Naturschutz im Nationalsozialismus

Naturschutz im Nationalsozialismus
§2 des Reichsnaturschutzgesetzes von 1935

Der Naturschutz im Nationalsozialismus begann 1933 mit der Gleichschaltung der Naturschutzverbände und dem Ausschluss der Mitglieder jüdischen Glaubens aus den Vereinen. Umfassende gesetzliche Neuregelungen in den Jahren 1933 bis 1935 des NS-Regimes im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, allen voran das Reichsnaturschutzgesetz (RNG), regelten erstmals den Ausgleich nach privaten Eingriffen und führten den schwächer geschützten „Landschaftsschutz“ als neue Kategorie ein. Ausgenommen waren jedoch staatliche Großvorhaben, wie verkehrstechnische oder militärische Eingriffe. Institutionell unterstellte man den Naturschutz mit der 1936 eingerichteten „Reichsstelle“ dem Reichsforstamt unter Hermann Göring. Ideologisch wurde der Naturschutz mit einem völkisch-rassistischen Heimat-Begriff sowie der Blut-und-Boden-Ideologie verknüpft, die in der Landschaftsplanung in Osteuropa nach dem Generalplan Ost ihre deutlichen Ausprägungen fanden.[1]

In der Praxis hielt das NS-Regime sich nicht an den anfangs gesetzlich vorgezeichneten Weg eines umfassenden Naturschutzes. Nach der Übernahme der Verantwortung für die Erfüllung des Vierjahresplanes durch Hermann Göring, stand die Autarkiepolitik zu Lasten des Naturschutzes im Vordergrund. Man betrieb eine umfassende Naturzerstörung durch Melioration, Autobahnbau, die Intensivierung der Waldnutzung sowie den Bau von Industrie- und militärischen Anlagen.[2] Große Kritik durch Naturschützer erfuhr die vom Arbeitsdienst betriebene Kultivierung von Ödland.

Inhaltsverzeichnis

Ausgangslage

Die frühe Naturschutz- und Umweltbewegung, der bereits im 19. Jahrhundert einsetzende Tourismus, die Jugendbewegung, sozialdemokratische Naturfreunde, Wandervögel und Wandervereine wie auch die rechtsgerichtete Völkische Bewegung verklärten die deutsche Natur, speziell den deutschen Wald. Ideologisch wurde die nationale Identität zunehmend in der frühen germanischen und mittelalterlich deutschen Vergangenheit verortet. Dies schlug sich in der Anlage und dem Schutz von Landschaftsparks und Naturdenkmälern nieder.

Zwischen der Heimat- und Naturschutzbewegung und der Völkischen Bewegung gab es ideelle, personelle und organisatorische Überschneidungen. Vertreter eines „völkischen Heimatschutzes“[3] forderten unter anderem eine Germanisierung des Christentums oder einen Rückgriff auf einen vorchristlichen Volksglauben.

Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde der rassebiologische Antisemitismus für den Naturschutz zu einem anschlussfähigen Deutungsmuster. Die xenophobische Grundhaltung des Naturschutzes ließen antisemitische Vorstellungen in ein ideologisches Konglomerat aus darwinistischen Ideen, Neuromantik und Antimodernismus einfließen.[4] Natur- und Heimatschutz wurden als Grundlage einer „unverwechselbare[n] völkische[n] Eigenart und Überlebensfähigkeit“ interpretiert, womit oft die Betonung völkischer Überlegenheit verbunden war.[5]

Nationalsozialistische Naturschutzpolitik und Ideologie

Im NS-Regime wurden Topoi wie Natur, Heimat und Deutscher Wald zu Elementen der nationalsozialistischen Ideologie. Die Landschaftspflege wurde in den Naturschutz einbezogen und mit Begriffen wie artgemäße germanisch-deutsche Kulturlandschaft mit Blut-und-Boden-Gedankengut verknüpft. Propaganda sowie Landschaftsplanungen für die Zeit nach einem deutschen Endsieg bezogen die Agrar- und Forstwissenschaft zentral mit ein.[6] Der Symbolpolitik folgte die organisatorische und personelle Verflechtung, Naturschutz und Landschaftspflege wurden dem Reichsforstministerium unterstellt, der dortige Unterabteilungsleiter Heinrich Wiepking-Jürgensmann war zugleich Sonderbeauftragter für Landschaftsgestaltung und Landschaftspflege in Heinrich Himmlers Reichskommissariat für die Festigung des deutschen Volkstums.[7] Der Fokus der nationalsozialistischen Naturschutzbestrebungen lag primär rassistisch und ökonomisch motiviert auf dem „Blut“ und weniger auf dem „Boden“. Im Gegenteil sollte der Boden landwirtschaftlich möglichst intensiv genutzt werden.[8]

Natur- und Heimatschützer wie Paul Schultze-Naumburg, Walther Schoenichen und Hans Schwenkel haben bereits vor 1933 antisemitische Deutungen des Naturschutzes entwickelt, die nach dem Machtübergang an die Nationalsozialisten zur offenen politischen Geltung gelangten. Darstellungen des Juden, „der sich alles nimmt und der alles hat, der aber Heimat nicht lieben kann, weil er Heimat eben nicht hat“ gipfeln in der Utopie einer 'reinen' Umwelt und ihrer „Entsprechung in der Vorstellung einer judenreinen Welt“.[9]

