Indische Maße und Gewichte

Indische Maße und Gewichte

Eine gewisse Standardisierung indischer Maße und Gewichte lässt sich schon für die früheste Zeit nachweisen. Im Laufe der Jahrhunderte entwickelte sich ein indigenes System, das durch die Maße und Gewichte der jeweiligen Invasoren ergänzt wurde. Regional wichen die Einheiten stark voneinander ab. Die Kolonialherren begannen 1833 die Maße für Britisch-Indien zu standardisieren und 1870 parallel ihr eigenes Imperial System. Seit 1962 ist in der indischen Union alleine das metrische System zulässig. Später wurde es auch in den anderen Nachfolgestaaten eingeführt Bangladesh (Juli 1982), Pakistan (1967), Malediven, Sri Lanka und Nepal. Birma ist neben den USA fast das einzige Land der Welt, das noch nicht auf Meter umgestellt hat.

Inhaltsverzeichnis

Antike

Ausgrabungen der Indus-Zivilisation haben in Mohenjo-Daro, Harappa und Chanhu-Daro zahlreiche Gewichte zu Tage gefördert. Diese scheinen standardisiert gewesen zu sein. Sie weichen wenig voneinander ab und zeigen auch für verschiedene Zeiten (Schichten der Ausgrabung) kaum Unterschiede. Am häufigsten tritt ein Gewicht von rund 13,7 g auf.[1] Lineale zeigen Unterteilungen von 33,5 mm mit nur minimalen Abweichungen.[2]

Paternostererbsen, als Gewichte rāti.

Auf Basis der vedischen Schriften (ca. 1500-500 v. Chr.), besonders den Puranas, nahmen Forscher des 19. Jahrhunderts an, dass als ursprüngliches Standardgewicht das rāti der Samen der Paternostererbse (Abrus precatorius[3][4]) gedient hat. Das Gewicht von 320 rāti entsprach 960 Gerstenkörnern.[5] Als Grundlage der zweiten Einheit māsha soll der getrocknete Samen der grünen Bohne (Phaseolus vulgaris) gedient haben. Weiter findet sich das dharaṇa (von dhṛi „halten“) mit den Synonym purāṇa („alt“) im Gesetz des Manu. Auf spätere, arische Einflüsse deutet die Verwendung des dezimalen ṣatamāna („100 Einheiten“, d.h. rāti) hin. Im Kamasutra wird ein Hohl- oder Gewichtsmaß 1 Karṣa (mit ca. 11 g) = ¼ Pala = 1/32 prashtra erwähnt.

Unterteilungen: 1 Rāti = 3 Yava („kleines Korn Gerste“) = 18 Gaura-Sarshapa = 54 Rdja-Sarshapa = 162 Līksha(„Mohnsamen“) = 1296 Trasareṇu.
Vielfache: 1) für Kupfer: 80 Rāti = 1 Kārshāpaṇa, 2) für Silber: 320 Rāti = 160 Māshaka = 10 Dharaṇa = 1 Ṣatamāna, 3) Gold: 3200 Rāti = 640 Māsha = 40 Suvarṇa = 10 Nishka = 1 Dharaṇa.

Spätere, ähnliche auf anderen Samen basierende Systeme, wie Reis (64 polierte Körner chowal = 32 nicht-enthülste dhān = 8 Rāti = 1 Māsha), Weizen, Senfkörner oder verschiedenen Bohnen, zeigen, wenn man die traditionelle Zahl der getrockneten Körner nimmt, eine überraschend geringe Abweichung untereinander und von den erhaltenen Standardmünzen.[6]

Zeit

Im „Gesetz des Manu“ findet sich für Zeitangaben folgende Einteilung:
18 nimesha (Augenzwinkern) = 1 kāshṭha, 30 von diesen = 1 kalā, 30 Kalās = 1 kshaṇa, 12 Kshaṇas = 1 muhūrta, 30 Muhūrtas (5,832 Millionen Mal Augenzwinkern) machen einen Tag oder Nacht.

Maghada

Für das nicht unter arischen Einfluss fallende Magadha-Reich (um 550 v. Chr.), wurden aufgrund eines Sanskrittextes[7] folgende Relationen berechnet:
163840 Rāti = 32768 Māsha = 512 Pala = 16 Maghada Pratha = 4 A'ṭaka = 1 Droṇa

Indo-Griechen

Die die Gewichte der indo-griechischen (2.-1. Jhdt. v. Chr.) und graeco-baktrischen Reiche im Nordwesten um Gandhara lehnten sich an die Drachme an.

