Zugangserschwerungsgesetz

Zugangserschwerungsgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen
Kurztitel: Zugangserschwerungsgesetz
Abkürzung: ZugErschwG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 772-5
Datum des Gesetzes: 17. Februar 2010 (BGBl. I S. 78)
Inkrafttreten am: 23. Februar 2010
Außerkrafttreten: geplant für 1. Januar 2013;
2011 aufgehoben
GESTA: E063
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) sollte den Zugang zu Webseiten in Deutschland erschweren, die Darstellungen sexueller Handlungen von und an Kindern (Kinderpornografie) enthalten.

Das in Kraft getretene Gesetz wurde de facto nicht angewendet und im Jahr 2011 aufgehoben.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt des Gesetzes

Entwurf eines Stoppschildes, das beim Aufruf gesperrter Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt angezeigt werden sollte

Vorgeschrieben war, dass das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) eine Sperrliste führt. Auf dieser Liste sollten Domainnamen, IP-Adressen und URLs von Webseiten, die Kinderpornografie gemäß § 184b StGB enthalten oder verlinken, indiziert werden. Dies sollte geschehen, wenn deren Löschung nicht oder nicht in angemessener Zeit erwirkt werden kann. Content-Anbieter und Hoster der inkriminierten Webseiten sollten über die Indizierung benachrichtigt werden. Zugangsprovider mit mehr als 10.000 Kunden sollten die Sperrliste erhalten und gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Zugriff auf die in der Sperrliste indizierten Schriften mindestens auf der DNS-Ebene zu sperren, auf ein vom BKA gestaltetes „Stopp-Schild“ umzuleiten und dem BKA eine anonymisierte Zugriffsstatistik zu übermitteln.

Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain war nach § 5 ZugErschwG untersagt.

Das BKA sollte die Begründung der Sperrung durch tatsächliche Kinderpornografie dokumentieren und von einem vom Bundesdatenschutzbeauftragten berufenen Expertengremium – bestehend aus fünf Personen, wobei die Mehrheit die Befähigung zum Richteramt haben muss – vierteljährlich stichprobenartig kontrolliert werden.

Geschichte des Gesetzes

Initiator Ziercke

Am 27. August 2008 gab der Präsident des deutschen Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, auf einer Pressekonferenz zur organisierten Kriminalität im Beisein von Kinderschutz- und Kinderrechtsorganisationen bekannt, dass er eine Diskussion über eine gesetzliche Grundlage, um Provider zu Internetsperren verpflichten zu können, anstoßen möchte.

Verfechterin von der Leyen

Diese Diskussion wurde von Familienministerin Ursula von der Leyen im November 2008 bei der Vorbereitung des III. Weltkongresses gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen mehrerer internationaler Organisationen in Rio de Janeiro aufgegriffen. Die Kongressmitglieder empfahlen in ihren Überlegungen für die weitere Vorgehensweise in Europa die Entwicklung eines Verhaltenskodex und gemeinsamer Richtlinien der Internetdiensteanbieter, die Einrichtung nationaler Datenbanken, eine enge Zusammenarbeit mit Interpol und die Einrichtung spezialisierter Ermittlungseinheiten.[1]

Im Januar 2009 gab Ursula von der Leyen bekannt, dass sie in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und den großen deutschen Internetprovidern kinderpornografische Inhalte filtern lassen will. In mehreren anderen Ländern existierten bereits ähnliche Sperrlisten. Das Bundeskriminalamt sollte hierbei eine Liste mit zu filternden Seiten erstellen und an die Provider übermitteln, die dann für die Sperrung sorgen sollten. Nach Hadmut Danischs Aussage[2] war ein Verfaxen der Sperrliste oder Versenden als verschlüsselte Excel-Datei vorgesehen.

Vertrag mit Providern als Vorstufe

In einem ersten Schritt schloss die damalige Bundesregierung am 17. April 2009 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit fünf großen Internetprovidern Verträge zur „Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten im Internet“ ab. Sie waren bis Ende 2010 befristet. Die unterzeichnenden Unternehmen hatten eine dreimonatige Kündigungsfrist. Die Haftung für möglicherweise zu Unrecht gesperrte Seiten sollte das Bundeskriminalamt tragen.[3]

Internetangebote sollten von den Providern nach einer täglich aktualisierten Liste des Bundeskriminalamts blockiert werden. Die Veröffentlichung des Vertragstextes gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz wurde seitens des Bundeskriminalamts verweigert. Begründet wurde dies wird mit einer dadurch entstehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Urheberrechte der betroffenen Internetprovider.[4]

