Homosexualität und römisch-katholische Kirche

Homosexualität und römisch-katholische Kirche

Das Lehramt (magisterium) der römisch-katholischen Kirche beschreibt Homosexualität mit dem Prädikat „objektiv ungeordnet“.[1] Auch Kritiker der Haltung des Lehramtes fassen dessen Position zur Homosexualität inzwischen so zusammen.[2]

Inhaltsverzeichnis

Die Auffassung des Lehramtes

In dem Lehrschreiben Persona humana (1975).[3] entfaltet die Kongregation für die Glaubenslehre die Grundlagen der Sexuallehre der katholischen Kirche: Aus der Finalität (Zeugung) erhält der Akt der leiblichen Hingabe seine Würde. Daher stehe Homosexualität im Widerspruch zur Funktion der Sexualität in der natürlichen Ordnung, wie sie die Kirche seit Thomas von Aquin in der Naturrechtslehre lehre. Konstitutiv gehöre zur natürlichen Ordnung die Komplimentarität der Geschlechter. Die Geschlechtslust sei dann ungeordnet, „wenn sie um ihrer selbst willen angestrebt und dabei von ihrer inneren Hinordnung auf Weitergabe des Lebens und auf liebende Vereinigung losgelöst wird.“ Danach finde die Sexualität ihren Sinn und ihre Würde nur in der Ehe und nur dann, wenn sie auf Fortpflanzung ausgerichtet ist.

Der Katechismus der katholischen Kirche (KKK) spricht davon, „daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind (CDF, Erkl. Persona humana 8). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.“ Homosexualität als Neigung sei objektiv ungeordnet und stelle für die betroffenen Personen eine schwere Prüfung dar. Darum sei ihnen mit „Achtung, Mitgefühl und Takt“ zu begegnen. Die objektive Ungeordnetheit ist die Erklärung, warum nach katholischer Lehrmeinung die Veranlagung nicht ausgelebt werden soll.[4]

Mit „ungeordnet“ werden jedoch vom Lehramt nicht nur sämtliche Neigungen zu homosexuelle Handlungen bezeichnet, sondern auch ein Teil der heterosexuellen Wünsche nach sexuellem Vergnügen, nämlich die, die sich nicht dem höheren Gut der Liebe in der Ehe unterordnen (Masturbation, direkte Empfängnisverhütung) sowie jede Begierde zur Sünde überhaupt.[5] [6]

Die homosexuelle Veranlagung darf nicht indifferent oder gar als gut angesehen werden, denn:

„Die spezifische Neigung der homosexuellen Person ist zwar in sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muß die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden.“

Kongregation für die Glaubenslehre: Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen[1]

Diese Position wird auf die Auslegung der Bibel in der lebendigen Tradition der Kirche, deren enge Verbindung in Dei Verbum betont wird, zurückgeführt. Auslegungen, die dieser Tradition widersprechen und Pressionsgruppen, die fordern, dass die katholische Kirche ihre Lehre bezüglich Homosexualität ändern solle, werden strikt abgelehnt. Andererseits sind die Bischöfe ermutigt, Seelsorgeformen zu unterstützen, die homosexuelle Personen auf allen Ebenen ihres geistlichen Lebens fördern, und die christliche Gemeinschaft ist aufgefordert, ihren homosexuellen Brüdern und Schwestern beizustehen, ohne sie zu enttäuschen oder in die Isolation zu treiben.[1]

Kritiker des Vatikans bezweifeln die Achtung, von der hier (und auch im Weltkatechismus) gesprochen wird, im Fall der Unterscheidung zwischen heterosexuellen Priesteramtsanwärtern und homosexuellen Priesteramtsanwärtern in einer jüngeren Veröffentlichung des Vatikans, wonach Kandidaten, „die Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine sogenannte homosexuelle Kultur unterstützen“, nicht für das Priesteramt zugelassen werden können und „leichte homosexuellen Tendenzen“ mindestens drei Jahre vor der Diakonenweihe überwunden sein müssen.[7]

In den Steigerungsstufen von lässlichen Sünden, Todsünden und himmelschreienden Sünden der katechetischen Tradition zählt nach KKK 1867[4] „die Sünde der Sodomiter“ mit Verweis auf Gen 18,20 EU und Gen 19,13 EU (nicht aber auf Gen 19,5 EU) zu letzteren und ist damit als schwerwiegende Störung der sittlichen Ordnung gekennzeichnet.[8] Bei der „Sünde der Sodomiter“ handelt nach es sich nach Johannes M. Schwarz (2005) um „Sodomie“, Pädophilie und homosexuelle Akte.[9] Nach Joseph Schumacher (2005) zählen Homosexualität, Päderastie und Bestialität (Zoophilie) dazu.[10] Nach Karl Hörmann (1969, 1976) handelt es sich um „Sodomie[11], wobei es sich bei Sodomie im Vollsinn um homosexuelle Betätigung handelt.[12] Nach Franz Xaver Linsenmann (1878) handelt es sich um „vollendete widernatürliche Unzucht“[13], aber auch um „Mangel an Barmherzigkeit gegen Arme und rohe Beschimpfung der Fremden, um dem Zuströmen der Fremden Einhalt zu tun“.[14] Der Freiburger Moraltheologe Anton Koch zählte 1910 alle sexuellen Handlungen dazu, die den Zweck haben, die Fortpflanzung zu vereiteln (Naturwidrigkeit).[15] Josef Schabert sieht 1985 die eigentliche Schuld der Sodomiter in der „Gewalttätigkeit, mit der sie sich über alles Recht, hier vor allem das Gastrecht, hinwegsetzen und Mitmenschen wider alles Recht und alle Sitte zwingen, ihren Lüsten dienstbar zu sein.“[16]

Gleichzeitig lehrt der Katechismus, dass für Homosexuelle das Leben in Keuschheit und in Annäherung an die christliche Vollkommenheit „vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft“ (2359) bewältigt werden könne. Diese Formulierung legt nahe, dass Partnerschaften von Homosexuellen sehr wohl zu dulden und eventuell sogar zu fördern sind, sofern in dieser keine sexuellen Handlungen vollzogen werden bzw. unter dem Zeichen der Keuschheit geführt werden.