Ceylon

Die frühzeitlichen Maße der Insel[8] finden sich im Abhidhānappadīpikā[9] Moggallānas, einem Pali-Vokabular des 12. Jahrhunderts. Sie zeigen in den Bezeichnungen eine Anlehnung an indische Vorbilder, wobei jedoch nicht jede Einheit für alle Waren Verwendung fand:
800000 Gunjā (Same von Abrus precatorius) = 400000 Masāka (Phaseolus sp.) = 160000 Akkha (Terminalica bellerica) = 20000 Dharaṇa = 4000 Suvaṇṇa (für Gold) = 2000 Phala = 1000 Nikkha (ein Schmuck) = 20 Tulā = 1 Bharā („Last“).

An Längenmaßen soll gegolten haben: 162 angula = 14 vidhatti („Spanne“) = 7 hattha oder rattana („Elle“ gemessen vomm Ellbogen zur Spitze des kleinen Fingers) = 1 yaṭṭhi.

Hinduistisches System

Die Grundeinheit war das Tola (skr.: tolaka), in klassischer Sanskrit-Literatur wird es vor allem als Gewicht für Edelmetalle erwähnt. Über einen Zusammenhang der Wortherkunft mit dem chinesischen Tael ist spekuliert worden. Die größere Einheit war der Seer (sihr, skr.: setak), der je nachdem 30, 40, 72, 80, 90 oder 120 Tola enthalten konnte.

Die traditionellen Bezeichnungen blieben im südlichen Indien länger in Gebrauch. Auf natürlichen Größen (Handvoll: mushṭi; Schafs- oder Ziegenbalg) basierende Maße blieben, besonders in abgelegenen Gebieten mit Tauschhandel noch bis weit ins 19. Jahrhundert üblich.[10]

Die Basis der Längenmaße war, wie in Europa, die Elle hattha (engl.: cubit, skr.: hasta), mit 2 Spannen (vitasti) bezw. 24 Fingerbreiten (angula). Letzterer wurde weiter in 8 jo („Körner“, skr.: yava) unterteilt. Als kleinste (gedachte) Einheit galt das parāmanus in Größe eines Atoms. An größeren Einheiten bildeten vier hasta ein danḍa, 2000 von diesen ein kroṣa (kos) das somit etwa 3650 m lang war. Vier Krosa gaben ein yojana, das in zwei gavyūti unterteilt war. Kalkulationen aus verschiedenen Texten verglichen mit modernen Karten ergibt geringere Längen für das Yojana, etwa 13-14 km.[8]

Als Flächenmaß wurde abgeleitet: 10 hattha = 1 ban („Bambus“). 20 Quadrat-Ban = 1 Niranga.

Muslimisches System

Im Mogulreich waren die auch in Persien üblichen Gewichte das man (Maund) und der seer (von Hindi: setak). Diese wichen jedoch regional stark voneinander ab. So hatte ein Man im persischen Täbriz umgerechnet nur etwa 3050 g, wohingegen es in Palloda (Ahmednagar) fast 74 kg schwer war. Für die Einheiten waren regional unterschiedliche Bezeichnungen üblich.[11]

Für die Regierungszeit Akbars ist die Einteilung 1 Man = 40 Seer zu je 30 dam belegt. Letztere sind wiederum in 5 tank zu je 24 rāti geteilt. Acht von diesen entsprachen einem māsha, die für die Standardmünze zugrundegelegt wurden. Das Man Akbars hatte ≈ 25 kg.