Die freiwilligen Vertragsunterzeichnern waren die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Telefónica Germany, Kabel Deutschland und HanseNet/Alice. Andere Provider wie zum Beispiel 1&1 lehnten die außergesetzliche Regelung zunächst wegen rechtlicher Bedenken ab.[5] Der Internetprovider Manitu boykottierte die Verträge ebenfalls und kündigte an, bei einem entsprechenden Gesetz mit Berufung auf Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bis zum Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.[6]

Die Umsetzung des vollautomatischen Sperrverfahrens verspätete sich im April schon um voraussichtlich ein halbes Jahr wegen „technischer Probleme“.[7]

Gesetzentwurf

Um weitere Provider abzudecken und um den Providern Rechtssicherheit zu garantieren, wurde darüber hinaus noch das versprochene Gesetz auf den Weg gebracht, das auch in einer Online-Petition[8] beim Deutschen Bundestag gefordert worden war. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen sollten die großen Provider in Deutschland verpflichtet werden, den Zugang zu vom Bundeskriminalamt vorgegebenen Seiten mit strafbaren Inhalten zu erschweren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 22. April 2009 vom Bundeskabinett gebilligt.[9]

Für das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen sollten Teile des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes geändert werden.[10]

Die Internetanbieter wurden im Gesetz verpflichtet, die vom Bundeskriminalamt erstellten Sperrlisten geheim zu halten. Entsprechend einer nachträglichen Änderung des Gesetzentwurfs unter Justizministerin Brigitte Zypries sollten Zugriffsversuche auf diese Seiten auch zeitgleich protokolliert und zu Strafverfolgungszwecken genutzt werden können.[11]

Haltung des Koalitionspartners SPD

Die damalige Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, hatte vor Einführung des § 5 ZugErschwG mit dem falschen Argument, der Versuch des Erwerbes von Kinderpornographie sei schon strafbar, zudem für eine Protokollierung und Weitergabe der anfallenden Daten an das Bundeskriminalamt plädiert. Dagegen hatte der Online-Beirat der SPD sich noch kurz vor der Abstimmung entschieden gegen das Gesetz ausgesprochen.[12]

Beschluss und Nichtumsetzung

Am 18. Juni 2009 beschloss der Bundestag per namentlicher Abstimmung das Zugangserschwerungsgesetz. Von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD gab es eine bzw. drei Gegenstimmen; die Fraktionen von FDP und Linken stimmten geschlossen ohne Enthaltung gegen den Entwurf.[13] Etwa zwei Drittel der Grünen stimmten gegen den Entwurf.[14] In der politischen Berichterstattung wurde jedoch aufmerksam registriert, dass sich mit 15 Abgeordneten etwa 30 % der Grünen entgegen dem Votum der Fraktion verhalten und sich der Stimme enthalten hatten.[15]

Wolfgang Schäuble räumte im Oktober 2009 handwerkliche Fehler beim Zugangserschwerungsgesetz ein und erklärte, das Gesetz sei im Endspurt des Wahlkampfes (Bundestagswahl 2009) auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen.[16][17] Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen 2009 beschlossen Union und FDP die Internetsperren zunächst aussetzen und stattdessen eine Löschung von Kinderpornos anzustreben.[18]

Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler verweigerte seine Unterschrift unter dem Gesetz. Vor einer Entscheidung darüber, ob er das Gesetz unterzeichnet oder nicht, bat er die Bundesregierung um „ergänzende Informationen“.[19]

Mitte Dezember 2009 erklärte die SPD, sich nunmehr gegen Internetsperren einzusetzen und das Zugangserschwerungsgesetz aufheben zu wollen. Mit der Argumentation „Netzsperren helfen nicht und lenken von den eigentlichen Problemen ab“ erklärte die SPD einen Meinungswandel und schloss sich den Argumenten der Sperrgegner an. Internetsperren seien „ineffektiv, ungenau und ohne weiteres zu umgehen. Sie leisten keinen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie und schaffen eine Infrastruktur, die von vielen – zu Recht – mit Sorge gesehen wird.“ Die Politik der ehemaligen Familienministerin Ursula von der Leyen sei „populistisch“ gewesen und die von ihr forcierten Sperrverträge des Bundeskriminalamts mit Internet-Providern „offensichtlich rechtswidrig“.[20]

Am 17. Februar 2010 unterzeichnete Köhler das Gesetz, da „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“ bestanden hätten, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten.[21] Am 22. Februar wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es trat am 23. Februar 2010 in Kraft. Das Bundeskriminalamt wurde daraufhin vom Bundesministerium des Innern durch einen Erlass angewiesen, dennoch keine Sperrlisten zu erstellen.[22]

Verfassungsbeschwerde

Am 22. Februar 2011 hatten vier Netzaktivisten Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben.[23] Der Eingang wurde am 3. März bestätigt.[24] Am 29. März 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde wegen unzureichender Begründung für unzulässig.[25]

Aufhebung des Gesetzes

Das ZugErschwG war probeweise befristet bis Ende 2012, bereits 2010 wurde aber von der Linkspartei ein Gesetzentwurf zur vorzeitigen Aufhebung eingebracht.