Formulierungsänderung im Katechismus

Die erste Version des KKK wurde 1992 auf Französisch veröffentlicht und von dieser wurden landessprachliche Übersetzungen angefertigt. 1997 erschien die letztendlich maßgebliche lateinische Ausgabe mit kleinen Änderungen, welche im Jahre 2003 auf Deutsch veröffentlicht wurde.[17] Im hier wesentlichen Abschnitt Keuschheit und Homosexualität änderte sich dabei die Formulierung des Absatzes 2358 (wesentliche Änderungen unterstrichen, mindere Änderungen kursiv):

„Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind homosexuell veranlagt. Sie haben diese Veranlagung nicht selbst gewählt; für die meisten von ihnen stellt sie eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.“

KKK 2358: 1992 (frz.) / 1997 (dt.)[18]

„Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen haben tiefsitzende homosexuelle Tendenzen. Diese Neigung, die objektiv ungeordnet ist, stellt für die meisten von ihnen eine Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Verfaßtheit erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen.“

KKK 2358: 1997 (lat.) / 2003 (dt.)[4]

Somit änderte sich die Formulierung von einer „nicht selbstgewählten Veranlagung“ zu einer „tiefsitzenden Tendenz“, deren psychische Entstehung jeweils weitgehend ungeklärt ist (KKK 2357) und es wird das „ungeordnete“, welches sich aus den anderen Abschnitten des Katechismus ergibt, durch „objektiv“ hervorgehoben.

Stellungnahmen zu staatlichen Gesetzesinitiativen

Die Kongregation für Glaubenslehre schrieb im Juli 1992 an die US-amerikanischen Bischöfe bezüglich der dortigen Gesetzesinitiativen zur Nicht-Diskriminierung, dass Homosexuelle als Menschen dieselben Rechte wie alle anderen Menschen haben. Aber es seien keine absoluten Rechte, sondern sie können aufgrund eines Verhaltens, das „als objektiv ungeordnet zu bezeichnen ist, zu Recht eingeschränkt werden. Dies ist zuweilen nicht nur rechtmäßig, sondern verpflichtend, und zwar nicht nur im Falle schuldigen Verhaltens, sondern auch im Falle von Handlungen geistig und körperlich kranker Menschen. So wird es ja auch akzeptiert, dass der Staat z.B. im Falle von Menschen, die ansteckende Krankheiten haben oder geistig krank sind, die Ausübung von Rechten einschränken kann, um das Allgemeinwohl zu schützen.“[19]

Der amerikanische Moraltheologe Richard Peddicord, welcher bis 2000 als einziger katholischer Theologe 1996 eine gründliche und ausgewogene Monographie zu Rechten für Homosexuelle veröffentlicht hatte, kam nach gründlicher Textanalyse des Schreibens zu dem Urteil, „das Schreiben sei eine Ansammlung von Unterstellungen und mutmaßlichen Auswirkungen, für die empirische Belege fehlten.“ Das Schreiben wirft beispielsweise die Frage auf, warum Homosexuelle nicht Lehrer, Sportlehrer oder Soldat werden sollen. Auch ist unklar welche Konflikte die Kirche in Familien hineinträgt, wenn sie erwartet, dass ihr homosexuelles Mitglied nicht auffallen dürfe um seine Bürgerrechte nicht zu gefährden. Und wird eine einzige Ehe weniger geschlossen, wenn Homosexuelle eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen, da sie ohnehin nicht zur Ehe geeignet sind? „Als einziger Grund für eine ‚gerechte Diskriminierung‘ der ohnehin benachteiligten homosexuellen Minderheit werde die negative moralische Bewertung homosexueller Handlungen angegeben. Da dieses Argument für die Konsequenzen nicht reiche, könne man die Glaubenskongregation nicht leicht vor dem Vorwurf der Homophobie in Schutz nehmen. Ohne hinreichenden Grund zur Diskriminierung einer Gruppe aufzufordern, verstoße gegen die Grundsätze der Moraltheologie und der Sozialethik. Das römische Schreiben könne unmöglich das letzte Wort der Kirche in dieser Sache sein.“[20]

Im Juli 2003 rief der Vatikan alle Gläubigen (darunter auch besonders die Politiker) zum Widerstand gegen die Legalisierung homosexueller Partnerschaften auf. In dem 14-Seiten-Dokument mit dem Titel Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen[21] spitzt das Lehramt seine Auffassung noch einmal zu:

„Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt ‚die Weitergabe des Lebens beim Geschlechtsakt‘ ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.
[...] die homosexuelle Neigung ist ‚objektiv ungeordnet‘, und homosexuelle Praktiken gehören ‚zu den Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen‘.“

In der entsprechenden Stellungnahme der Kongregation für die Glaubenslehre vom 3. Juni 2003[21] wird bezüglich einer rechtlichen Billigung von homosexuellem Verhalten und homosexuellen Lebensgemeinschaften festgestellt:

„Nach der Lehre der Kirche kann die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen.“

„Das Gemeinwohl verlangt, dass die Gesetze die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie, der Grundzelle der Gesellschaft, anerkennen, fördern und schützen. Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder deren Gleichsetzung mit der Ehe würde bedeuten, nicht nur ein abwegiges Verhalten zu billigen und zu einem Modell in der gegenwärtigen Gesellschaft zu machen, sondern auch grundlegende Werte zu verdunkeln, die zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören.“

„Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung.“

Auswirkungen

Die Kirche differenziert zwischen ihrer Meinung nach gerechtfertigten und ungerechtfertigten Zurücksetzungen. Letztere betrachtet sie abstrakt als Diskriminierung und lehnt sie ab: konkrete Fälle kommen zwar selten vor--hier wäre bspw. die Stellungnahme gegen einen ugandischen Gesetzentwurf, der die Todesstrafe für Homosexualität in „besonders schweren Fällen“ vorsieht sowie die Bestrafung derer, die sich an Denunziationen nicht beteiligen, zu nennen.[22]

In der Regel werden aber Zurücksetzungen als gerechtfertigt betrachtet; dann beteiligt sich die Kirche sogar selbst daran. So sind nach Meinung der Kirche Menschen mit homosexueller Neigung in bestimmten Aufgaben nicht einzusetzen: die Österreichische Bischofskonferenz nennt hier als Beispiele ohne nähere Begründung Erziehung und Ausbildung[23], ebenso wie das Schreiben der Glaubenskongregation von 1992 an die amerikanischen Bischöfe, welche zusätzlich das Militär nennt.[19] Der lettische Kardinal Jānis Pujats forderte im Dezember 2007 im Namen aller katholischen Gläubigen des Landes die Parteien in einem offenen Brief auf allen Schwulen und Lesben den Zugang zu öffentlichen Ämtern grundsätzlich zu verwehren.[24]

Auch können Menschen, welche die tragenden Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre im außerdienstlichen Bereich nicht einhalten, nicht eingestellt oder entlassen werden. So kann etwa ein Profil bei GayRomeo oder der bekannt gewordene Besuch eines Schwulenlokals ohne weiteres Gespräch eine Kündigung nach sich ziehen. Die Kündigung erfolgt offiziell weil der Lebenswandel nicht mehr tragbar ist, fachliche Qualifikation und Qualität der Arbeit spielen dabei keine Rolle. Neben einem nicht keuschen, sprich abstinenten, Lebenswandel von Homosexuellen kann auch ein Kirchenaustritt, öffentliches Eintreten für die Legalisierung von Abtreibung oder öffentliche Kritik an der Haltung zu Verhütungsmittel[25] dazu führen. Bezüglich Aussagen über Homosexualität ist noch nichts bekannt geworden. Für Kleriker und Ordensangehörige gilt nur kirchliches Recht, für sonstige Bedienstete der Kirche und ihr nahestehender Betriebe ein abgeändertes Arbeitsrecht. Neben der Kirche selbst und den von öffentlicher Hand bezahlten Religionslehrern fallen darunter auch alle auch privatrechtlichen Organisationen, die als „Wesens- und Lebensäußerung“ der Kirche gelten, von der Caritas und Entwicklungshilfeorganisationen über Kindergärten und Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Behindertenbetreuung, Schulen, Internate, Ferienheime bis zur Kirchenzeitung. Manchmal gibt es auch schriftliche Vereinbarungen zur „absoluten Verschwiegenheit“, so dass wenig bekannt wird.[26] Einschränkend wirkt jedoch Art. 4 Abs. 2 der EU-Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000, nach der eine Kündigung nur zulässig ist, „wenn die Religion oder die Weltanschauung dieser Person nach der Art dieser Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Organisation darstellt.“[27] Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem nationalen Recht und einer Richtlinie müssen die nationalen Gerichte das nationale Recht so auslegen, dass Widersprüche zur Richtlinie möglichst vermieden werden.[28] Unter diesen Voraussetzungen schaffte es ein langjähriger Mitarbeiter des Kolpingwerkes in erster Instanz seine fristlose Entlassung aufheben zu lassen[29] und wieder in der gewohnten Position zu arbeiten.[30]

Während Lebensgefährten öfter geduldet werden, muss man bei einer bekannt gewordenen eingetragenen Lebenspartnerschaft (explizit auch bei Mitarbeitern die nicht der Glaubensgemeinschaft angehören) genauso wie bei einer Wiederverheiratung Geschiedener mit einer Kündigung rechnen[31], da es als schwerwiegender Loyalitätsverstoß angesehen wird. Fachliche Qualifikation und gute Arbeit spielen dabei keine Rolle. In Deutschland dürfen die Meldebehörden den Familienstand an die zutreffende öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften zum Zwecke der Steuererhebung mitteilen. Da die Lebenspartnerschaft aber keine kirchensteuerliche Folgen hat, müssen sie dies nicht tun. Wenn schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden, etwa wenn durch die Übermittlung der Daten die Existenzgrundlage entzogen wird, müssen die Meldebehörden einen Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten beachten.[28]

