Ernst August (Braunschweig)

Ernst August (Braunschweig)
Ernst August Herzog von Braunschweig und Lüneburg

Ernst August von Hannover (III.) Herzog von Braunschweig, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Prinz von Hannover (* 17. November 1887 in Penzing bei Wien; † 30. Januar 1953 auf Schloss Marienburg in Pattensen bei Hannover), Enkel König Georgs V. von Hannover, war vom 2. November 1913 bis zum 8. November 1918 der letzte regierende Herzog von Braunschweig und der letzte regierende Monarch des Hauses Hannover (Braunschweig-Lüneburg).

Inhaltsverzeichnis

Leben

Ernst August bei der Truppe während des Ersten Weltkriegs

Ernst August Christian Georg von Hannover, Prinz von Großbritannien und Irland1, war der dritte und jüngste Sohn des letzten Kronprinzen von Hannover, Ernst August, Herzog von Cumberland, und der Prinzessin Thyra von Dänemark, Tochter König Christians IX. von Dänemark. Er wurde im Jahre 1887 im österreichischen Exil geboren und wurde Soldat in einem bayerischen Kavallerie-Regiment.

Als im Jahre 1884 der regierende Herzog Wilhelm von Braunschweig-Bevern, ein entfernter Cousin, ohne Nachkommen starb, meldete der 3. Herzog von Cumberland, Ernst Augusts Vater, als Haupt des Welfenhauses seine Ansprüche auf das Territorium an. Da der ehemalige Kronprinz aber seinen Erbanspruch auf das 1866 von Preußen annektierte Königreich Hannover nicht aufgeben wollte, schloss ihn der deutsche Bundesrat auf Betreiben Bismarcks von der Nachfolge in Braunschweig aus. Stattdessen wurden Prinz Albrecht von Preußen (1837–1906) und nach dessen Tod 1907 Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg (1857–1920) Regenten in Braunschweig.

Am 24. Mai 1913 heiratete Ernst August Prinzessin Viktoria Luise, die einzige Tochter des preußischen Königs und Deutschen Kaisers Wilhelms II. Die Hochzeit kittete den jahrzehntealten Riss zwischen den Häusern Hohenzollern und Hannover. Sie war gleichzeitig auch das letzte große Zusammentreffen europäischer Souveräne (von denen viele von Queen Victoria oder König Christian IX. abstammten) vor dem Ausbruch des Weltkrieges. Außer dem Deutschen Kaiser und der Kaiserin und dem Herzog und der Herzogin von Cumberland kamen u. a. auch König Georg V. von Großbritannien und Irland mit Königin Mary und Zar Nikolaus II. und Zarin Alexandra Fjodorowna von Russland. Bei der Bekanntgabe der Verlobung zwischen Ernst August und Victoria Luise schwor Ernst August dem Kaiser einen Treueid und wurde durch A.K.O. vom 24. Mai 1913 unter Beförderung zum Rittmeister zum Chef der 4. Eskadron im Husaren-Regiment „von Zieten“ (Brandenburgisches) Nr. 3 ernannt, einem preußischen Regiment in dem schon sein Großvater Georg V. und sein Urgroßvater Ernst August Oberste waren.

Am 27. Oktober 1913 verzichtete der 3. Herzog von Cumberland zugunsten seines Sohnes förmlich auf seine Ansprüche auf das Herzogtum Braunschweig und am folgenden Tag beschloss der Bundesrat, dass der Prinz und die Prinzessin von Cumberland regierender Herzog und Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg werden sollten. Das ehemalige Königreich Hannover blieb jedoch preußische Provinz. Der neue Herzog nahm zusammen mit seiner Gemahlin sein Herzogtum Braunschweig formell am 1. November 1913 in Besitz und bezog das Braunschweiger Schloss.

Während des Ersten Weltkrieges, an dem er teilnahm, wurde er zum Generalmajor befördert, die Regentschaft über das Herzogtum übertrug er für die Zeit seiner Abwesenheit seiner Gemahlin.