Am 5. April 2011 wurde auf Veranlassung der FDP die Aufhebung des Gesetzes im Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen.[26] Sechs Wochen später, am 25. Mai 2011, brachte das Kabinett Merkel II ein Gesetz auf den Weg, mit dem das schon ausgesetzte Sperrgesetz endgültig aufgehoben wurde. Künftig sollten die Seiten gelöscht statt gesperrt werden.[27]

Aspekte des Gesetzes

Beschränkung der Sperrlisten auf große Provider

Um eine öffentliche Bekanntmachung der Sperrliste möglichst zu vermeiden, sollte der Zugang dazu beschränkt werden. Dieser Logik folgend wurden nur große Provider zur Einrichtung der Sperren verpflichtet. Genauer waren dies Kommunikationsnetze mit mehr als 10.000 Teilnehmern. In der Begründung zum Entwurf[10] war zu vernehmen, dass alle staatlichen Einrichtungen wie Universitäten oder Bibliotheken aus eben diesem Grunde von den Sperrungen ausgenommen werden sollten.

Ganz abgesehen von diesen Ausnahmen ist von den Sperren in der Hauptsache das World Wide Web betroffen. Weitere Kanäle zum Informations- und Datenaustausch wie E-Mail, Peer-to-Peer-Netzwerke und das Usenet hätten im Einzelfall als Kollateralschaden betroffen sein können.

Umgang mit Abrufdaten

Das ursprünglich geplante Gesetz sah auch vor, versuchte Aufrufe gesperrter Domains von den Providern protokollieren und auf Anforderung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeben zu lassen (§ 8a Abs. 5). Zusätzlich zu dieser Datenerhebung sah § 8a Abs. 6 des Gesetzentwurfes „Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ vor, dass „Diensteanbieter dem Bundeskriminalamt wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Telemedienangebote“ übermitteln sollten.[10]

Richterliche Überprüfung

Eine unabhängige Überprüfung der Sperrlisten durch Richter, Kontrollkommissionen oder ähnliche Instanzen war in dem ersten Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. Später wurde sie dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beigeordnet, der diese Aufgabe aber gar nicht übernehmen wollte.

Opposition gegen das Gesetzesvorhaben

Am 22. April 2009 wurde eine Online-Petition gegen das Sperrgesetz eingereicht, welche seit dem 4. Mai 2009 mitgezeichnet werden konnte.[28] Diese erreichte bereits nach vier Tagen die für eine öffentliche Beratung der Petition und Anhörung der Petentin nötigen 50.000 Unterstützer.[29] Insgesamt erhielt die Petition über 134.000 Mitzeichner.[30]

Eine weitere Reaktion auf das Gesetzesvorhaben war die Gründung des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur, der Internetsperren nicht als effektive Maßnahme zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, sondern Symbolpolitik kritisierte und versuchte, die Arbeit der Sperrgegner zu koordinieren.[31] Eine Aktion des Arbeitskreises gegen den im Internet dokumentierten Kindesmissbrauch anhand der lancierten europäischen Sperrlisten konnte seiner Ansicht nach belegen, dass die Abschaltung der trotz Sperrung immer noch zugänglichen Webauftritte, sofern sie diese Dokumentationen zum Inhalt hatten, auch im Ausland problemlos möglich ist und nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste dauert.[32]

Die Kritik von Fachpresse, Juristen, Missbrauchsopfern,[33][34] Opposition, Bürgerrechtlern, Vereinen und Organisationen wie dem Chaos Computer Club sah in dem Vorhaben eine populistische Wahlkampftaktik mit einer unseriösen Argumentation,[35] die Kinderpornografie nicht bekämpfe, aber ein Instrument zur allgemeinen Zensur im Internet aufbaue.[36] Kritiker und Experten beklagen zudem eine widersprüchliche und manipulative Informationspolitik des Bundesfamilienministeriums und der Bundesregierung[37] und die Unterstellung des damaligen Bundeswirtschaftsministers Karl-Theodor zu Guttenberg, sie würden die Verbreitung von kinderpornografischem Material unterstützen. Sie sahen sich durch die Äußerung zu Guttenbergs in den Befürchtungen bestätigt, dass ihre Bedenken von der Regierung ignoriert und Politikern mit geringen Kenntnissen reflexartig über Netzpolitik entscheiden würden.[38]

