Feuerwehr in Bayern

Feuerwehr in Bayern
Feuerwehr
Bayern
Flag of Bavaria (lozengy).svg
Notruf: 112
Personal
Aktive
(ohne Jugend):
322.359
Jugendfeuerwehr: ca. 51.226
Stützpunkte
Gesamtanzahl: 8.150
Einsätze
Gesamtanzahl: ca. 210.000

Das Feuerwehrwesen in Bayern ist ähnlich wie in anderen deutschen Bundesländern organisiert. Als Symbol für die Feuerwehren in Bayern dient das Bayerische Feuerwehrwappen, das es in dieser Form seit 1947 offiziell gibt.

Bayerisches Feuerwehrwappen

Inhaltsverzeichnis

Organisation

In Bayern liegt die Organisation und Aufstellung der Feuerwehren bei den Gemeinden. Der Landkreis übernimmt die Dienstaufsicht, die Regierungsbezirke übernehmen beratende Funktion, die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Freistaat Bayern.

Die Landkreise bilden zur Dienstaufsicht der Feuerwehren die sogenannte Kreisbrandinspektion. Diese setzt sich zusammen aus dem Kreisbrandrat (KBR) als oberste Führungskraft und seinen Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister. Die Landkreise werden zumeist in kleinere Bereiche, sogenannte Inspektionsbereiche eingeteilt. Diese wurden je nach Gegebenheit in den ehemaligen Verwaltungsgrenzen der Altlandkreise vor der Verwaltungsreform 1972, landschaftlichen, regionalen oder anderen Abgrenzungen gebildet. Pro Inspektionsbereich ist ein Kreisbrandinspektor (KBI) zuständig. Innerhalb dieser Inspektionsbereiche gibt es weitere Unterteilungen in Kreisbrandmeisterbereiche, die innerhalb der Bereiche einer großen Gemeinde oder mehrerer Gemeinden gebildet werden. Selten gibt es auch andere Abgrenzungen. Pro Kreisbrandmeisterbereich ist ein Kreisbrandmeister (KBM) zuständig. Die besonderen Führungskräfte der Kreisbrandinspektion übernehmen die Dienstaufsicht, gestalten überörtliche Übungen und stehen als Berater den Feuerwehren zur Verfügung. Neben den für die Bereiche eingeteilten KBM gibt es auch die Fach-Kreisbrandmeister, die direkt dem Kreisbrandrat unterstellt sind. Diese haben kein Gebiet zu betreuen, dafür ein spezielles Fachgebiet, das sie für den ganzen Landkreis wahrnehmen, z.B. als Kreisjugendwart, Gefahrgut, ABC-Schutz, Funkwesen, Atemschutz, usw.

In kreisfreien Städten ist die Organisation identisch, jedoch gibt es hier den Stadtbrandrat (SBR), die Stadtbrandinspektoren (SBI) und die Stadtbrandmeister (SBM). Der Leiter der Feuerwehr (Kommandant) in kreisangehörigen Großen Kreisstädten führt den Titel Stadtbrandinspektor, dessen Stellvertreter ist der Stadtbrandmeister.

Über den Städten und Landkreisen gibt es keine feuerwehrinterne Führungsebene mehr, wie dies in anderen Bundesländern üblich ist. Hier erfolgt die Koordination und Führung nur noch auf Verwaltungsebene bei den Regierungsbezirken und dem Innenministerium.

In größeren Städten mit über 100.000 Einwohner können auch Berufsfeuerwehren gebildet werden. Hier ist der Leiter der Berufsfeuerwehr auch für die Betreuung der parallel existierenden Freiwilligen Feuerwehren zuständig und weisungsbefugt. Berufsfeuerwehren gibt es momentan in Augsburg, Fürth, Ingolstadt, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg.

Den einzelnen Feuerwehren stehen je ein Kommandant und ein stellvertretender Kommandant vor. Unterstützt werden diese Führungskräften von Gruppenführer, Zugführer, Jugendwarten, Gerätewarten, Atemschutzbeauftragten und weiteren Funktionsträgern.

