Europäische Bürgerinitiative

Europäische Bürgerinitiative

Die Europäische Bürgerinitiative (umgangssprachlich auch Europäisches Bürgerbegehren) ist ein durch den Vertrag von Lissabon beschlossenes Instrument der direkten Demokratie in der Europäischen Union. Von ihr kann ab dem 1. April 2012 Gebrauch gemacht werden.

Bei der Europäischen Bürgerinitiative handelt es sich um ein Initiativverfahren, ähnlich der Volksinitiative in manchen deutschen Bundesländern und dem Volksbegehren in Österreich. Durch die Bürgerinitiative können die Unionsbürger bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst; eine Volksabstimmung ist jedoch nicht vorgesehen. Zudem ist der Anwendungsbereich der Bürgerinitiative auf solche Fälle beschränkt, in denen die Kommission gemäß EU-Vertrag und AEU-Vertrag auch zuständig ist. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Themen, die eine Vertragsreform betreffen, etwa der Beitritt neuer EU-Mitgliedstaaten oder die Neuverteilung der politischen Kompetenzen innerhalb der EU.

Die Bürgerinitiative ergänzt das seit dem Vertrag von Maastricht (1993) bestehende Petitionsrecht beim Europäischen Parlament sowie das Beschwerderecht beim Europäischen Bürgerbeauftragten. Petition und Bürgerinitiative unterscheiden sich grundlegend hinsichtlich Funktion, Adressaten sowie Voraussetzungen.

Inhaltsverzeichnis

Ablauf

Die Europäische Kommission kann durch Unterstützungsbekundungen von mindestens einer Million Unionsbürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten aufgefordert werden, einen Rechtsakt zu einem Thema vorzuschlagen, zu dem es nach Ansicht der Initiatoren einer Regelung bedarf. Die Unionsbürger werden damit in Bezug auf das Aufforderungsrecht auf dieselbe Stufe gestellt wie das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, die dieses Recht nach Art. 225 bzw. Art. 241 AEU-Vertrag genießen. Die Europäische Kommission behält aber in jedem Fall weiterhin das alleinige Initiativrecht. Selbst wenn eine Bürgerinitiative alle Kriterien erfüllt, ist die Kommission daher rechtlich nicht verpflichtet, das Bürgerbegehren tatsächlich in eine Gesetzesinitiative umzusetzen. Der Formulierung des Kommissars für institutionelle Beziehungen Maroš Šefčovič zufolge hat die Kommission „drei Möglichkeiten. Entweder wir folgen der Initiative, wir machen Änderungen bei unseren Texten oder wir machen gar nichts“.[1] Falls die Kommission die Forderungen der Bürgerinitiative nicht aufgreift, muss sie allerdings die Gründe dafür öffentlich angeben.

Wenn die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft getreten sind, kann ein „Bürgerausschuss“, der aus Personen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten besteht, bei der Kommission eine Initiative registrieren lassen. Nach einer Zulässigkeitsprüfung durch die Kommission kann die Initiative entweder in schriftlicher Form oder online mit der Sammlung von Unterschriften beginnen. Die Initiatoren haben dann zwölf Monate Zeit, um die erforderliche Anzahl von einer Million Unterschriften zu sammeln. Die abgegebenen Stimmen müssen aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten stammen. Um für dieses Viertel mitgezählt zu werden, muss aus jedem dieser Mitgliedstaaten eine Mindestanzahl von Unterschriften erreicht werden, die das 750-fache der Anzahl der Mitglieder des Europäischen Parlamentes dieses Staates beträgt.[2] So ist die Mindestanzahl von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden, wobei sie nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität in kleinen Mitgliedstaaten prozentual zur Bevölkerung höher ist als in großen. Insgesamt reicht die Spannbreite von 3.750 Unterschriften in Malta bis zu 74.250 Unterschriften in Deutschland. Nach der Einreichung der Unterschriften prüfen die Mitgliedstaaten die Gültigkeit der Unterstützungsbekundungen. Jeder Mitgliedstaat kann entscheiden, welche Informationen für die Gültigkeitsprüfung notwendig sind. Alle Unterzeichner müssen Unionsbürger sein und das erforderliche Alter für das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament besitzen. Am Ende des Verfahrens entscheidet die Kommission innerhalb von drei Monaten, ob ein neuer Gesetzesvorschlag gemacht werden kann und begründet ihre Entscheidung öffentlich.[3]