Auch wenn schon lange so gut wie jeder ein christliches Begräbnis bekommt[32] und sich die Vorschriften geändert haben gibt es Einzelfälle, in denen ein Begräbnis verweigert wird. Nach Can. 1184 des CIC von 1983 kann das kirchliche Begräbnis öffentlichen Sündern verweigert werden, die nicht vor dem Tod irgendwelche Zeichen der Reue gegeben haben, wenn dies nicht ohne öffentliches Ärgernis bei den Gläubigen gewährt werden kann. Nach Can. 1185 muss in so einem Fall auch jegliche Begräbnismesse verweigert werden. Im kalifornischen San Diego beispielsweise verbat Bischof Robert H. Brom im Jahre 2005 allen Gemeinden der Diözese ein Begräbnis für den an einem Herzanfall erlegenen 31jährigen John McCusker zu gewähren, da seine Geschäftsaktivitäten nicht mit der katholischen Lehre vereinbar seien und man einen Skandal verhindern wolle.[33] Dieser hatte an zwei Tagen in der Woche eine Bar und eine Diskothek betrieben, welche bei Schwulen beliebt waren, aber nicht ausschließlich bei denen. Während der restlichen Zeit wurden die Lokalitäten manchmal an private Gruppen vermietet. Er selbst war beliebt, in der Geschäftswelt geachtet und unterstützte verschiedene Projekte der Stadt. Die Begräbnisfeierlichkeiten mit über 500 Teilnehmern wurden daraufhin in der Episkopalkirche abgehalten.[34] Nachher erfuhr man, dass besorgte Katholiken die Diözese San Diego darüber informierten, dass in den beiden Lokalitäten angeblich schwule Pornofilme gedreht worden seien. Der Geschäftspartner von McCusker meinte, dass wenn dort Filme gedreht worden wären, sie nichts mit den Dreharbeiten oder der Produktion zu tun gehabt hätten. Der Sprecher der Diözese sagte, dass die pastorale Aktion keine Verurteilung des Toten sei.[35][36] Ein paar Tage nach dem Begräbnis entschuldigte sich der Bischof bei der Familie des Verstorbenen.[37] Nach der Ermordung von Gianni Versace wurde dessen mit internationaler Prominenz besetzte Begräbnismesse im Mailänder Dom gegen den anfänglichen Widerstand der Priester durch eine kräftige Spende der Familie Versace an die Kirche möglich. Versaces Lebensgefährte Antonio D'Amico, der ihn liebte, wurde während der ganzen Zeremonie kein einziges Mal erwähnt.[38]

Nach Can. 1095 Nr. 3 des CIC von 1983 sind jene unfähig eine Ehe zu schließen, „die aus Gründen der psychischen Beschaffenheit wesentliche Verpflichtungen der Ehe zu übernehmen nicht imstande sind.“ Dies ist auch bei „psycho-sexuellen Anomalien wie Homosexualität, Lesbianismus[sic], Masochismus“ der Fall.[39] Nach kirchlichem Recht ist eine Ehe unauflöslich, jedoch kann die Ungültigkeit einer Ehe festgestellt werden, wenn zum Zeitpunkt der Hochzeit ein Ehehindernis, hier eines aus der Kategorie der Ehewillensmängel, bestanden hat.[40] Ob homosexuelle Neigungen (unwesentlich ob praktiziert oder nicht) einen Ehenichtigkeitsgrund darstellen, hängt von der Intensität dieser Neigungen ab.[41]

Der Vatikan versuchte monatelang politischen Einfluss auszuüben um den World Pride 2000 in Rom verbieten zu lassen oder sonst zu verhindern.[42] Im Vorfeld des World Pride 2005/2006 in Jerusalem nahm Nuntius (Botschafter des Vatikans) Pietro Sambi, am 30. März 2005 zusammen mit muslimischen, jüdischen anderen christlichen Würdenträgern an einer außergewöhnlichen Pressekonferenz teil, wo die Absage der Demonstration gefordert wurde und andernfalls ein Untergang Jerusalems vorhergesagt wurde.[43] Am 6. Juli 2006 lud der neue Nuntius Antonio Franco den Bürgermeister in seine Residenz und machte deutlich, dass es für die „Heilige Mutter Kirche“ nicht hinnehmbar sei, dass in Jerusalem Homosexuelle öffentlich demonstrieren. Der Bürgermeister bedauerte, dass ihm rechtlich die Hände gebunden seien.[44] Und am 8. November 2006 forderte der Vatikan Israel auf die Parade zu verbieten. „Der Vatikan hat wiederholt gesagt, dass die Meinungsfreiheit Grenzen hat, insbesondere dann, wenn sie das religiöse Empfinden von Gläubigen beleidigt.“ Die Gewaltsamen Proteste orthodoxer Juden, bei denen Menschen verletzt wurden, wurden nicht angesprochen.[45] Erzbischof Antonio Mennini, Nuntius für die Russische Föderation, unterstützte im April 2006 das Moskauer Demonstrationsverbot für Homosexuelle. Er fand es eine weise Entscheidung, da für jede vernünftige Person klar sei, dass dies zu Spannungen in der russischen Gesellschaft führen würde, möglicherweise sogar zu Gewalt, welche auf jeden Fall unakzeptabel ist.[46] Außer zu dieser einen, bei gutem Willen relativ leicht zu schützenden Demonstration, gibt es über die sonst immer wieder vorkommende Gewalt gegen Homosexuelle keine Aussage.

