Menschenrechte in Saudi-Arabien

Menschenrechte in Saudi-Arabien

Die Nichtbeachtung der Menschenrechte nach westlichem Vorbild in Saudi-Arabien ist oft Anlass für kontroverse Diskussionen.[1] Freedom House schätzt Saudi-Arabien als nicht frei ein. Auf einer Skala der politischen Rechte und Freiheitsrechte von 1 (größte Freiheit) bis 7 (geringste Freiheit) wird Saudi-Arabien im Bericht “Freedom in the World” als nicht frei (7) bezüglich politischer Rechte und nicht frei (6) bezüglich Freiheitsrechte eingestuft.[2] The Economist publizierte 2007 ein Demokratie-Rating mit Saudi-Arabien an 159. Stelle von 167 Ländern. Damit wird Saudi-Arabien unter den 10 autoritärsten Staaten der Welt gesehen.[3] Im “Index of Economic Freedom” der Heritage Foundation rangiert Saudi-Arabien 2009 auf Platz 59 von 179.[4]

Inhaltsverzeichnis

Rechtssystem

Menschenrechte sind dem Menschen aus humanistischer und aufgeklärter Sicht von Natur aus - von Beginn seiner Existenz an mitgegebenen Rechte, trotzdem basiert ihre Umsetzung immer auf dem jeweiligen Rechtssystem eines Landes. In Saudi-Arabien ist das Rechtssystem an einer wahhabitisch-konservativen Auslegung des Islams auf der Grundlage der Scharia ausgerichtet [5]. Demnach ist es nicht die Aufgabe der Regierung, Konsens innerhalb der Bevölkerung herzustellen, sondern – nach Auffassung der „reinen Lehre“ – die Gebote und Verbote Gottes im gesellschaftlichen Leben zur Geltung zu bringen [6].

Das islamische Rechtssystem ist nicht kodifiziert, da die Rechtsprechung nicht nur von der Auslegung der Primärquellen dem Koran und der Hadith bzw. der Sunna, sondern auch vom Idschma (Meinungs- oder Handlungskonsens) der Ulema (islamische Schriftgelehrte) abhängt [7]. Die Muftis (islamischen Rechtsgelehrten) wie zum Beispiel der Großmufti Scheich Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich können darüber hinaus Fatwa (Rechtsgutachten) erstellen. Die Einhaltung all dieser Gebote wird von dem Komitee zur Verhütung des Lasters und Verbreitung der Tugend (CPVPV, Religionspolizei) überwacht [8]. Das System von Religionsgerichten folgt in der Regel der konservativen und dogmatischen Richtung der Salafiyya (Glauben der Altvorderen). Unklar definierte Straftatbestände lassen Richtern hierbei großen Ermessensspielraum. Die Richter werden vom König (Dynastie der Saud) auf Vorschlag des Hohen Rates der Justizfragen ernannt. So stehen sowohl die Judikative und Legislative als auch die Exekutive im direkten Bezug zu der Staatsreligion und die Legitimität des Königshauses beruht auf einem Bündnis zwischen der Herrscherfamilie mit den wahhabitischen Gelehrten.[9]

1992 hat König Fahd ibn Abd al-Aziz (reg. 1982–2005) mit der Grundordnung, welches auch als Grundgesetz der Herrschaftsausübung betitelt wird, einen 83 Punkte umfassender Gesetzestext erlassen [10]. In Artikel 1 wird der Koran und die Sunna als Verfassung benannt. Im Artikel 26 wird hier der Schutz der Menschenrechte, welche in Übereinstimmung mit der Scharia stehen, festgelegt. [11]

Der Jahresbericht 2007 der Organisation Amnesty International [12] listet unter anderem die folgenden Tatbestände auf:

  • Inhaftierung gewaltloser politischer Oppositioneller.
  • Anwendung der Prügelstrafe bei Männern (meistens Auspeitschungen).
  • Unterdrückung der Meinungs- und Religionsfreiheit.
  • Haft ohne Anklage und Gerichtsverfahren.
  • Ausweisung von Ausländern, denen in ihrer Heimat die Todesstrafe droht.
  • Ausweisung politisch Verfolgter.
  • Anwendung der Todesstrafe.

Im Jahre 2004 wurde die "Nationale Behörde für Menschenrechte" gegründet. Ihre Aufgabe ist es, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren und weiterzuleiten. Ihr langfristiges Ziel ist die Verbesserung der Menschenrechtslage. Die Behörde untersteht dem Innenministerium; ihr Aufbau ist noch nicht komplett abgeschlossen [13].

Liberale Verteidigungsrechte

Recht auf Leben, Unversehrtheit und Sicherheit

Todesstrafe

Weltkarte des Todesstrafen-Status aller Länder
Blau: Todesstrafe ohne Ausnahme abgeschafft.
Hellblau: Todesstrafe im Kriegsrecht.
Khaki: Seit mindestens 10 Jahren keine Anwendung.
Orange: Anwendung nur gegen Erwachsene.
Rot: Anwendung auch gegen Jugendliche.

Todesurteile werden zum einen für eine Reihe religiöser Vergehen (hudud) ausgesprochen, die zugleich als Angriff auf die staatliche Ordnung gelten: Koranschändung, Gotteslästerung, Apostasie (Konversion zu anderen Glaubensrichtungen) [14]. Die Apostasie wird nur bei Männern mit dem Tod, bei Frauen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. Die "Ergreifung von Maßnahmen gegen den König" gilt ebenfalls als Angriff auf die staatliche Ordnung und kann daher mit der Todesstrafe geahndet werden.

Hinzu kommt die Qisas (Prinzip der Wiedervergeltung), also die Vergeltung von Mord mit dem Tod des Mörders, sowie eine Reihe sozialer und sexueller Vergehen: Hexerei, Ehebruch, Homosexualität, Vergewaltigung fremder Frauen oder der eigenen Ehefrau, sexueller Missbrauch von Frauen oder Kindern, Prostitution. Schon die sexuelle Belästigung von Frauen - ein unscharf definierter Straftatbestand - kann ein Todesurteil begründen. Dieses kann ferner für Drogenhandel, Raubüberfall in Verbindung mit Schwerverletzten oder Toten, und Handel bzw. Schmuggel von Alkohol verhängt werden. [15]

Ein Rechtsgutachten von 1988 sieht die Todesstrafe für „Sabotage” und „Verderbtheit (Korruption) auf Erden” vor. Weil sie „die Korruption im Land gefördert und die Sicherheit gefährdet“ hätten, wurden z. B. am 4. April 2005 sechs Somalier enthauptet, die Autodiebstahl und Bedrohung von Taxifahrern begangen haben sollen [16]. Am 25. Januar 2008 wurden in Mekka drei birmanische Staatsbürger wegen "Korruption auf Erden" enthauptet, sie hatten eine Frau in ihrer Wohnung überfallen, sie bedroht und beraubt [17].