Das Bayerische Feuerwehrgesetz sieht bei Gemeinden mit mehreren Feuerwehren auch die Möglichkeit vor, einen sogenannten „Federführenden Kommandanten“ zu berufen, der Ausbildung und Anschaffungen der einzelnen Feuerwehren koordinieren soll. Ein solche Positionen muss jedoch nicht grundsätzlich berufen werden.

Die meisten Freiwilligen Feuerwehren haben zudem einen Feuerwehrverein. Wenngleich rechtlich ein Unterschied zwischen der öffentlicher Einrichtung Feuerwehr und dem Feuerwehrverein bestehen, so sind diese meistens vor Ort eine Einheit. Laut Bayerischen Feuerwehrgesetz werden die Einsatzkräfte in der Regel von den Feuerwehrvereinen gestellt, dies ist aber keine zwingende Notwendigkeit. Neben der Aufgabe der Mitgliedergewinnung werden durch Abhalten von Veranstaltungen auch Mittel erwirtschaftet, die der Ausrüstung der Feuerwehren unmittelbar zugute kommen. Dadurch können Feuerwehren insbesondere bei finanzschwachen Kommunen den Standard aufrechterhalten. Viele Feuerwehrvereine verstehen sich darüber hinaus auch als Kulturträger insbesondere bei der Brauchtumspflege. Die Vereine sind nach den vereinsrechtlichen Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches organisiert. Hierzu wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren auch eine Mustersatzung herausgegeben. Danach haben die Vereine in der Regel einen Vorsitzenden mit Stellvertreter, einen Schriftführer und einen Kassier, die den Vorstand bilden (die Vorsitzenden werden daher auch umgangssprachlich oft als Vorstand bezeichnet). Darüber hinaus gibt es die Vorstandschaft, in der neben dem Vorstand auch Funktionen des aktiven Dienstes beinhalten, wie Kommandanten, Gerätewarte, Jugendwart, usw. Auch Aktiven- und Passivenvertreter sind in der Vorstandschaft, die die Interessen der jeweiligen Mitgliedsstände vertreten sollen.

Verbandswesen

Bayerische Dachverband der Feuerwehren ist der „Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. (LFV Bayern e.V.)“. Dieser hat als Mitglieder neben dem „Werksfeuerwehrverband Bayern e.V.“ und der „Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bayern (AGBF Bayern)“ die sieben Bezirksfeuerwehrverbände (BFV). Diese wiederum haben als Mitglieder die in ihrem Gebiet bestehenden Kreisfeuerwehrverbände (KFV). Die Kreisfeuerwehrverbände haben – im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern – als ordentliche Mitglieder die bestehenden Feuerwehrvereine der einzelnen Feuerwehren. Die Kommunen können nur fördernde Mitglieder sein. Die Feuerwehrverbände sind grundsätzlich immer gleich aufgebaut und bestehen neben der Vorstandschaft auch aus den diversen Fachbereichen, bei denen zu den verschiedenen Themen die Feuerwehr betreffend versucht wird Lösungen zu erarbeiten, Position zu beziehen und Einflussnahme zu nehmen. Dabei wird eng mit Behörden, den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Katastrophenschutzorganisationen zusammengearbeitet. Die Jugendfeuerwehr Bayern ist der im LFV Bayern eingegliederte Dachverband der Jugendfeuerwehren. Der LFV Bayern e.V. ist als Landesfeuerwehrverband Mitglied des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Feuerwehrschulen

Es gibt insgesamt drei Landesfeuerwehrschulen, die in Bayern als „Staatliche Feuerwehrschulen (SFS)“ bezeichnet werden. Sie liegen in Würzburg (SFS Würzburg), Lappersdorf bei Regensburg (SFS Regensburg) und Geretsried (SFS Geretsried) und unterstehen direkt dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren. Jede der drei Feuerwehrschulen deckt bei den sog. Grundlehrgängen nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 (z. B. Gruppenführer, Zugführer, Gerätewarte) ein gewisses Gebiet in Bayern ab. So ist die SFS Würzburg vornehmlich für den Bereich Franken, die SFS Regensburg für Niederbayern und die Oberpfalz und die SFS Geretsried für den Bereich Oberbayern und Schwaben zuständig. Des Weiteren hat jede Feuerwehrschule spezielle Lehrgänge, die nur von der einen angeboten werden und daher Lehrgangsteilnehmer aus ganz Bayern kommen. Die SFS Geretsried ist außerdem noch spezialisiert auf den Gebieten der Katastrophenschutz-Ausbildung und der Ausbildung der Disponenten der Integrierten Leitstelle, da hier die Integrierte Lehrleitstelle (ILLS) beheimatet ist.