In Kalifornien existierte die zivilrechtliche gleichgeschlechtliche Ehe. Gegner initiierten ein Volksbefragung, welche unter dem Namen California Proposition 8 (2008) bekannt wurde. Als Argumente wurden gebracht, dass eine exklusive heterosexuelle zivilrechtliche Ehe „eine essentielle Institution der Gesellschaft“ sei, dass das beibehalten des Gesetzes darin münden würde, dass „in öffentlichen Schulen den Kindern gesagt werden würde, dass gleichgeschlechtliche Heirat OK sei“ und dass Homosexuelle „die Ehe für jeden neu definieren“ würden. Für die Kampagnen wurden $39,9 Mio. für und $43,3 Mio. gegen Proposition 8 gesammelt, was sie zur bis dahin höchstdotierten Wahlkampagne in einem amerikanischen Bundesstaat machte und übertraf auch jede Kampagne in den USA, ausgenommen den Präsidentenwahlkampf.[47] Bischof George Niederauer aus San Francisco lud die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage ein die Kampagne für Proposition 8 zu unterstützen. Man nimmt an, dass ihre Mitglieder einen sehr großen Teil der Gelder spendeten. Die gesamtamerikanische Bischofskonferenz spendete $200.000 und die Knights of Columbus sind mit $1,4 Mio. der größte Einzelspender.[48]

Homosexualität und Priesteramt

In den praktischen Direktiven zum Ausschluss von Personen in der Instruktion Religiosorum Institutio der Religiosenkongregation aus dem Jahre 1961 steht, dass die Zulassung zu religiösen Gelübden und die Ordination denen verweigert werden sollte, die an üblen Tendenzen der Homosexualität oder der Päderastie leiden, denn für sie würden das gemeinsame Leben und das priesterliche Amt ernsthafte Gefahren darstellen.[49] In der Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen wird spezifiziert, dass diejenigen, die Homosexualität praktizieren, die tief sitzende homosexuelle Tendenzen aufweisen oder die so genannte „homosexuelle Kultur“ unterstützen, nicht zur Priesterweihe zugelassen werden können.[50]

Die Verteilung der sexuellen Orientierung unter katholischen Priestern ist bisher nur geschätzt worden. Unklar ist, ob diese Schätzungen aufgrund von Augenschein oder mathematisch-statistischen Schätzverfahren geschahen. Es existieren unterschiedlich hohe Schätzungen verschiedener Theologen, die ohne Angabe ihrer methodischen Vorgehensweise den Anteil auf zwischen 20 und 60 % einschätzen.[51] Für die Römisch-katholische Kirche in den Vereinigten Staaten wird der Anteil der homosexuellen Priester zwischen 25 und 50% geschätzt.[52][53] Laut einer 2002 veröffentlichten amerikanischen Studie gaben 7% der befragten Priester, die ihr Amt niederlegten, als Grund an, dass sie sich als Homosexuelle nicht hinreichend verstanden oder unterstützt fühlten, doch stellt der Autor der Studie zugleich fest, dass die Wahrscheinlichkeit, dass homosexuelle Priester ihr Amt niederlegten, deutlich geringer sei als bei Heterosexuellen.[54]

Bischof Algermissen aus Fulda erklärte 2010, dass er homosexuelle Priester weihen würde, soweit sie zölibatär lebten. [55]

Rezeption der Kirchenbasis

Kritik an der offiziellen Lehre des Vatikans üben Organisationen von römisch-katholischen Christen, die eine andere Position vertreten. In Deutschland existiert auch eine ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche, in der sowohl römisch-katholische als auch evangelische Christen zusammenarbeiten, und die das Argument vertritt: „Die Beschränkung der Legitimität sexuellen Handelns auf die Möglichkeit der Fortpflanzung ist eine Engführung. Sie entspricht wohl christentümlichen Traditionen, aber nicht christlichen Prinzipien.“[56] DignityUSA und Call to Action, beide in den Vereinigten Staaten beheimatet, vertreten ähnliche Positionen, sind jedoch rein römisch-katholisch in ihrer Mitgliedschaft. Auf der anderen Seite gibt es auch Organisationen, wie Courage International, die die Keuschheitsforderung aufgreifen und Enthaltsamkeit für Homosexuelle propagieren.

Bei einer Stichprobenuntersuchung im überwiegend römisch-katholischen Österreich, bei der homo- und bisexuelle Probanden (abk. SLB, n = 358, 67 % Männer, 33 % Frauen) aus den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich und der Steiermark befragt wurden, zeigten sich gegenüber einer nach den Merkmalen Alter, Geschlecht und Bildung parallelisierten heterosexuellen Kontrollgruppe (abk. HES n=267) und dem österreichischen Durchschnitt statistisch signifikante Unterschiede. Vor allem ist dies darauf zurückzuführen, dass sich in der Untersuchungsstichprobe weniger römisch-katholische Teilnehmer (SLB: 51 %, HES: 72 %, Ö: 74 %) und mehr ohne Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft (SLB: 39 %, HES: 19 %, Ö: 12 %) befanden. Auch die Verbundenheit mit der Glaubensgemeinschaft war in der SLB-Gruppe signifikant geringer als in der Kontrollgruppe. Religiosität gilt als ein protektiver Faktor für Suizidalität. In der Untersuchung zeigte sich, dass einerseits Personen, die keiner Glaubensgemeinschaft angehörten, gehäuft Suizidversuche angaben, andererseits aber – so die begleitende Studie – die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft für Mitglieder der SLB-Gruppe auch ein Risikofaktor sei, da die internalisierte Homophobie mit der Stärke des Zugehörigkeitsgefühls zu einer Glaubensgemeinschaft anstieg.[57] Bei einer Untersuchung über schwule und lesbische ehemalige Schüler amerikanischer katholischer High Schools zeigte sich, dass viele durch die Erfahrungen in der Schule – in denen ein großes Schweigen um das Thema herrscht – ihren Glauben nicht mehr praktizieren und sogar sehr wütend über die Kirche sind.[58]