Deutliche Ausprägung erfährt das Konglomerat aus Natur- und Heimatschutz, Landschaftspflege einschließlich der Pflege der deutschen Kulturlandschaft, Blut-und-Boden-Ideologie und Rassismus wie Antisemitismus in der im Dezember 1942 vom Reichsführer SS Himmler im Zusammenhang mit dem Generalplan Ost erlassenen „Allgemeinen Anordnung Nr. 20/VI/42“ – Über die Gestaltung der Landschaft in den eingegliederten Ostgebieten. In einer Einführung zu dieser Verordnung subsumiert der Verwaltungsjurist und Landschaftsplaner Erhard Mäding unter dem Begriff der Landespflege sowohl Landwirtschaft und Landeskultur wie Landschaftspflege und -gestaltung. Er führt dazu aus:

„Die Landschaftsregeln des Reichsführers SS sind ein entscheidender Markstein der deutschen Landwirtschaft und deutschen Landeskultur. Zum ersten Mal in der langen Geschichte der deutschen Landespflege sind umfassende Richtlinien für das Gesamtgebiet der Landschaftspflege und –gestaltung, erlassen, die vom Gesamtraum ausgehen und seine Funktion und Gestalt im Auge haben.“[10]

Diesen Landschaftsregeln, von Heinrich Himmler unterzeichnet und von Mäding sowie Heinrich Wiepking-Jürgensmann miterstellt,[11] lagen von nationalsozialistischer Rassenideologie geprägte Planungsvorstellungen zugrunde und gehen von einem „art- und rassenpolitischen“ Umweltverständnis aus.[12] In den Zielsetzungen der Anordnung wird dazu ausgeführt:

„Die Landschaft in den eingegliederten Ostgebieten ist auf weite Flächen durch das kulturelle Unvermögen fremden Volkstums vernachlässigt, verödet und durch Raubbau verwüstet. (...) Dem germanisch-deutschen Menschen aber ist der Umgang mit der Natur ein tiefes Lebensbedürfnis. (...) Sollen daher die neuen Lebensräume den Siedlern Heimat werden, so ist die planvolle und naturnahe Gestaltung der Landschaft eine entscheidende Voraussetzung. Sie ist eine der Grundlagen für die Festigung deutschen Volkstums. Es genügt also nicht, unser Volkstum in diesen Gebieten anzusiedeln und fremdes Volkstum auszuschalten. Die Räume müssen vielmehr ein unserer Wesensart entsprechendes Gepräge erhalten, damit der germanisch-deutsche Mensch sich heimisch fühlt.“[13]

Die Landespflege wird hier zum Begriff, der Landschaftspflege, Naturschutz, Grünlandplanung und Gartenarchitektur zusammenfasst für eine Idee, nach der die Deutschen „als erstes abendländisches Volk in der Landschaft auch ihre seelische Umwelt gestalten“, als „Volksgemeinschaft“ nehmen sie die „Kulturaufgaben der Gegenwart“ wahr. Dies ist die ideologische Verbrämung der Enteignung der ansässigen, zunächst der jüdischen, Bevölkerung in den sogenannten eingegliederten Ostgebieten sowie des Ausbaus der landwirtschaftlichen Produktion unter dem Begriff Reichsnährstand. Zudem zeigt die Verordnung den hohen Stellenwert der „deutschen Kulturlandschaft“ als „unlösbare Verbindung zwischen einer expansiven Raumpolitik und einer aggressiven Rassenpolitik“[14]

Staatliche Organisation

Naturschutz und Landschaftspflege waren ab 1936 dem Reichsforstministerium unter Hermann Göring, somit „Oberster Beauftragter für den Naturschutz“, unterstellt. Die Abteilung Naturschutz (Oberste Naturschutzbehörde) wurde gemäß dem Naturschutzgesetz zur „Abteilung für Naturschutz und Landschaftspflege“ ausgebaut. Zu Beratungs- und Koordinationszwecken entstand parallel die „Reichsstelle für Naturschutz“, hervorgegangen aus der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen. Bis November 1938 wurde diese von Walter Schoenichen geleitet, anschließend unterstand sie dem Naturwissenschaftler und Mitverfasser des Naturschutzgesetzes Hans Klose.

1942 gliederten sich unter der Obersten Naturschutzbehörde folgende Sachgebiete[15]:

  • „Führung der Naturschutzarbeit“ unter dem Zoologen und Tierforscher Lutz Heck
  • „Gesetzgebung und Recht“ unter Dr. Wrede
  • „Örtlicher Naturschutz“ (Lohrmann),
  • „Artenschutz“ (Heumann)
  • „Landschaftspflege Gruppe I“ unter dem Denkmalpfleger Hans Schwenkel,
  • „Landschaftspflege Gruppe II - Allgemeine Bestimmungen, Landschaftsschutz und Landschaftsgestaltung in den neuen Siedlungsgebieten“ unter Heinrich Wiepking-Jürgensmann.