Nach Angaben von Amnesty International werden auch Minderjährige zum Tode verurteilt. So wurden im Juni 2006 drei Jugendliche im Alter von 15, 16 und 17 Jahren zum Tode verurteilt, weil sie einen anderen Jugendlichen in den Tod getrieben haben [18].

Da zum Tod Verurteilte begnadigt werden können, wenn alle Mitglieder einer Opferfamilie ihnen verziehen haben, warten sie oft jahrzehntelang im Gefängnis, bis zur Tatzeit minderjährige Opferangehörige volljährig sind und entscheiden können. Die Verurteilten, ihre Anwälte und Angehörigen erfahren oft den Hinrichtungstermin nicht. Letzte Gnadeninstanz ist der König, er muss jedes Todesurteil überprüfen und schriftlich genehmigen bevor es zu einer Hinrichtung kommt [19].

Bei einer Vergewaltigung steht es allein der Frau zu, den Täter zu begnadigen, bei einer versuchten Vergewaltigung hat auch die Familie das Recht, den Täter zu begnadigen. Das saudische Strafrecht räumt für Vergewaltigung in der Ehe keine mildernden Umstände für den Mann ein, wie dies z. B. im Iran der Fall ist.

Im Jahre 2007 wurden insgesamt 153 Männer und 3 Frauen hingerichtet, die saudische Strafjustiz macht in Bezug auf die Todesstrafe einen relativ großen Unterschied zwischen Frauen und Männern [20]. Die übliche Hinrichtungsmethode ist die öffentliche Enthauptung mit einem Schwert. Die Steinigung wurde 1983 das letzte Mal angewandt [21].

Die am häufigsten mit dem Tod bestraften Delikte von 1993 bis 2009:

Delikte Anzahl der Hinrichtungen [22]
Mord 1035 (Frauen und Männer)
Drogenschmuggel/Handel 540 (Frauen und Männer)
Vergewaltigung von Frauen 175 (alles Männer)
Schwerer Raub 83 (alles Männer)
Rebellion 63 (alles Männer)
Bombenattentat 16 (alles Männer)

Drogen und Pornographie: Harte Strafen drohen bei der Einfuhr von natürlichen und künstlichen Drogen aller Art, auch bei geringen Mengen kann die Todesstrafe drohen. Das gleich gilt für pornografisches Material aller Art. [23] Auch der Verkauf oder Besitz von Alkohol und anderen Drogen sind verboten. Ertappte muslimische Konsumenten oder Händler mit geringen Mengen werden öffentlich oft ausgepeitscht. Der Handel und Schmuggel mit Drogen, wozu auch Alkohol gehört, kann aber auch mit dem Tod durch das Schwert bestraft werden.

Siehe auch: Prostitution im Islam bzw. in islamischen Ländern

Folter

Obwohl Saudi-Arabien der UNO-Konvention gegen die Folter mit Vorbehalten 1997 beigetreten ist, sind Folterungen und Misshandlungen weiterhin vorhanden. Zu den angewendeten Foltermethoden zählen körperliche Misshandlungen aller Art, Beleidigungen und Schlafentzug. Die weit verbreitete Praxis der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt leistet der Folter Vorschub. Folter dient unter anderem dazu, Gefangene einzuschüchtern und Geständnisse zu erpressen, welche auch vor Gericht verwendbar sind. [24]

Freiheitsberaubung

Vor allem Kritiker der Regierung werden ohne Anklage oder Gerichtsverfahren häufig für längere Zeit in Haft gehalten, bevor man sie entweder vor Gericht stellt oder wieder freilässt [25]. Trotz anderslautender gesetzlicher Vorschriften wurden über Jahre hinweg Tausende von Menschen, die sich für politische und religiöse Rechte einsetzten sowie Straftatverdächtigte ohne Haftbefehl festgenommen. Die Betroffenen werden in der Regel ohne Anklage weit über den juristisch vorgesehenen Zeitraum von drei Tagen hinaus, teilweise sogar über Monate und Jahre festgehalten. [26]

Die Haftbedingungen sind Besorgnis erregend, die Gefängnisse oft dramatisch überbelegt. Ein Kontakt zur Familie und zu einem Rechtsbeistand wird den Gefangenen häufig verwehrt. Somit haben sie keine Chance, die Rechtmäßigkeit ihrer Verhaftung anzufechten. Ausländische Inhaftierte, die des Arabischen nicht mächtig sind, können nur in seltenen Fällen zu ihrer Botschaft oder ihrem Konsulat Kontakt aufnehmen und erhalten keinen Dolmetscher. Bei Besuchen von Botschaftsangehörigen ist es den Gefangenen in der Regel untersagt, über ihre Behandlung in der Haft oder über ihren Fall zu sprechen. [24]

Recht auf Freiheit

Meinungsfreiheit

2002 erregte ein Brand in einem Mädcheninternat bei dem mehrere Mädchen durch Mitglieder des CPVPV wieder in das brennende Gebäude zurückgeschickt wurden, weil sie ihre Schleier nicht trugen, in ganz Saudi-Arabien öffentliches Interesse [27]. Nach der Diskussion um die Rechtmäßigkeit dieser Aktion, die auch teilweise in der Presse geführt wurde, wurden mehr öffentliche Diskussionen über Themen geführt, die früher als Tabu galten [28]. Erst im Mai 10 wurde vom Erziehungsministerium aufgrund dieses Vorfalls erlaubt, dass auch nicht vollständig korrekt gekleidete Frauen von der Feuerwehr gerettet werden dürfen.

Doch obwohl sich die Meinungsfreiheit im Königreich in den letzten Jahren weiter verbessert hat, rangiert Saudi-Arabien auf der Liste der Pressefreiheit 2008, herausgegeben von der Menschenrechtsorganisation "Reporter ohne Grenzen" auf Platz 161 von 173 [29]. Hauptgrund dafür ist die noch immer strikte Zensierung und strafrechtliche Verfolgung von Kritik am Regierungssystem. [30] So wurde der regierungskritische Internetjournalist Fouad Ahmad al-Fahrhan am 10. Dezember 2007 festgenommen und wird seitdem ohne Anklage festgehalten. (Stand Februar 2008)[31]

Im Februar 2007 durfte die Tageszeitung Shams sechs Wochen lang nicht erscheinen. Die Zeitung hatte die Mohammed-Karikaturen im Rahmen ihrer Kampagne für Aktionen gegen die Karikaturen abgedruckt.