In der ersten Lesung im Bundestag wurde bezweifelt, ob dem Bund die notwendige Kompetenz zur Gesetzgebung zustehe, da Medienrecht und auch polizeiliche Gefahrenabwehr nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes zwischen Bund und Ländern den Ländern obliegen und daher ihnen die Gesetzgebung zustünde. Im Rahmen des Jugendschutzes existierten gesetzliche Regelungen im Landesrecht und auch entsprechende gemeinsame Einrichtungen der Länder,[39] die bereits über die gesetzliche Befugnis verfügten, das Löschen von Webseiten in Deutschland anzuordnen. Da gesetzliche Befugnisse zum Löschen von Webseiten außer von Deutschland nicht bestanden, wie im allgemeinen Rahmen der Bekämpfung der Internetkriminalität,[40] wurde eine internationale Kooperation angestrebt.

Der Gesetzentwurf beinhaltete nach Ansicht der Kritiker einen Eingriff in vier Grundrechte:[41]

  1. Fernmeldegeheimnis
  2. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  3. Informationsfreiheit
  4. Berufsfreiheit (des Providers)


Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages hatten in einer Ausarbeitung das Vorhaben als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft: „Eine Sperrungsverfügung, welche zum Beispiel die Sperrung von IP-Adressen vorsieht, ist nur dann rechtmäßig, wenn sie auch verhältnismäßig ist. Das ist dann der Fall, […] wenn die Maßnahme zur Erreichung des Zieles geeignet, erforderlich und angemessen ist.“ – „Hält man sich das große Missbrauchspotenzial, das gerade bei zentralen technischen Filtersystemen besteht, und die Bedeutung der Kommunikationsfreiheit für eine freiheitliche Demokratie vor Augen, so muss diese Gefahr als besonders schwerwiegend angesehen werden.“[42]

Demonstration gegen die Internetsperre gegen Kinderpornographie am 17. April 2009 vor dem Presse- und Besucherzentrum der Bundesregierung in Berlin

Bürgerrechtler kritisieren vor allem die dazu geschaffene Infrastruktur,[43] welche eine Kontrolle unliebsamer Inhalte ermögliche,[44] die erwogene „Echtzeitüberwachung“[45] und nicht vorhandene Zweckbindung. Mit Skepsis wurde dabei vor allem die nichtöffentliche Sperrliste des Bundeskriminalamts betrachtet,[46] die von nicht näher bestimmten Polizeibeamten ohne juristische oder Gremienkontrolle erstellt werden sollte. Die Absicht, auch Seiten zu sperren, die auf eine an die Öffentlichkeit gelangte Sperrliste verlinken (beispielsweise WikiLeaks), hätte es dem Bundeskriminalamt ermöglicht, eine Überprüfung seiner Tätigkeit zu unterbinden.[47][48]

Der Verein MOGiS e. V. (MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren)[49] sah Missbrauchsopfer für eine Kampagne instrumentalisiert, durch die Missbrauch nicht bekämpft, sondern lediglich ignoriert würde.[50] Der Verein Trotz Allem e. V., der versucht, an der gesellschaftlichen Enttabuisierung des Themas „Sexuelle Gewalt, sexueller Missbrauch“ mitzuwirken und Frauen unterstützt, die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit erleben mussten, bezeichnete in einem offenen Brief die Sperrung von Webseiten als „Täterschutz“.[51] Einer ähnlichen Argumentation folgten Kritiker, die Bedenken anmeldeten, dass vorgeschaltete DNS-Sperren die effektive Strafverfolgung von Tätern verhindert hätte.[52]

Seitens der Gegner des ursprünglichen Gesetzentwurfes wurde die Gefahr gesehen, dass Internetnutzer unwissentlich durch Abruf harmlos wirkender Domainnamen oder der weit verbreiteten Kurz-URLs auf gesperrte Websites weitergeleitet und somit als Verdächtige gemeldet würden, wenn sie keine Vorkehrungen zur Sicherung der Anonymität im Internet getroffen hätten. Ebenso stellte ihrer Ansicht nach Prefetching, das automatische Vorab-Laden von Inhalten durch den Browser, diesbezüglich ein Problem dar.[53]

