Wahlvorbereitungsurlaub

Wahlvorbereitungsurlaub

Der Begriff Wahlvorbereitungsurlaub beschreibt unbezahlten Urlaub, der Kandidaten für den Deutschen Bundestag vor der Wahl zusteht, um ihnen die Durchführung eines Wahlkampfes zu ermöglichen. Ein Kandidat hat in Deutschland das Recht, innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag auf Antrag Urlaub von bis zu zwei Monaten zu erhalten. Dieses Recht findet sich in §3 Abgeordnetengesetz und ist im Grundgesetz Artikel 48 Absatz 1 verankert.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Urlaub — ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten… …   Deutsch Wikipedia

  • Abgeordneter — Delegierter; Parlamentarier; Deputierter; Repräsentant; Volksvertreter * * * Ab|ge|ord|ne|ter [ apgə|ɔrdnətɐ], der Abgeordnete/ein Abgeordneter; des/eines Abgeordneten, die Abgeordneten/zwei Abgeordnete: gewählter Volksvertreter; Mitglied eines… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”