Auch in dem Karikaturenstreit 2005, der durch eine dänische Zeitung ausgelöst wurde, kritisierte die Ulema in Saudi-Arabien die westliche Pressefreiheit wiederholt. Im Januar 2006 zog die saudiarabische Regierung dann nachdem ein dänisches Gericht die Veröffentlichung der Karikaturen nicht gegen ein Gesetz verstieß ihren Botschafter aus Kopenhagen ab und verhängte ein Warenboykott gegen Dänemark. [32]

Das Internet wird durch die staatliche Internet Service Unit effektiv gefiltert. Die Bürger sollen so vor allem gegen Einflüsse durch Inhalte, die die religiösen oder gesellschaftlichen Normen der Regierung verletzen, geschützt werden. So werden beispielsweise westliche Berichterstattung von unabhängigen Medien (religions- und regierungskritischen Berichte), Pornografie und Seiten von Menschensrechtsorganisationen geblockt. [33] Im März 2007 wurde Mohsen al-Awaji festgenommen, nachdem er im Internet Artikel veröffentlicht hatte, in denen er die Behörden und die Königliche Familie kritisierte und die Abschaffung der Zensur von Internetseiten forderte. Er wurde nach acht Tagen ohne Anklageerhebung wieder freigelassen [12].

Siehe auch: Dschemal Kashoggi

Glaubensfreiheit

Das öffentliche Praktizieren anderer Religionen als des sunnitischen Islam ist in Saudi-Arabien verboten, daher ist auch die Religionsfreiheit der Schiiten beschränkt, sie dürfen Bräuche, die mit dem sunnitischen Islam nicht vereinbar sind, z. B. die Mut'a-Ehe oder das Gedenkfest für Imam Hussain (Ashura), nicht öffentlich ausüben. Die Schiiten werden von den religiösen Autoritäten nicht als Muslime anerkannt. Sie dürfen Moscheen betreiben, diese werden jedoch offiziell nicht als Moscheen angesehen. Entsprechend wird in den Schulen ausschließlich sunnitischer Religionsunterricht erteilt.

Auch für Gastarbeiter und Diplomaten ist es bei Strafe verboten, einen nicht-sunnitische Gottesdienst zu feiern, eine Taufe oder eine Krankensalbung zu empfangen. Kirchen, Synagogen oder andere nicht sunnitische Gebetshäuser gibt es nicht, und die Errichtung dieser ist verboten. Bei der Bestrafung von Christen wegen Verstößen gegen das Missionierungsverbot, kann das Strafmaß je nach Nationalität unterschiedlich ausfallen. Staatsangehörige westlicher Verbündeter (z. B. USA, Europäern) werden meist „diskret“ des Landes verwiesen, während Missionare aus anderen Ländern (z. B. Philippinen, Kenia) inhaftiert und manchmal auch hingerichtet werden [34]. Im Weltverfolgungsindex für Christen, das vom Missions- und Hilfswerks Open Doors veröffentlicht wird, stand Saudi-Arabien 2008, hinter Nordkorea auf dem zweiten Platz. [35]

Wer sich öffentlich zu einer als „islamische Sekte“ bezeichneten Gruppe wie den Aleviten, Ahmadiyya, Drusen oder Jesiden bekennt, kann bestraft werden. Dies betrifft insbesondere die Zugehörigkeit zur nachislamischen Weltreligion der Bahai.

siehe auch: Christentum in Saudi-Arabien

Gewissensfreiheit

In Saudi-Arabien wird die Gewissensfreiheit unter anderem durch polarisierende Schulbücher verletzt. Die Lehrbücher, die für den Islam-Unterricht genutzt werden, verbreiten eine Ideologie, die sich hasserfüllt gegen alle richtet, die sich nicht zum islamischen Wahhabitentum bekennen [36] [37].

Situation der Frau

Zutritt zum Königreich der Frauen Einkaufsgeschoss im Kingdom Centre, Eintritt für Männer verboten.

In Saudi-Arabien sind die Rechte der Frauen eingeschränkt, das Land hat die UN-Frauenrechtskonvention am 7. September 2000 mit Vorbehalten gegen Artikel 9 Abs. 1 und Artikel 29 Abs. 1 ratifiziert [38], das Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention bisher nicht ratifiziert [39].

Inzwischen ist es zwar Pflicht, dass jede Frau einen Personal- bzw Reiseausweis besitzt, das Land darf aber ohne Genehmigung durch einen Vormund nicht verlassen werden. Seit Anfang 2008 dürfen Frauen alleine in einem Hotel wohnen, dies war ihnen vorher nur in der Begleitung eines "männlichen gesetzlichen Vormundes" gestattet.

Einheimische Frauen unterliegen in der Regel einer gesetzlichen männlichen Vormundschaft. Der männliche Vormund ist bis zur Ehe in der Regel der Vater, die Brüder oder ggf. ein Onkel. Ab der Ehe ist der Ehemann der männliche Vormund. Der männliche Vormund ist für die Straftaten der Frau mitverantwortlich, bei kleineren Delikten ist es oft der Fall, dass der männliche Vormund sich vor Gericht zu verantworten hat, bei größeren Delikten in der Regel beide. Seit 2004 dürfen Frauen ihre Firmen selbst führen d. h. die eigene Verantwortung dafür tragen.

Frauen können sich vor Gericht von ihrem männlichen Vormund entbinden lassen, müssen dafür aber nachweisen können, dass dieser sie misshandelt, vergewaltigt, quält oder zwingt, Dinge zu tun, die nicht mit dem Islam vereinbar sind (z. B. Prostitution oder analer Geschlechtsverkehr). Der männliche Vormund wird für diese Vergehen daraufhin zur Rechenschaft gezogen, außer es gibt nach der Entbindung eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Ehepaar (z. B. Entschädigungssumme).

Frauen ist das Lenken von Kraftfahrzeugen in der Stadt untersagt, im Oktober 2005 bestätige König Abdullah, dass sich daran in nächster Zeit nichts ändern werde. Der König selber unterstützt die Aufhebung des Fahrverbotes, macht diese jedoch von der Zustimmung der Allgemeinheit abhängig [40]. Erst seit 1966 dürfen Frauen Schulen besuchen. Inzwischen ist im Bildungssektor die Liberalisierung so weit voran geschritten, dass die Mehrheit der Studenten Frauen sind. Sie müssen die Vorlesungen von männlichen Dozenten am Bildschirm verfolgen, da in der Universität wie im gesamten öffentlichen Raum der Grundsatz gilt, dass Frauen keinerlei persönlichen Kontakt zu nichtverwandten Männern und Männer keinerlei persönlichen Kontakt zu nichtverwandten Frauen haben dürfen. Deswegen sind im Königreich oft Bereiche anzutreffen, die einem Geschlecht vorbehalten sind, zum Beispiel Busse, Einkaufscenter oder Restaurants. Hessah Al-Oun, die Vorsitzende des Stadtrates von Rawda, eines Stadtteils von Dschidda, setzte im März 2008 den Bau eines öffentlichen (staatlichen) Freizeit- und Sportparks für Frauen durch. Bis dahin wurden solche Einrichtungen nur von privaten Besitzern angeboten [41].

