Absetzung (Steuerrecht)

Absetzung (Steuerrecht)

Absetzung bezeichnet im Steuerrecht die zulässigen Abzüge von Sonderausgaben und Werbungskosten bei Einkommens- und Ertragssteuer und die für abnutzbare Güter des Anlagevermögens erfolgende Abschreibung.

Inhaltsverzeichnis

Steuerrecht

Von einem Steuerpflichtigen muss nur jener Teil des Einkommens versteuert werden, der übrig bleibt, nachdem die absetzbaren Ausgaben, die aufgrund seiner Tätigkeit angefallen sind, abgezogen wurden.

Abgezogen können dabei beispielsweise werden:

Ein Sonderfall ist die Absetzung für Abnutzung (AfA), die handelsrechtlich und in Sonderfällen auch steuerrechtlich Abschreibung genannt wird.

Steuerhehlerei

Absetzen bedeutet hier, eine Sache an einen Dritten – unabhängig von dessen Gut- oder Bösgläubigkeit[1] – zu veräußern.[2]

Sozialrecht (Deutschland)

Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Mehraufwendungen für Verpflegung, Werbungskostenpauschale und Entfernungspauschale regelt §6 der Sozialgeld-Verordnung des Arbeitslosengelds II.[3]

Einzelnachweise

  1. Rolletschke/Kemper: Steuerverfehlungen. § 374 AO Rz. 17.
  2. Fischer: StGB. § 259 Rz. 18.
  3. Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung, § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: von der Steuer absetzen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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