Die Abteilung Landschaftspflege Gruppe II war zugleich auf Grund eines Abkommens mit Heinrich Himmler, dem Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums bei den jeweiligen „Reichsstatthaltern“ beziehungsweise „Generalreferenten für Landschaftspflege“ eingesetzt, Wiepking-Jürgensmann war entsprechend zugleich Sonderbeauftragter für Landschaftsgestaltung und Landschaftspflege in Himmlers Reichskommissariat für die Festigung des deutschen Volkstums.[16] Aufgabe des Reichskommissariats war es die annektierten Gebiete im Osten „deutsch“ werden zu lassen. Die Landschaft sollte „durch Ausschaltung fremden Volkstums in eine artgemäße germanisch-deutsche Kulturlandschaft umgewandelt werden[17]

Gesetzgebung

Gedenktafel in Berlin an Benno Wolf (* 26. September 1871 in Dresden; † 6. Januar 1943 in Theresienstadt)
Hauptartikel: Reichsnaturschutzgesetz

In den ersten Jahren ihrer Herrschaft erließ die Reichsregierung mehrere umwelt- und naturschutzbezogene Gesetze. Dabei konnte in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Tierschutz auf bereits bestehende rechtliche Regelungen wie Landesgesetze und Polizeiverordnungen der Länder sowie auf Gesetzentwürfe aus der Zeit der Weimarer Republik zurückgegriffen werden.[18] Als ein Motiv wird gesehen, mit zeitgenössisch populären Naturschutzthemen bei der Bevölkerung auf Zustimmung zur eigenen Politik stoßen.

1934 wurde das von Kurt Mantel kommentierte Reichswaldverwüstungsgesetz als erste reichsweite Norm der Forstgesetzgebung verabschiedet, 1934 folgte das Reichsjagdgesetz (RJG) einschließlich eines Hegegebots. Das 1935 beschlossene Reichsnaturschutzgesetz (RNG), von Hans Klose unter Verwendung von Vorlagen des Naturschützers, Höhlenforschers und früheren jüdischen Kollegen Benno Wolf formuliert, war die normative Weiterführung der Naturdenkmalpflege. Einbezogen in dieses Gesetz ist die Landschaftspflege als Teilbereich des Naturschutzes. Das RNG gilt zwar nicht als NS-Gesetz im engeren Sinne, doch wird in seiner Präambel die ideologische Ausrichtung des Naturschutzes im Nationalsozialismus benannt, so heißt es darin: „Der um die Jahrhundertwende entstandenen 'Naturdenkmalpflege' konnten nur Teilerfolge beschieden sein, weil wesentliche politische und weltanschauliche Voraussetzungen fehlten; erst die Umgestaltung des deutschen Menschen schuf die Vorbedingungen für wirksamen Naturschutz“.[1]

Ab 1936 fand der Naturschutz unter den Machthabern keine Fürsprecher mehr. Nachdem es zu gravierenden Schädigungen der natürlichen Ressourcen gekommen war, drangen die Fachbehörden für Naturschutz 1941 auf Abhilfe und erarbeiten Entwürfe für ein Wasser- und Waldgesetz. Aufgrund der Kriegssituation kam diese neu aufgenommen Gesetzesarbeit nicht über das Entwurfsstadium hinaus.[19]

Alle Gesetze überdauerten das Ende des NS-Regimes.

Naturschutzverbände

Der Bund für Vogelschutz begrüßte 1933 die Machtannahme der Nationalsozialisten mit den Worten: „Heimatliebe und Naturliebe sind eine der stärksten Wurzeln, aus denen Deutschland Kraft schöpfen kann. (...) Freudig stellen wir uns hinter den Führer, geloben, unsere ganze Kraft einzusetzen für sein hohes Ziel.“[20] Auf Anordnung des Reichsforstamts erfolgte 1934 die Umbenennung in Reichsbund für Vogelschutz (RfV) zugleich mit einer Satzungsänderung, nach der nur noch „deutsche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“ Mitglied werden können. 1935 wurde der Bund dem Reichsforstamt untergegliedert. Durch einen Erlass des Reichsforstmeisters Hermann Göring vom 24. September 1938 waren neben diesem Einheitsverband keine anderen Vogelschutz-Vereine mehr zulässig.

Die Gründerin des Vogelschutzbundes Lina Hähnle, unterwarf sich mit ihrer apolitischen Grundhaltung den nationalsozialistischen Rahmenbedingungen. Sie suchte den ideologischen Schutz für das Anliegen des Naturschutzes einzusetzen und übersah die Instrumentalisierung ihrer Tätigkeit.[21] 1938 gab sie den Vorsitz an Reinhard Wendehorst ab.

Bereiche des nationalsozialistischen Naturschutzes

Naturschutz

Naturschutz und Autobahnbau

Vierstreifige Autobahnkurve in Waldlandschaft, Bild von 1939

3650 Kilometer Reichsautobahn wurden von Januar 1934 bis Ende 1941 gebaut und bedeuteten mit ihrem enormen Flächenverbrauch gewaltige Eingriffe in die Landschaft. Als Stellvertreter einer naturverbundenen Landschaftsarchitektur setze sich Alwin Seifert, „Reichslandschaftsanwalt des Generalinspekteurs für das deutsche Straßenwesen“ beim Bau der Reichsautobahnen für eine landschaftsbezogenen Platzierung von Brücken und Kreuzungsbauwerken und eine generelle „Erfahrbarkeit“ der deutschen Landschaften ein.[22] Die Vorgaben zur Einbindung dieses zentralen Infrastruktur- und Propagandaprojekts in die Topographie und die gestalterische Umsetzung lehnten sich unter anderem an das amerikanische Vorbild der United States Highways an.[23][24] Bei der Bepflanzung der Autobahnen trat Seifert für Bepflanzungen mit „einheimischen“ Arten ein, wobei er sich dabei der Rhetorik des Nationalsozialismus bediente.