Frauen besitzen erst seit kurzem das passive Wahlrecht, das aktive Wahlrecht sollte 2009 folgen. In den beratenden Ministerrat (Schura) des saudischen Regierungsrates, dem vorher nur Männer angehörten, wurden im Juni 2006 erstmals sechs Frauen berufen [42].

Viele Berufe waren ihnen nicht zugänglich, heute ist den Frauen fast jeder Beruf zugänglich, allerdings unter der Voraussetzung strikter Geschlechtertrennung am Arbeitsplatz.

Seit einigen Jahren bemüht sich die Regierung um partielle Maßnahmen zur Liberalisierung. So wurden bei den letzten Wahlen der Handelskammer auch zwei Frauen in den Vorstand gewählt. Die Vorsitzende des Weltwirtschaftsforum in Saudi-Arabien ist eine Frau. Mit Soraya Obaid ist zum ersten Mal eine saudische Frau, die Direktorin des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen[43].

Siehe auch: Hanadi Zakaria al-Hindi, Mona Abu Suleyman

Schleierpflicht

Frau mit „einfachem“ Neqab - obwohl keine gesetzliche Pflicht, weit verbreitet in Saudi-Arabien

In der Grundordnung des Königreiches ist der Schleier nicht explizit erwähnt; dass Frauen ihn in der Öffentlichkeit trotzdem tragen müssen, ergibt sich aus den Artikeln 1, 23 und 45 [44]. Der Schleier soll den ganzen Körper mit Ausnahme von Gesicht und Händen bedecken und soll einfach gearbeitet und nicht anziehend sein, so dass Männer nicht darauf aufmerksam werden. In den Zentralprovinzen (Riad und Buraida) sieht man Frauen, die ihr Gesicht und ihre Hände verschleiern, dies wird als besonders "anstandsvoll" angesehen, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Weibliche Familienangehörige nicht-islamischer Expatriierter oder andere Besucherinnen des Königreichs müssen den Körper mit einer schwarzen Kutte verhüllen, können die Haare jedoch unverhüllt lassen. Während dies in den inneren Provinzen selten zu beobachten ist, ist es in den Industriestädten am Persischen Golf unter westlichen und fernöstlichen Frauen üblich, die Haare nicht zu verschleiern. Anders als im Iran, in dem die Verschleierung des weiblichen Haars einer Doktrin folgt und ein freizügigiges Tragen des Kopftuches sehr verbreitet ist, folgt die saudische Tradition einem pragmatischen Verhüllen der Weiblichkeit. Diese erlaubt es, das Haar unbedeckt zu lassen.

Siehe auch: Verschleierung im Islam

Siehe auch: Hanadi Zakaria al-Hindi, Mona Abu Suleyman

Homosexualität

Länderkarte zum Status von Homosexuellen, Saudi-Arabien hier dunkelrot für die Todesstrafe, Stand März 2008

Homosexuelle Handlungen stehen in Saudi-Arabien unter Strafe. Vergehen werden meist mit körperlicher Züchtigung und/ oder Gefängnis bestraft. Für Geschlechtsverkehr zwischen Männern kann die Todesstrafe verhängt werden, wohingegen Frauen meist nur mit Peitschenhieben bestraft werden [45]. Ende 2007 wurden zwei Männer wegen Homosexuellen Geschlechtsverkehrs zu jeweils 7.000 Peitschenhieben verurteilt [46]. Bisher wurden nur Männer für diese Straftat verurteilt, nach offiziellen Zahlen wurden bisher vier Männer wegen homosexuellen Geschlechtsverkehrs hingerichtet. Ein Kriminalfall von weiblicher Homosexualität ist bisher in Saudi-Arabien nicht bekannt.

Siehe auch: Homosexualität im Islam Siehe auch: Homosexualität in Saudi-Arabien

Verhalten gegenüber ausländischen Gästen

Natürlich gelten auch alle Einschränkungen der persönlichen und politischen Freiheit für ausländische Gäste. Die Ausübung von anderen Religionen außer dem Islam ist nur im privaten Bereich in abgeschotteten Wohngebieten erlaubt. Auch islamische Pilger, die jedes Jahr zu Millionen nach Mekka reisen, unterliegen vielen Auflagen, so werden zum Beispiel oft Amulette den Pilgern abgenommen, weil die Wahhabiten diese für heidnisch halten. Weiterhin bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden.

Situation der Gastarbeiter

Seit dem Erdöl-Boom in den 1940er Jahren wurden durch das Königshaus Millionen von Gastarbeitern in das Land geholt. Der Anteil von Gastarbeitern an der erwerbstätigen Bevölkerung lag 1996 bei 73 % [47]. Diesen Anteil versucht die Regierung seit Ende der 1990er Jahre stetig zu verringern. Im April 2006 trat ein neues Arbeitsgesetz in Kraft, das die Gastarbeiter aus dem Land drängen soll. Allerdings ist der größte Teil dieser Arbeitnehmer (insbesondere aus Pakistan, Indien, Bangladesch) in Niedriglohnsegmenten des privaten Sektors beschäftigt, die von der einheimischen Bevölkerung bisher gemieden werden. Öffentlichkeitsarbeit, Bürotätigkeiten, Postdienst, Autoverkauf, Einzelhandel oder Tätigkeiten als Reiseführer dürfen von Gastarbeitern nicht ausgeübt werden. Doch das neue Gesetz stärkt die Rechte der Gastarbeiter auch: Arbeitgeber sind zu schriftlichen Arbeitsverträgen sowie zur Übernahme sämtlicher Kosten der Ein- und Ausreise verpflichtet. [48]

Jedoch ist wie in vielen anderen Bereichen auch hier das Gesetz und seine Umsetzung zweierlei, so müssen zum Beispiel 1,5 Millionen weibliche Hausangestellte ostasiatischer Herkunft im Königreich oft bis zu 20 Stunden am Tag arbeiten und werden vielfach misshandelt. [49]

Für westliche Gastarbeiter, die zumeist als Spezialisten im Erdölsektor oder im Management für internationale Betriebe arbeiten, wurden oft abgeschottete Kolonien errichtet, in denen sie weitgehend ungestört leben können. Doch Gastarbeiter aus Drittweltländern werden auch im privaten Bereich eingeschränkt und kontrolliert. [50] Einbürgerung von Gastarbeitern, egal wie lange sie im Land leben, kommt so gut wie nie vor. [51] Unverhältnismäßig hoch hingegen ist die Anzahl von hingerichteten, nicht-muslimischen Gastarbeitern aus Asien.

