Cheebah

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Lückenhaft In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Geschichte, soziale Aspekte, Wirkstoffgehalt, Schadstoffe, Kulturgeschichte, Nutzer-Statistiken, Wirtschafts-Statistiken, Produzenten: fehlt alles. Denis Barthel 12:09, 12. Nov. 2008 (CET)

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Marihuana
Struktur des Marihuana-Hauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol

Marihuana (umgangssprachlich Gras) bezeichnet die getrockneten harzhaltigen weiblichen Blütenstände[1] und Blätter der Hanfpflanze, welche als Droge konsumiert werden.[2] Neben dem Haschisch und dem Haschischöl ist es eine Form von Cannabisdrogen. Der darin enthaltene Hauptwirkstoff ist das Terpenoid Tetrahydrocannabinol (THC).

Anbau, Herstellung, Handel etc. sind in Deutschland und Österreich strafbar.

Inhaltsverzeichnis

Anbau und Konsum

Marihuana lässt sich im Vergleich zu Haschisch leichter pur (also ohne Tabak) rauchen. In vielen Ländern, etwa den USA, ist diese reine Konsumform die allgemein übliche; in Deutschland wird Marihuana aus zwei Gründen meistens mit Tabak vermischt:

  1. da während des Aufkommens des Cannabiskonsums seit den 1960er-Jahren zunächst überwiegend das nicht pur im Joint rauchbare Haschisch verbreitet war – also aus einer Art Tradition heraus und
  2. da der Großteil des in Deutschland erhältlichen Marihuanas einen recht hohen Wirkstoffgehalt hat und die meisten Marihuanaraucher den puren Konsum als zu intensiv empfinden.

Marihuana wird üblicherweise in Joints geraucht, die mit normalem Zigarettenpapier oder mit speziellem Jointpapier („Longpapers“) gedreht werden, gelegentlich auch in einer Pfeife. Das Rauchen in speziellen Wasserpfeifen, so genannten Bongs, hat, wie bei anderen Cannabisprodukten auch, eine schneller und intensiver einsetzende Wirkung.

Das in Deutschland erhältliche Marihuana wird heute vermutlich größtenteils illegal im Inland unter Kunstlicht angebaut (s. u.), seltener aus der Schweiz oder den Niederlanden importiert. Aber auch Freiluftanbau ist in Deutschland prinzipiell möglich, insbesondere in den wärmeren Regionen (Outdoor-Growing). Der ungesetzliche Anbau kann wegen des charakteristischen Aussehen der Pflanzen relativ leicht entdeckt werden.

getrocknete Blüten
Jamaikanisches Marihuana

Das Anbauen von Marihuana unter Kunstlicht in der eigenen Wohnung, das so genannte Indoor-Growing (etwa im Growschrank), hat in Deutschland in den letzten Jahren offenbar deutlich zugenommen. Insbesondere regelmäßige Konsumenten können so den Kontakt zum Schwarzmarkt vermeiden und das Entdeckungsrisiko, das beim Outdoor-Anbau in hohem Maße gegeben ist, verringern, sofern der Growschrank nach außen hin unauffällig bleibt und mit einer Entlüftungsanlage versehen ist. Die dabei vor allem für die Beleuchtung langfristig aufgewandte Energiemenge ist erheblich, „rechnet“ sich im Vergleich zum Erwerb auf dem Schwarzmarkt (wo man aktuell – 2006 – etwa vier bis zehn Euro pro Gramm zahlt) jedoch durchaus, zumindest sofern nicht die Arbeitszeit mit einberechnet wird (abgesehen davon, dass natürlich stets ein Entdeckungsrisiko bleibt, das mit größerer angebauter Menge auch schwererwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich zieht).

Sowohl der Anbau als auch der Besitz von Marihuana sind in Deutschland strafbar gemäß §29 a Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (siehe auch: geringe Menge). Der Konsum selber wird im Betäubungsmittelgesetz jedoch nicht erwähnt.

Sorten des Hanfes, die unter 0,3 % THC (delta-9-Tetrahydrocannabinol) enthalten (Nutzhanf), sind in Deutschland legal anzubauen, wobei es allerdings einer behördlichen Genehmigung bedarf.

Etymologie

Das Wort marihuana, auch mariguana geschrieben, stammt aus dem mexikanischen Spanisch. Die weitere Herleitung ist ungewiss, möglicherweise stammt das Wort aus einer Indianersprache. Die häufig kolportierte Herleitung vom Vornamen Maria-Juana ist eine irrige Volksetymologie, die nach der Entlehnung des Wortes ins Englische wohl in den USA aufkam. So erklärt sich auch die Schreibvariante marijuana, die erst im englischen Sprachraum entstand und im spanischen nur selten anzutreffen ist.[3] Oft wird Marihuana auch als Anglizismus „Mary Jane“ bezeichnet. In Jamaika wird Marihuana auch als Ganja, dem indischen Wort für Hanf, bezeichnet[4].