Forstwirtschaft

Die „deutsche Natur“ und der „deutsche Wald“ wurden zu Chiffren für eine Vielzahl modernitätskritischer, nationalistischer, rassistischer und biologistischer Denkmuster. Dazu gehörten „Ganzheitlichkeit des Waldes“ als Gegenbild zu Fortschritt und Großstadt, der Wald als Heimat, als germanisches Heiligtum und „rassischer Kraftquell“. Die Deutschen sah man in der Nachfolge der Germanen als ursprüngliches „Waldvolk“, während die Stigmatisierung der Juden als „Wüstenvolk“ deren Diskriminierung und Verfolgung rechtfertigen sollte. Auch wurde Waldvernichtung mit Volksvernichtung gleichgesetzt.[25] Das von Heinrich Himmlers SS-Ahnenerbe initiierte Forschungswerk Wald und Baum in der arisch-germanischen Geistes- und Kulturgeschichte wollte, ausgehend vom vermuteten „Waldursprung“ der germanischen Kultur, die Existenz einer frühzeitlichen „Baum- und Waldreligion“ nachweisen, um auf dieser Grundlage eine „arteigene“ nationalsozialistische Glaubensanschauung zu etablieren.[26]

Reichsminister und Reichsjägermeister Hermann Göring, verantwortlich für die Forstwirtschaft, verherrlichte den Wald: „Wenn wir [sc. Deutschen] durch den Wald gehen, […], erfüllt uns der Wald mit […] einer ungeheuren Freude an Gottes herrlicher Natur. Das unterscheidet uns von jenem Volke, das sich auserwählt dünkt und das, wenn es durch den Wald schreitet, nur den Festmeter berechnen kann.[27]

Mit der Übernahme des Vierjahresplans sowie der Agrar- und Forstpolitik 1936 durch Göring stagnierte der Naturschutz.[28] So wurden der Holzeinschlag und damit die Belastung der Wälder deutlich erhöht.[29] Bereits ab 1935 hatte sich die Forstwirtschaft den Autarkiebestrebungen der Nationalsozialisten unterzuordnen. Ab Oktober 1935 wurde für den Staatswald ein Holzeinschlag angeordnet, der um 50% über den jährlichen Holzzuwachs hinausging. Ab 1937 galt dies auch für Gemeinde- und Privatwald über 50 ha.[30]

Landwirtschaft

Darré bei einer Kundgebung in Goslar 1937

Ein wichtiges Motiv der Agrarpolitik zwischen 1933 und 1945 waren die nationalsozialistischen Autarkiebestrebungen. Darüber hinaus wurde die Landwirtschaft ideologisch stark verklärt.[31] Walther Darré, Ernährungs- und Landwirtschaftsminister von 1933 bis 1942, betonte die Blut-und-Boden-Ideologie und kämpfte für den Erhalt des Bauerntums. Mit seinen Ausführungen zur Überlegenheit des nordischen Blutes und der Notwendigkeit der Reinerhaltung, zur Sicherung der Zukunft der germanischen Rasse durch die zentrale Rolle eines gesunden deutschen Bauernstandes übte er großen Einfluss auf Heinrich Himmler aus.[32] Seine Schriften dienten der ideologischen Legitimierung der Eroberungs- und Vernichtungspolitik im Osten.

In von Darré ausgerufenen sogenannten Erzeugungsschlachten wurden Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft angestrebt. Die sogenannten 10. Gebote der Erzeugungsschlacht bedeuteten starke Beeinträchtigungen für den Naturschutz infolge der Intensivierung der Landwirtschaft beispielsweise durch erhöhte Düngung, Melioration, Umwandlung von sogenanntem Ödland in Nutzland, Moorkolonisierungen und Flurbereinigungen. Die Autarkiebestrebungen der Nationalsozialisten sorgten letztlich dafür, dass der Naturschutz in der Landwirtschaft keine Erfolgsaussichten hatte.

Tierschutz

Tierschutz war ein wichtiges Propagandathema des Nationalsozialismus.[33]

Nachwirkungen

Obwohl die praktische Naturschutzpolitik nur Traditionen aus der Weimarer Republik fortsetzte, galt die Naturschutzbewegung nach 1945 vielfach als NS-belastet.[34] Trotz der hohen ideologischen Bedeutung war der reale Einfluss von Naturschützern, so sehr sie sich auch dem NS-Regime andienten, gering. In der Nachkriegszeit führten Umwelt- und Naturschutzverbände ihre Arbeit weitgehend nach Vorgaben fort, die während des Nationalsozialismus entwickelt worden waren.[35] Selbst das Vorhandensein einer Erblast wird verneint oder dahingehend eingeschätzt, dass für die heutige Theorie und Praxis des Naturschutzes keine Konsequenzen zu ziehen seien.[36]

