Angliederung ihres Dorfes an die Schweiz stimmten. Dazu kam es aber nicht, weil die Schweiz kein geeignetes Austauschgebiet anbieten konnte. So blieb Büsingen beim Deutschen Reich.

1946 bat das von Frankreich besetzte Büsingen den Schweizer Bundesrat, die Zollgrenze zur Enklave aufzuheben. Am 1. Januar 1947 wurde mit dem Einverständnis der Franzosen diesem Gesuch entsprochen. Seit diesem Datum wird die 17 Kilometer lange Grenze zwischen Büsingen und der Schweiz nicht mehr kontrolliert. Deutschland besaß zu diesem Zeitpunkt noch keine eigene Regierung. Deshalb wurde dieser Zustand lange Zeit als rechtswidrig bezeichnet.

Die bisher letzte Chance der Büsinger, der Schweiz angegliedert zu werden, bot sich 1956. Damalige Verhandlungen waren zunächst vielversprechend, jedoch bestand der Landkreis Konstanz auf dem Verbleib von Büsingen bei Deutschland und forderte darüber hinaus einen verbindenden Korridor zu Deutschland. Daraufhin brach die Schweiz die Verhandlungen ab. Am 4. Oktober 1967 trat der neue Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft, der den rechtlichen Status von Büsingen regelt.

Politik

Dem Gemeinderat gehören neben dem Bürgermeister Gunnar Lang 10 Personen an, davon sind vier Frauen. Es gibt zwei Wählervereinigungen: Freie Wählervereinigung Bürgerinnen, Bürger, Landwirte und Gewerbetreibende und Freie Wählervereinigung Arbeitnehmer und Unabhängige.

Büsingen bildet mit Gailingen am Hochrhein und Gottmadingen eine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft.

Sonderregelungen

Büsingen gehört gemäß Art. 3 Abs. 1 ZK nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union. Da es eine deutsche Exklave ist, aber zum Schweizer Zollgebiet gehört, gibt es diverse Sonderregeln und Kuriositäten. Hier sind einige beschrieben:

Währung

Büsingen ist die einzige deutsche Gemeinde, in der zumeist mit dem Schweizer Franken bezahlt wird. Bis in die 1980er-Jahre wurde in Büsingen die D-Mark häufig nicht angenommen. Es ging so weit, dass die Büsinger Post für den Verkauf von deutschen Briefmarken nur den Schweizer Franken akzeptierte. Schließlich zwang eine Gesetzesänderung die Büsinger, auch die D-Mark (und heute den Euro) als amtliche Währung zu akzeptieren. Doch nach wie vor ist in den Geldbeuteln der Büsinger eher der Schweizer Franken zu finden, nicht zuletzt deshalb, weil die meisten Büsinger Bürger ihren Arbeitslohn in der Schweiz verdienen. Selbst die Gemeindeverwaltung verrechnet Abgaben und Gebühren weiterhin in Franken.

Staatsvertrag

Blick auf Büsingen am Hochrhein

Am 9. September 1957 begannen in Locarno deutsch-schweizerische Verhandlungen mit dem Ziel, sämtliche Kompetenzen beider Staaten bezogen auf Büsingen zu regeln. Erst nach fünf Jahren, am 15. Dezember 1962, konnte der Zollvertrag von den Bevollmächtigten paraphiert und noch einmal zwei Jahre später, am 23. November 1964, unterzeichnet werden [5]. In Kraft treten konnte er schließlich am 4. Oktober 1967, mehr als zehn Jahre nach Beginn der Verhandlungen.[6]

Danach darf die Polizei des Kantons Schaffhausen auf Büsinger Gebiet selbstständig Verhaftungen durchführen und die Arrestanten in die Schweiz verbringen. Die Zahl der Schweizer Ordnungshüter, die sich gleichzeitig in Büsingen aufhalten dürfen, ist auf zehn beschränkt, die der deutschen auf drei pro 100 Einwohner. Die Schweizer Polizei hat ihre Kompetenzen in den Bereichen, in denen Schweizer Gesetze (Zoll, Landwirtschaft, Gastgewerbe usw.) gelten. Ansonsten ist die deutsche Polizei zuständig.

Die deutschen Polizisten dürfen sich uniformiert nur auf klar definierten Routen zur Exklave hin bewegen, haben auf Schweizer Boden jedoch alle Amtshandlungen zu unterlassen.

In Büsingen gilt das Schweizer Zoll- und Wirtschaftsrecht mit einigen wenigen Ausnahmebestimmungen. Die direkten Steuern der Büsinger (z. B. Einkommensteuer) müssen an den deutschen Fiskus abgeführt werden. Dies stellt eine Benachteiligung der Büsinger dar, da sie die höheren Schweizer Lebenshaltungskosten schultern müssen, aber statt der im Durchschnitt niedrigeren Schweizer Einkommenssteuer der deutschen unterliegen. Deshalb erhält jeder Büsinger einen Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen und zahlt damit nur aufgrund seines Wohnsitzes in Büsingen weniger Lohnsteuern als im übrigen Bundesgebiet.[7] Dennoch gleicht dieser Freibetrag die Mehrbelastung nicht aus, sondern mildert sie nur ab. Aus diesem Grund sind viele Büsinger in der Vergangenheit in die Schweiz gezogen.

