Österreichische Studentenförderungsstiftung

Österreichische Studentenförderungsstiftung
Österreichische Studentenförderungsstiftung
Home4Students
Rechtsform Gemeinnützige Stiftung nach dem Bundesstiftungs- und Fondgesetz
Gründung 9. Juli 1959 (durch erste Sitzung des Kuratoriums)
Sitz Wien, Österreich
Leitung Technischer Geschäftsführer: DI Thomas Schach MSc,
Mitarbeiter 80
Umsatz 7 Mio. EUR
Bilanzsumme 55 Mio. EUR
Branche Studentenheimträger
Website Home4Students.at

Die Österreichische Studentenförderungsstiftung ist der zweitgrößte Träger von Studentenheimen (Bezeichnung in Österreich) bzw. Studentenwohnheimen (Bezeichnung in Deutschland) in Österreich.[1] Sie ist gemeinnützig ausgerichtet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Am 6. Mai 1958 beschloss der Zentralausschuss der Österreichischen Hochschülerschaft, die Österreichische Studentenförderungsstiftung zu errichten. Zum Gründungszeitpunkt bestand das Vermögen der Stiftung aus dem Fruchtgenussrecht (uneingeschränktes Gebrauchsrecht mit Erhaltungspflicht) auf 99 Jahre an den Liegenschaften in der Führichgasse 10, 1010 Wien und Döblinger Hauptstraße 55, 1190 Wien. Beide Liegenschaften gehörten der Österreichischen Hochschülerschaft.

Mit Bescheid vom 25. Mai 1959 wurde der Stiftbrief stiftungsbehördlich genehmigt. Am 9. Juli 1959 fand die konstituierende Sitzung des Kuratoriums der Österreichischen Studentenförderungsstiftung statt.

Im Laufe der Jahre kamen zu den beiden ursprünglichen Objekten in der Führichgasse und der Döblinger Hauptstraße neue Objekte hinzu und es wurden aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen Objekte abgegeben.

Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Hörern österreichischer Hochschulen

  • die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung inskribiert oder sich im Prüfungsstadium (Absolutorium) befinden,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (von diesem Erfordernis wurde durch Beschluss des Kuratoriums abgesehen),
  • einen positiven Studienerfolg aufweisen und
  • bedürftig sind.

Der Zweck wird erreicht durch

  • Bereitstellung von Wohnräumen
  • Verwaltung von Wohnraum
  • Verteilung von Studienbeihilfen und Durchführung anderer Unterstützungsaktionen

Aktueller Bestand

Studentenheim Adresse Heimplätze Dauer p.A.
Große Schiffgasse Große Schiffgasse 12, 1020 Wien 82 Einzelzimmer, 40 Doppelzimmer 9-Monatsheim (1.10. – 30.06.)
Haus Technik Schäffergasse 2, 1040 Wien 54 Einzelzimmer, 50 Doppelzimmer 9-Monatsheim (1.10. – 30.06.)
Neudeggergasse Neudeggergasse 21, 1080 Wien 30 Einzelzimmer, 20 Doppelzimmer 9-Monatsheim (1.10. – 30.06.)
Boltzmanngasse Boltzmanngasse 10, 1090 Wien 19 Einzelzimmer, 26 Doppelzimmer 9-Monatsheim (1.10. – 30.06.)
Höfergasse Höfergasse 13, 1090 Wien 2 Einzelzimmer, 5 Doppelzimmer 12-Monatsheim (1.10.-30.09.)
Sensengasse Sensengasse 2b, 1090 Wien 193 Heimplätze (meistens Einzelzimmer) 12-Monatsheim (1.10.-30.09.)
Erlachplatz Erlachplatz 5, 1100 Wien 74 Einzelzimmer, 5 Doppelzimmer 12-Monatsheim (1.10.-30.09.)
Döblinger Hauptstraße Döblinger Hauptstraße 55, 1190 Wien 38 Einzelzimmer, 21 Doppelzimmer 12-Monatsheim (1.10.-30.09.)
Hafnerriegel Hafnerriegel 53, 8010 Graz 238 Einzelzimmer, 64 Doppelzimmer Wird ab Juli 2012 geschlossen[2][3]
Neutorgasse Neutorgasse 46, 8010 Graz 245 Einzelzimmer, 19 Doppelzimmer 12-Monatsheim (Eröffnung 2012)[4]
Leechgasse Leechgasse 1, 8010 Graz 81 Einzelzimmer, 32 Doppelzimmer 12-Monatsheim (1.10.-30.09.)
Nautilusweg I Nautilusweg 11, 9020 Klagenfurt 155 Einzelzimmer, 36 Doppelzimmer 12-Monatsheim (1.10.-30.09.)
Nautilusweg II Nautilusweg 11, 9020 Klagenfurt 114 Einzelzimmer, Duplex & Triplex Einheiten 12-Monatsheim (1.10.-30.09.)
Glockengasse Glockengasse 4b, 5020 Salzburg 33 Einzelzimmer, 36 Doppelzimmer 9-Monatsheim (1.10. – 30.06.)
Höttinger Au Höttinger Au 34, 6020 Innsbruck 92 Einzelzimmer, 52 Doppelzimmer 10-Monatsheim (1.09.-30.06.)
Technikerstraße Techniker Straße 7, 6020 Innsbruck 115 Einzelzimmer, 38 Doppelzimmer 10-Monatsheim (1.09.-30.06.)