Ausweisung

Die Ausweisung von ausländischen Gästen ist vor allem bei Bürgern westlicher Verbündeter (USA, Europa) eine gängige Strafe bei geringen Vergehen. Zum Beispiel die Nicht-Einhaltung von religiösen Gebräuchen kann zur Ausweisung führen. So brachte das Innenministerium am 10. Oktober 2004 eine Verlautbarung heraus, wonach alle Nichtmuslime des Landes verwiesen würden, wenn sie die Gebote des Ramadan nicht einhielten [52]. In den 90er Jahren wurden außerdem jedes Jahr 350.000 bis 450.000 Illegale wie zum Beispiel Flüchtlinge aus Afrika ausgewiesen [53].

Aber auch radikale Islamisten wurden in der Vergangenheit des Landes verwiesen. Ein bekannter Fall war 1991, nach Stationierung von US-Soldaten zum Schutz gegen den Irak, die Ausweisung von Osama bin Laden, der trotz seiner gehobenen Stellung in Wirtschaft und Gesellschaft wegen Agitationen gegen das Regime ausgewiesen wurde. [54]

Politische und soziale Rechte

Bewegungsfreiheit

Die Bewegungsfreiheit von Frauen ist im heiligen Land, Saudi-Arabien, erheblich mehr eingeschränkt als die von Männern. So ist das Königreich das einzige Land der Welt, in dem Frauen nicht Auto fahren dürfen. König Abdullah unterstützt Forderungen nach Aufhebung des Fahrverbots, macht sie jedoch von der Zustimmung der Allgemeinheit abhängig. Außerdem dürfen sie ohne einen männlichen Vormund nicht vor einem Gericht erscheinen oder ohne dessen Erlaubnis ins Ausland reisen. Allerdings dürfen Frauen seit Januar 2008 alleine (ohne ihren männlichen Vormund) in Hotels übernachten. [55]

Reformfreunde, die im März 2004 verhaftet und danach freigelassen wurden, wurde laut Aussagen verboten, sich vor der Presse zu äußern, und es wurde ein Verbot für Auslandsreisen verhängt. Human Rights Watch hatte die nationale Menschenrechtsorganisation aufgefordert, über diese Einschränkungen genauere Informationen einzuholen. Human Rights Watch meinte, dass das saudische Innenministerium Eingriffe in die Meinungs- und Bewegungsfreiheit saudischer Bürger vorgenommen hat. Die Pässe dieser saudischen Bürger wurden beschlagnahmt und sie dürfen das Land nicht verlassen. [56]

Auch die Bewegungsfreiheit von ausländischen Gästen wird meist durch Eintragungen in das Ausweispapier stark eingeschränkt. So dürfen Pilger zum Beispiel nur die heiligen Städte Mekka und Medina besuchen. [57]

Versammlungsfreiheit

Demonstrationen sind verboten, es herrscht ein generelles Versammlungsverbot. Ungefähr 2000 Menschen protestierten im Juli und im August 2006 in mehreren Städten des Landes gegen die Bombenangriffe Israels auf den Libanon im Libanonkrieg 2006. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Personen festgenommen. Im September demonstrierten 300 Schiiten gegen die fortdauernde Inhaftierung mehrerer Glaubensbrüder, die im April 2000 im Zusammenhang mit Protesten und Ausschreitungen festgenommen worden waren. Einige Demonstranten wurden verhaftet [12].

Im Februar 2009 filmten Mitglieder der Religionspolizei (CPVPV) schiitische Frauen beim Besuch des Grabes des Propheten Mohammed in Medina. Das verärgerte eine Gruppe schiitischer Männer und Frauen, die das Grab besuchten und veranlasste sie dazu, vor den Büros der CPVPV in Medina für die Aushändigung des Videomaterials zu demonstrieren. Die Situation eskalierte in einer Reihe von Zusammenstößen, bei denen Mitglieder des CPVPV die Protestierenden angriffen; mehrere Demonstrierende wurden verletzt und mindestens neun wurden festgenommen, aber nach einer Woche Haft wieder freigelassen. Laut Innenminister Prinz Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud wurden auch einige Personen der sunnitischen Gemeinde festgenommen. [58]

Die bekannteste Oppositionelle Gruppe ist die Movement for Islamic Reform in Arabia (MIRA) mit Sitz in London. Sie tritt für Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit und Frauenrechte ein, Dinge, die die MIRA der saudischen Regierung abspricht. Die Gruppe hatte im Jahr 2003 zu einer Demonstration in Saudi-Arabien aufgerufen, bei der von der saudischen Polizei über 350 Verhaftungen vorgenommen wurden. Der Vorsitzende der MIRA ist der Arzt Sa'ad al-Faqih. Die saudische Regierung stuft ihn und seine Gruppe, genauso wie die mit der saudischen Regierung Verbündete US-Regierung, als terroristisch ein und verweigert daher jegliche Verhandlung [59].

Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit

Einkaufscenter im Kingdom Centre

Es gibt keine legalen politischen Parteien. Parteien, Opposition, Streiks und Gewerkschaften sind vom König offiziell verboten. Trotzdem gibt in Saudi-Arabien vier nennenswerte Parteien, die im Untergrund arbeiten und strafrechtlich verfolgt werden:

Auch unabhängige Menschenrechtsorganisationen, wie die Human Rights First Society, sind illegal und müssen im Untergrund arbeiten. Die fanatische Organisation der Muslimbrüder wird hingegen seit den 30er Jahren geduldet. Sie treten jedoch weder als Reformbewegung noch als Partei auf. Obwohl ihre Vorstellungen von der Staatsreligion abweichen und es Meinungsverschiedenheiten gibt, werden sie von der saudischen Regierung weitestgehend in Ruhe gelassen. Die Werke von Sayyid Qutb sind erlaubt, sie werden durch geistliche Autoritäten teils gelobt und teils kritisiert [60].

Wahlrecht

Da Saudi-Arabien eine absolute Monarchie ist, gibt es für seine Bürger kein Wahlrecht. Ministerposten werden meist von Familienmitgliedern der Saud besetzt. Alle Regierungsbeamte und Richter werden vom König oder seinen Vertrauten ernannt.

Ansätze zur Demokratisierung Allerdings untersteht dem König seit 1953 (1992 reformiert) ein beratender Ministerrat. Er hat 150 Mitglieder, die vier Jahre lang diese Position bekleiden. Die Hälfte der Minister wird vom König ernannt, die andere Hälfte wurde 2005 zum ersten Mal gewählt, allerdings nur von der männlichen Bevölkerung ab dem 22. Lebensjahr. Die Wahlbeteiligung fiel jedoch gering aus, so waren es in der Hauptstadt Riad nur 29,8 % [61]. Bei den nächsten Wahlen (2009) sollen Frauen und Männer ab dem 22. Lebensalter wählen [62]. Im Juni 2006 wurden erstmals sechs Frauen durch den König in den Rat berufen [63].