Die Büsinger dürfen gemäß Zollvertrag im Kanton Schaffhausen, Thurgau und dem größten Teil des Kantons Zürich ohne zusätzliche Hürden eine Arbeitsstelle annehmen und werden dort den Schweizer Bürgern rechtlich gleichgestellt. Dies gilt theoretisch auch umgekehrt, wobei in der Praxis so gut wie kein Schweizer nach Büsingen zur Arbeitsstelle fährt, da Büsingen als Dorf nur wenige Arbeitsplätze bietet. Seit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz am 1. Juni 2004 und der darin vorgesehenen Personenfreizügigkeit ist diese Bestimmung inzwischen obsolet bzw. gilt nur noch für mit Büsinger Bürgern verheiratete Drittausländer.

Büsinger Bauern erhalten Bundessubventionen aus der Schweiz, die höher sind als jene in Deutschland.

Schule

Büsingen unterhält eine Grundschule, in der Schüler bis zur vierten Klasse unterrichtet werden. Anschließend müssen die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder eine schweizerische oder eine deutsche weiterführende Schule besuchen sollen.

Post

schweizerische und deutsche Telefonzelle

Büsingen besitzt eine deutsche Postagentur. Die Gemeinde hat zwei Postleitzahlen: 78266 Büsingen für Deutschland und 8238 Büsingen (D) für die Schweiz. Briefe aus Büsingen können entweder mit Schweizer oder mit deutschen Briefmarken frankiert werden. Ein Standardbrief von Büsingen in die Schweiz mit der langsameren B-Post unterliegt dem schweizerischen Tarif (85 Rappen), kann aber mit einer deutschen 55-Cent-Marke frankiert werden. Vor der Post befinden sich eine deutsche und eine schweizerische Telefonzelle direkt nebeneinander.

Wirtschaft

Die einzige Tankstelle Büsingens wirbt damit, die billigste in ganz Deutschland zu sein (circa 30 Cent billiger als im Bundesdurchschnitt). Ihre Benzinpreise sind an das Niveau der schweizerischen Tankstellen in der Nachbarschaft angeglichen. In Büsingen gelten die schweizerischen indirekten Steuern, neben dem Benzinzoll auch die Mehrwertsteuer von derzeit 2,4% (Bücher, Lebensmittel), 3,6% (Hotels) bzw. 7,6% (Normalsatz). Nachdem die Eidgenössische Steuerverwaltung jahrelang diese Steuern eingezogen und einbehalten hat, ist es dem ehemaligen Steuerberater und heutigen Bürgermeister Gunnar Lang gelungen, die Rückerstattung der Mehrwertsteuer direkt an die Gemeinde zu erlangen, die dadurch zur reichsten des ganzen Hegaus wurde und als einzige Gemeinde in Deutschland keine Grundsteuer erhebt.

Die meisten Büsinger sind Wegpendler (in der Schweiz Grenzgänger genannt) und arbeiten im Raum Schaffhausen, Thurgau oder im Kanton Zürich. Seit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz am 1. Juni 2004 hat sich die Bevölkerungsstruktur erheblich verändert. Dank Personenfreizügigkeit nehmen die meist ohnehin in der Schweiz erwerbstätigen Büsinger dort auch ihren Hauptwohnsitz, weil die schweizerische Einkommensteuerbelastung für sie geringer ist. Im Gegenzug ziehen zahlreiche Rentner aus der Schweiz nach Büsingen, wo sie niedrigere Einkommensteuern und im Gegensatz zur Schweiz keine Vermögensteuern bezahlen, ohne den Schweizerfranken-Währungsraum zu verlassen. Als Folge hat Büsingen den höchsten Altersdurchschnitt aller Gemeinden Deutschlands.

Kfz-Kennzeichen

Büsingen hat aus zolltechnischen Gründen das Kfz-Kennzeichen BÜS, obwohl es zum Landkreis Konstanz gehört und somit eigentlich das Kennzeichen KN führen müsste. Die BÜS-Kennzeichen wurden eingeführt, um den schweizerischen Zollbeamten die Arbeit zu erleichtern. Nur Fahrzeuge mit BÜS-Kennzeichen werden bei der Einreise in die Schweiz wie schweizerische Fahrzeuge behandelt.