Novemberrevolution in Braunschweig und Abdankung

Im Zuge der Novemberrevolution in Braunschweig musste Ernst August am Nachmittag des 8. November 1918 gegenüber dem örtlichen Arbeiter- und Soldatenrat unter Führung von August Merges abdanken – einen Tag früher als sein Schwiegervater Wilhelm II. in Berlin. Bereits am folgenden Tag verließ er Braunschweig zusammen mit seiner Familie nach Schloss Cumberland bei Gmunden ins österreichische Exil. Von dort aus führte er zahlreiche Prozesse u. a. gegen das Deutsche Reich und den Freistaat Braunschweig.

Prozesse

1924 erhielt er vom Land Braunschweig im Wege der Fürstenabfindung die Schlösser Blankenburg und Marienburg, das Hausgut Calenberg, die Domänen Hessen und Heimburg (bei Blankenburg), das Rittergut Westdorf sowie das ehemalige Gut Kloster Michaelstein (insgesamt ca. 10.000 Hektar) zurück erstattet. 1924-1933 klagte er auf Rückgabe des sogenannten Welfenfonds (auch als „Reptilienfonds“ bezeichnet). Das Gericht entschied auf eine Erstattung von acht Millionen Reichsmark.

Er übersiedelte mit seiner Familie 1930 von Schloss Cumberland in Gmunden/Österreich und lebte auf Schloss Blankenburg im Harz. Hier musste er und seine Familie nach Ende des Zweiten Weltkriegs vor den sowjetischen Truppen fliehen. Da aber zunächst britische Truppen den Harz besetzt hatten, wurde zuvor ein Umzug von der britischen Armee durchgeführt. Ca. 30 Lkws räumten die Schlösser in Blankenburg leer. Das Umzugsgut ging größtenteils zum Schloss Marienburg. Am 30. Januar 1953 starb Ernst August auf Schloss Marienburg bei Hannover. Sein Enkel klagte nach der Wiedervereinigung auf Rückgabe der Güter nebst Schlösser in den ostdeutschen Ländern (Wert 2005: ca. 100-150 Millionen Euro), er verlor diese Prozesse. Sein Ur-Enkel Ernst August jr. ließ 2005 große Teile dieses Umzuggutes durch Sotheby's versteigern und erzielte damit ca. 25 Millionen Euro.

Fürstendenkmal in Langenrehm, u. a. für Ernst August

Kinder

Weblinks

 Commons: Ernst August (Braunschweig) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Vorgänger Amt Nachfolger
Regent Johann Albrecht zu Mecklenburg Herzog von Braunschweig
1913–1918
---
Ernst August II. Chef des Hauses Hannover
1913–1953
Ernst August IV.
1 Durch Royal Warrant vom 17. Juni 1914 gewährte König Georg V. von Großbritannien und Irland dem ältesten Sohn von Ernst August, Herzog von Braunschweig, und allen seinen Kindern den Titel Prinz (Prinzessin) von Großbritannien und Irland und die Anrede „Hoheit“. Diese Bestimmung wurde durch das Letters Patent vom 30. November 1917 wieder aufgehoben und die hannoverschen Prinzen und Prinzessinnen, die nach diesem Datum geboren wurden, haben kein Anrecht auf den Titel mehr. Trotzdem erklärte der ehemalige Herzog Ernst August als Haupt des Hauses Hannover und ältester männlicher Nachkomme König Georgs III., dass die Mitglieder des früheren königlichen Hauses Hannover weiterhin den Titel Prinz (Prinzessin) von Großbritannien und Irland und die Anrede „Königliche Hoheit“ führen würden. Diese Erklärung hat in Großbritannien keinerlei rechtliche Auswirkungen, obwohl andererseits bisher kein britischer Souverän versucht hat, diese Praxis zu unterbinden. Auch suchen die Mitglieder des Hauses Hannover bei Heiratsabsichten die Zustimmung des britischen Monarchen nach, wie es gemäß dem Royal Marriages Act, dem Königlichen Heiratsgesetz von 1772, die Pflicht der Nachkommen König Georgs III. ist.

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