Christian Georg Alfred Klar

Christian Georg Alfred Klar

Christian Georg Alfred Klar (* 20. Mai 1952 in Freiburg im Breisgau) ist ein ehemaliges Mitglied der sogenannten „Zweiten Generation“ der Rote Armee Fraktion (RAF), die von Mitte der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre aktiv war. Er wurde wegen gemeinschaftlich verübten, mehrfachen Mordes rechtskräftig verurteilt und war seit 1982 in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal inhaftiert. Nach 26 Jahren Haft wurde er am 19. Dezember 2008 entlassen.[1]

Inhaltsverzeichnis

Leben

Jugend

Klars Mutter war Gymnasiallehrerin in Karlsbad, sein Vater Vizepräsident des Oberschulamtes Karlsruhe. Klar hat vier Geschwister, eine Schwester und drei Brüder. Christian Klar besuchte zunächst das Hans-Thoma-Gymnasium in Lörrach. Nach seinem Wechsel auf das Eichendorff-Gymnasium in Ettlingen legte er dort im Jahr 1972 sein Abitur ab. Im Anschluss studierte er Geschichte und Philosophie in Heidelberg, war für kurze Zeit Mitglied der FDP[2] und der Jungdemokraten.[3] Während des Studiums verweigerte er den Wehrdienst mit der Begründung, er habe eine „zutiefst lebensbejahende Haltung“, wodurch ihn nichts veranlassen könne, „einen Menschen zu verletzen oder zu töten“.[4]

RAF-Aktivitäten

1973 zog Christian Klar zusammen mit Adelheid Schulz und Günter Sonnenberg in eine Wohngemeinschaft nach Karlsruhe, später zog auch Knut Folkerts dort ein. Am 30. Oktober 1974 beteiligte er sich an der Besetzung des Hamburger Büros von Amnesty International, um nachdrücklich auf die Haftbedingungen von RAF-Terroristen aufmerksam zu machen[5] und wurde 1976 schließlich Mitglied der RAF.

Bei den RAF-Morden im „Deutschen Herbst“ 1977 war Klar beteiligt. Bis heute ist nicht zweifelsfrei geklärt, welchem RAF-Terroristen die jeweiligen Todesschüsse zuzuschreiben sind.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erließ 1979 Haftbefehl gegen Klar. Zu diesem Zeitpunkt war sein amtlich bekannter Wohnsitz in Karlsruhe. Am 16. November 1982 wurde er bei Friedrichsruh im Sachsenwald bei Hamburg verhaftet, wo sich ein Waffendepot („Daphne“) der RAF befand. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte ihn am 2. April 1985 im selben Prozess wie Brigitte Mohnhaupt wegen aller Taten der RAF seit 1977 – u. a. wegen gemeinschaftlichen Mordes an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dem damaligen Vorstandssprecher der Dresdner Bank Jürgen Ponto und Hanns Martin Schleyer – zu sechsmal lebenslänglich und einer zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Dabei wurde die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt. 1992 wurde er in einem zusätzlichen Prozess wiederum lebenslang verurteilt.

Im Jahr 1997 entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass die Mindestverbüßungsdauer 26 Jahre beträgt; ein vorzeitige Begnadigung wurde im Jahr 2007 von Bundespräsident Horst Köhler abgelehnt (siehe Abschnitt Kontroverse um die Haftentlassung). Am 24. November 2008 entschied das OLG Stuttgart, dass Klar nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer im Januar 2009 aus der Haft auf Bewährung zu entlassen sei. Nach Ansicht des Gerichts besteht bei Klar keine Rückfallgefahr.[6] Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre.[6] Tatsächlich kam Klar dann bereits am 19. Dezember 2008 frei.[7]

Verurteilung

Christian Klar wurde 1985 vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen neunfachen, gemeinschaftlich begangenen Mordes und elffachen Mordversuchs verurteilt. Im Einzelnen waren dies[8]:

  • 5. Januar 1977 – Versuchter Mord an einem schweizerischen Grenzbeamten in Riehen und einem Autofahrer, dessen Fahrzeug er rauben wollte
  • 7. April 1977 – Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, seinem Fahrer und seinem Leibwächter
  • 30. Juli 1977 – Mord an Jürgen Ponto, Vorstandssprecher der Dresdner Bank
  • 25. August 1977 – Versuchter Raketenanschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft
  • 5. September 1977 – Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, Ermordung seines Fahrers und seiner drei Leibwächter
  • 18. Oktober 1977 – Ermordung Hanns Martin Schleyers
  • 19. November 1979 – Banküberfall in Zürich, Schüsse auf Polizisten und eine Passantin „in Tötungsabsicht“, erneut mit dem Ziel, ihr Fahrzeug zu rauben
  • 15. September 1981 – Anschlag auf den Oberkommandierenden der amerikanischen Streitkräfte in Europa, Frederick J. Kroesen, seine Frau, seinen Fahrer und einen Begleiter

In einem Interview mit dem Spiegel im April 2007[9] gab Ex-RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock an, dass nach seinen Informationen Christian Klar als „unmittelbar Beteiligter“ an der Ermordung Siegfried Bubacks und seiner Begleiter ausscheide, und bestätigte die Aussage der ehemaligen RAF-Angehörigen Verena Becker gegenüber dem Verfassungsschutz, dass Stefan Wisniewski vom Soziussitz eines Motorrads die tödlichen Schüsse auf den Generalbundesanwalt abgegeben habe.[10]

Kurz nach den Buback-Morden wurde Verena Becker zusammen mit Sonnenberg im Mai 1977 festgenommen und bei ihr die Tatwaffe sichergestellt. Michael Buback wies in der aktuellen Diskussion auf seiner Meinung nach unzureichend ausgewertete Zeugenaussagen hin, die auf eine Frau als Mörderin seines Vaters hingewiesen hätten.[11]

Kontroverse um die Haftentlassung

Günter Gaus hatte Christian Klar, nachdem er ihn am 22. November 2001 für das Fernsehen interviewt hatte, ermutigt, ein Gnadengesuch zu stellen. In dem Interview erklärte Klar, gefragt zum Thema „Schuldbewusstsein und Reuegefühle“:[12]

„In dem politischen Raum, vor dem Hintergrund von unserem Kampf sind das keine Begriffe.“
„Aber es könnten persönlich doch Begriffe sein, die Bedeutung haben, wegen der Opfer? […]“
„Ich überlasse der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere die Gefühle, aber ich mache sie mir nicht zu Eigen. Das sitzt zu tief drin, dass gerade hier in den reichen Ländern zu viele Menschenleben nichts zählen. Vor der Trauer müsste sich sehr viel ändern. Belgrad wird bombardiert. […] In vielen Ländern werden Verhältnisse hergestellt, wo ein Menschenleben nicht mal einen Namen hat.“

Interview von Günter Gaus mit Christian Klar

In seinem Gnadengesuch an den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau schrieb Klar 2003 jedoch:[13]

„Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen. Ich verstehe die Gefühle der Opfer und bedauere das Leid dieser Menschen.“

Das Gnadengesuch ging auch auf die Bemühungen von Rolf Becker, der von 2003 bis 2006 offiziell ehrenamtlicher Betreuer von Klar war, zurück. 2003 hatte Becker beim Intendanten Claus Peymann um einen Praktikumsplatz für Klar nachgefragt; dieser bot ihm 2005 einen Ausbildungsplatz zum Bühnentechniker am Berliner Ensemble an.[14][15] Die dafür notwendige Verlegung nach Berlin und der Status als Freigänger wurde ihm zunächst nicht bewilligt.

Ende Januar 2007 entwickelte sich das Gnadengesuch Klars zum Gegenstand einer lebhaften Debatte, in der sich unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und der Regisseur Volker Schlöndorff[16] für eine mögliche Haftentlassung Christian Klars aussprachen. Zu den Gegnern einer Entlassung zählen neben der Witwe Hanns Martin Schleyers, Waltrude Schleyer, auch Guido Westerwelle, Günther Beckstein und Markus Söder. In der öffentlichen Diskussion über eine vorzeitige Entlassung stand die Frage nach möglichen Gründen eines Gnadenaktes, wie ein öffentliches Reue- und Schuldbekenntnis oder klärende Aussagen zu unaufgeklärten Morden im Vordergrund, da Klar keine entsprechenden Signale gab.

