Regionalverband FrankfurtRheinMain

Regionalverband FrankfurtRheinMain
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Der Regionalverband FrankfurtRheinMain ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die am 1. April 2011 die Rechtsnachfolge des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main angetreten hat. Rechtsgrundlage ist das Metropolregionsgesetz des Hessischen Landtags vom 8. März 2011.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Mit Inkrafttreten des Metropolregionsgesetzes konnte der Regionalverband am 1. April 2011 seine Arbeit aufnehmen und dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main nachfolgen. Von diesem hat der neue Verband die Aufgaben der regionalen Flächennutzungsplanung und der Landschaftsplanung übernommen. Zudem übernimmt der Regionalverband Aufgaben im Bereich der Errichtung, Erhaltung und dem Betrieb von Sport,- Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie von kulturellen Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung, dem Standortmarketing, sowie Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung. Planung, Unterhaltung und Errichtung des Regionalparks Rhein-Main sowie der regionalen Verkehrsplanung und dem Verkehrsmanagement gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Verbandes.

Der Verband erstellt regelmäßig ein regionales Monitoring, das eine systematische Beobachtung aller wichtigen Strukturdaten des Ballungsraumes und der Metropolregion FrankfurtRheinMain wiedergibt.

Anders als der vorangegangene Planungsverband, der sehr eingeschränkte Kompetenzen hatte, soll der Regionalverband zentraler Ansprechpartner in der Region sein und ihr ein einheitliches Erscheinungsbild geben[1].

Organisation

Jede Mitgliedskommune entsendet einen Delegierten in die Verbandskammer, die wiederum den Regionalvorstand wählt..

Verbandskammer

Die Verbandskammer, in der alle Mitgliedskommunen vertreten sind, ist das höchste Beschlussorgan des. Sie wählt die haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder des Regionalvorstandes, beschließt den Haushalt des Verbandes und überwacht dessen Verwaltung. Neben dem Fassen regional bedeutsamer Entscheidungen, beschließt das Parlament auch Änderungen im regionalen Flächennutzungsplan.

Regionalvorstand

Die Führung des Verbandes wird Regionalvorstand genannt.

Er besteht aus dem Verbandsdirektor, einem hauptamtlichen Ersten Beigeordneten und acht ehrenamtlichen Beigeordneten. Die hauptamtlichen Vorstandsmitglieder sind für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten über eine Legislaturperiode von fünf Jahren.

Darüber hinaus sind im Regionalvorstand die Oberbürgermeister der Städte Frankfurt und Offenbach sowie die Landräte der Landkreise Offenbach, Hochtaunus, Main-Taunus, Main-Kinzig, Groß-Gerau und dem Wetteraukreis vertreten. Zudem kann der Regionalverband fünf beratende Mitglieder benennen.

Die Geschäftsstelle des Regionalverbandes befindet sich in der Poststraße 16 an der Nordseite des Hauptbahnhofes in Frankfurt. Dort beschäftigt der Regionalverband zirka 120 Mitarbeiter. Das Haushaltsvolumen beträgt rund 15 Millionen Euro.

Gebietsabgrenzungen

Ballungsraum

Metropolregion und Ballungsraum.

Das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain (Ballungsraum) erstreckt sich über eine Fläche von 2.500 km² in der etwa 2,2 Mio. Menschen leben[2].

Mitgliedskommunen

Insgesamt schließen sich 75 Kommunen zum Regionalverband FrankfurtRheinMain zusammen:

Frankfurt und die anderen 74 Mitgliedskommunen im Umland.
Liste der Mitgliedskommunen

Metropolregion

Der Regionalverband FrankfurtRheinMain vertritt auch die Metropolregion, die sich in Fläche und Einwohnerzahl nicht mit dem Ballungsraum deckt. Etwa 5,5 Millionen Einwohner leben dort auf einer Fläche von zirka 15.000 Quadratkilometern[3].

Verbandsgeschichte

Erste Initiativen

Die erste Organisation für Flächennutzungsplanung, beziehungsweise Raumordnung im Rhein-Main-Gebiet war die Gesellschaft für Regionale Raumordnung. Ihr folgte die Regionale Planungsgemeinschaft Untermain (RPU) als kommunaler Zweckverband. Gemäß dem Hessischen Landesplanungsgesetz war sie ab 1965 Träger der regionalen Raumplanung. Ihr gehörten an: die kreisfreien Städte Frankfurt, Hanau und Offenbach sowie die Landkreise Büdingen, Dieburg (teilweise), Friedberg, Gelnhausen, Hanau, Main-Taunus (teilweise), Obertaunus, Offenbach, Schlüchtern und Usingen.[4]

Umlandverband Frankfurt

Der Umlandverband Frankfurt (UVF) bestand vom 11. September 1974 an und nahm offiziell seine Arbeit am 1. Januar 1975 auf. Ihm gehörten neben Frankfurt und Offenbach zunächst etwa 50 Städte und Gemeinden aus dem Umland an. Der UVF hatte weiter reichende Aufgaben als der spätere Planungsverband. So unterstand ihm neben der Flächennutzungsplanung beispielsweise auch die Abfallentsorgung im Verbandsgebiet, was später zu heftigen Verwerfungen führte.[5]

Planungsverband Ballungsraum FrankfurtRheinMain

Der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main geht auf das „Ballungsraumgesetz“ des Hessischen Landtags vom 19. Dezember 2000 zurück. Er bestand von 1. April 2001 bis zum 1. April 2011. Die Hauptaufgabe des Verbandes war die Aufstellung des Regionalen Flächenutzungsplans (RegFNP).[6]

Regionalverband FrankfurtRheinMain

Das "Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main", das vom Hessischen Landtag am 3. März 2011 beschlossen wurde, ließ am 1. April 2011 aus dem Planungsverband den "Regionalverband FrankfurtRheinMain" werden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. "Gesetz über die Metropolregion FrankfurtRheinMain" des Hessischen Landtags, vom 11. März 2011, (GVBl. II 330-48)
  2. Regionales Monitoring 2010 – Daten und Fakten, Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, Hrsg.: Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
  3. Regionales Monitoring 2010 – Daten und Fakten, Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, Hrsg.: Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main
  4. http://www.stadtgeschichte-ffm.de/abteilungen/abteilung_3/03807inhalt.html
  5. "Gesetz über den Umlandverband Frankfurt" vom 11. September 1974, (GVBl. I S. 427)
  6. "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main" (Ballungsraumgesetz, BallrG) vom 19. Dezember 2000, (GVBl. I S. 542)
50.10758.6605555555556

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