Geschichte USA

Marihuana, Cannabis, Hanf. Bis 1937 wurde in den USA aus Hanf noch eine Vielzahl von Produkten hergestellt. Seile, Öle, Tuch, alles aus Hanf. Auch als Arzneimittel, wurde es Verarbeitet.

Der Name Marihuana ist im Grunde ein Schreibfehler, er kommt aus dem mexikanischem Slang, Marijuana. Der Name Marihuana, war in den USA bis Ende 1937 nur wenigen Menschen ein Begriff. Als Marihuana anstelle von Hamp (Hanf), startete Harry J. Anslinger 1930 in Zusammenarbeit mit dem Verleger William Randolph Hearst, dem auch die Paper Manufacturing Company und mehrere Zeitungen der Yellow Press, gehörten, eine landesweite Kampagne gegen das als mordende Droge dargestellte Marihuana.[5]

Anslinger wechselte dafür aus dem diplomatischen Dienst, auf den schlechter bezahlten Posten eines Commissioners im "Bureau of Narcotics". Geholt von dem damaligen Bankier und Finanzminister Andrew Mellon, dem das Bureau of Narcotics als Minister unterstellt war. Anslinger war der Ehemann seiner Nichte. Die Kampagne wurde mit einem Sonderetat von 100.000 Dollar gestartet, in einer Zeit, in der die USA sich in einer Rezessionsphase befanden. Das Geld für die Kampagne wurde für das Bureau of Narcotics, von Andrew Mellon bereitgestellt. Bankier von William Randolph Hearst und Hauptfinanzier des Chemieunternehmen DuPont.[6] Das Geld diente dazu, Beweise zu sammeln, das Marihuana eine totbringende Droge ist und verboten gehört. Diese Darstellung, wurde durch den damals herrschenden Rassismus unterstützt; zu dieser Zeit wurden vornehmlich Mexikaner, Farbige und Latinos mit der Droge in Zusammenhang gebracht.[7] Hearst druckte in seiner Boulevardpresse die Berichte und Anslinger benutze diese als Quellen. [8] Dabei ging es bei der Kampagne vieleicht nicht um die Droge Marihuana, sondern mutmaslich in erster Linie auch um wirtschaftliche Interessen.

1916 veröffentlichte das Department of Agriculture im Bulletin 404, das mit neuen Techniken und Maschinen, Hanf wesendlich schneller verarbeitet werden könne. Diese Maschinen gab es aber zu dieser Zeit noch nicht.

Anfang 1937 veröffentlichte der Popular Mechanics, das die neue Technik und die Maschinen dafür erfunden worden sind und Produkte aus Hanf wurden deshalb Konkurenten für Chemieerzeugnisse. Neue Produkte und Materialien würden nicht so schnell Fuß fassen können.

Im Herbst 1937 endete der Feldzug gegen den Hanf erfolgreich mit dem Marihuana Tax Act von 1937. Dieses Steuergesetz wurde am 1. September 1937 von Präsident Roosevelt unterzeichnet. Darin wird Marihuana erstmals gesetzlich definirt und die Art der Besteuerung festgelegt. Zur selben Zeit patentierte DuPont seine Kunstfasern (bekanntes Produkt ist Nylon)[9], sein Verfahren zur Herstellung von Plastik, sowie ein Verfahren zur Papierherstellung aus Holzzellmasse. Damit besaß DuPont mit diesen Produkten ein Weltmonopol. [10]

Marihuana Tax Act von 1937

Der Begriff "Marihuana" meint alle Bestandteile der Pflanze Cannabis Sativa L., ob sie wächst oder nicht, oder auch die Saat, das extrahierte Harz aus jeglichem Teil der Pflanze, jeden Bestandteil, jegliches Produkt, Salze, Derivate Mixturen oder Aufbereitungen einer solchen Pflanze, ihrer Saat oder des Harzes, er beinhaltet hingegen nicht (Steuerlich ): die vollentwickelten Pflanzenstängel, Fasern, die aus diesen Stängeln gewonnen werden, Öle oder Kuchen, die aus den Saaten oder einem anderen Bestandteil solch einer Pflanze gemacht werden, Bereitungen, Salze, Derivate, Mixturen oder Aufbereitungen von solchen ausgewachsenen Stängeln (außer das Harz, was daraus bereitet wird), Fasern, Öl oder Kuchen, oder die sterilisierten Saaten einer solchen Pflanze, welche unfähig zur Keimung sind. [11] Die Steuer betrug nun 1 Dollar pro Unze, bzw. 100 Dollar, bei unregistrierten Händlern. Die Strafe bei Nichteinhaltung ging von 2000$ Geldstrafe bis fünf Jahre Haft.

