Agrarsozialrecht (Deutschland)

Agrarsozialrecht (Deutschland)

Das Agrarsozialrecht bezeichnet in Deutschland die Summe aller staatlichen Normen, die sich mit der Absicherung der in der Land- und Forstwirtschaft selbstständig Erwerbstätigen und ihrer Familienangehörigen gegen Risiken des Lebens wie Krankheit, Unfall, Erwerbsunfähigkeit und Tod befassen. Als Landwirte, im Sinne der agrarsozialrechtlichen Vorschriften, werden hier die in der Land- und Forstwirtschaft - einschließlich Gartenbau, Fisch- und Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Imkerei - hauptberuflich selbstständig Tätigen bezeichnet.

Als herausragende Besonderheiten des Agrarsozialrechts sind die Versicherungspflicht für Selbstständige, die Gewährung einer Betriebshilfe im Krankheitsfall sowie die ordnungspolitischen/agrarpolitischen Leistungsvoraussetzungen der Alterssicherung (Hofabgabe) zu nennen.

Gesetze über die Alterssicherung [1], die Krankenversicherung [2], die Pflegeversicherung [3] sowie die Unfallversicherung [4] der Landwirte regeln die Ausgestaltung des Agrarsozialrechts in Deutschland.

Die praktische Umsetzung erfolgt durch die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Dies sind die neun regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, denen (organisatorisch, nicht rechtlich) jeweils eine landwirtschaftliche Kranken- und Pflegekasse, sowie eine landwirtschaftliche Alterskasse zugeordnet sind.

Während die Leistungen der landwirtschaftlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung weitgehend identisch mit denen der allgemeinen Sozialversicherung sind, enthält das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte ein vom Recht der Rentenversicherung gesondertes Leistungsrecht.

Dem Agrarsozialrecht wird auch die Zusatzversicherung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet. Diese ist teils gesetzlich, teils tarifvertraglich geregelt und tritt neben die von diesem Personenkreis zu beziehenden Leistungen aus der allgemeinen Rentenversicherung. [5]

Einzelnachweise

  1. 'über die Alterssicherung der Landwirte, ALG
  2. Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, KVLG 1989
  3. Elftes Buch Sozialgesetzbuch, Pflegeversicherung
  4. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Unfallversicherung
  5. Landwirtschaftliche Sozialversicherung, Deutschland
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