Das im arabischen Kulturkreis übliche Maß des gaz („Elle“, auch guz oder gudge) wurde im Laufe der Zeit immer länger. Zur Zeiten Harun al-Rashids, wie früher in Ägypten und bei den Juden mit 24 bis 25 „Finger“ (≈ 47 cm) definiert, hatte es vermutlich unter Akbar 41 „Finger,“ mithin knapp 87 cm.[12] Die Definition des Sikander bin Bahlol Lodi (1488-1547) bestimmte die Länge eines gaz auf 76,25 cm. Für das frühe 19. Jahrhundert werden Längen zwischen 74,2 und 85,6 cm gegeben. Für die Landbesteuerung war das daraus abgeleitete Bigha von Bedeutung. Die Felder wurden in Bengalen als 5×6 „Ruten“ (oder quadratisch) je 14 Ellen vermessen, deren Länge also entscheidenden Einfluss auf die Größe eines Bigha hatte. Die Steuer wurde pro Bigha berechnet, eine Verkürzung der Rute (jurib), konnte massive Steuererhöhungen zur Folge haben.[13] Das alte Bigha-Maß für Oberindien und Patna entsprach 2527 m², in Bengalen, Bihar und Zentralindien galt das kleiner Bigha von rund 1335 m². Im südlichen Indien galt als Flächenmaß das mauny von 60×40 Fuß. 24 Mauny bildeten ein Cawney (5436 m²), was genau vier bengalischen Bigha entsprach. Ein weiteres südindisches Längenmaß war der ady (Fuß zu ≈ 26,5 cm) von Malabar. Zur Flächenberechnung galt 24 Quadrat-Ady = 1 Culy. 100 Quadrat-Culy = 1 Cawney. Im Bereich der Bombay Presidency variierte der gaz zwischen 45,7 und 68,6 cm.[11]

Ebenso üblich war die Definition eines Feldes zu Steuerzwecken durch Bestimmung der Anzahl der Samen, die zum Einsäen einer Flächeneinheit nötig war. Dies variierte naturgemäß gewaltig. Manipulationen waren eine lukrative Einnahmequelle für Steuereintreiber. In Mysore, wo für Getreide galt: 1 Khaṇdi = 20 koḷaga = 80 Baḷḷa = 160 seer, nahm man als Grundlage für unbewässertes Land, das mit einem Khaṇdi Samen bepflanzt werden konnte 64000 Quadrat-Yard, für bewässertes Land 10000 (8354 m²), die Steuer für letzteres war also 6½mal höher.[14]

In späterer Zeit lassen sich grob vier regionale Teilungen für Gewichte unterschieden: 1) für Bengalen: 1 Man = 40 Seer ≈&nbs;36,2 kg, 2) Ajmer und Merwar: 1 Man = 20 Seer ≈ 18,1 kg, 3) Gujarat und Bombay: 1 Man = 40 (kleine) Seer (zu 30 pies) ≈ 12,68 kg (für 1 Bombay Maund erhielt man in Bengalen rund 1 Maund 1 Seer) und 4) Südliches Indien (lokal unterschiedlich): 1 Maund = 15-64 Seer.

20 Maund hießen Kandy (khandi). Die Bezeichnungen puseri, dhuri und vis (zahlreiche Schreibungsvarianten) bezogen sich üblicherweise auf fünf Seer, konnten an verschiedenen Orten aber auch jeweils 4, 4½, 5¾, 10, 11 oder 12 Seer entsprechen.

Hohlmaße als eigene Einheiten waren in Bengalen gänzlich unbekannt. Im Süden und Westen bezog man sich stattdessen auf ein Gefäß, das ein bestimmtes Gewicht eines Getreidegemisches fasste. Am gebräuchlichsten waren mercal (Madras 1821: ≈ 12,29 l) und parā (in Kalkutta: ferrā). Auf Ceylon fasste ein Mercal ≈ 13,09 l. 1 parā hatte 2 Mercal.

Britisch Indien

Hinweis: Ortsnamensschreibung folgt der zur Kolonialzeit üblichen.

Die Briten in Bengalen rechneten zu Buchhaltungszwecken ab etwa 1787 in Factory maunds von dem drei etwa 200 lb. gleichgesetzt wurden. Dieses stand im zum im Basar üblichen Gewicht im Verhältnis 100:116. Ein „altes Basar-Maund“ hatte also 74 lb. 10 oz. 10⅔ gr.

In Madras entsprach das Maund nur 25 lb. Der seer in Madras war in 8 pollam zu 10 Pagodas unterteilt. 10 Madras Maunds entsprachen also in Bengalen rund 3 Maund 1½ Seer. An der Malabarküste galt jedoch: 2½ pollam (= fanam) gleich einem Seer. Daraus folgte: 1 Tolam (= maund) entspricht 10,506 kg (23,192 lb).[11] Weitere lokale Maund, vielfach im Gebrauch bis zur Umstellung auf Meter, wogen umgerechnet: Bengalen (Bazar): 37,206 kg, Bengalen (Factory): 33,824 kg, Kalkutta (Factory): 37,711 kg, Karachi: 36,240 kg (= 80 lb.), Poona: 35,722 kg,[15] Surat: 16,308 kg, Mysore: 10,993-12,642 kg (1 maund = 40-46 seer).