Die Europäische Bürgerinitiative in Deutschland

Nach derzeitigem Stand wird eine Bürgerinitiative in Deutschland 74.250 Unterstützungsbekundungen benötigen, um erfolgreich zu sein. Diese Zahl ist das Produkt aus 99 (deutsche Mitglieder im Europäischen Parlament) mit dem Faktor 750 multipliziert. Nach den Europawahlen 2014 werden 72.000 Unterschriften notwendig sein.[4]

Die Bundesregierung arbeitet momentan daran, die in der Verordnung vereinbarten Vorgaben durch nationale Bestimmungen zu ergänzen. Gesetzlich zu definieren sind die Zuständigkeiten, Verfahren und Sanktionen. Ein entsprechender Gesetzentwurf[5] wurde von der Bundesregierung beschlossen, zuvor hatten Normenkontrollrat und Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben, und wird nun im Deutschen Bundestag verhandelt. Der Gesetzgebungsprozess muss spätestens Ende März 2012 abgeschlossen sein, damit am 1. April 2012 die ersten Europäischen Bürgerinitiativen starten können.[6]

Rechtliche Grundlagen

Die Gründungsverträge setzen der Bürgerinitiative inhaltlich Grenzen: Die Bürgerinitiative muss mit den bestehenden europäischen Verträgen konsistent sein und sich im Rahmen der Befugnisse der Europäischen Kommission bewegen.

Die rechtlichen Grundlagen der Bürgerinitiative sind in Art. 11 Abs. 4 EU-Vertrag festgehalten, der sich ansonsten mit dem Dialog der EU-Organe mit der Zivilgesellschaft befasst. In Art. 24 AEU-Vertrag, der verschiedene mit der Unionsbürgerschaft verbundene Rechte auflistet, finden sich nähere Bestimmungen, nach denen die genauen Bedingungen und Verfahren der Bürgerinitiative durch EU-Verordnungen festgelegt werden.

Die Verabschiedung einer solchen Verordnung wurde von der Europäischen Kommission am 11. November 2009 mit der Veröffentlichung eines Grünbuchs zur Bürgerinitiative eingeleitet.[7] Ziel war es, von allen Interessenten und Interessengruppen Meinungen und Vorschläge zur praktischen Umsetzung einzuholen.[8] Am 31. März 2010 legte sie dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für eine Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative vor.[9] Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten erarbeitete seinerseits am 14. Juni 2010 einen generellen Ansatz zum Kommissionsvorschlag.[10]

Am 15. Dezember 2010 hat das Europäische Parlament mit 628 Ja-Stimmen gegen 15 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen die Verordnung zur konkreten Ausgestaltung der Bürgerinitiative angenommen. Der Rat der Europäischen Union hat der Verordnung am 14. Februar 2011 zugestimmt.[11] Sie gilt ab dem 1. April 2012.

Kritik

Die Verordnung des Europäischen Parlaments wurde in Deutschland durchweg positiv aufgenommen. Mehr Demokratie e.V. begrüßt „das erste transnationale Instrument direkter Demokratie“, kritisiert aber, dass in zahlreichen Mitgliedstaaten die Bürger beim Unterschreiben ihre Ausweisnummer angeben müssen.[12] Die Europa-Union Deutschland bezeichnet die Europäische Bürgerinitiative als eine große Chance für das europäische Einigungsprojekt und setzt darauf, „dass das gemeinsame grenzüberschreitende Agieren der Bürgerinnen und Bürger längerfristig dazu beitragen wird, die Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit zu befördern“.[13] Abgeordnete aller Fraktionen im Europäischen Parlament begrüßen die Einigung auf eine Verordnung. Die Linke im Europaparlament fordert aber, „dass die Bürgerinitiative auch von jenen Mitbürgern genutzt werden könne, die über keine EU-Staatsbürgerschaft verfügen oder erst 16 oder 17 Jahre alt sind“.[14] Avaaz tritt dafür ein, dass die Unterschriftensammlung in allen EU-Staaten ohne Bekanntgabe einer Identitätsnummer möglich sein soll.[15][16] Der Thüringer Justizminister Holger Poppenhäger erhofft sich durch die Europäische Bürgerinitiative eine höhere Wahlbeteiligung bei Europawahlen. Mehr direkte Demokratie stärke „auch die Unionsbürgerschaft und damit die Europäische Identität“[17]

Literatur

Ulrike Hornung: Die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative - mit Vollgas und angezogener Handbremse zu mehr Demokratie in Europa?. In: Recht und Politik. Nr. 2, Berliner Wissenschafts-Verlag, 2011, S. 94-102.