Eine von Klar verfasste, auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz am 13. Januar 2007 verlesene kapitalismuskritische Grußbotschaft, die am 15. Januar 2007 in der Tageszeitung junge Welt[17] und nochmals am 31. Januar 2007 in der Beilage dieser Zeitung mit den Konferenzbeiträgen in voller Länge veröffentlicht wurde, wurde zunächst von der Öffentlichkeit nicht beachtet. Als am 26. Februar 2007 das ARD-Fernsehmagazin Report Mainz über diesen Text auszugsweise berichtete, wurde erneut über eine Begnadigung, aber auch über sein Recht der freien Meinungsäußerung diskutiert. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) gab am 28. Februar 2007 bekannt, dass Klar vorerst keine Haftlockerungen erhalten wird und ein bereits vorher fertiggestelltes Gutachten durch ein Gegengutachten von Hans-Ludwig Kröber überprüft werden soll. Klar versuchte gerichtlich gegen eine erneute Begutachtung vorzugehen. Das erste Gutachten hatte er sich gegen den Widerstand des Justizministeriums per Gerichtsbeschluss erstritten.[18]

In einem Brief Klars nach der Veröffentlichung seiner Grußbotschaft bezeichnete Klar einige Medien und Politiker als „Meinungsblockwarte“.[19]

Am 7. Mai 2007 lehnte Bundespräsident Horst Köhler ein Gnadengesuch Klars ab.[20] Vor seiner Entscheidung hatte Köhler Klar am 4. Mai 2007 an einem geheim gehaltenen Ort in Süddeutschland zu einer persönlichen Anhörung getroffen.

Nach Ablehnung des Gnadengesuches war Klar bestrebt, eine gerichtliche Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (§ 57a StGB) nach Ablauf der vom Gericht festgesetzten Mindestverbüßungszeit von 26 Jahren zu erwirken. Voraussetzung für eine solche Entlassung ist normalerweise, dass der Gefangene „in Lockerungen erprobt“ ist. Dies wurde Christian Klar auf Intervention des Justizministers verweigert. Es ist umstritten, ob der Minister als Aufsichtsbehörde der zuständigen Anstaltsleitung derart spezifische Weisungen erteilen darf.[21] Am 24. April 2007 verkündete das Landgericht Karlsruhe, dass Christian Klar Hafterleichterung erhält.[22] Christian Klar beabsichtigte weitere Hafterleichterungen einzuklagen, da der Vollzugsplan ursprünglich begleitete Ausgänge, Freigang, Sonderurlaub und offenen Vollzug vorsah.[18] Anfang 2008 ordnete der BGH Beugehaft für Klar an, um die näheren Einzelheiten des Bubackmordes zu erfahren. Im Zuge der Beugehaft wurden die Hafterleichterungen aufgehoben.

