Malte von Veltheim

Malte von Veltheim

Malte Ludolph Franz Eugen von Veltheim, Herr von und zu Putbus (* 3. Januar 1889 in Halberstadt; † 10. Februar 1945 im KZ Sachsenhausen) war ein deutscher Großgrundbesitzer. Um sein Erbe, den Putbusschen Besitz, wurde das Verfahren um den größten Restitutionsanspruch nach der Wende in der DDR geführt.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Kaiserreich und Erster Weltkrieg

Malte von Veltheim war der Sohn von Viktoria von Veltheim, der dritten Tochter des Fürsten Wilhelm Malte II. und ihres Ehemannes Ludolf Heinrich von Veltheim. Nachdem er seine Jugend in Pasewalk verbracht hatte, verließ er im Alter von 11 Jahren das Elternhaus, um eine Kadettenausbildung zu absolvieren. Während des Urlaubs weilte er häufig bei seinem Großvater, Wilhelm Malte II. auf Rügen. 1909 trat er in das Kürassier-Regiment „Königin“ (Pommersches) Nr. 2 in Pasewalk ein, wurde 1911 zum Leutnant befördert und heiratete am 2. Oktober 1913 in Stettin Marie von Ploetz. Aus dieser Ehe gingen sieben Kinder hervor. Im Ersten Weltkrieg war er Mitglied in den Freikorps.

Nach dem Krieg bewirtschaftete Malte von Veltheim das Gut Krimvitz bei Garz auf Rügen, das sich im Besitz des Putbuser Fürstenhauses befand. Er war ein begeisterter Turnierreiter und ging gern auf die Jagd. 1932 trat er der NSDAP bei.[1] Er wurde Mitglied der SA[2] und beteiligte sich am Aufbau eines SA-Reitersturms. Malte von Veltheim war mit dem NS-Reichsbauernführer Walther Darré befreundet,[3] auch Hermann Göring war Gast im Schloss Putbus. Nach dem Tod der Tochter des Fürsten Wilhelm Malte II., Asta Eugenie von Riepenhausen, trat er 1934 deren Nachfolge im Hause Putbus an. 1938 erteilte ihm das Reichsministerium des Innern die Genehmigung zur Führung des Namens „von und zu Putbus“, jedoch ohne den Fürstentitel.

Konflikt mit dem nationalsozialistischen System

Am 30. Juli 1935 fand auf Einladung des Reichsleiters der NS-Organisation Deutschen Arbeitsfront Robert Ley auf der Terrasse des Hotels „Fürstenhof“ in Sassnitz ein Treffen mit lokalen Parteigrößen, Politikern und Architekten statt. Ley fragte Malte von Veltheim ob er bereit sei, der DAF einen sieben Kilometer langen Küstenstreifen auf der Schmalen Heide, zwischen Mukran und Binz, für die Errichtung des ersten KdF-Strandbades „Seebad Prora“ zur Verfügung zu stellen. Da Ley die große Bedeutung des Projektes darlegte und dessen Realisierung als dringenden Wunsch Hitlers darstellte, erklärte von Veltheim sich bereit, das Land abzugeben. Die Vereinbarung wurde durch Handschlag besiegelt.[4]

Als sich bei Malte von Veltheim der Eindruck verstärkte, dass ihm das Gelände unter moralischem Druck abgepreßt wurde, begann sein Konflikt mit dem nationalsozialistischen System. Rasch zerstritt er sich mit den kleinen örtlichen Funktionären: „... das merke er sich, Fähnleinführer“, so protokollierte das Gaugericht Pommern der NSDAP seine Wortwahl. Er protestierte scharf gegen eine Anordnung auf der Grundlage des Erlasses Nr.78/38 vom 2. Juli 1938 des Stellvertreters von Adolf Hitler Rudolf Heß, nach der er aus dem Johanniterorden, den die Nationalsozialisten als Hort eines politischen und weltanschaulichen Reaktionsmus betrachteten, austreten sollte. Der Ortsgruppenleiter der NSDAP veranlasste, dass er für drei Tage in Schutzhaft genommen wurde und in Putbus Plakate angeschlagen wurden, die ihn als „Judenfreund“, „Saboteur Hitlers“ und „Landesverräter“ bezeichneten. Am Gründonnerstag 1938 wurde er aufgefordert, auf dem Marktplatz zu erscheinen, um vor versammelter SA-Mannschaft öffentlich degradiert zu werden. Er folgte dieser Aufforderung nicht, wurde aber von der Gestapo nach Stralsund zur Untersuchung überführt, wo „die Ungeheuerlichkeit der erhobenen Beschuldigung sich schließlich ja herausstellte.“[5] Seit 1939 kritisierte Malte von Putbus die Judenverfolgung und pflegte Kontakte zu oppositionellen Offizieren.[6] Einen Vorfall im März 1939 protokollierten die Parteirichter des Gaugerichts Pommern der NSDAP so: „Im Verlauf eines Gesprächs hat er zur Judenfrage Stellung genommen und in seiner Erregung geäußert, er könne die Juden verstehen, sie würden sich an Deutschland einmal rächen, sie hätten ihre Ehre und verteidigten sie. Es sei ungerecht, sie aus Deutschland zu verweisen, Gott werde Deutschland durch die Juden strafen.“[1]