Kritisiert wurde das Vorhaben auch in einem Dokument des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, worin dieser grundsätzlich Bereitschaft zum Einsatz technischer Mechanismen zur Erschwerung des Zugangs zu entsprechenden Inhalten im World Wide Web auf rechtlich sicherer Grundlage erklärte und Änderungen am Gesetzesentwurf forderte. „Mit Sorge und tiefgreifender Skepsis bewerten wir daher die schon in der Vergangenheit geführte und jetzt im Zuge der zu Kinderpornografie stattfinden Diskussion noch stärker aufkommenden weiter reichenden Ansprüche und Begehrlichkeiten. Konsequent zu Ende gedacht, würden diese die Internet Service Provider (ISP; also alle Diensteanbieter, die Zugang zum Datennetz anbieten) in eine Überwacherrolle drängen, die konträr zur neutralen Natur der erbrachten Dienstleistung und damit auch konträr zu grundlegenden rechtlichen Wertungen ist.“[54][55]

Als weitere Fachgesellschaft wendete sich die Gesellschaft für Informatik gegen das Vorhaben.[56]

Umstritten war zudem die Ernsthaftigkeit des Vorgehens, da laut einer statistischen Auswertung der Filterlisten aus der Schweiz, Dänemark, Finnland und Schweden über 96 Prozent der dort gesperrten Seiten in westlichen Staaten wie Australien, Kanada, den Niederlanden und der USA gehostet gewesen seien.[57] Auch das BKA bestätigte Anfang Juni 2009 der SPD-Bundestagsfraktion, dass kinderpornografische Inhalte bevorzugt in Staaten „mit intensiv ausgebauter Internet-Infrastruktur“ gespeichert wurden, speziell in den USA, in Deutschland, in den Niederlande und in Kanada.[58] Diese hätten demzufolge mittels polizeilicher Kooperation effektiv entfernt und die Betreiber jener Seiten mit kinderpornografischen Inhalten strafrechtlich belangt werden können. Statt effektiv gegen dokumentierte Straftaten vorzugehen, hätte die DNS-Sperre lediglich der Zugang geringfügig erschwert.[59] Zudem seien die Voraussetzungen, mit denen Ursula von der Leyen für die Sperrung warb, zweifelhaft gewesen, da die vorgeblich millionenschwere Kinderpornografie-Industrie tatsächlich nicht existieren hätte,[60] weswegen der Nutzen der Sperrung, und damit die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf das verfassungsmäßige Recht auf freie Informationen, infrage gestellt wurde.[61]

Online-Petition gegen das Gesetzgebungsvorhaben

Am 22. April 2009 reichte Franziska Heine eine E-Petition beim Deutschen Bundestag ein. Sie konnte vom 4. Mai 2009 an unterzeichnet werden.[62] Interessierte Bürger konnten sich auf diesem Wege bis zum 16. Juni gegen das Gesetzgebungsvorhaben aussprechen. Die Hauptpetentin bekannte sich im Petitionstext klar zum Kampf gegen den Missbrauch an Kindern, stellte aber zugleich die Sperrung von Webseiten als ein ungeeignetes Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie dar und forderte daher den Bundestag auf, das geplante Gesetz abzulehnen. Die Vorgehensweise sei undurchsichtig und unkontrollierbar, zudem bedeute sie eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit (GG Art. 5). Bereits am 8. Mai hatten sich für die Petition die zu einer öffentlichen Anhörung[63] benötigten 50.000 Mitzeichner gefunden. Am 28. Mai wurde die Schwelle zu 100.000 Mitzeichnern überschritten und am 16. Juni, dem letzten Mitzeichnungstag, stieg die Zahl auf 134.014 Mitschriften.[64] Damit wurde die Petition zur bis dato meistunterzeichneten Online-Petition in der deutschen Geschichte.[65] Um den Petitionsdienst des Bundestages zu entlasten und dennoch für Interessierte einen Einblick in die weitere Entwicklung der Petition zu schaffen, wurden zahlreiche Ad-hoc-Webdienste geschaffen,[66] zum Beispiel Mitzeichner aufgeschlüsselt nach Region.[67]

Meinungsumfragen

Um das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu unterstützen, gab die Deutsche Kinderhilfe im Mai 2009 eine Umfrage bei Infratest dimap in Auftrag,[68] aus der hervorging, dass etwa 92 Prozent der Befragten die Sperrung von Webseiten befürworten würden.