Integrierte Leitstellen

In ganz Bayern werden derzeit die Integrierten Leitstellen (ILS) aufgebaut. Davor wurden die meisten Feuerwehren von der Polizei alarmiert, was teilweise mit Problemen behaftet war. In einigen wenigen Städten gab es auch Feuerwehreinsatzzentralen (FEZ), die die Feuerwehralarmierung übernahmen. In München gibt es seit 1997 eine Integrierte Leitstelle, die von der Landeshauptstadt München (Berufsfeuerwehr München) betrieben wird. Ein Vorteil der ILS ist die einheitliche Rufnummer 112 sowohl für die Rettungsdienst- als auch für die Feuerwehralarmierung. Die alten Rettungsleitstellen mit der Servicenummer 19222 wurden bis 2004 alleine vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) betrieben; Handyanrufen waren nur mit Vorwahl möglich. Mit der neuen einheitlichen Rufnummer 112 und der Installierung der Integrierten Leitstellen wird der Euronotruf umgesetzt. Die Betreiberschaft der neuen Integrierten Leitstellen ergibt sich aus der Liste der BOS-Leitstellen.

Zur Errichtung und Betreibung der Integrierten Leitstellen wurde in jedem ILS-Bereich ein Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung errichtet, die aus den bestehenden Rettungszweckverbänden hervorgegangen sind. Da die 26 Rettungsdienstbereiche, eingeteilt nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) mit den ILS-Bereichen deckungsgleich sind, war die Umstellung leicht zu vollziehen. Die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung werden von den beteiligten Landkreisen und kreisfreien Städten getragen. Die Rettungsdienstorganisationen sind vom jeweiligen Zweckverband per öffentlich-rechtlichem Vertrag mit Aufgaben der Notfallrettung und des Krankentransportes betraut.

Einige Leitstellen haben jeweils eine "Unterstützungsgruppe Integrierte Leitstelle (UG-ILS)" eingerichtet, die bei Großschadenslagen oder hohen Einsatzaufkommen die Disponenten bei der Notrufabfrage unterstützen können. Die Mitglieder dieser UG-ILS bestehen aus Freiwilligen der Feuerwehren und der Rettungsdienste und leisten den Dienst ehrenamtlich, bekommen jedoch eine Aufwandsentschädigung. Monatlich ist ein gewisses Ausbildungspensum notwendig, um diesen Dienst ausüben zu dürfen.

Die Landkreise können darüber hinaus Kreiseinsatzzentralen (KEZ) betreiben, die die Nachalarmierenden Stellen (NASt) ersetzen. Diese werden zentral in einem größeren Feuerwehrhaus eines Landkreises/Stadt betrieben und können bei Großschadenslagen oder Katastrophenfällen die ILS bei der Disposition unterstützen.

Überörtliche Einrichtungen

Jeder Landkreis in Bayern hat sogenannte überörtliche Einrichtungen, wie Atemschutz-Übungsstrecken, Atemschutzwerkstätten oder Schlauchwaschanlagen, die bei größeren Feuerwehren untergebracht werden. In jedem der sieben Regierungsbezirke hat der Freistaat Bayern zudem je einen Brandübungscontainer stationiert.

Zudem gibt es das Bayerische Feuerwehrerholungsheim, das seit 1925 existiert und nur kriegsbedingt seinen Betrieb bis 1950 einstellen musste. Das Feuerwehrerholungsheim wird mittlerweile auch unter dem Namen "Gästehaus & Restaurant St. Florian" geführt und soll vor allem Feuerwehrangehörigen einen günstigen Urlaub bieten. Unterstützung erhält das Heim vom "Verein Bayerisches Feuerwehrerholungsheim e.V.", der mit Mitgliedern des LFV Bayern e.V. und des Innenministeriums besetzt ist.