Gesetze werden in der Regel durch einen Beschluss des Ministerrates und nachfolgender Ratifizierung durch königliches Dekret in Kraft gesetzt. Jedoch kann der König, falls er es wünscht, auch eigenständig Gesetze erlassen.

Hinsichtlich der Prinzipien der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung und der Menschenrechte bestehen offene Berührungsängste. Artikel 1 der Grundordnung hält fest, dass der Koran und die Tradition des Propheten (Sunna) die Verfassung des Königreiches bilden. Da des Weiteren die Wandlung zu einer säkularen und weltlichen Demokratie, die Legitimität des Königshauses in Frage stellen würde, gilt ihre Einführung als unwahrscheinlich.

Recht auf Bildung

Hof der König Abdulaziz Universität in Jeddah
Eingangstor zur König Saud Universität in Riad

Saudi-Arabien galt in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts und zu Beginn des 21. Jahrhunderts als das Land mit den höchsten Bevölkerungswachstumsraten weltweit. Dies hat zu einer demografischen Entwicklung geführt, von der westliche Länder nur träumen können. Rund 60% der Bevölkerung war 2003 jünger als 18 Jahre. Doch der enorme Überhang von jungen Menschen führt auch zu Problemen im Bildungssektor wie auf dem Arbeitsmarkt [64].

Es besteht eine neunjährige Schulpflicht für beide Geschlechter. Ihre "Grundbildung" erhalten die saudischen Kinder in Koranschulen, die es in jedem Dorf gibt. So wird den Kindern die Lehren der Wahhabiya schon in frühen Jahren nahe gebracht. (vgl. Abschnitt Gewissensfreiheit).[9] Von der Grundschule bis zum Hochschulabschluss übernimmt der Staat die Ausbildungskosten. Die Einschulungsquote liegt bei 91 %. Es gibt acht Universitäten und 65 Colleges, unter anderem in Dammam, Zahran, Dschidda, Medina und Riad. 17 Colleges sind den Frauen vorbehalten. Wie in der ganzen Gesellschaft herrscht Geschlechtertrennung - Bildungseinrichtungen sind entweder nur für Männer oder nur für Frauen. Vorlesungen von männlichen Doktoren, Professoren verfolgen die weiblichen Schüler an einem Bildschirm.

Die strikte Geschlechtertrennung in den Schulen ist gleichzeitig die Grundbedingung der sexuellen Aufklärung im Schulunterricht, seit kurzem werden ebenfalls Themen unterrichtet, die den sozialen Kontakt und Umgang mit dem anderen Geschlecht erläutern. Man erhofft sich dadurch zusätzlich die Senkung der Scheidungsrate.

Defizite des Bildungssystems, die auch den Arbeitsmarkt beeinflussen, sind: Übergewichtung der religiösen Ausbildung, fehlende technische Ausbildung, Mangel an Ingenieuren und ausgebildeten IT-Kräften, Schwächen der Berufsausbildung. [48] So haben nur 14% der Berufsanfänger einen technisch-naturwissenschaftlichen Abschluss, wohingegen die Mehrheit der Hochschulabsolventen einen für den privaten Sektor ungeeigneten religions- oder geisteswissenschaftlichen Abschuss besitzt. Viele dieser Absolventen werden dann Religionspolizisten, Richter, Religionslehrer oder Regierungsbeamte. [65]

Recht auf Erwerbsmöglichkeit und gerechten Lohn

In Saudi-Arabien gibt es eine sehr hohe Arbeitslosigkeit. Der Anteil von arbeitssuchenden Männer im Alter zwischen 20 und 40 wurde 2006 auf 30% geschätzt. [66] Neben einem milliardenschweren Industrialisierungsprogramm, welches die inländische Wirtschaft ankurbeln und vom Erdöl unabhängig machen soll, trat im April 2006 ein neues Arbeitsgesetz in Kraft. Wichtigstes arbeitsmarktpolitisches Instrument darin ist das Saudisierungsprogramm, das die Gastarbeiter zunehmend durch eigene Staatsangehörige ersetzen soll. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihren Anteil an saudi-arabischen Arbeitskräften auf 75% zu erhöhen. Der Arbeitsminister kann diesen Prozentsatz herabsetzen, wenn keine qualifizierten saudi-arabischen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Eine strikte Visapolitik begleitet dieses Programm. [67] Das Gesetz behält zudem 22 Tätigkeitsbereiche ausschließlich Saudis vor und sieht eine Ausbildungsverpflichtung der Betriebe vor, um die Gastarbeiter schrittweise durch saudische Arbeitskräfte zu substituieren. [48]

Den Frauen soll das Recht auf Beschäftigung in allen Bereichen eingeräumt werden. Sie sollen nachts nicht arbeiten, haben Anspruch auf Mutterschutz und in größeren Betrieben (ab 50 Mitarbeiter) auf Tagesmütter oder sogar (ab 100 Mitarbeiterinnen) auf einen Kindergarten. Frauen stellten 2006 10,7 % der Beschäftigten und erwerben mehr Hochschulabschlüsse als Männer. Doch weiterhin arbeiten sie hauptsächlich in den Bereichen Erziehung, soziale Dienste, Gesundheit und Medien. [68]

Krieg gegen den Terror

In Jahresbericht 2007 [25] weist Amnesty International darauf hin, dass besonders im "Krieg gegen den Terror" das Völkerrecht mehrmals missachtet wurde. Nach wie vor kam es in mehreren Landesteilen zu Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Bei Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften im Bezirk al-Yarmuk, Region Riad, sollen im Februar in einer Pension mindestens fünf Männer getötet worden sein, die auf der Fahndungsliste der Regierung für verdächtige Mitglieder des Netzwerks al-Qaida standen. [25]

Zahlreiche Menschen, die im Verdacht standen, Kontakte zum Terrornetzwerk Al-Qaida zu unterhalten, wurden verhaftet. In den Monaten März, Juni und August wurden dem Vernehmen nach allein in Mekka, Medina und in der Hauptstadt Riad mehr als 100 Menschen festgenommen.

Fouad Hakim, ein Verdächtiger wurde laut Amnesty International offensichtlich von Dezember 2006 bis zur Freilassung im November 2007 ohne Anklage festgehalten. Der Arzt Muhiddin Mugne Haji Mascat wurde mehrere Monate inhaftiert, weil er einen Terrorverdächtigen ärztlich behandelt haben soll.

