Familienkarte Hessen

Familienkarte Hessen

Mit der Familienkarte Hessen erhalten Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und Hauptwohnsitz in Hessen eine Reihe von Vergünstigungen und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Freizeit, Mobilität und Konsum. Bislang haben sich bereits mehr als 80.000 Familien angemeldet und nutzen die Angebote der mehr als 100 Partner. Ein wesentlicher Bestandteil der Familienkarte Hessen ist die Unfallversicherung für Kinder und Erziehungsberechtigte. Der Versicherungsschutz beinhaltet eine kostenlose Unfallversicherung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt sowie eine kostenlose Unfallversicherung für nicht berufstätige Elternteile / Alleinerziehende, die Inhaber einer gültigen Familienkarte Hessen sind und ihre Kinder in deren ersten drei Lebensjahren selbst betreuen. Das in dieser Form gestaltete Angebot der Familienkarte Hessen ist in Deutschland neu. Die Familienkarte Hessen wurde im September 2010 eingeführt und bislang gibt es im gesamten Bundesgebiet kein vergleichbares Konzept. Die Hessische Landesregierung möchte mit der Familienkarte Hessen ein Netzwerk von Partnern schaffen, aus dem sich die Inhaber der Familienkarte - den Bedürfnissen entsprechend - Leistungen auswählen können.

Familienkarte Hessen Frontalansicht

Inhaltsverzeichnis

Welche Ziele hat die Familienkarte Hessen?

Die Familienkarte Hessen wurde im Juli 2010 unter der Führung der Hessischen Landesregierung erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt[1] (Koalition aus CDU und FDP unter Ministerpräsident Roland Koch). Die Initiative der Familienkarte Hessen resultierte aus dem bereits in der Koalitionsvereinbarung[2] beschriebenen Ziel der Hessischen Landesregierung, ein familienpolitisches Signal zu setzen. Das Anliegen der Hessischen Landesregierung ist es, günstige Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sich Familien in Ihrem Lebensumfeld wohl fühlen. Die Landesregierung möchte signalisieren, dass Familien in Hessen willkommen sind und möchte sie daher mit der Familienkarte Hessen in vielen Bereichen des täglichen Lebens unterstützen. Die Familienkarte Hessen ist eine Landesinitiative und daher ausschließlich den hessischen Familien zugänglich.

Wer bekommt die Familienkarte Hessen?

Die Familienkarte Hessen wird auf Antrag an alle hessischen Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren ausgegeben, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. Die Karte ist einkommensunabhängig. Pro Familie werden bis zu 2 Karten an die Erziehungsberechtigten ausgestellt. Ihre Gültigkeit ist auf 5 Jahre befristet und endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes. Nach 5 Jahren kann eine Verlängerung der Familienkarte Hessen beantragt werden, sofern noch mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt.

Was bietet die Familienkarte den hessischen Familien?

Die Familienkarte Hessen umfasst im Wesentlichen vier Leistungsbereiche:

  • Erster Bestandteil der Familienkarte Hessen ist die Unfallversicherung.

Diese beinhaltet einen Unfallversicherungsschutz für Kinder bis zum Schuleintritt sowie eine Unfallversicherung für nicht berufstätige Elternteile, die eine gültige Familienkarte Hessen besitzen und ihre Kinder in deren ersten drei Lebensjahren selbst betreuen. An Leistung und Bedeutung steht der "Beruf" Vollzeit-Mama/Papa allen anderen Berufen sicher in nichts nach. Dennoch steht der Elternteil am Arbeitsplatz "Haushalt und Familie" nicht im Erwerbsprozess und ist daher nicht automatisch in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Diese Lücke im Versicherungsschutz schließt die Familienkarte Hessen durch eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz "Haushalt und Familie", hinzu kommt die Kinderunfallversicherung. Die Kosten für die Versicherungsprämien trägt das Land Hessen.

  • Der zweite Bereich beinhaltet Service-Dienstleistungen für die Familien.

Bei Bedarf werden den Inhabern der Familienkarte Hessen – auch kurzfristig – Babysitter und andere Hilfen der Kinderbetreuung wie Au-pairs und Kinderferienbetreuung vermittelt oder auf Wunsch vollständig organisiert. Des Weiteren können auch haushaltsnahe Dienstleistungen, die von selbständigen Dienstleistern erbracht werden, in Anspruch genommen werden. Über eine eigens hierfür eingerichtete Hotline können Eltern 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr diese Service-Leistungen nutzen. Die Vermittlungskosten werden vom Land Hessen übernommen. Die Dienstleistung selbst ist vom Auftraggeber zu begleichen, dem Inhaber der Familienkarte Hessen.

  • Der dritte Bereich umfasst exklusive Vergünstigungen und Vorteile für alle Inhaber der Familienkarte Hessen.

Bei zahlreichen Partnerunternehmen erhalten Familienkarteninhaber Rabatte und Vergünstigungen in unterschiedlichsten Bereichen. Die Angebote reichen von dauerhaften Rabatten bis hin zu saisonalen Aktionsangeboten. Es besteht eine große Bandbreite von Partnerunternehmen, wodurch weite Bereiche des Familienlebens abgedeckt werden. So findet man zum Beispiel Angebote und Vergünstigungen aus dem Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportbereich ebenso wie aus dem Konsum- und Mobilitätsbereich. Das Angebot der Familienkarte Hessen wird stetig erweitert und steht allen Interessierten weiter offen. Zum Start der Familienkarte Hessen umfasste das Netzwerk 33 Partner. Dazu zählten 5 sogenannte Premium-Partner sowie 27 Partner mit weiteren Angeboten. Gegenwärtig hat sich die Zahl der Partner auf über 90 erhöht, darunter 6 Premium-Partner.