Organe

Kuratorium

Das Kuratorium ist das oberste Organ der Stiftung. Es besteht aus Hochschulprofessoren, Vertretern einiger Fraktionen der Österreichischen Hochschülerschaft und aus Vertretern von Vereinen, die sich im Sinne des Stiftungszweckes betätigen. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte auf die Dauer von drei Jahren einen Vorsitzenden, sowie zwei Stellvertreter.

Zu den Aufgaben des Kuratoriums zählen die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, welche die Organisation nach Außen vertreten, die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Kuratoriums, die Festsetzung der Richtlinien für die Tätigkeit der Geschäftsführer und die Festlegung der Grundsätze und Bedingungen für die Zuweisung von Wohnraum. Weiters genehmigt das Kuratorium das jährliche Budget, den Tätigkeitsbericht der Geschäftsführer und den Jahresabschluss und beschließt Angelegenheiten der Verwaltung, die nicht anderen Organen übertragen sind. Die Tätigkeit als Kuratoriumsmitglied ist eine ehrenamtliche.

Geschäftsführer

Die Geschäftsführer werden vom Kuratorium für drei Jahre bestellt, dürfen dem Kuratorium selbst aber nicht angehören. Laut dem Stiftbrief sind zwei Geschäftsführer vorgeschrieben. Sie führen die laufenden Geschäfte im Rahmen der vom Kuratorium beschlossenen Richtlinien, des Stiftbriefes, der Geschäftsordnung und den Beschlüssen des Kuratoriums. Sie berichten darüber in einem jährlichen Tätigkeitsbericht. Die Geschäftsführer haben das Recht, bei den Kuratoriumssitzungen mit beratender Stimme anwesend zu sein.

Ständiger Ausschuss

Laut Geschäftsordnung der Österreichischen Studentenförderungsstiftung kann das Kuratorium Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse können Aufgaben übernehmen und Entscheidungen treffen, die im Stiftbrief nicht ausschließlich dem Kuratorium vorbehalten sind.

Es wurde ein Ständiger Ausschuss gebildet, dessen Aufgabe die Beratung und die Beschlussfassung über wichtige Angelegenheiten der laufenden Geschäftstätigkeit ist. Er besteht aus dem Vorsitzenden des Kuratoriums, seinen beiden Stellvertretern und dem Vorsitzenden der Österreichischen Hochschülerschaft. Ein Vertreter der Heimbewohner hat eine beratende Stimme. Der Vorsitzende berichtet in der jeweils nächsten Kuratoriumssitzung über Tätigkeit und Beschlüsse der Ausschuss-Sitzungen.

Einzelnachweise

  1. http://www.bmwf.gv.at/startseite/studierende/studieren_in_oesterreich/studienfoerderung/studierendenwohnheime/uebersicht/
  2. http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2517691/studenten-uebersiedeln-hauptpost.story
  3. http://www.graz.at/cms/dokumente/10156124_410977/41d963b5/a8_4_19087%2BZusAGruen.pdf
  4. http://www.home4students.at/de/wohnen/studentenheimplaetze/179-studentenheim-neutorgasse

Quellen, Weblinks

  • http://www.home4students.at
  • Stiftsbrief der Österreichischen Studentenförderungsstiftung. Dieser Stiftbrief wurde in fünf Ausfertigungen errichtet, von welchem die 1. beim Bundesministerium für Unterricht als oberste Aufsichtsbehörde für Unterrichts- und Stipendienstiftungen, die 2. beim Amt der Wiener Landesregierung, die 3. beim Zentralausschuss der Österreichischen Hochschülerschaft, die 4. beim Vorsitzenden des Kuratoriums der Stiftung und die 5. bei dem öffentlichen Notar Dr. Theodor Gamillscheg in Wien I., Wipplingerstrasse 18, hinterlegt wurde.

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