Im Juli kamen der Libyer Abdullah Hassan und der britische Staatsangehörige Abdel Hakim Mohammed Jellaini ohne Anklageerhebung frei, ihnen wurde vorgeworfen, terroristische Organisationen mit finanziellen Mitteln zu versorgen. Ihre Reisepässe allerdings wurden eingezogen, so dass sie das Land nicht verlassen können.

Im Mai und Juni 2007 wurden 24 Häftlinge mit saudischer Staatsbürgerschaft und ein Häftling mit chinesischer Staatsbürgerschaft aus Guantanamo entlassen und nach Saudi-Arabien gebracht. Bei ihrer Ankunft wurden sie von Sicherheitskräften verhaftet und eingesperrt. Einige von ihnen wurden wegen Urkundenfälschung zu einem weiteren Jahr Haft verurteilt, andere freigelassen.

Reformen

Unter Chalid ibn Abd al-Aziz erlitt die stetig voranschreitende Öffnung gegenüber dem Westen 1979 einen Dämpfer. Eine radikale, sunnitische Gruppe hatte die Große Moschee in Mekka unter ihre Kontrolle gebracht und den Sturz des Königshauses gefordert, da dieses ihrer Meinung nach nicht mehr strikt nach den Regeln des Islams regierte. Die Ulema legitimierten ein Vorgehen gegen die Besetzer. Doch eine Bedingung für das Rechtsgutachten der islamischen Schriftgelehrten, welches den Einsatz von Waffen im heiligen Gebiet der Moschee erlaubte, war, dass das Königshaus von da ab die Öffnung gegenüber dem Westen einschränken müsse.[69]

Mit König Fahd begann dann wieder ein Reform der langsamen „demokratischen Öffnung“. Doch eine Demokratisierung des Landes nach westlichem Vorbild kam auch für Fahd nicht in Betracht. Dies begründete er mit: „die Menschen dieser Region in der Welt sind für das demokratische Verständnis der westlichen Staaten der Welt ungeeignet.“ Die Reformen erfolgten, ohne dass die Begriffe von Demokratie und Rechtsstaat im politischen Diskurs Saudi-Arabiens anzutreffen gewesen wären.

Im Jahre 2004 wurde die „Nationale Behörde für Menschenrechte“ gegründet.[70] Ihre Aufgabe ist es, Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren und weiterzuleiten. Ihr langfristiges Ziel ist die Verbesserung der Menschenrechtslage. Die Behörde untersteht dem Innenministerium; ihr Aufbau ist noch nicht komplett abgeschlossen.

Auch bei den Rechten der Frauen bemüht sich die Regierung seit einigen Jahren um partielle Maßnahmen zur Liberalisierung. So wurden bei den letzten Wahlen der Handelskammer auch zwei Frauen in den Vorstand berufen. Die Vorsitzende des Weltwirtschaftsforum in Saudi-Arabien ist eine Frau. Mit Soraya Obaid ist zum ersten Mal eine saudische Frau die Direktorin des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen.[43]

Allgemeine Erklärungen zu Menschenrechten

Saudi-Arabien lehnt die von den Vereinten Nationen 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte größtenteils als nicht mit dem Islam vereinbar ab [71]. Bei ihrer Verabschiedung enthielt sich Saudi-Arabien [72] und unterzeichnete die Erklärung auch nicht [73]. Auch spätere Beitritte wies das Land immer wieder mit dem Verweis auf den Koran ab [74]. Auf einer im Westen umstrittenen Konferenz 1990 der Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz wurde die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam beschlossen. Der Rat der Liga der arabischen Staaten hat im September 1994 separat eine Arabische Charta der Menschenrechte verabschiedet, im Januar 2004 in einer überarbeiteten Fassung.

Literatur

  • Guido Steinberg: Saudi-Arabien: Politik - Geschichte - Religion, Beck, 2004, ISBN 978-3406511127
  • Bassam Tibi: Im Schatten Allahs, Ullstein Verlag, ISBN 3-548-36388-1
  • Mark Hollingsworth: Saudi Babylon: Torture, Corruption and Cover-Up Inside the House of Saud, Mainstream Publishing, 2006, ISBN 978-1845961855
  • Jean P. Sasson: Ich, Prinzessin Sultana - Freiheit für mich und meine Schwestern, Blanvalet, 2006, ISBN 978-3442365531
  • Carmen Bin Ladin: Der zerrissene Schleier: Mein Leben in Saudi-Arabien, Droemer/Knaur, 2005, ISBN 978-3426777688
  • Sami Alrabaa: Die Tyrannei der tausend Prinzen. Vom Leben in der Rechtlosigkeit, Rowohlt Tb., 1998, ISBN 978-3499222368