Im Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch fordern über 310 katholische Theologen, vorwiegend aus Deutschland, der Schweiz und Österreich, unter anderem den Respekt und die Anerkennung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.[59]

Örtliche Stellungnahmen

Im Zusammenhang mit Homosexualität spricht der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Robert Zollitsch von einer „Veranlagung“ und einer „Realität“. Für Homosexuelle könne der Staat gesetzliche „Regelungen“ wie die Lebenspartnerschaft nach Ansicht von Zollitsch „treffen“. Die Gleichstellung zur Ehe lehnt er aber in diesem Zusammenhang ab.[60] Der irische Bischof Willie Walsh bedauerte im November 2009 die bisherige offizielle Haltung des Vatikans zum Thema Homosexualität und fordert eine Änderung der römisch-katholischen Lehrhaltung.[61]

Als emeritierter Bischof von Pistoia hat Simone Scatizzi 2010 dazu aufgerufen, Priester mögen Homosexuellen das Sakrament der Eucharistie verweigern, weil die „offen bekundete Homosexualität“ eine Sünde sei.[62]

Der Staatssekretär des Vatikan und nach Papst Benedikt höchster Amtsträger des katholischen Staates, Kardinal Tarcisio Bertone, gab bei einem Besuch in Chile vor Reportern Homosexualität die Schuld an Fällen von sexuellem Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche, indem er einen Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie herstellte. Dabei berief er sich auf angebliche Beweise von Psychologen und Psychiatern, ohne jedoch konkrete überprüfbare Quellen zu nennen. Für diese Aussage wurde er insbesondere im eigenen Land vielfach kritisiert.[63]

Im April 2010 nannte der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck in einer Talkshow von Anne Will Homosexualität eine „Sünde“,[64] erklärte jedoch später in einem Gespräch mit Vertretern von Homosexuellen-Organisationen, nicht die Absicht gehabt zu haben, Homosexuelle zu diskriminieren.[65] Demgegenüber fordert der katholische Theologe Eberhard Schockenhoff in einem Interview in der Frankfurter Rundschau die theologische Akzeptanz homosexueller Paare. [66] Ebenso ruft der katholische Theologe David Berger zu einer Reform der Sexualmorallehre auf. [67]

Im August 2010 erklärte der Pressesprecher des Bistums Mexiko-Stadt, Homosexualität richte schlimmeren Schaden an als der Drogenhandel.[68][69]