Die Art der Fragestellung wurde jedoch als manipulative PR-Aktion der unionsnahen Kinderhilfe kritisiert.[69] Der Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren gab daraufhin ebenfalls eine Umfrage zum gleichen Thema und beim gleichen Meinungsforschungsinstitut in Auftrag,[70] wobei die Fragen anders formuliert waren. Sie fragte, ob alleine die Zugangserschwerung ausreiche oder alternativ Strafverfolgung und Löschung erforderlich seien. Im Ergebnis dieser zweiten Umfrage sprachen sich mehr als 90 Prozent der Teilnehmer gegen eine alleinige Sperrung von Webseiten aus und befürworteten stattdessen eine konsequente Löschung der Webseiten sowie die strafrechtliche Verfolgung der Betreiber.[71]

Laut Richard Hilmer, dem Geschäftsführer des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap, widersprächen sich die beiden Umfragen aber nicht. Die erste Umfrage habe ermitteln wollen, ob es eine Zustimmung der Bevölkerung zum Gesetzesentwurf gab, und die zweite Umfrage, ob sich die Bürger für weitergehende Alternativen aussprechen. Seiner Meinung nach bedeute dies nicht, dass es keine Mehrheit für die Sperrung von Internetseiten gibt, sondern nur, dass von der Mehrheit der Bevölkerung jede Maßnahme gegen Kinderpornografie begrüßt wird.[72]

Erfahrungen außerhalb von Deutschland

Seit mehreren Jahren werden bereits Sperrungen gegen Kinderpornografie im Internet praktiziert, darunter in Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland, Südkorea, Kanada und Taiwan. In Italien und Finnland geschieht dieses auf gesetzlicher Grundlage; in den skandinavischen Ländern wurden verbindliche Vereinbarungen mit den Zugangsanbietern getroffen; in den USA existiert eine freiwillige Selbstverpflichtung.

Im US-Staat Pennsylvania wurde im September 2004 das Internet Child Pornography Law für verfassungswidrig erklärt, da unter anderem die erheblichen Kollateralschäden[73] gegen den 1. Verfassungszusatz verstoßen würden.[74]

Laut Begründung zum Gesetzentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wären täglich Zehntausende von Zugriffen auf kinderpornografische Angebote verhindert worden. In Norwegen täglich etwa 15.000 bis 18.000 Zugriffe und in Schweden täglich etwa 50.000.[10][75] Allerdings gibt Michael Rotert, der Vorstandsvorsitzende des Verbands der deutschen Internetwirtschaft zu bedenken: „Der größte Teil dieser Klicks, die dort gezählt werden, sind die vielen Suchmaschinen“.[46] Der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, stellt zudem fest: „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“.[46]

Die Polizei in Norwegen erhält über die gesperrten Seiten eine anonymisierte Logdatei der beteiligten Provider über jene Fälle, in denen die Stopp-Seite angezeigt wurde. Dies sei hilfreich, um anderen Webdomänen auf die Spur zu kommen, die auf Kinderpornographie verlinken.[76] Laut Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien „dürfte ein Fazit dieser Zahlen sein, dass offenbar auch abseits abgeschlossener Räume in Newsgroups und abseits von Peer-to-Peer-Systemen entsprechende Inhalte konsumiert werden, mithin neben einem harten Kern kriminell organisiert agierender Konsumenten kinderpornografische Inhalte auch von ‚Gelegenheitskonsumenten‘ abgerufen werden“.[54] Ein Teil der so erfassten Abrufe entstünde, indem Nutzer bei der Suche nach einfacher Pornografie oder gänzlich anderen Inhalten unbeabsichtigt auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gelangen. Dies ist nach Informationen des Bundesverbandes ein Grund, weshalb in Skandinavien von einer Verwendung der anfallenden Informationen für Strafverfolgungszwecke bewusst abgesehen wird.[54]

Die Sperrlisten von Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen, Italien, Australien und Thailand wurden trotz strenger Geheimhaltung bei WikiLeaks veröffentlicht.[77][78] Darin sei zu sehen, dass auch zahlreiche Seiten zensiert werden, auf denen keine kinderpornografischen Inhalte angeboten werden.[79] Laut dem Grünen-Abgeordneten Jyrki Kasvi seien beispielsweise in Finnland auch Seiten mit politischem Material gesperrt worden.[80] Eine polizeiliche Zentralstelle in Skandinavien geht laut Angaben des Bundeskriminalamtes davon aus, dass die Sperrlisten nicht durch einen Bruch der Vertraulichkeit an die Öffentlichkeit gelangten, sondern durch rückwärtige Generierung rekonstruiert wurden (vergleiche hierzu auch Streisand-Effekt).[81]