Die Hanfbauern produzierten nun Illegal, was wiederum ein generelles, mit hohen Strafen verbundenes, totales Verbot zufolge hatte.

Bulletin Nr. 404

Im Bulletin (Nr. 404) stand, dass mit neuen Maschinen aus einem Hektar Hanf dieselbe Papiermenge hergestellt werden kann, wie aus 4.1 Hektar Wald und das, im Gegensatz zur Holzbewirtschaftung, jedes Jahr. Voraussetzung für diese extreme Produktivitätssteigerung in der Papierherstellung ist eine neue Methode, meldete das Department of Agriculture. Das Neue an der Technik war, dass sie das Papier nicht aus den Fasern gewann, sondern aus dem Abfall, der nach der Gewinnung der Fasern übrig blieb. Außerdem wurden zur Herstellung des Hanfpapiers fünfmal weniger Chemikalien benötigt, als bei der üblichen Papierproduktion aus Holz.[12]Da es aber noch keine Maschine dafür gab, blieb das Bulletin (Nr. 404) noch unbeachtet. Mitte 1937 meldete jedoch die Zeitung Popular Mechanics, dass diese Maschinen erfunden und einsatzbereit waren. So gab es jetzt eine Maschine zum zuvor sehr arbeitsaufwenigen Strippen. Der Popular Mechanics bescheinigte dem Hanf nun einen glänzende Zukunft. Zwei Monate nach dieser Erfindung wurde Hanf verboten.

American Medical Association

Die American Medical Association (AMA), natürlicher Gegner eines gesetzlichen Verbot, erfuhr erst zwei Tage vor der Anhörung davon, dass es sich bei der mordenden Droge Marihuana um die Agrar- und Heilpflanze Hanf handelte. Der AMA war es in der kurzen Zeit vor der Verabschiedung nicht mehr möglich, gegen das Gesetz zu opponieren. Als die Kommission in einer Debatte fragte, ob die AMA zu dem Inkrafttreten des Gesetzentwurfes befragt wurde, erklärten ein Abgeordneter einfach, dass sie deren Einverständnis hätten. [13]


Abgrenzung zu Cannabis

Die Begriffe Cannabis und Marihuana werden oft synonym verwendet. Die Gesetzgeber unterscheiden in diesem Fall nicht zwischen dem Rohstoff und der Droge, so dass beispielsweise in Deutschland die Droge im Anhang zum BtMG als Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile ) [14] erwähnt wird. Das führt dazu, dass auch in offiziellen Dokumenten immer wieder von „Marihuanapflanzen“ gesprochen wird. Im Gesetzestext ist Marihuana für alle Teile jeder zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanze verankert.

Recht

Hauptartikel: Rechtliche Aspekte von Cannabis

Da die Abgrenzung zu Cannabis im Rechtssystem nicht klar definiert ist, werden beide Substanzen in der Regel gleich behandelt.

Siehe auch

Portal
 Portal: Drogen/Cannabis – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Drogen/Cannabis

Weblinks

  • Video Hanf das Milliarden $Dollar$ Kraut - Dokumentation Discovery-Channel

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu Marihuana und Haschisch bei Encarta, abgerufen am 15. November 2008
  2. Wissenschaft-Online-Lexika: Eintrag zu Cannabis im Lexikon der Biochemie, abgerufen am 15. November 2008
  3. Oxford English Dictionary
  4. Report der jamaikanischen Nationalkommission (engl.)
  5. William Randolph Hearst
  6. http://www.politicalfriendster.com/showPerson.php?id=3103&name=Andrew-Mellon
  7. http://www.planet-wissen.de/pw/Artikel,,,,,,,E7FBFFB9B13D0654E0340003BA5E0905,,,,,,,,,,,,,,,.html
  8. Harry J. Anslinger
  9. Wallace Hume Carothers
  10. http://www.drogenring.org/hanf/hanfhist.htm
  11. http://www.dhm.de/museen/hanf/hemp9132.htm
  12. http://www.freddy.eu.com/hanfstory.html
  13. http://www.hanf-info.ch/info/de/Die-Anti-Hanf-Kampagnen-der-Herren.html
  14. Anlage I zu § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes
Gesundheitshinweis
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