Weblinks

Einzelnachweise

  1. www.tagesschau.de Merkel und König Abdallah sprechen über Nah-Ost, 7. November 2007 (nicht mehr online verfügbar) Stand: 30. April 2009
  2. Freedom in the World: The Annual Survey of Political Rights and Civil Liberties. Letzter Zugriff am 19. Juli 2009.
  3. Laza Kekic: The Economist Intelligence Unit index of democracy The World in 2007. Letzter Zugriff am 19. Juli 2009.
  4. 2009 Index of Economic Freedom - Ranking the Countries The Heritage Foundation, 2009. Letzter Zugriff am 19. Juli 2009.
  5. www.riad.diplo.de Leben und Arbeiten in Saudi Arabien Stand: 7. Mai 2009
  6. Die Macht der Religionen von Wilfried Röhrich, C.H.Beck, 2004, S.98
  7. Kulturdialoge zwischen dem Westen und der islamischen Welt von Naika Foroutan, S.265
  8. Saudi-Arabien: Politik, Geschichte, Religion von Guido Walter Steinberg, C.H.Beck, 2004, S.150
  9. a b Der nahe und der ferne Feind von Guido Steinberg, C.H.Beck, 2005, S.144
  10. Der Islam in der Gegenwart von Werner Ende, Udo Steinbach, Renate Laut, C.H.Beck, 2005, S.542
  11. saudinf.com Profile of Saudi Arabia: The Basic Law englisch, Abgerufen am 5. Mai 2009
  12. a b c www.amnesty.de Amnesty International Länderbericht
  13. www.nshrsa.org (nicht mehr verfügbar)
  14. Kriminologische Grundlagen einer internationalen Strafgerichtsbarkeit von Frank Neubacher, Mohr Siebeck, 2005, S.81
  15. Saudi-Arabien: Politik, Geschichte, Religion von Guido Walter Steinberg, C.H.Beck, 2004, S.170
  16. www.taz.de SAUDI-ARABIEN: Sechs Diebe enthauptet, 5. April 2005
  17. www.todesstrafe.de Vier Enthauptungen in Saudi Arabien, 23. Januar 2008
  18. www.netzeitung.de Todesurteil gegen Jugendliche in Saudi-Arabien, 26. Juni 2006
  19. www.amnesty.at Zahlen und Fakten zur Todesstrafe
  20. www.todesstrafe.de Tabelle der Hinrichtungen in Saudi Arabien 2007
  21. Ein Vergleich der Werbung in Deutschland und ausgewählten arabischen Ländern von Jana von Ciriacy, GRIN Verlag, 2008, S.7
  22. www.todesstrafe.de Hinrichtungen nach Delikten und Verbrechen in Saudi Arabien
  23. Business Know-how Golfstaaten von Béatrice Hecht-El Minshawi, Redline Wirtschaft, 2008, S.146
  24. a b www.amnesty.de Saudi-Arabien Länderkurzinfo Oktober 2008 PDF-Datei (257.48 KB)
  25. a b c www.amnesty.de JAHRESBERICHT 2007: Saudi-Arabien
  26. Human Rights Watch, Human rights in Saudi Arabia: A deafening silence, Waschington, 2001, S.11
  27. Im Schatten Allahs von Bassam Tibi, Ullstein Verlag, 2003, S.303
  28. Saudi-Arabien: Politik, Geschichte, Religion von Guido Walter Steinberg, C.H.Beck, 2004, S.129
  29. www.reporter-ohne-grenzen.de Rangliste der Pressefreiheit 2008
  30. Pressefreiheit: zwischen Anspruch und Wirklichkeit von Moritz Förster, GRIN Verlag, 2007, S.9
  31. www.amnesty-meinungsfreiheit.de Newsticker für Saudi-Arabien
  32. Karikaturen in der Zeitung engagierter Bildjournalismus oder opportunistisches Schmuckelement? von Herbert Päge, Shahaker Media GmbH, 2007, S.317
  33. Immaterielle Zeugnisse von Marc Grellert, Deutsches Architekturmuseum, transcript Verlag, 2007, S.242
  34. www.opendoors-de.org Länderinformationen: Saudi-Arabien
  35. Weltverfolgungsindex auf der deutschen Website von Open Doors. (Abgerufen am 19. Juli 2009.)
  36. www.igfm.de Überarbeitete Lehrbücher in Saudi-Arabien: Regierung dämonisiert weiterhin Christen, Juden, nicht-wahhabitische Moslems und andere "Ungläubige", 25. Mai 2006 Stand: 6. Mai 2009
  37. www.faz.net Von Joseph Croitoru, Saudi-Arabiens Schulbücher: Den Erstklässlern droht das Höllenfeuer, 11. Dezember 2007
  38. www.un.org The Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW): States Parties englisch
  39. www.un.org The Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW): Signatures and Accessions/Ratifications to the Optional Protocol englisch]
  40. www.spiegel.de abl/dpa/Reuters, Moralvorschriften: Frauen in Saudi-Arabien dürfen allein im Hotel übernachten, 21. Januar 2008
  41. www.arabnews.com Razan Baker: Woman Wins Battle for Neighborhood Park, 17 March 2008 englisch
  42. www.nzz.ch sda/ap/afp, Dämpfer für Sarkozy in Saudiarabien: Grossaufträge für französische Konzerne nicht unterschrieben, 14. Januar 2008
  43. a b Sigrid Dethloff, Renate Bernhard: Thoraya Obaid: Engagiert im Dienste der Frauen auf www.qantara.de, am 26. Januar 2005.
  44. www.shura.gov.sa Basic Law of Saudi-Arabia: Article 45:, “ The Holy Quran and the Sunna(Tradition) of God's Messenger shall be the source for fetwas(religious advisory rulings). The Law shall specify hierarchical organization for the composition of the Council of the Senior Ulema, the Research Administration and the Office of the Mufti, together with their functions.
  45. Menschenrechtsorganisationen in der Türkei von Anne Duncker, Vs Verlag, 2008, S.205
  46. www.queer.de 7.000 El Baha: Peitschenhiebe für zwei Schwule, 5. Oktober 2007
  47. Internationale Migration von Franz Nuscheler, Vs Verlag, 2004, S.87
  48. a b c www.gtai.de Länder und Märkte: Saudi-Arabien, 4. Arbeitsmarktpolitik
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  50. Handbuch der Ausländer- und Zuwanderungspolitik. Von Afghanistan bis Zypern von Wolfgang Gieler, Lit-Verlag, 2003, S.542
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  52. www.igfm.de 19. September 2006: "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam" 25 Jahre alt
  53. Internationale Migration von Franz Nuscheler, Vs Verlag, 2004, S.88
  54. Im Schatten des globalen islamischen Terrors von Sami Scharon, Mein Buch oHG, 2005, S.95
  55. www.spiegel.de Frauen in Saudi-Arabien dürfen allein im Hotel übernachten, 21. Januar 2008 Stand: 4. Mai 2009
  56. www.lastexitflucht.org "Her mit dem Pass... du darfst das Land nicht verlassen"
  57. Arabische Halbinsel von Gerhard Heck, Manfred Wöbcke, DuMont Reiseverlag, Mai 2007, S.296
  58. www.amnesty.de Schiiten zum Teil weiter in Haft, 6. April 2009 Stand: 8. Mai 2009
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  60. www.washingtonpost.com By John Mintz and Douglas Farah: In Search Of Friends Among The Foes U.S. Hopes to Work With Diverse Group, 11. September 2004 englisch
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  64. Saudi-Arabien: Politik, Geschichte, Religion von Guido Walter Steinberg, C.H.Beck, 2004, S.125
  65. Die Sicherheit der Energieversorgung Deutschlands von Henning-Christian Durnio, Diplomica Verlag, September 2007, S.151
  66. Managerwissen kompakt: Golfstaaten von Amin Janzir, Hanser Wirtschaft, 2006, S.33
  67. survey07.ituc-csi.org Gewerkschaftsrechte in der Gesetzgebung
  68. www.ixpos.de Bundesagentur für Außenwirtschaft Länderdossier, hier: Broschüre II/2007
  69. Anschlag auf Mekka von Yaroslav Trofimov, Karl Blessing Verlag, 2008, S.145f
  70. www.saudihr.org Human Rights Organizations: The Saudi Model, Februar 2004 englisch
  71. www.arabnews.com Saudi Arabia defends Islam as complement to human rights, 7 February 2009 (11 Safar 1430), Samuel Gardaz/ AFP
  72. www.unesco.de 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Dezember 2008
  73. Im Schatten Allahs von Bassam Tibi, Ullstein Verlag, 2003, S.55
  74. Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart von Hans Huber, Peter Häberle, 1996, S.214

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