1833

Durch die Briten erfolgte erstmals zum 1. Januar 1826 eine gesetzliche[16] Standardisierung nach dem Avoirdupois-System. Durch die bengalische Regulation VII of 1833 (in Kraft 1835) wurden die Maße und Gewichte für alle Geschäftvorgänge der Regierung standardisiert. Act XVII of 1835 setze das Rauhgewicht neuen Rupie (Rp.) gleich 1 Tola zu 180 grain. Die alte Sicca- (von 1773) und die Rupien der Moguln wurden ersetzt,[17] Marktpreise werden, auch heute noch, vielfach in Gewichtseinheit pro Rupie ausgedrückt, z.B. „8 seer Reis,“ d.h. ein Änderung auf „4 seer“ pro Rp. entspräche einer Verdoppelung des Preises. Die Vorschrift setzte ein Maund (Hindi: Man) gleich 100 lb., bezw. 35 seer fast gleich 72 lb. Dieses neudefinierte „britische Maund“ wurde zur Unterscheidung auch neues Basar Maund genannt. Nach diesem Standard entsprachen 100 alte Factory maunds 90,744 neuen Maund. Bezogen auf neue Tola (T.) galt (100 T. = 100,185 des alten Sikka-Gewichts): 1 lb. = 32 T., 1 kg = 85,745 T., 1 Kölner Mark = 20,044 T. Salz wurde traditionell mit 82 T. pro seer berechnet. Ein Maund Salz war also 2½% schwerer als die Standardeinheit.

Indisch Englisch (1833)
lb./oz./dwt./gr.
Metrisch (g)
Maund 100/0/0/0 37320,182
Seer 2/6/0/0 933,005
Chitak
Kacha (in Bengalen)
0/1/17/12 58,310
Tola (Rupie) 0/0/7/12 11,662
Masha 0/0/0/15 0,972
Ruti 0/0/0/1,875 0,122

In Französisch-Indien galt ein Hath gleich 2 empans à 12 Zoll, gleich 51,97 cm.

1870

Der Indian Weights and Measures Act schuf für das britische („imperiale“) System die gesetzliche Grundlage. Dabei gilt 1 kg = 2,205 lb. = 35,274 oz. = 564,384 Dram = 15432,358 Grain. Dessen Einheiten wurden vor allem im professionellen und amtlichen Bereich üblich, auf den Märkten blieben die alten Einheiten zulässig und in Gebrauch. Entfernungsangaben entlang der Landstraßen erfolgte in Meilen und furlong. Das Verhältnis 1 Maund = 40 Seer = 100 lb. und 1 Seer = 80 Tola = 2,0571 lb. wurde festgeschrieben.

Tola: 1) Gold- und Silbergewicht in Ostindien, ursprünglich das Gewicht der Bombay-, resp. Siccarupie von 179 bis 179½ englischen Troygrän = 11,599-11,642 g; wird in Bombay in 100 Goonze à 6 Chows, in Kalkutta in 12 Mascha à 8 Röttihs (Ruttees) à 4 Dhan eingeteilt;
2) Normal- oder neues Bazargewicht in Kalkutta, à 16 Anna = 180 englischen Troygrän = 11,664 g. Seine Oberstufen Sihr und Maund bilden das Handelsgewicht. Meyers Konversations-Lexikon (1888)
1939-42

Der Standards of Weights Act (1939) trat 1942 in Kraft. Das indische System Tola-Seer-Maund bestand neben dem britischen weiter. Einzelne Provinzen erließen im Rahmen ihrer Selbstbestimmung eigene gesetzliche Regelungen für Eichungen usw., so z.B. Bombay Weights and Measures Act 1932, oder Punjab Weights and Measurements Act (No. 12 of 1940), die bereits eine teilweise Umstellung auf das metrische System gestatteten. Besonders die Indian Decimal Society, mit ihrem Generalsekretär P. N. Seth, setzte sich für die Umstellung ein.