Jugendpornographie

Einige Politiker wie zum Beispiel der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann forderten bereits ausdrücklich, die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Sperren auf Jugendpornografie auszuweiten.[82]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Subsecretaria de Promoção dos Direitos da Criança e do Adolescente: Main recommendations resulting from the WCIII. (Word-Dokument; 570 KB)
  2. http://www.danisch.de/blog/2011/06/21/wie-die-deutsche-internet-kinderpornosperre-zustande-kam-und-zugrunde-ging/
  3. Stoppschild gegen Kinderpornos im Web, Stern vom 17. April 2009
  4. Bundeskriminalamt: Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. 7. Mai 2009. (PDF; 157 KB)
  5. Internetanbieter sagen Sperre von Webseiten zu (nicht mehr online verfügbar), Tagesschau vom 17. April 2009
  6. Statement
  7. focus.de: Kriminalität – Surf-Sperre für Kinderporno-Seiten verzögert sich. 26. April 2009.
  8. Deutscher Bundestag: Petition: Kinder- und Jugendhilfe – Kinderpornografie im Internet vom 17. März 2009
  9. heise online: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren, 22. April 2009.
  10. a b c d Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen. – Geplante Änderungen des Telekommunikations- und des Telemediengesetzes. (PDF; 36 KB)
  11. Strafe bei versuchtem Zugriff auf Kinderporno-Seiten gefordert 24. April 2009
  12. http://www.netzpolitik.org/2009/online-beirat-der-spd-gegen-zensurgesetz/
  13. Bundestag.de: Namentliche Ergebnisse der Abstimmung (abgerufen am 17. März 2010
  14. http://www.abgeordnetenwatch.de/internet_sperren-636-180.html
  15. http://blog.till-westermayer.de/index.php/2009/06/19/wie-grun-ist-netzpolitik/
  16. Ole Reißmann: FDP-Sieg bei Bürgerrechten - Stoppschild für Zensursula, 16. Oktober 2009, SPON.
  17. hda/dpa: Stoppschilder im Internet – Schäuble räumt Fehler bei Netzsperren ein, 10. Oktober 2009, online z. B. unter SPON.
  18. AFP: Schwarz-Gelb stoppt Internetsperren, 16. Oktober 2009, online z. B. unter welt.de.
  19. Köhler verweigert Unterschrift fürs Internetsperren-Gesetz. In: Spiegel Online, 28. November 2009.
  20. Christiane Schulzki-Haddouti: SPD wendet sich gegen Internet-Sperrgesetz. In: c’t magazin, 12. Dezember 2009.
  21. Pressemitteilung des Bundespräsidenten vom 17. Februar 2010: Ausfertigung des "Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen"
  22. Märkische Allgemeine: Innenministerium stoppt Gesetz über Internetsperren
  23. [1] Bericht über die Beschwerde bei Spiegel Online
  24. Aktenzeichen 1 BvR 508/11
  25. http://www.netzpolitik.org/2011/bverfg-beschwerde-gegen-zugangserschwerungsgesetz-abgewiesen/
  26. [2] Bericht über den Koalitionsausschuss bei tagesschau.de
  27. Bundesregierung hebt Sperrgesetz gegen Kinderpornos auf Zeit Online, 25. Mai 2011
  28. Petition beim Bundestag
  29. 50.000 Bürger gegen Sperrung von Internetseiten (nicht mehr online verfügbar) Tagesschau vom 8. Mai 2009
  30. Franziska Heine: Das Gesicht des Internets Frankfurter Rundschau (online) vom 18. Juni 2009
  31. ak-zensur.de: Über den falschen Weg im Kampf gegen Kinderpornographie
  32. AK Zensur: Löschen statt verstecken: Es funktioniert! 27. Mai 2009.
  33. MOGIS (MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren)
  34. Trotz Allem e.V.: "Löschen statt Sperren"
  35. Von der Leyens unseriöse Argumentation Die Zeit vom 13. Mai 2009
  36. NDR-Fernsehen: Zapp: Proteste gegen Internetsperrungen. 27. Mai 2009. (Flash-Video; 9:51 min.)
  37. Bettina Winsemann: Lügen und Widersprüche – Die offiziellen Netzsperren-FAQs. Telepolis, 8. Juni 2009.
  38. taz.de: Blogosphäre gegen „Guttenzwerg“. 12. Mai 2009.
  39. KJM: Aufsicht über privaten Rundfunk und Telemedien
  40. Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur: Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert „Kripo 2.0“. 4. Juni 2009.
  41. Telemedicus: Netzsperren: Der neue Entwurf und seine Rechtsmäßigkeit. 24. April 2009.