Die Regelungen der Natur- und Umweltgesetze des NS-Regimes sind nicht als Nazi-Gesetze einzustufen, weshalb sie nach 1945 in Kraft bleiben konnten. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben der Alliierten Militärregierung (Art. II des Gesetzes Nr. 1) wurde nicht gesehen. Allerdings galt in der Bundesrepublik Deutschland nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 das Reichnaturschutzgesetz (RNG) von 1935 nicht als Bundesrecht fort, da es als Ganzes über die Kompetenz des Bundes zur Rahmengesetzgebung hinausging, es galt jedoch als Landesrecht fort.[37] Die Regelungen des RNG hatten als Grundlage der Gesetzgebung der Länder, die nach der neuen Ordnung des Grundgesetzes für den Naturschutz zuständig waren, bis Anfang der 1970er Jahre Bestand. Das RNG und seine Entstehungsgeschichte trug deutliche Züge des autoritären Regimes, in dem es entstanden war. § 24 RNG sah für die Ausweisung von Naturschutzgebieten oder Naturdenkmalen die Möglichkeit einer grundgesetzwidrigen entschädigungslosen Enteignung vor. Dies bestätigten eine Reihe von Gerichtsurteilen in den 50er Jahren.[38]

In der DDR änderten sich die politische Einbindung und Zielsetzung des Naturschutzes. Die einflussreichsten Planer wie Georg Pniower oder Reinhold Lingner waren politisch unbelastet und der SED gegenüber loyal. Weder eine ästhetische Überhöhung noch ein Betonung des völkisch rassischen spielten beim Aufbau eines sozialistischen Staates, mit dem eine gerechtere Gesellschaft verbunden wurde, eine Rolle. An der praktischen Arbeit der Landschaftsplanung änderte dies jedoch wenig. Die Aufgaben blieben die gleichen. Leitbild war weiterhin die Intensivierung der Landnutzung. Personell wurde dabei auf Fachkräfte aus der Zeit des Nationalsozialismus, auch auf Mitglieder der NSDAP, zurückgegriffen; vielfach stammte dieses aus dem Umfeld Alwin Seiferts.[39]

Auch in Westdeutschland arbeitete das Personal der Naturschutzbehörden weiter. Führende Personen in der Zeit des Nationalsozialismus hatten auch nach 1945 hohe Positionen inne. Heinrich Wiepking-Jürgensmann bekam 1948 eine Professur an der damals gegründeten Hochschule für Gartenbau und Landeskultur in Hannover. Konrad Meyer lehrte von 1956 bis 1968 als o. Professor für Landesplanung und Raumordnung an der Universität Hannover. Erhard Mäding wurde Gutachter und Vorstandsmitglied der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) sowie Dezernent für Landschaftsgestaltung beim Deutschen Gemeindetag.

Als „Naturschutz im engeren Sinne“, nach einer Unterscheidung von Walther Schoenichen, einem der einflussreichsten Naturschützer der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und bekennendem Nationalsozialisten, der bis 1938 Direktor der „Reichsstelle für Naturschutz“ war, knüpfte der Naturschutz an seine während der NS-Zeit angeblich ideologisch unbedenkliche, ökologische Neuausrichtung an. Man widmete sich zunächst vor allem der Bestandsaufnahme sowie dem Schutz der Natur vor dem Menschen. Bis in die 1960er Jahre konnte es vorkommen, dass Autobahnbau als ein Synonym für Naturschutz aufgefasst wurde, da Naturschützer mit einer „standortgerechten Bepflanzung“ zufrieden waren. Der Flächen- und Ressourcenfraß durch das Bauwerk wurde nicht kritisiert.[40] Alwin Seifert führte seine Arbeit nach 1945 als Vorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern 1958 bis 1963 fort. Er betonte die naturschützerischen Leistungen, die während des Dritten Reiches erzielt worden seien. Gleichzeitig stellten sich Naturschützer als Opfer der NS-Politik dar.

Mit zunehmender Akzeptanz des Naturschutzes nahmen in den 1980er und 1990er Jahren Versuche der modernen Rechtsextremen sowie der Neuen Rechten zu, Umwelt- und Naturschutz wieder mit völkischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten in Verbindung zu bringen und an die ideologischen Traditionen des Naturschutzes, insbesondere des Heimatschutzes, anzuknüpfen, die auch den Nationalsozialisten anschlussfähig erschienen. Bei Baldur Springmann etwa sah Oliver Geden den Versuch, Rechtsextremismus, Ökologie und Spiritualität zu verbinden.[41] Auf den nationalsozialistischen Heimat- und Naturbegriff bezog sich unter anderem die rechtsextreme Heimattreue Deutsche Jugend.

Rezeption

Der Kulturwissenschaftler Jost Hermand prägte den Begriff vom „grünen Flügel der NSDAP“ und zählte neben anderen dazu Walther Darré, Paul Schultze-Naumburg, Rudolf Hess, Fritz Todt und Alwin Seifert. Er verweist auf die Geschichte des Bundes für Heimatschutz, die Anfang der dreißiger Jahre durch den Vorsitzenden Schultze-Naumburg über den Kampfbund für deutsche Kultur in die Nazi-Ideologie mündete. Als weiteres Beispiel gilt die Entwicklung der Artamanen von der Wandervögel-Bewegung über die völkisch geprägte Gesinnung zur frühzeitigen Mitgliedschaft in der NSDAP und der SS. Bei den Artamanen organisiert waren der NS-Landwirtschaftsminister Darré, der SS-Führer Himmler und der Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß.[42] Anna Bramwell sah in der NSDAP eine grüne Partei.[43] Bramwell provoziert mit der Behauptung, man wolle nicht erkennen, dass das NS-Regime der erfolgreichste Pionier ökologischer Landwirtschaft gewesen sei.[44] David Blackbourne hingegen widerspricht der Darstellung eines „grünen Flügels“, stattdessen stelle die Naturschutzpolitik der Nationalsozialisten ein Abbild des „polykratischen Chaos“ der NS-Herrschaft dar.[45]