Nachdem am 24. November 2008 das Oberlandesgericht Stuttgart die Freilassung Klars auf den Januar 2009 festsetzte, flammte die Debatte über die Freilassung des ehemaligen RAF-Terroristen wieder auf. Es wurde kritisiert, dass Klar keine hinreichende Reue gezeigt und sich für seine Taten entschuldigt habe, sowie dass er keine Informationen über die verübten Anschläge preisgibt.[23] Vom Gesetz wird Klar jedoch wie jeder andere Mörder behandelt, Reue ist für eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nicht notwendig. Aus Protest gegen die Haftentlassung gab Jürgen Vietor sein Bundesverdienstkreuz zurück.[24] Am 19. Dezember 2008 wurde Christian Klar auf Bewährung entlassen. Die Entlassung erfolgte vor dem festgesetzten Termin, da sich Klar in der Haft Freistellungstage erarbeitet hatte, die ihm angerechnet wurden.[25]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. sueddeutsche.de „Christian Klar ist frei“ (19. Dezember 2008)
  2. Ulrike Baureithel: Nach der Schlacht. Freitag 52, 21. Dezember 2001. Abgerufen am 25. November 2008.
  3. Von Inge Meysel bis Christian Klar. die tageszeitung (taz), 22. März 2005. Abgerufen am 25. November 2008.
  4. Ein Kriegsdienstverweigerer, der zum Krieger wurde. Süddeutsche Zeitung, 28. Mai 2007. Abgerufen am 20.Dezember 2008.
  5. Christian Klar wartet auf Begnadigung. Tagesanzeiger, 12. Februar 2007. Abgerufen am 25. November 2008.
  6. a b Fünf Jahre Bewährung: Klar kommt frei. n-tv, 24. November 2008. Abgerufen am 28. November 2008.
  7. Ex-RAF-Terrorist verlässt Gefängnis: Christian Klar wieder auf freiem Fuß. tagesschau.de, 19. Dezember 2008. Abgerufen am 30. Dezember 2008.
  8. Majid Sattar: RAF-Terrorist Christian Klar: Neun Morde, elf Mordversuche. Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 24. April 2007. Abgerufen am 25. November 2008.
  9. Der Spiegel, Nr. 17, 23. April 2007.
  10. Wisniewski soll Buback-Mörder sein. Spiegel Online, 21. April 2007. Abgerufen am 25. November 2008.
  11. RAF: Hat Verena Becker Buback erschossen?. Stern, 2. Mai 2007. Abgerufen am 25. November 2008.
  12. Philipp Wittrock: Gaus-Interview mit Christian Klar: Doku-Drama hinter Gittern. Der Spiegel, Heft 5/2007, 1. Februar 2007. Abgerufen am 1. Januar 2009.
  13. RAF-GNADENDEBATTE. Christian Klar bekennt seine Schuld. Spiegel Online, 27. Januar 2007. Abgerufen am 1. Januar 2009.
  14. Köhler entscheidet im zweiten Halbjahr. Focus, 3. Februar 2007. Abgerufen am 25. November 2008.
  15. Rolf Becker: Über seine Besuche beim und seinen Eindruck vom früheren RAF-Terroristen Christian Klar: „Er bereitet sich auf ein anderes Leben vor“. Abendblatt, 11. Februar 2007. Abgerufen am 25. November 2008.
  16. Martin Wolf: „Begnadigt wird nicht die Tat, sondern der Mensch“. Der Spiegel, 31. Januar 2007. Abgerufen am 25. November 2008.
  17. Dokumentiert: „Das geht anders”. junge Welt, 15. Januar 2007. Abgerufen am 25. November 2008.
  18. a b Klar will weitere Hafterleichterungen einklagen. Der Tagesspiegel, 9. Mai 2007. Abgerufen am 25. November 2008.
  19. Klar greift Politiker an, Viett rechtfertigt Terror. Spiegel Online, 2. März 2007. Abgerufen am 25. November 2008.
  20. Bundespräsident Horst Köhler hat über die Gnadengesuche von Herrn Christian Klar und von Frau Birgit Hogefeld entschieden.. bundespraesident.de. Abgerufen am 25. November 2008.
  21. Johannes Fees: Justizminister Goll setzt Vollzugsplan für Christian Klar ausser Kraft. strafvollzugsarchiv.de, 30. April 2007. Abgerufen am 25. November 2008.
  22. Klar bekommt Hafterleichterung. Spiegel Online, 24. April 2007. Abgerufen am 25. November 2008.
  23. Ex-RAF-Terrorist Klar kommt frei: Zypries verteidigt Entlassung. n-tv, 25. November 2008. Abgerufen am 25. November 2008.
  24. Interview: ""Landshut"-Pilot gibt Bundesverdienstkreuz zurück". Augsburger Allgemeine, 24. November 2008. Abgerufen am 19. Dezember 2008.
  25. Ex-RAF-Terrorist aus Haft entlassen. RP online, 19. Dezember 2008

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