Es gibt nur einige hundert BÜS-Kennzeichen, meistens gefolgt vom Buchstaben A, abgesehen von wenigen Fahrzeugen mit dem Buchstaben Z (dies sind Fahrzeuge, die unversteuert in die Schweiz eingeführt wurden und nur maximal zwei Jahre in diesem Status fahren dürfen). BÜS ist damit das seltenste Kennzeichen Deutschlands, das derzeit noch vergeben wird.[8]

Kfz-Steuern werden an das Finanzamt Singen (Hohentwiel) bezahlt. Maßgeblich sind aber die Motorfahrzeugsteuern des Kantons Schaffhausen, die z.T. gerade für Dieselfahrzeuge erheblich unter den deutschen Sätzen liegen und nicht von der Abgasnorm abhängen. Dies hat in der Vergangenheit bereits zur Scheinwohnsitznahme von Deutschen mit dem Ziel der Kfz-Steuerersparnis geführt. Die Polizei hat darauf mit Wohnsitzkontrollen reagiert. Die Gemeinde führt ein Register der Mietwohnungen, anhand dessen sie erkennen kann, wieviele Personen eine Wohnung bewohnen.

Sehenswürdigkeiten

Die romanische Bergkirche St. Michael (auch Michaelskirche genannt) steht östlich des Ortes auf einem Hügel. Sie ist eingebettet in eine gut erhaltene mittelalterliche Gebäudegruppe, die von einer Ringmauer umgeben ist. Die Bergkirche ist die Urkirche von Schaffhausen aus dem 11. Jahrhundert. Der 415 m hohe Hügel mit dem Gebäudeensemble, der sich nur wenige Meter über die umgebende Landschaft erhebt, ist seit 1939 als Landschaftsschutzgebiet mit einer Fläche von 17 ha ausgewiesen.

Kultur

Seit 1993 finden alljährlich am letzten Wochenende im August die Kammermusiktage in der Bergkirche St. Michael statt. Der Verein Musikfreunde Bergkirche Büsingen e.V. präsentiert mit diesem Festival, unter der künstlerischen Leitung von Uwe Stoffel, sein Programm.

Religionen

In Büsingen gibt es eine evangelische Kirchengemeinde, eine zur Seelsorgeeinheit Gottmadingen gehörende katholische Pfarrgemeinde, eine Evangelisch-methodistische Kirche sowie die Kirche des Nazareners, eine evangelische Freikirche. Dabei nimmt die Kirche des Nazareners eine besondere Bedeutung ein, da sich in Büsingen neben einer Ortsgemeinde zwei für die Kirche sehr wichtige Institutionen befinden: zum einen das European Nazarene College, eine von zwei theologischen Hochschulen der Kirche des Nazareners in Europa, und zum anderen die Regionalverwaltung für die Region Eurasia, die ganz Europa, die Staaten der früheren Sowjetunion, Vorderasien und den indischen Subkontinent umfasst.[9][10]

Sport

Der Fußballklub FC Büsingen ist – als einziger deutscher Verein – dem Schweizerischen Fußballverband angeschlossen. Der FC hat rund 120 aktive Spieler und sechs Mannschaften. Die erste Mannschaft spielt in der 4. Liga im Fußballverband Region Zürich.

Ehrenbürger

  • Otto Weiss, ehemaliger Bürgermeister
  • Alwin Güntert, ehemaliger Gemeinderat
  • Carina Schweizer, ehemalige Gemeinderätin

Siehe auch

Literatur

  • Ursula Wolf und Hans Lieb: Schweizerische Kunstführer GSK, Band 531: Die Bergkirche Büsingen, Bern 1993, ISBN 3-85782-531-6
  • Franz Götz: Andreas Schiendorfer, Günter Eiglsperger 900 Jahre Büsingen, eine deutsche Gemeinde in der Schweiz, Eigenverlag der Gemeinde Büsingen 1990, Büsingen a. H., ISBN 3-921413-23-0
  • Franz Götz: Das Büsinger Vertragswerk, Herausgegeben im Auftrag des Landkreises Konstanz und der Gemeinde Büsingen a. H. in Verbindung mit dem Verein für Geschichte des Hegaus e.V. Hegau-Bibliothek Band 14, 1968
  • Ernst Schneider: Flurnamen der Exklave Büsingen a. Rh. Landkreis Konstanz Herausgegeben vom Verein für Geschichte des Hegaus e.V., Hegau-Flurnamen Band III. 1964

Weblinks

Quellen

  1. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Bevölkerungsstand
  2. Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. Band VI: Regierungsbezirk Freiburg Kohlhammer, Stuttgart 1982, ISBN 3-17-007174-2. S. 730–731
  3. Online-Chronik der Gemeinde Büsingen
  4. Über Eberhard im Thurn
  5. Staatsvertrag in der systematischen Sammlung des Schweizerischen Bundesrechts
  6. Scherrer, Rudolf Eugen, Der Zollanschluß der deutschen Enklave Büsingen an die Schweiz. Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Gebietshoheit, Diss. Zürich 1973, S. 123 f.
  7. Gemeinde Büsingen: Spezielle Steuerregelungen für Büsingen
  8. Bestand an Kraftfahrzeugen nach Kraftfahrzeugart. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Abgerufen am 24. Mai 2008.
  9. Gemeinde Büsingen: Glaubensgemeinschaften in Büsingen
  10. Gemeinde Büsingen über die Einrichtungen der Kirche des Nazareners

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