Ausrüstung

Fahrzeuge

In Bayern werden hauptsächlich Fahrzeuge, die der aktuellen DIN entsprechen, vom Staat gefördert. Daneben wurden im Laufe der Jahre aber auch viele Landesrichtlinien herausgegeben, die die DIN-Normen ergänzt haben: So wurde Ende der 60er Jahre des vorherigen Jahrhunderts die Richtlinie für Ölschadenanhänger (ÖSA) herausgegeben. Viele dieser Anhänger sind noch heute im Betrieb, die Staatlichen Feuerwehrschulen bieten auch weiterhin Lehrgänge zur Bedienung dieser Anhänger an. In den 80er Jahren wurden Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz (GW-A/S) in einer Landesbeschaffung herausgegeben, mittlerweile wurde eine Baurichtlinie veröffentlicht, die es den Feuerwehren ermöglicht anhand der Landesnorm sich selber diese Fahrzeuge zu beschaffen. Daneben wurden in Landesbeschaffungen Gerätewagen Gefahrgut (GW-G "Bayern"), Katastrophenschutz-Boote (K-Boot) und Arbeitsboote (A-Boot) an die Feuerwehren ausgegeben, die teilweise heute noch im Dienst stehen. In den 80er und 90er kamen Baurichtlinie für die 1991 aus der DIN-Norm entfallenen Tragkraftspritzenanhänger (TSA) sowie die landesspezifischen Verkehrssicherungsanhänger (VSA) und Mehrzweckfahrzeuge (MZF) hinzu. In den letzten Jahren wurden auch Versorgungslastkraftwagen (VersLKW) spezifiert.

Software

1993 wurde für alle Feuerwehren Bayerns sowie den Katastrophenschutz allgemein und die alarmierenden Stellen die Software "Bayerisches Alarmierungs- und Sicherheitsinformationssystem", kurz BASIS, herausgegeben, die auf der Datenbank Superbase basierte. Mit der Software wurde sowohl die Feuerwehrverwaltung, Alarmplanung und Alarmierung, Katastrophenpläne, Lehrgangsverwaltung und vieles mehr in einer Software abgedeckt. Teilweise wird die Software noch heute verwendet, wird aber schrittweise von anderer Software abgelöst: - Die Katastrophenschutzstäbe werden zukünftig das webbasierte EPS-Web/K-Plan verwenden - Die integrierten Leitstellen (ILS), die die Polizeidienststellen bei der Alarmierung ablösen, verwenden die Software ELDIS III By - Die Feuerwehren verwenden für die Feuerwehrverwaltung verschiedene Software-Lösungen. Seitens des LFV-Bayern wird für die Feuerwehren seit kurzem eine spezielle Software propagiert.

Schutzkleidung

In den Anfangsjahren nach dem 2. Weltkrieg wurde vom damaligen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz die Feuerwehr-Schutzkleidung "Bayern" herausgebracht, die aus einfacher Baumwolle bestand. Mit den späteren Generationen an Schutzkleidung erhielt diese nachträglich die Bezeichnung "Bayern 1". In den 70er Jahren wurde diese durch den "Bayern 2" ersetzt. Auch dieser bestand noch aus Baumwolle, hatte jedoch im Brustbereich einen Reflexstreifen und einen Lederschutz auf der Schulter. Erst 1999 wurde dieser durch den "Bayern 2000" ersetzt, der auch heute noch vielfach im Gebrauch ist. Dieser entsprach nun den neuen EU-Normen, war schwarz/orange und hatte eine entsprechende Reflexbestreifung. Auch eine Überjacke nach DIN EN 469 wurde herausgegeben, jedoch noch keine Überhose. Mittlerweile ist eine größere Vielfalt an verwendeten Schutzkleidungen in Bayern zu beobachten, insbesondere Schutzkleidungen mit HuPF-Bestreifung lösen mehr und mehr den Bayern 2000 ab.

