Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus

Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen
eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Kurztitel: Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz nichtamtl.
Abkürzung: StabMechG, EStabG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Haushaltsrecht
Fundstellennachweis: 660-7
Datum des Gesetzes: 22. Mai 2010
(BGBl. I S. 627)
Inkrafttreten am: 23. Mai 2010
Letzte Änderung durch: Art. 1 ÄndG vom 9. Oktober 2011
(BGBl. I S. 1992)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
14. Oktober 2011
(Art. 2 ÄndG vom 9. Oktober 2011)
GESTA: D052
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus vom 22. Mai 2010 ist ein deutsches Gesetz, das am Tage nach seiner Verkündung am 23. Mai 2010 in Kraft trat. Es war zu beschließen, um für das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz, das sich nur auf Griechenland bezog, den erforderlichen allgemeinen Rahmen für den Bereich der Europäischen Union zu geben. Mit diesem Gesetz leistet Deutschland seinen Beitrag zum Europäischen Stabilisierungsmechanismus. Damit will die Europäische Union mit den einzelnen Euroländern gemeinsam Finanzhilfen von 500 Mrd. Euro mobilisieren, um in Folge der Euro-Krise den Euro umfassend zu stabilisieren. Deutschland beteiligt sich an dem Euro-Schutzschirm mit einem Bürgschaftsanteil bis zu 123 Mrd. Euro. Der übrige Betrag besteht zu 60 Mrd. Euro aus Krediten eines Notfallfonds der Europäischen Kommission sowie aus Bürgschaften der übrigen Mitgliedstaaten der Eurozone, die jeweils anteilig an ihrem Bruttoinlandsprodukt errechnet wurden. Zusätzlich zu dem 500 Mrd. Euro der Europäischen Union stellt der Internationale Währungsfonds – entsprechend der Griechenland-Regelung – zusätzliche Hilfen in Höhe von 250 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Schutzschirm umfasst damit insgesamt 750 Mrd. Euro.

Das Gesetz wurde am 21. Mai 2010 im Deutschen Bundestag beschlossen. Die von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Einbringung des Gesetzes erhoffte breite Zustimmung im Bundestag kam nicht zustande. SPD und Grüne hatten angekündigt, sich zu enthalten, die Linke lehnte die Nothilfen ab. Abgestimmt haben 587 Abgeordnete. Für das Gesetz zum Stabilisierungsmechanismus stimmten 319 Abgeordnete. Es gab 73 Nein-Stimmen, 195 Parlamentarier enthielten sich. Die sogenannte Kanzlermehrheit liegt bei 312 Stimmen.[1]

Noch am selben Tag ließ der Bundesrat[2] den Gesetzesbeschluss passieren, Bundespräsident Köhler unterzeichnete und erteilte den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt.[3][4] Die Opposition warf der Koalition vor, dass ein gigantisches Hilfspaket unter Druck durchgepeitscht werde. SPD, Grüne und Linkspartei kritisierten, dass die Auswirkungen und die genaue Ausgestaltung der Euro-Notkredite offen seien. Der Vertrag über die geplante Zweckgesellschaft für die Hilfs-Kredite liege noch nicht vor.[5]

Literatur

  • Michael J. J. Brück/Christoph Schalast/Kay-Michael Schanz: Finanzkrise letzter Akt: Die deutschen Zustimmungsgesetze zur Griechenlandfinanzhilfe und zum Europäischen Stabilisierungsmechanismus, in: Betriebs Berater 2010, 2522-2527.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/44 (21. Mai 2010), Zusatzordnungspunkt 13, S. 4412 – 4445: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus; hier: S. 4443; s. auch S. 4491 - 4500: Anlagen 2 bis 5: Die zahlreichen Erklärungen von BT-Abgeordneten nach § 31 GO
  2. Bundesrat. 870. Sitzung am 21. Mai 2010 / Plenarprotokoll / Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus / DrS 298/10
  3. Spiegel-Online 22. Mai 2010: Köhler segnet 148-Milliarden-Euro-Wette ab
  4. faz.net 22. Mai 2010: Rettungspaket tritt in Kraft. Köhler unterschreibt Euro-Gesetz
  5. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. Mai 2010: Euro-Rettungspaket. 148.000.000.000 Euro sind beschlossen.
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