Leitfaden zur europäischen Bürgerinitiative. Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), abgerufen am 20. November 2011.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Mehr Demokratie wagen – die Europäische Bürgerinitiative, Website des Goethe-Instituts, Mai 2010
  2. Pressemitteilung der Europäischen Union, 15. Dezember 2010: Europäische Bürgerinitiative.
  3. Pressemitteilung des Europäischen Parlaments, Brüssel 15. Dezember 2010
  4. Der Vertrag von Lissabon legt fest, dass kein Mitgliedsstaat mehr als 96 Sitze im Europäischen Parlament beanspruchen kann (vgl. Art. 14 Abs. 2 EUV). Demnach ändert sich auch die Anzahl der nötigen Unterstützungsbekundungen.
  5. Fehlender Parameter „zugriff“ (Hilfe) Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative..
  6. vgl. Europäische Bürgerinitiative wird Bundesrecht - EBD Exklusiv des Netzwerks Europäische Bewegung Deutschland vom 11. Juli 2011
  7. Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative. Dokumentennummer KOM (2009) 622 endgültig. Brüssel, 11. November 2009
  8. Vgl. Stellungnahme des Netzwerks Europäische Bewegung Deutschland
  9. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative. Dokumentennummer KOM(2010) 119 endgültig. Brüssel, 31. März 2010
  10. Vorschlag des Rates für Allgemeine Angelegenheiten zur Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative. Brüssel, 11. Juni 2010
  11. Pressemitteilung des Rats vom 14. Februar 2011
  12. Pressemitteilung von Mehr Demokratie e.V., 15. Dezember 2010
  13. Pressemitteilung der Europa-Union Deutschland, Berlin 15. Dezember 2010
  14. Pressemitteilung von Die Linke im Europaparlament, Straßburg 15. Dezember 2010
  15. Avaaz-Kampagne "EU: Zeit für mehr Bürgerbeteiligung"
  16. mehr demokratie! für österreich: Europäische Bürgerinitiative ohne ID-Nr.!
  17. Pressemitteilung des Thüringer Justizministers Holger Poppenhäger, Erfurt 17. Februar 2011

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Europäische Interessenvertretung — oder Lobbyismus (aus dem Englischen übernommene Bezeichnung) ist eine Tätigkeit, mit der Interessenvertreter versuchen, Exekutive und Legislative durch Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs zu beeinflussen. Auf europäischer Ebene hat der… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäische Konvent — Inhaltsverzeichnis 1 Der erste Konvent 2 Verfassungskonvent 2.1 Vorgeschichte 2.2 Vorgehensweise des Konventes 2.2.1 Zusammensetzung 2.2.2 Struktur …   Deutsch Wikipedia

  • Europäische Union — Flagge Wahlspruch …   Deutsch Wikipedia

  • Europäische Verfassung — Europaflagge Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) war ein 2004 unterzeichneter, aber nicht in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag, durch den das politische System der Europäischen Union reformiert werden sollte. Insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Entwurf für eine Europäische Verfassung — Europaflagge Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) war ein 2004 unterzeichneter, aber nicht in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag, durch den das politische System der Europäischen Union reformiert werden sollte. Insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag über die Europäische Union — Der Vertrag über die Europäische Union (EU Vertrag, EUV) ist der Gründungsvertrag der Europäischen Union (EU). Zusammen mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bildet er die primärrechtliche Grundlage des politischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag von Lissabon — Logo der Regierungskonferenz zum Vertrag von Lissabon Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU Grundlagenvertrag bzw. Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13 …   Deutsch Wikipedia

  • Martin Kastler — (2009) Martin Kastler (* 18. Juni 1974 in Nürnberg) ist ein deutscher Politiker der CSU und Mitglied des Europäischen Parlaments. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Volkspetition — Eine Volkspetition ist ein Instrument der direkten Demokratie. Sie ermöglicht den Bürgern, einen Gegenstand oder eine Gesetzesvorlage initiativ in ein Parlament einzubringen. Über die Frage der Annahme oder Ablehnung der Vorlage entscheidet das… …   Deutsch Wikipedia

  • direkte Demokratie — Die Pnyx mit Rednertribüne in Athen, Ort der attischen Volksversammlung, des frühesten Beispiels direkter Demokratie …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”