Prager Frieden (1866)

Prager Frieden (1866)

Der Prager Frieden ist ein am 23. August 1866 geschlossener Friedensvertrag zwischen einer Koalition norddeutscher Staaten unter der Führung des Königreichs Preußen und dem Kaisertum Österreich, der neben anderen Abkommen Preußens mit süd- und mitteldeutschen Staaten den Deutschen Krieg beendete.[1] Die bereits im Vorfrieden von Nikolsburg (26. Juli 1866) getroffenen Vereinbarungen einer Neuordnung der deutschen Staatenwelt wurden damit manifestiert.[2]

Die österreichische Regierung, die in den Verhandlungen die Pflicht zur Zahlung von Reparationen begrenzen konnte, zeigte sich deutschlandpolitisch kompromissbereit. Sie erkannte die endgültige Auflösung des Deutschen Bundes an und musste zustimmen, dass die deutschen Verhältnisse ohne ihre Mitwirkung neu gestaltet wurden. In Bezug auf die Nordhälfte Deutschlands gestattete die Donaumonarchie dem ambitionierten Hohenzollernstaat, umfangreiche Annexionen vorzunehmen: Die Monarchen von Hannover, Kurhessen und Nassau wurden entthront, ihre Territorien an Preußen angeschlossen. Außerdem verzichtete Österreich zugunsten Preußens auf seine Rechte an Schleswig und Holstein, so dass auch sie dem preußischen Staat angegliedert werden konnten – ebenso wie die bisher Freie Stadt Frankfurt. Auf Intervention Napoleon III. stellte Artikel 5 des Vertrages der überwiegend dänischfreundlichen Bevölkerung Nordschleswigs eine Volksabstimmung über einen möglichen Anschluss an Dänemark in Aussicht (Preußen und Österreich annullierten jedoch die Klausel 1878 einvernehmlich).

Das Habsburgerreich musste im Prager Frieden gegenüber Preußen keine territorialen Einbußen hinnehmen – anders als im Verhältnis zu Preußens Verbündetem Italien, das Venetien erwarb. Preußens Politik zielte auf eine strategische Aussöhnung mit Österreich, um seine eigene Südgrenze langfristig abzusichern, was aber erst nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 endgültig gelang.

Preußens expansionistisches Etappenziel war zudem erreicht, da Österreich den am 18. August 1866 gebildeten Norddeutschen Bund und somit die Vorherrschaft Preußens in weiten Teilen Deutschlands anerkannte. Es akzeptierte auch eine künftige „nationale Verbindung“ des Norddeutschen Bundes mit den zu vereinigenden süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt, doch sollte dabei deren „internationale unabhängige Existenz“ nicht angetastet werden. Otto von Bismarck nahm die Mainlinie als Grenze für den preußischen Einfluss vor allem mit Rücksicht auf die Forderungen des französischen Kaisers Napoleon III. hin. Allerdings wurde diese Linie schon im Spätsommer 1866 überschritten, und zwar durch den Abschluss von Schutz- und Trutzbündnissen zwischen Preußen und den drei süddeutschen Staaten (mit Hessen-Darmstadt im Frühjahr 1867).

Die im Prager Frieden vorgesehene Vereinigung dieser süddeutschen Staaten zum sogenannten Südbund (auch: Süddeutscher Bund) fand in den Regierungen Badens und Württembergs keine ernsthafte Unterstützung. Da der neu berufene bayerische Ministerpräsident Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst eher „kleindeutsch“ gesinnt war (auch gegen innerbayerische Widerstände) und keine Vormachtstellung Bayerns in Süddeutschland anstrebte, scheiterte diese Konzeption. Die unabhängigkeitsbezogene Vertragsklausel blieb angesichts des weiteren Ausbaus der von Bismarck betriebenen angliedernden Integration (z. B. die Schaffung des Zollparlaments) Makulatur. Das Werben Österreichs um seine Verbündeten von 1866 verlief erfolglos.

Einzelnachweise

  1. Zum Inhalt vergleiche den Artikel Friede von Prag in: Konferenzen und Verträge. Vertrags-Ploetz. Handbuch der geschichtlich bedeutsamen Zusammenkünfte und Vereinbarungen. Teil II. 1493–1952. Bearbeitet von Helmuth Rönnefahrt. Bielefeld: A. G. Ploetz Verlag, 1953, S. 179 f.
  2. Vergleiche zu Inhalt und historischer Relevanz des Friedens den Lexikonartikel von Günter Cordes: Prag. Friede von. In: Gerhard Taddey (Hg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Personen. Ereignisse. Institutionen. Stuttgart: Alfred Kröner Verlag, 1977, S. 956

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