Metrisches System

Im Jahre 1955 erging der Indian Coinage Act, durch den die indische Rupie zum 1. April 1957 auf dezimale Stückelung umgestellt wurde. Die Regierung der indischen Union erließ 1956 ein Gesetz zu Standards of Weights and Measures, das den Beginn der Umstellung auf Oktober 1958 festlegte. Ab Oktober 1960 musste metrisch beschriftet werden, seit April 1962 ist der Standard der einzig zulässige. Umgestellt wurde im Verhältnis 1 Seer = 0,93310 kg, 1 Tola = 11,66375 g. Bundesstaaten erließen ergänzende Vorschriften.

Die gegenwärtige Grundlage ist das gleichnamige Gesetz (No. 60) von 1976, wodurch man die SI-Einheiten übernahm und das 1985 durch Ausführungsbestimmungen geändert wurde. Es ergingen zahlreiche ergänzende Bestimmungen. Das National Physical Laboratory of India, ist die definierende Behörde, geeichte Maße und Gewichte werden von den staatlichen Münzen hergestellt. Der Legal Metrology Act (2009) stellte das Standardmaterial für diese Gewichte von Messing auf Stahl um.

Weiterhin üblich ist die Rechnung in Lakh gleich 100000 und Crore (= 100 Lakh) für 10 Millionen. Die übliche Schreibung ist gewöhnungsbedürftig, 12 Millionen werden z.B. so dargestellt: 1,20,00000.

Literatur

  • Cover, C. E.; Indian Weights and Measures; 1865
  • Jervis, T. B.; Weights of India; Bombay 1836
  • Prinsep, James; Coins, Weight and Measures of British India. Useful Tables Forming an Appendix to the Journal of the [Bengal] Asiatic Society; Calcutta 1834
  • Sharma, V.L.; Bhardwaj, H.C.; Weighing Devices in Ancient India", Indian Journal of History of Science, Vol. 24 (1989), S. 329–336
  • Thomas, Edward; Ancient Indian Weights als: Marsden's Numismata Orientalia: A new Edition, Part 1; London 1874

Einzelnachweise

  1. Iwata, Shigeo; Weights and Measures in the Indus Valley; in: Selin, Helaine (Hrsg.); Encyclopaedia of the History of Science, Technology, and Medicine in Non-Western Cultures; ²2008; ISBN 978-1-4020-4559-2, S. 2254f.
  2. Whitelaw, Ian; A Measure of All Things: The Story of Man and Measurement; London u.a. 2007, ISBN 978-0-312-37026-8; S. 14f.
  3. Syn: Abrusbohne, Jequirity-Samen; engl: Indian liquorice oder „crab's eye“
  4. vgl. Johannisbrotbaum und Karat
  5. ein Maß, das sich auch als Basis der ältesten Einheit der tibetanischen Währung, dem Srang findet.
  6. vgl. Cunningham in Numismatic Chronicle; 1873, S. 197
  7. Romanisiert in: Weber; Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Berlin; Berlin 1862, S. 82
  8. a b Rhys-Davids, T. W.; On the Ancient coins and measures of Ceylon; London 1877; Sert.: Numismata Orientalia
  9. engl. Übs. Volltext
  10. Siehe: Trail, G. W.; Report on the Bhutea Mahals of Kumaon; Asiatik Researches, Vol. XVII, S. 24. Harcourt; Kooloo, Lahool and Spiti; S. 249
  11. a b c Detaillierte regionale Aufstellungen in den Tabellen von: Coins, Weight and Measures (1834)
  12. Das Manuskript: Abu'l Fatḥ Qābil Khan; Ādāb-i ʿĀlamagīrī, letters written on behalf of Prince Aurangzeb; (B.L. MS. Or. 177) Volltext; zit in: Ancient Indian Weights (1874), S. 30f, beschreibt verschiedene Längen für unterschiedliche Messungen (Materialien).
  13. vgl. Pabna-Initiative und Permanent Settlement
  14. Rice, Lewis B.; Mysore: a Gazetteer Prepared for Government; Westminster 1897, Vol I, Appendix 1: Weights and Measures
  15. weitere lokale Maße vgl. Gazetteer of the Bombay Presidency; Bombay 1885; Bd. XVIII, part 2, S. 138-40
  16. Basierend auf den Gesetzen im Mutterland erlassen: 1758, 1824, 1855, 1878
  17. Die Bengal Regulation No. XXXV of 1793 erwähnt 27 verschiedene. Fürstenstaaten behielten das Münzregal (meist bis ca. 1895). Die Hyderabad-Rupie galt bis nach der Unabhängigkeit.

Siehe auch

Weblinks


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