Dienstausweise

Ebenfalls in den 50er-Jahren wurde vom damaligen Landesamt ein Muster für einen Dienstausweis herausgegeben. Dienstausweise sind in Bayern aber nur vereinzelt anzutreffen. Die Dienstbücher, kleine Heftchen im DIN A6-Format, finden dagegen flächendeckend Anwendung. Sie sind eine Art "Lebenslauf" eines jeden Feuerwehrdienstleistenden, wo neben persönlichen Daten und einem Lichtbild insbesondere Lehrgänge, Leistungsabzeichen, Ehrungen, Beförderungen, Untersuchungen und weitere Daten geführt werden. Die Dienstbücher existieren größtenteils auch weiterhin neben einer softwarebasierten Verwaltung.

Katastrophenschutz

In Bayern ist die Leitung des Katastrophenschutz etwas anders geregelt, als in den anderen Bundesländern. Für die verwaltungstechnische Koordinierung einer Katastrophe ist die „Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)“ zuständig, die sich aus Mitarbeitern des Landratsamtes/Stadt und evtl. Mitarbeitern anderer Behörden zusammensetzt, unterstützt wird Sie dabei von der „Kommunikationsgruppe Führung (KomFü)“. Vor Ort als technische Einsatzleitung arbeitet der „Örtliche Einsatzleiter (ÖEL)“. Diese sind vorab bestellt und sind meistens hochrangige Mitglieder der Kreisbrandinspektion oder „Organisatorische Leiter (OrgL)“ einer Hilfsorganisation. Unterstützt werden diese von der „Unterstützungsgruppe Örtlicher Einsatzleiter (UG-ÖEL)“, die dem ÖEL beim organisieren von Einsatzmitteln und der Kommunikation zwischen den Einheiten unterstützen. Auch diese werden in der Regel von Feuerwehreinheiten gestellt und sind speziell ausgerüstet. Für Einsatze mit vermehrten Auftreten von Verletzten, sogenannte „Massenanfall von Verletzten (MANV)“ gibt es untergeordnet zur Struktur der ÖEL noch die „Sanitätseinsatzleitung (SanEL)“, die sich aus dem OrgL und dem „Leitenden Notarzt (LNA)“ zusammensetzt. Auch die SanEL wird wiederum von einer „Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung (UG-SanEL)“ unterstützt.

Im Bereich kerntechnischer Anlagen sind die „Notfallstationen“ stationiert, bei denen eine Vielzahl von Menschen im Falle eines Unglückes dekontaminiert und untergebracht werden können. Dafür werden die in der Nähe befindlichen Feuerwehren und Hilfsorganisationen speziell geschult. Ebenfalls gibt es im Bereich kerntechnischer Anlagen noch das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ flächendeckend. In anderen Gebieten Bayerns, die nicht in mittelbarer Lage zu einer solchen Anlage liegen, ist dieses Sirenensignal zumeist aber nicht möglich, da hier die Sirenensteuerempfänger nur das Signal zur Feuerwehralarmierung kennen und eine Nachrüstung nicht aktiv betrieben wird.

Die Aufteilung in Fachdienste wie Sanitätsdienst, Brandschutzdienst, Betreuungsdienst und ABC-Dienst existiert noch, jedoch werden die Fachdienstaufgaben von den im Katastrophenschutz tätigen Organisation intern gehandhabt. Andere Fachdienste wurden im Rahmen des Zivilschutzneuordungsgesetzes von 1997 auch in Bayern nicht mehr fortgeführt.

Die Organisation wird analog im Zivilschutzfall angewendet.

Für größere Einsätze wurden mittlerweile die Hilfeleistungskontingente eingerichtet, die die Notstandseinheiten ersetzen. Diese sind in etwa in größe einer Abteilung aufgestellt und sollen für überörtliche Einsätze zur Verfügung stehen. In jedem der 96 bayerischen Landkreise wurde ein Hilfeleistungskontingent aus bestehenden Fahrzeugen der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen gebildet.

Siehe auch

 Portal:Feuerwehr – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Feuerwehr

Weblinks

 Commons: Feuerwehr – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Feuerwehr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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