Siehe auch

Literatur

  • Anna Bramwell: Blood an Soil. Walther Darré and Hitler’s Green Party. Abbotsbrook / Bourne End / Kensal Press, Buckinghamshire 1985, ISBN 0-946041-33-4 (englisch).
  • Franz-Josef Brüggemeier, Mark Cioc, Thomas Zeller (Hrsg.): How Green Were the Nazis? Nature, Environment, and Nation in the Third Reich, Athens, Ohio 2006 (= Series in Ecology and History), ISBN 978-0-8214-1647-1.
  • Franz-Josef Brüggemeier, Jens Ivo Engels (Hrsg.): Natur- und Umweltschutz nach 1945. Konzepte, Konflikte, Kompetenzen. In: Geschichte des Natur- und Umweltschutzes. Band. 4. Campus, Frankfurt am Main / New York, NY 2005, ISBN 978-3-593-37731-5 (teilweise einsehbar als google-book).
  • Jost Hermand: Grüne Utopien in Deutschland. Zur Geschichte des ökologischen Bewusstseins, Fischer, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-596-10395-9.
  • Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hrsg.): Naturschutz und Nationalsozialismus, Campus, Frankfurt am Main / New York, NY 2003, ISBN 3-593-37354-8 (teilweise einsehbar als google-book).
  • Johannes Zechner: Ewiger Wald und ewiges Volk. Die Ideologisierung des „deutschen Waldes“ im Nationalsozialismus. Freising 2006, ISBN 3-931472-14-0 (Beiträge zur Kulturgeschichte der Natur, 15).
  • Johannes Zechner: Die grünen Wurzeln unseres Volkes. Zur ideologischen Karriere des „deutschen Waldes“. In: Uwe Puschner und G. Ulrich Großmann (Hrsg.): Völkisch und national. Zur Aktualität alter Denkmuster im 21. Jahrhundert. Wissenschaftlich Buchgesellschaft, Darmstadt 2009. ISBN 978-3-534-20040-5 (Wissenschaftliche Beibände zum Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums, 29), S. 179-194