  • Der vierte Bereich beinhaltet einen Elternratgeber für alle Inhaber der Familienkarte Hessen.

Dieser Ratgeber besteht aus einem Online-Beratungsangebot sowie einer Hotline („Elterntelefon – Nummer gegen Kummer“), die im Zuge der Familienkarte Hessen ihr Angebot erweitert hat. Die Beratungshotline wird mit einer 0800-Nummer kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mit diesem Angebot können sich Eltern in Fragen der Erziehung beraten lassen. Fachlich kompetentes Personal, welches einheitlichen Qualitätsstandards unterliegt, steht den Eltern mit Rat und Tat zur Seite. Die Unterstützung in den nicht immer einfachen Fragen der Erziehung erfolgt schnell und anonym. Darüber hinaus können Hilfsangebote und qualifizierte Fachleute in den entsprechenden Regionen vermittelt werden.

Seit dem 1. Januar 2011 hat die Zuständigkeit für die Familienkarte Hessen von der Hessischen Staatskanzlei ins Hessische Sozialministerium gewechselt. Für die gegenwärtig 74.000 hessischen Familien, die bereits im Besitz der Karte sind sowie für die teilnehmenden Partner und weitere interessierte Familien ändert sich durch diese Umressortierung jedoch nichts.

Datenschutz

Alle Schritte im Rahmen der Familienkarte Hessen unterliegen dem Hessischen Datenschutzgesetz (HDSG) und sind mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Im Folgenden ein Auszug aus den Datenschutzbestimmungen der Familienkarte Hessen:

Bestandsdaten (Auszug)

  • „Die im Rahmen der Anmeldung für die Familienkarte Hessen angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Feststellung der Berechtigung und deren Dauer, für die Kartenherstellung, zu statistischen Auswertungen und bei von Ihnen gewählten Zusatzoptionen (z.B. für die Zusendung des Newsletters oder von Veranstaltungshinweisen) für diese Zwecke verwendet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Partner der Familienkarte Hessen oder gar Dritte erfolgt nicht. Für die Inanspruchnahme der Leistung evtl. erforderliche weitere Daten (z.B. Alter der Kinder und Anschrift für ein Betreuungsangebot) erfragen die Partner direkt beim Karteninhaber. Die Bestandsdaten werden bei Rückgabe der Karte unmittelbar, anderenfalls einen Monat nach Ablauf des Gültigkeitsdatums gelöscht.“[3]

Nutzungsdaten (Auszug)

  • „Bei jeder Anfrage im Internet auf der Seite www.familienkarte.hessen.de werden Nutzungsdaten bei der HA Hessen Agentur GmbH, die die Seite im Auftrag der Hessischen Landesregierung betreibt, gespeichert. Diese Daten sind nicht personenbezogen. Sie werden ausschließlich zu technischen Zwecken verwendet und nach spätestens einer Woche gelöscht. Statistische Auswertungen werden ausschließlich mittels einer verkürzten IP-Adresse vorgenommen. Die Nutzungsdaten werden spätestens eine Woche nach der Erhebung gelöscht.“[4]

Durch die Datenschutzbestimmungen der Hessischen Landesregierung ist es ausgeschlossen, dass personenbezogene Daten an die Partner der Initiative weitergegeben werden. Der Barcode (EAN-13) auf den Familienkarten Hessen enthält lediglich die Information, ob die Karte gültig ist. Personenbezogene Daten werden darin nicht gespeichert.

Kritik

Mit der Einführung der Familienkarte Hessen im Zuge der Pressekonferenz am 2. Juli 2010 durch den damaligen Ministerpräsident Roland Koch und damaligen Familienminister Jürgen Banzer meldeten sich die ersten Kritiker. Es wird beanstandet, dass die Karte mit öffentlichen Mitteln primär Rabattaktionen des privaten Wirtschaftssektors koordiniere und nicht ausreichend kulturelle und gesellschaftliche Ansprüche der Familien fördere. So sprach sich beispielsweise Marcus Bocklet, familienpolitischer Sprecher der hessischen GRÜNEN, nicht grundsätzlich gegen die Familienkarte Hessen aus, kritisierte aber die Umsetzung und das Motiv des Projektes: "Diese Karte hat lediglich einen realen Bestandteil: Sie macht Werbung (…) wir brauchen sie vor allem bei Angeboten der Freizeitnutzung, wie Schwimmbädern und Sportvereinen, der Bildung (Musikschulen) und Kultur (Museen). Solche günstigen Angebote sind für "normale" Familieneinkommen immer weniger bezahlbar."[5]

Die Hessisch Niedersächsische Allgemeine (HNA) attestierte in einem Kommentar vom 3. Juli 2010 der Familienkarte Hessen eher fadenscheinige Leistungen statt effektiver Unterstützung für Familien. Statt guter Politik stehe die Werbung für Wirtschaftsunternehmen und die Landesregierung sowie das Erfassen des Konsumverhaltens von Familien im Vordergrund.[6]

Weblinks

Belege

  1. Pressemitteilung Vorstellung der Familienkarte Hessen
  2. Hessische Koalitionsvereinbarung der 18. Wahlperiode
  3. Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen
  4. Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen
  5. Pressemitteilung Bündnis 90/DIE GRÜNEN HESSEN, vom 2. Juli 2010
  6. "Werbung statt Politik", in: HNA (Printausgabe) vom 3. Juli 2010

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