Literatur

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. a b c Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.) Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 72 – Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen, 30. Oktober 1986 (PDF, 60 KB)
  2. Soulforce and Dignity/USA Press Release: Vatican Accused of Interfering in Lives of American Citizens, 12. Dezember 2000:
    Soulforce and Dignity/USA Appeal to President Clinton on Behalf of Gays: “Church teachings describe homosexual orientation as objectively disordered
  3. Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zu einigen Fragen der Sexualethik – Persona humana (Declaratiode quibusdam quaestionibus ad sexualem ethicam spectantibus), 29. Dezember 1975 (lateinisch)
  4. a b c Katechismus der katholischen Kirche (deutsch), 1997 (lat.)/2003 (dt.), Abschnitte 2357–2359 und 1867
  5. United States Conference of Catholic Bishops: Ministry to Persons with a Homosexual Inclination, 2006
  6. Katechismus der katholischen Kirche 1761.
  7. Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesteramt und zu den heiligen Weihen
  8. Karl Hörmann: Tötung (des Menschen), Lexikon der christlichen Moral, 1976, Sp. 1592–1596, Onlineversion bei stjosef.at
  9. Johannes M. Schwarz: Sündenmathematik: Eine katholische Zahlenlehre, kath.net 3. Januar 2005 & Amici-News Jänner 2005
  10. Joseph Schumacher: Der Katechismus, theologie-heute.de, Version: 1. Januar 2008, Abruf: 8. Juli 2008
  11. Karl Hörmann: Sünde, Lexikon der christlichen Moral, 1976, Sp. 1529–1544, Onlineversion bei stjosef.at
  12. Karl Hörmann: Sodomie, Lexikon der christlichen Moral 1969, Sp. 1102 f., Onlineversion bei stjosef.at
  13. Franz Xaver Linsenmann: Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg im Breisgau 1878, S. 180; zitiert bei Doris Maria Märzinger: Das Verschwinden der himmelschreienden Sünden in der europäischen Kirchenpraxis, Wien 1989, Diplomarbeit an der Katholisch-theologischen Fakultät Wien unter der Leitung von Paul Zulehner, S. 55–56; zitiert in: Karl Golser: ”Soziale Sünden, die zum Himmel schreien” – Eine vergessene, aber anscheinend jetzt wieder aktuelle Kategorie, Version vom 23. Mai 2007
  14. Franz Xaver Linsenmann: Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg im Breisgau 1878, S. 180 f.; zitiert bei Paul Zulehner: Gemeindepastoral – Kirche ereignet sich in Gemeinden, erschöpft sich aber nicht in ihnen, Wien 1989, Online Version bei homepage.univie.ac.at/paul.zulehner, S. 73, Fußnote 299
  15. Anton Koch: Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg 1910, S. 167 f.; zitiert bei Doris Maria Märzinger: Das Verschwinden der himmelschreienden Sünden in der europäischen Kirchenpraxis, Wien 1989, Diplomarbeit an der Katholisch-theologischen Fakultät Wien unter der Leitung von Paul Zulehner, S. 59–60; Hinweis in: Karl Golser: ”Soziale Sünden, die zum Himmel schreien” – Eine vergessene, aber anscheinend jetzt wieder aktuelle Kategorie, Version vom 23. Mai 2007
  16. Josef Scharbert: Genesis (Die Neue Echter Bibel, Neues Testament 17/19), Würzburg 1985, S. 154; zitiert bei Doris Maria Märzinger: Das Verschwinden der himmelschreienden Sünden in der europäischen Kirchenpraxis, Wien 1989, Diplomarbeit an der Katholisch-theologischen Fakultät Wien unter der Leitung von Paul Zulehner, S. 14; zitiert in: Karl Golser: ”Soziale Sünden, die zum Himmel schreien” – Eine vergessene, aber anscheinend jetzt wieder aktuelle Kategorie, Version vom 23. Mai 2007
  17. Oldenbourg Verlagsgruppe – Lektorat Geisteswissenschaften: Liste der wichtigsten Änderungen, 2003, Version vom 16. Juli 2006 bei archive.org
  18. Katechismus der katholischen Kirche / Dritter Teil – Das Leben in Christus / Zweiter Abschnitt – Die zehn Gebote / Zweites Kapitel „Du sollst deinen nächsten Lieben wie dich selbst“ / Artikel 6 – Das sechste Gebot / II Berufung zur Keuschheit / Keuschheit und Homosexualität (2357–2359), vatican.va, Deutsche Version 1997, basierend auf der französischen Version 1992
  19. a b Kongregation für Glaubenslehre (Kardinal Ratzinger): Some Considerations Concerning the Response to Legislative Proposals on Non-discrimination of Homosexual Persons, 23. Juli 1992; veröffentlicht im L'Osservatore Romano am 24. Juli 1992, S. 4
    Vatikanischer deutscher Titel: Einige Anmerkungen bezüglich der Gesetzesvorschläge zur Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen
    Deutsche Übersetzung: Einige Überlegungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesinitiativen zur Antidiskriminierung von homosexuellen Personen, HuK Info Nr. 96 / Sept.-Okt. 1992, S. 24–26
    Zitat über die Einschränkung von Rechten in: Udo Rauchfleisch: Schwule, Lesben, bisexuelle: Lebensweisen, Vorurteile, Einsichten, Vandenhoeck & Ruprecht, 1994, ISBN 3-525-01425-2, S. 223. f.
  20. Hanspeter Heinz: Zur gesetzlichen Regelung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften – Forschungsbericht über die Haltung der katholischen Kirche, in: Jürgen Basedow (Hrsg.): Die Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften, Mohr Siebeck, 2000, ISBN 3-16-147318-3, S. 296 auf Grundlage von:
    Richard Peddicord: Gay and Lesbian Rights. A Question: Sexual Ethics or Social Justice?, Sheed & Ward, Kansas City 1996, S. 123–141
  21. a b Kongregation für die Glaubenslehre: Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, 3. Juni 2003
  22. http://www.radiosapientia.com/index.php?option=com_content&task=view&id=2144
  23. 5.) Seelsorge für Personen mit homosexueller Neigung (Eine Orientierungshilfe für die Einrichtung seelsorglicher Initiativen), Version: 22. August 2001, Nach Rekognition durch die Glaubenskongregation veröffentlicht, Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz Nr. 34 (PDF), 1. September 2002
  24. Lettland: Kardinal will Homo-Verbot, queer.de, 12. Dezember 2007
  25. OGH 9ObA31/95 v. 12. April 1995, ris.bka.gv.at, Österreichisches Rechtsinformationssystem des Bundes
  26. Erzieherin nach zehn Jahren gekündigt, Allgemeine Zeitung, 24. Juli 2003
  27. RICHTLINIE 2000/78/EG DES RATES vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, DE, 2. Dezember 2000, L 303/16 ff.