Einzelnachweise

  1. a b Bundesamt für Naturschutz: Hundert Jahre staatlicher Naturschutz in Deutschland, abgerufen am 1. April 2010
  2. Edeltraud Klueting: Die gesetzlichen Regelungen der nationalsozialistischen Reichsregierung für den Tierschutz, den Naturschutz und den Umweltschutz. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hg.): Naturschutz und Nationalsozialismus, Frankfurt/New York (Campus Verlag) 2003, S. 104f.
  3. Kai Detlev Sievers: Kraftwiedergeburt des Volkes: Joachim Kurd Niedlich und der völkische Heimatschutz. Verlag Königshausen & Neumann, 2007, ISBN 9783826033773 (online)
  4. Friedemann Schmoll: Die Verteidigung organischer Ordnungen: Naturschutz und Antisemitismus zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hg.): Naturschutz und Nationalsozialismus, Frankfurt/New York (Campus Verlag) 2003, S. 181.
  5. Ulrich Linse: „Fundamentalistischer“ Heimatschutz. Die „Naturphilosophie“ Reinhard Falters. In: Uwe Puschner und G. Ulrich Großmann (Hg.): Völkisch und national. Zur Aktualität alter Denkmuster im 21. Jahrhundert. Wiss. Buchgesellschaft, Darmstadt 2009. ISBN 978-3-534-20040-5, S. 156-159.
  6. „Unmittelbar an der Grenze unseres neuen Lebensraumes gegen Osten müssen auch Bäume als deutsche Zeichen des Lebens stehen.“ Aus: Heinrich Friedrich Wiepking-Jürgensmann: Deutsche Landschaft als deutsche Ostaufgabe. In: Neues Bauerntum. Jg. 32 (1940), Heft 4/5, S. 132.)
  7. Jürgen Trittin: Naturschutz und Nationalsozialismus. Erblast für den Naturschutz im demokratischen Rechtsstaat? Rede auf dem Kongress Naturschutz und Nationalsozialismus am 4. Juli 2002, auch als pdf-Datei des BMU abgerufen am 27. März 2010
  8. Karl Ditt: Die Anfänge der Naturschutzgesetzgebung in Deutschland und England 1935/49. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hrsg.): Naturschutz und Nationalsozialismus. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2003, S. 117.
  9. Friedemann Schmoll: Die Verteidigung organischer Ordnungen: Naturschutz und Antisemitismus zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hrsg.): Naturschutz und Nationalsozialismus. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2003, S. 175.
  10. Erhard Mäding, Regeln für die Gestaltung der Landschaft, Einführung in die Allgemeine Anordnung Nr. 20/VI/42, Berlin 1943, S. 16.
  11. Frank Lorberg: Metaphern und Metamorphosen der Landschaft. Die Funktion von Leitbildern in der Landespflege, Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Ingenieurwissenschaften, Universität Kassel 2006, Seite 118; auch als pdf-Datei; siehe auch: Hermann Behrens: Hans Klose und der Nationalsozialismus. In: Gert Gröning, Joachim Wolschke-Bulmahn (Hg.): Naturschutz und Demokratie!? CGL-Studies, Band 3, München, 2006, Seite 231
  12. Mechthild Rössler, Sabine Schleiermacher (Hg.): Der „Generalplan Ost“. Hauptlinien der nationalsozialistischen Planungs- und Vernichtungspolitik. Schriften der Hamburger Stiftung fuer Sozialgeschichte des 20. JahrhundertsAkademie-Verlag, Berlin 1993, ISBN 3-05002445-3; siehe auch: Hermann Behrens: Hans Klose und der Nationalsozialismus. In: Gert Gröning, Joachim Wolschke-Bulmahn (Hg.): Naturschutz und Demokratie!? CGL-Studies, Band 3, München, 2006, Seite 231
  13. Erhard Mäding: Regeln für die Gestaltung der Landschaft, Einführung in die Allgemeine Anordnung Nr. 20/VI/42. Berlin 1943, S. 51; siehe auch Dokumentation der Allgemeinen Anordnung Nr. 20/VI/42, abgerufen am 27. März 2010
  14. Klaus Fehn: Lebensgemeinschaft von Volk und Raum. Zur nationalsozialistischen Raum- und Landschaftsplanung in den eroberten Ostgebieten. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hrsg.): Naturschutz und Nationalsozialismus. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2003, S. 213; siehe dazu auch: Mechthild Rössler, Sabine Schleiermacher (Hrsg.): Der „Generalplan Ost“. Hauptlinien der nationalsozialistischen Planungs- und Vernichtungspolitik. Akademie-Verlag, Berlin 1993, ISBN 3-05002445-3.
  15. Lutz Heck: Die derzeitige Gliederung des deutschen Naturschutzes, Naturschutz 23, 1942, 7,74; zitiert nach Hermann Behrens: Hans Klose und der Nationalsozialismus – preußischer Beamter ? Mitläufer? Mittäter? In: Institut für Umweltgeschichte und Regionalentwicklung e.V. an der Fachhochschule Neubrandenburg, Nr. 10 2005, Seite 28, Fn. 26; auch als pdf-Datei
  16. Jürgen Trittin: Naturschutz und Nationalsozialismus. Erblast für den Naturschutz im demokratischen Rechtsstaat? Rede auf dem Kongress Naturschutz und Nationalsozialismus am 4. Juli 2002, auch als pdf-Datei des BMU abgerufen am 27. März 2010
  17. Regeln für die Gestaltung der Landschaft“ vom 21. Dezember 1942 des Reichsführer SS als Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums.
  18. Edeltraud Klueting: Die gesetzlichen Regelungen der nationalsozialistischen Reichsregierung für den Tierschutz, den Naturschutz und den Umweltschutz. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hg.): Naturschutz und Nationalsozialismus, Frankfurt/New York (Campus Verlag) 2003, S. 103 ff.
  19. Edeltraud Klueting: Die gesetzlichen Regelungen der nationalsozialistischen Reichsregierung für den Tierschutz, den Naturschutz und den Umweltschutz. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hg.): Naturschutz und Nationalsozialismus, Frankfurt/New York (Campus Verlag) 2003, S. 103f.
  20. Homepage NABU Mitgegangen, mitgehangen, mitgefangen. Der Vogelschutzbund im Nationalsozialismus, abgerufen am 27. März 2010
