Direktionsprinzip

Direktionsprinzip

Das Direktionsprinzip war vom 17. bis Mitte des 19. Jahrhunderts das beherrschende Organisationsprinzip im Bergbauwesen in Kontinentaleuropa. Der Begriff Direktion (lat.) bedeutet: Richtung, Leitung.

Das Direktionsprinzip[1] wurde seit dem Dreißigjährigen Krieg verstärkt angewendet und war ein Instrument der merkantilistischen Wirtschaftspolitik der Staaten. Durch das Direktionsprinzip wurde das Bergbauwesen im Gesamten einer strengen staatlichen Bewilligung, Kontrolle und Aufsicht unterstellte. Die wirtschaftliche und technische Leitung wurde zunehmend den Eigentümern der Bergwerke genommen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben der Bergbehörden

Das Direktionsprinzip übertrug zum Beispiel den Bergbehörden im Rahmen ihres Direktionsrechts

  • die Festlegung Arbeitslöhne und
  • die Einteilung der Schichten vorzugeben,
  • die technische Entwicklung und
  • Ausweitung des Bergbaus zu ermöglichen,
  • die Eröffnung und Schließung von Gruben,
  • Absatz und die auch Preisbildung vorzuschreiben,
  • etc.

Das Direktionsprinzip wurde bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts angewendet, indem staatliche Beamte der Bergbehörden nach einem einheitlichen Plan zugunsten der Gesamtwirtschaft die Entwicklung des Bergbaus förderten. Im Zuge der verstärkten Industrialisierung und der damit immer mehr erforderlichen schnellen und am Markt ausgerichteten Entscheidungen wurde das Direktionsprinzip zu schwerfällig. Es wurde in den deutschen Staaten Mitte des 19. Jahrhunderts zugunsten des Inspektionsprinzips aufgegeben.[2]

Vorteile des Direktionsprinzips

Durch das Direktionsprinzip wurden die mittelalterlichen, teils die wirtschaftliche Entwicklung stark hemmenden Vorschriften und Bräuche abgeschafft, veralteten Produktionstechniken verbessert und eine straffere, zielorientierte, dem gesamtwirtschaftlichen Nutzen verantwortliche Führung und leistungsfähige Kontrolle des gesamten Bergbaus eingeführt. Durch das Direktionsprinzip wurde eine Lenkung der vorhandenen oder notwendiger gemeinsamer Kapazitäten möglich (zB gemeinsame Schöpfwerke für mehrere nebeneinanderliegende Bergbaubetriebe) und die wirtschaftliche Entwicklung des Staates gefördert. Technische Entwicklungen und Neuerungen (zum Beispiel Dampfmaschinen) konnten schneller umgesetzt werden, übergreifende wissenschaftliche Forschungen wurden teilweise erst ermöglicht.

Das kurzfristige Gewinndenken, wegen dessen Berggebrechen[3] in verschiedenen Fällen nicht ausreichend verhindert wurden, konnten durch die staatliche Aufsicht und Lenkung teilweise behoben werden.

Nachteile des Direktionsprinzips

Das Direktionsprinzip förderte einen zunehmenden Bürokratismus und eine übermäßige staatliche Einmischung auch in kleinste betriebswirtschaftliche und technische Fragen. Die zunehmende Industrialisierung forderte jedoch rasche und marktorientierte Entscheidungen, die von der staatlichen Bürokratie nicht (mehr) im notwendigen Maß erbracht werden konnte. Dadurch wurde das Direktionsprinzip für die weitere volkswirtschaftliche Entwicklung zum Hemmnis und es musste entsprechend angepasst werden. Das Direktionsprinzip wurde durch das Aufsichtsprinzip (Inspektionsprinzip) ersetzt.

Weblinks

Nachweise

  1. Vgl. dazu auch die hierarchischen Strukturen in der Unternehmensführung: Kollegialitätsprinzip (auch Kollegialprinzip) und Direktorialprinzip (auch Direktionsprinzip)
  2. Vgl. dazu zum Beispiel das "Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten (ABG)" vom 24. Juni 1865. Das "Gesetz über den Regalbergbau im Königreich Sachsen" vom 22. Mai 1851 löste die Bergordnung Kurfürst Christians vom 12. Juni 1589 ab, hielt aber noch am Direktionsprinzip fest. Erst durch das "Allgemeine Berggesetz für das Königreich Sachsen vom 16. Juni 1868" (in Kraft treten: 3. Januar 1869) wurde das Direktionsprinzip weitgehend abgeschafft.
  3. Zum Beispiel Überschwemmung der Gruben, Einstürze durch fehlerhaften Abbau, Verschütten von Gängen etc.
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