  28. a b Ratgeber zum LPartG – 7. Arbeiter, Angestellte und Beamte – 7. Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen, Abruf: 6. Juli 2008
  29. n:Kolpingwerk verliert Arbeitsgerichtprozess gegen schwulen Mitarbeiter, Wikinews, 23. April 2007
  30. Kolpingwerk stellt schwulen Mitarbeiter wieder ein, Evangelischer Pressedienst Hessen, 27. April, 2007
  31. Hermann Münzel: Bischof Marx im vorauseilenden Gehorsam – Der Trierer Bischof entließ eine lesbische Lehrerin, imprimatur, Dezember 2003
  32. Beerdigung – Segen für jeden. In: Der Spiegel. Nr. 43, 1972, S. 114 (16. Oktober 1972, online).
  33. Alex Roth: Bishop won't allow funeral for club owner, signonsandiego.com, 18. März 2005
  34. Kirche verweigerte Beerdigung, queer.de, 21. März 2005
  35. Bischof von San Diego (USA) verweigert Bestattung – 31jähriger Mann wurde durch die Episkopalkirche beigesetzt, gemeindearbeit-mandywhite.de, 22. März 2005
  36. Alex Roth, Jeff McDonald: Gay porn shot at man's club, diocese says – Owner denied Catholic funeral because of 'business activities', signonsandiego.com, 19. März 2005
  37. Brom promises to hold memorial mass at USD church, signonsandiego.com, 21. März 2005
  38. Al Weisel: The Widower Versace, Out, August 1999, S. 50–53 und 89–90
  39. Wilhelm Rees: Katholische Kirche im neuen Europa. Religionsunterricht, Finanzierung und Ehe in kirchlichem und staatlichem Recht – mit einem Ausblick auf zwei afrikanische Länder, LIT Verlag Berlin-Hamburg-Münster, 2007, S. 41 f.
  40. Sabine Demel: Schriftliches Interview mit Prof. Dr. Sabine Demel zu Fragen von wiederverheirateten Geschiedenen, vkrg.de, 5. Juni 2002
  41. Siehe hierzu: Entscheidung der Römischen Rota vom 9. Juli 1998 (lateinisches Original). According to established jurisprudence, as we have noted, a mild or moderate homosexual condition does not justify a declaration of consensual incapacity. Vgl. auch: Verena Feldhans: Auflösung und Nichtigkeit. Das Ehe- und Prozessrecht der Katholischen Kirche, familienanwaelte-dav.de, 1. August 2007
  42. Italien – Homo-Marsch auf Rom, FOCUS Nr. 27, 3. Juli 2000
  43. World Pride 2005: Eklat bei Pressekonferenz, report-k.de, 2005, Abruf: 2. Oktober 2008
  44. Monseniore Franco zu Jerusalems Bürgermeister Lupoliansky: Stoppen Sie die Gay-Parade!, hagalil.com, 7. Juli 2006
  45. Vatikan will CSD-Verbot in Jerusalem, queer.de, 9. November 2006
  46. Catholic approves Moscow's ban on gay parade, interfax-religion.com, 13. April 2006
  47. California General Election Tuesday November 4th Voter Information Guide www.sos.ca.gov. Version 15. Januar 2009
  48. Dan Aiello: Catholic bishops revealed as key in marriage battle, Bay Area Reporter, 19. März 2009
  49. Congregazione dei Religiosi: Religiosorum Institutio, 2. Februar 1961, nicht publiziert in Acta Apostolicae Sedis
    Sacred Congregation for Religious: Instruction on the Careful Selection and Training of Candidates for the States of Perfection and Sacred Orders, 2. Februar 1961, inoffizielle englische Übersetzung veröffentlicht in: Lincoln Bouscaren, James I O’Connor (Hrsg.): Canon Law Digest, Volume V, Bruce Publishing Company, Milwaukee, 1963, S. 452–486;
    Geschichte der (Wieder-)Entdeckung: John Vennari: Found: 1961 Vatican Document Barring Homosexuals from Ordination and Religious Vows, rcf.org, 28. Mai 2002
    Übersetzter deutscher Titel: Sorgfältige Auswahl und Schulung von Kandidaten für den Zustand der Vollkommenheit und die heiligen Gelübde
  50. Kongregation für das katholische Bildungswesen: Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen, 4. November 2005
  51. So schätzt der Theologe Hanspeter Heinz den Anteil auf 20 %: vgl. Thomas Leif: Homosexuelle Priester. Was lernen wir daraus?, in: Imprimatur 1/97.
    Alwin Hammers geht von 25 % aus. Vgl. Beck: Kirche – Angst vor den Schwulen. In: Der Spiegel. Nr. 18, 1997, S. 128 (28. April 1997, online).
    Bischof Gene Robinson übernimmt eine Schätzung von 40 bis 60 % aus Elizabeth Stuart, Chosen: Gay Catholic Priests Tell Their Stories (London / New York: Chapman, 1993) auf S. 18 seines Buchs In the Eye of the Storm (Seabury Press, New York, 2008)
  52. Dean R. Hoge: The First Five Years of the Priesthood: A Study of Newly Ordained Catholic Priests. Liturgical Press, Collegeville, Minnesota 2002. S. 3.
  53. A. W. Richard Sipe: Celibacy in Crisis: A Secret World Revisited. Brunner-Routledge, New York und Hove 2003. S. 136.
  54. Hoge, S. 3 und S. 32
  55. Fuldaer Zeitung:Schwule können Priester werden
  56. HuK: Unsere Hoffnung heißt Gerechtigkeit – Lesben und Schwule unter Benedikt XVI., 2006, Version: 2. Juni 2008
  57. Martin Plöderl: Sexuelle Orientierung, Suizidalität und psychische Gesundheit, Beltz Verlag, Weinheim-Basel 2005, S. 121, 247
  58. Thomas F. Field: Are We Failing Them? – Being Gay and Lesbian in a Catholic High School, America Magazine – The National Catholic Weekly, 4. Februar 2002
  59. Memorandum: Kirche 2011
  60. Peter Wensierski, Stefan Berg: Es wäre eine Revolution. In: Der Spiegel. Nr. 8, 2008, S. 54 (18. Februar 2008, Gespräch mit Erzbischof Robert Zollitsch, online).
  61. BBC:Bishop urges women priests talks
  62. Bischof: Keine Kommunion für Homos
  63. Kardinal Bertone: Pädophilie durch Homosexualität in Kronen Zeitung vom 13. April 2010 (online)
  64. ARD:Anne Will: Benedikts Schweigen – Sind wir noch Papst ?
  65. Große Offenheit und gegenseitiger Respekt. Pressemeldung des Bistums Essen vom 3. September 2010.
  66. Frankfurter Rundschau:Schwule Liebe „verdient Rückhalt“
  67. Frankfurter Rundschau:Schwuler klagt Kirche an. Vgl. auch Ders.: Der heilige Schein: Als schwuler Theologe in der katholischen Kirche. Ullstein, Berlin 2010, ISBN 978-3-550-08855-1.
  68. http://www.queer.de/detail.php?article_id=12611
  69. http://derstandard.at/1281829598788/Buergermeister-von-Mexiko-Stadt-verklagt-Erzbischof-von-Guadalajara
  70. Die sittliche Beurteilung der Homosexualität: Moralhistorische Anmerkungen zum christlichen Standpunkt

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