  21. Anna Katharina Wöbse: Lina Hähnle und der Reichsbund für Vogelschutz: Soziale Bewegung im Gleichschritt. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hg.): Naturschutz und Nationalsozialismus, Frankfurt/New York (Campus Verlag) 2003, S. 324ff..
  22. Wolfgang Schivelbusch: Entfernte Verwandtschaft Faschismus, Nationalsozialismus, New Deal 1933-1939, Carl Hanser Verlag, München 2005, ISBN 3-446-20597-7, Überblick und Rezensionen bei perlentaucher.de
  23. Thomas Zeller: "Ganz Deutschland sein Garten": Alwin Seifert und die Landschaft des Nationalsozialismus, in: In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hg.): Naturschutz und Nationalsozialismus, Frankfurt/New York (Campus Verlag) 2003, S. 277ff.
  24. Joachim Radkau, Frank Uekötter: Naturschutz und Nationalsozialismus, Herausgeber: Joachim Radkau, Frank Uekötter, Campus Verlag, 2003, ISBN 3-593-37354-8, ISBN 9783593373546, S. 71
  25. Vgl. Johannes Zechner: „Ewiger Wald und ewiges Volk“: Die Ideologisierung des deutschen Waldes im Nationalsozialismus. Freising 2006, ISBN 3-931472-14-0 (Beiträge zur Kulturgeschichte der Natur, 15), sowie Joachim Radkau, Frank Uekötter: Naturschutz und Nationalsozialismus, Herausgeber: Joachim Radkau, Frank Uekötter, Campus Verlag, 2003, ISBN 3-593-37354-8, ISBN 9783593373546, S. 47
  26. Vgl. Bernd-A. Rusinek: 'Wald und Baum in der arisch-germanischen Geistes- und Kulturgeschichte'. Ein Forschungsprojekt des 'Ahnenerbe' der SS 1937-1945, in: Albrecht Lehmann / Klaus Schriewer (Hg.): Der Wald – Ein deutscher Mythos? Perspektiven eines Kulturthemas, Berlin und Hamburg 2000 (= Lebensformen, Bd. 16) S. 267-363.
  27. Hermann Göring zitiert nach Johannes Zechner: Die grünen Wurzeln unseres Volkes. Zur ideologischen Karriere des ‚deutschen Waldes‘. In: Uwe Puschner und G. Ulrich Großmann (Hrsg.): Völkisch und national. Zur Aktualität alter Denkmuster im 21. Jahrhundert. Wiss. Buchgesellschaft, Darmstadt 2009. ISBN 978-3-534-20040-5. S. 182
  28. Vgl. Heinrich Rubner: Deutsche Forstgeschichte 1933 – 1945. Forstwirtschaft, Jagd und Umwelt im NS-Staat, Sankt Katharinen 1985 (2., erweiterte Auflage 1997 unter ISBN 3-89590-032-X)
  29. Autoren Joachim Radkau, Frank Uekötter: Naturschutz und Nationalsozialismus, Herausgeber: Joachim Radkau, Frank Uekötter, Campus Verlag, 2003, ISBN 3-593-37354-8, ISBN 9783593373546, S. 125
  30. Walter Grottian, 1948: Die Krise Der Deutschen und Europaischen Holversorgung
  31. Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Diktatur. Band 2/II, München 2005, ISBN 3-421-05653-6, Seite 511 f.; vgl. auch die Artamanen und Autarkiebestrebungen bezüglich der Landwirtschaft, ideologisch ausformuliert von Richard Walther Darré in seinen Schriften, beispielsweise Das Bauerntum als Lebensquell der nordischen Rasse (1929), Neuadel aus Blut und Boden (1930) oder Blut und Boden, ein Grundgedanke des Nationalsozialismus (1933).
  32. Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Aufstieg, Frankfurt a.M. 2003, ISBN 3-423-34191-2, S. 321
  33. Robert Proctor (1999). The Nazi War on Cancer. Princeton University Press, S. 5. ISBN 0691070512.
  34. Joachim Radkau: Natur und Macht. Eine Weltgeschichte der Umwelt. München 2002, S. 298
  35. Franz-Josef Brüggemeier und Jens Ivo Engels stellen an vielen Beispielen die Kontinuitäten über 1945 hinaus zwischen Naturschutz und Heimatschutz in Deutschland dar. Sie schreiben zum Heimatschutz nach 1945: „Solche (....) existenziellen Sinnzuschreibungen verwiesen nach 1945 einmal mehr auf das ‚zeitlose’ Wesen des stammes- und kulturräumlich differenzierten ‚Volkswesens’.“ Franz-Josef Brüggemeier , Jens Ivo Engels (Hg.): Natur- und Umweltschutz nach 1945. Konzepte, Konflikte, Kompetenzen. Campus, Frankfurt 2005, ISBN 3-593-37731-4, S. 34; siehe dazu auch: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hg.): Naturschutz und Nationalsozialismus
  36. S. Hennecke, B. Schütze, A. Voigt, A. Zutz, 2004: Naturschutz und Nationalsozialismus. Rezension zum gleichnamigen Buch von Joachim Radkau und Frank Uekötter. (online)
  37. Edeltraud Klueting: Die gesetzlichen Regelungen der nationalsozialistischen Reichsregierung für den Tierschutz, den Naturschutz und den Umweltschutz. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hg.): Naturschutz und Nationalsozialismus, Frankfurt/New York (Campus Verlag) 2003, S. 104
  38. Jens Ivo Engels: ‚Hohe Zeit‘ und ‚dicker Strich‘: Vergangenheitsdeutung und –bewahrung im westdeutschen Naturschutz nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hg.): Naturschutz und Nationalsozialismus, Frankfurt/New York (Campus Verlag) 2003, S. 388f.
  39. Andreas Dix: "Nach dem Ende der 'Tausend Jahre': Landschaftsplanung in der Sowjetischen Besatzungszone und frühen DDR". In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hg.): Naturschutz und Nationalsozialismus, Frankfurt/New York (Campus Verlag) 2003, S. 359f.
  40. Alexander Klose: Naturschutz und Nationalsozialismus, Bericht zur Fachtagung (PDF)
  41. Oliver Geden: Rechte Ökologie, Berlin 1999, S. 243
  42. Jost Hermand: Grüne Utopien in Deutschland. Zur Geschichte des ökologischen Bewußtseins. Frankfurt am Main 1991, S. 112 ff.
  43. Anna Bramwell: Blood an Soil. Walther Darré and Hitler’s Green Party. Abbotsbrook 1985
  44. Joachim Radkau: Natur und Macht. Eine Weltgeschichte der Umwelt. München 2002, S. 412
  45. David Blackbourne: „Die Natur als historisch zu etablieren“: Natur, Heimat und Landschaft in der modernen deutschen Geschichte. In: Joachim Radkau, Frank Uekötter (Hg.): Naturschutz und Nationalsozialismus, Frankfurt/New York (Campus Verlag) 2003, S. 68

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