  42. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Sperrverfügung gegen Internet-Provider 27. Januar 2009. (PDF; 285 KB)
  43. Lutz Donnerhacke: Woher wissen Sie, was Sie tun? 5. Mai 2009
  44. AFP: SPD-Experte Wiefelspütz für Ausweitung von Internetsperren. 6. Juni 2009.
  45. heise online: Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe. 25. April 2009
  46. a b c Verschleierungstaktik – Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere, c’t 9/09
  47. gulli.de: Internet-Sperrgesetz – Entwurf verfassungsrechtlich bedenklich, 24. April 2009
  48. Keine Allmacht für das BKA Die Zeit vom 22. April 2009
  49. Webseite von MOGiS
  50. Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren Die Zeit vom 16. April 2009
  51. Trotz Allem e. V.: Offener Brief zur Gesetzesvorlage Internetsperren (PDF; 155 KB)
  52. Strafverfolgung oder Internetsperren? Telepolis vom 18. Mai 2009
  53. Moderne Abenteuer: Prefetching & Linkverkürzer Netzpolitik vom 12. Mai 2009
  54. a b c Stellungnahme BITKOM
  55. BITKOM – Scharfe Kriktik am Kinderporno-Gesetz domainrecht, 14. Mai 2009
  56. Statt Internetsperren Kinderpornografie ernsthaft verfolgen Gesellschaft für Informatik, Pressemitteilung vom 18. Mai 2009
  57. Frank Patalong: BKA filtert das Web, Spiegel Online, 17. April 2009
  58. Heise online: Websperren: Kinderporno-Täter bevorzugen USA und Deutschland als Serverstandorte
  59. Internet-Sperren für Kinderpornos Süddeutsche Zeitung vom 15. April 2009
  60. Die Legende von der Kinderpornoindustrie law blog vom 25. März 2009
  61. Harte Kritik an geplanter Sperrung kinderpornografischer Webseiten heute.de vom 24. April 2009
  62. Deutscher Bundestag: Petition: Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22. April 2009. Eingesehen am 4. Mai 2009.
  63. Pressemitteilung des Bundestags, 20. Mai 2009: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 27. Mai 2009 11:00-13:30
  64. Statistiken auf sejmwatch.info
  65. Es handelt sich hierbei um die derzeit erfolgreichste ePetition. Der Rekordhalter ist noch immer die von 969.891 Petenten handschriftlich unterschriebene Petetion zum Erhalt des arbeitsfreien Sonntages aus dem Jahre 2000. Siehe dazu: [3]
  66. ein Überblick über zahlreiche Ad-hoc-Webdienste im AK-Zensur-Wiki
  67. Dynamische Auswertung der Stimmen zur Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten
  68. Umfrage im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe
  69. Frankfurter Rundschau: Internet-Sperren - Kampf um die Meinungshoheit
  70. Umfrage im Auftrag von MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren (MOGIS)
  71. Mehr als 90 Prozent gegen Sperrungen im Internet – Artikel bei Die Zeit, vom 20. Mai 2009
  72. Kai Biermann: „Jeder Schritt gegen Kinderpornografie wird begrüßt“. Zeit-Online 27. Mai 2009. [4]
  73. Pennsylvania child porn law causes ‘massive overblocking of sites, www.theregister.co.uk, 13. Januar 2004
  74. Sperrverfügungen im Internet, KJM, 2008
  75. Kinderpornografie: Vor allem Symbolwert, Schweden zufrieden mit Internet-Blockaden / Banken sollen die Bezahlwege blockieren Märkische Allgemeine vom 27. März 2009
  76. heise online: „Familienministerin: Provider machen mit beim Sperren von Kinderporno“. Abgerufen am 16. Mai 2009
  77. Hausdurchsuchung bei Inhaber der Domain wikileaks.de. heise online, 25. März 2009, abgerufen am 28. März 2009 (Nachrichtenartikel).
  78. Schlag gegen Internet-Aktivisten wegen angeblicher Beihilfe zum Vertrieb von Kinderpornografie. Spiegel online, 28. März 2009, abgerufen am 28. März 2009 (Nachrichtenartikel).
  79. Guttenberg verärgert Online-Petenten gegen Internetzensur ZDNet.de vom 11. Mai 2009
  80. Kinderpornoseiten-Filter mangelhaft – Sperren verhindern Missbrauch nicht taz vom 9. Februar 2009
  81. Stellungnahme des Bundeskriminalamtes, Frage 3, 9. Februar 2009
  82. Heise.de, 12. Juni 2009: Bundesrat hat „erhebliche Bedenken“ bei Kinderporno-Sperren, online unter heise.de
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