Versorgungskrankengeld

Versorgungskrankengeld

Das Versorgungskrankengeld ist eine Form des Erwerbsersatzeinkommens des Bundes nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Die gesetzlichen Regelungen zum Krankengeld finden sich in den §§ 16 - 16 h BVG. Nach § 1 BVG steht das Versorgungskrankengeld gesundheitlich geschädigten Personen der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz zu, soweit deren Schädigungen auf militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder durch die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse (berufliche Tätigkeiten und Einsätze) zurückzuführen ist. Daneben werden gesetzliche Analogregelungen für beispielsweise Wegeunfälle oder die Kriegsgefangenschaft aufgestellt.

Die Leistungen werden für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit erbracht. Sie betragen 80 % des Regellohns und dürfen gemäß § 16a Bundesversorgungsgesetz das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Gem. § 16 f Bundesversorgungsgesetz sind Einkommensanrechnungen möglich.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Versorgungskrankengeld — Leistung im ⇡ sozialen Entschädigungsrecht. 1. Bezugsberechtigte: V. erhalten Beschädigte, wenn sie wegen einer als Schädigungsfolge anerkannten oder durch sie verursachten Gesundheitsstörung arbeitsunfähig im Sinn der gesetzlichen ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Verletztengeld — Das Verletztengeld nach §§ 45 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten. Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Dauer der Leistung von …   Deutsch Wikipedia

  • Krankengeld (Deutschland) — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsunfähigkeit — (in Österreich Krankenstand[1]) ist ein arbeitsrechtlicher und ein sozialrechtlicher Begriff. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer in der Regel einen bis zu sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.… …   Deutsch Wikipedia

  • Erwerbsersatzeinkommen — Erwerbserstatzeinkommen sind im Sozialrecht alle Arten von Leistungen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen, die als Ersatz für ein Erwerbseinkommen gezahlt werden. Reine Entschädigungsleistungen oder Leistungen die allein aufgrund von… …   Deutsch Wikipedia

  • Hinzuverdienstgrenzen — in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind Regelungen, aus denen sich ergibt, in welcher Höhe ein Rentenbezieher zu der gesetzlichen Rente hinzuverdienen darf, ohne dass sich der Hinzuverdienst auf die Höhe der Rente auswirkt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Lohnsteuerklasse — Lohnsteuerkarten ab 2011 ausgedient Bei Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich der Lohnsteuerabzug sowie der Abzug von Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer nach der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen… …   Deutsch Wikipedia

  • Steuerklassen — Bei Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich der Lohnsteuerabzug sowie der Abzug von Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer nach der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuerklasse. Das Einkommensteuergesetz kennt… …   Deutsch Wikipedia

  • Elterngeld (Deutschland) — Das Elterngeld in Deutschland ist eine Transferzahlung für Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Es soll die Eltern bei der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kriegsopferversorgung — Kriegs|op|fer|ver|sor|gung, die (Amtsspr.): Versorgung der Kriegsopfer in Hinsicht auf vom Staat gewährte Leistungen wie Renten, Heilbehandlungen u. a. * * * Kriegs|opferversorgung,   die Gesamtheit der vom Staat zu tragenden… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”