Während des Zweiten Weltkriegs diente Malte von Putbus als Stabsoffizier.[3] 1942 schied er aus der Wehrmacht aus, nachdem die Naziführung einen Plan fallen gelassen hatte, ihn als König von Kroatien zu intronisieren.[3] Als er sich weigerte, an den nationalen Beflaggungstagen ausschließlich die Hakenkreuzfahne zu hissen, wurde Malte zu Putbus aus der NSDAP ausgeschlossen. Ein Verfahren vor dem Sondergericht Stettin wegen Heimtücke wurde nach einer Intervention des Reichsministerium der Justiz mit einer Verwarnung eingestellt. Generaloberst Ludwig Beck, Generaloberst Friedrich Fromm und Generaloberst Kurt von Hammerstein-Equord, drei führende Offiziere des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus, die seit dem Ersten Weltkrieg Weltkrieg zu seinen Freunden gehörten, kamen häufig zur Jagd in die Granitz und übernachteten im Jagdschloss. Dort sollen sich die Offiziere über die Sinnlosigkeit des Krieges unterhalten haben, worüber Meldung gemacht wurde.[5]

Bereits zweimal zuvor inhaftiert, wurde er am 21. Juli 1944, einen Tag nach dem Attentat auf Hitler, von der Gestapo erneut verhaftet, in den Gestapogefängnissen von Stralsund, Greifswald und im Zentralgefängnis in Stettin festgehalten und ins KZ Sachsenhausen gebracht. Im Krankenbau des KZ Sachsenhausen soll er nach eine Mitteilung des Lagerkommandanten an seine Ehefrau am 10. Februar 1945 an den Folgen einer Lungenentzündung gestorben sein. Nach Zeugenaussagen wurde er jedoch mit einer Spritze ermordet.[5] Nach anderen Quellen wurde er erschossen.[2]

Kein Dokument belegt, dass Malte von Putbus zum Umfeld der Widerstandskämpfer des 20. Juli gehörte oder sein Besitz beschlagnahmt worden sei.[6] Eine amtliche Vermögenseinziehung vor dem 8. Mai 1945 ist nicht erfolgt. Auch eine formale Enteignung im Zuge der Bodenreform im Jahre 1945 scheint nicht stattgefunden zu haben.

Rechtsstreit um die Begüterung Putbus

Jagdschloss Granitz war bis 1944 im Besitz der Familie zu Putbus

Sein Sohn, der Chemiekaufmann Franz zu Putbus (* 28. Mai 1927), dem die Abteilung für adelsrechtliche Fragen der Deutschen Adelsgenossenschaft am 20. Februar 1951 gestattete, wieder den Titel „Fürst von Putbus“ zu führen, erhob nach 1990 vor Gericht erfolglos Ansprüche auf die Rückerstattung der umfangreichen Liegenschaften, die rund ein Sechstel der Insel Rügen umfassten. Dazu gehörten 10 000 Hektar Ackerland und 5000 Hektar Forsten,[7] das Schloss Putbus und das Jagdschloss Granitz, 44 Güter und 152 Bauernhöfe, sieben gewerbliche Betriebe sowie mehrere Kreidebrüche und –schlämmereien. Das Landesamt zu Regelung offener Vermögensfragen hatte den Restitutionsanspruch schon 1994 abgelehnt, das Bundesverwaltungsgericht in Berlin ließ 1989 die Revision gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Greifswald auf Restitution nicht zu. Damit wurden die Urteile aus dem Jahr 1997 rechtskräftig (BVerwG 7 B 440.97 u.a.),[8] die Klagen sind erfolglos geblieben.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Götz Aly: (6. Juni 1998) ... merke er sich das, Fähnleinführer! Berliner Zeitung (abgerufen am 18. November 2011)
  2. a b Martin Schoebel: Putbus, Herren, Grafen (seit 1723) und Fürsten (seit 1807) von, In: Neue Deutsche Biographie 21 2003, S. 16-18 (Onlinefassung, abgerufen am 18. November 2011)
  3. a b c Hans Watzek: Die demokratische Bodenreform 1945 Marxistischer Arbeitskreis zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegungbei der Partei Die Linke, GeschichtsKorrespondenz, Mitteilungsblatt Nr. 2, 16. Jahrgang, April 2010, S. 4–10 (abgerufen am 18. November 2011)
  4. Jürgen Rostock: Das „Gewaltigste an Gemeinschaft“ Die Politische Meinung, Monatszeitschrift zu Fragen der Zeit, Nr. 488/489, Juli /August 2010 S. 120 (abgerufen am 18. November 2011)
  5. a b c Erinnerungen an Menschen und Schicksale in der Pommerschen Evangelischen Kirche am Ende des II. Weltkrieges, Herausgegeben von der Pommerschen Evangelischen Kirche S. 22–23 (abgerufen am 18. November 2011)
  6. a b Christoph Seils: (30. Juli 1997) Ablaßhandel auf Rügen Berliner Zeitung (abgerufen am 18. November 2011)
  7. Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 17/98 vom 29. Mai 1998 (abgerufen 18. November 2011)
  8. (29. Mai 1998) Altes Putbus-Vermögen wechselt nicht den Eigner Der Tagesspiegel (abgerufen am 18. November 2011)

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