DIN 276

DIN 276
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Bereich Bauwesen
Titel Kosten im Bauwesen, Teil 1: Hochbau, Teil 4: Ingenieurbau
Kurzbeschreibung: Ermittlung und die Gliederung von Kosten im Bauwesen
Letzte Ausgabe 2008-12/2009-08
ISO -

Die DIN-Norm DIN 276 regelt die Kostenermittlung im Bauwesen. Zurzeit sind nur der Teil 1 Hochbau (zuletzt aktualisiert 2008-12) und der Teil 4 Ingenieurbau gültig.

„Dieser Teil der Norm gilt für die Kostenplanung im Hochbau, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten für den Neubau, den Umbau und die Modernisierung von Bauwerken sowie die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten; für Nutzungskosten im Hochbau gilt DIN 18960.“

(Auszug DIN 276-1:2006-11)

Mit der Neuausgabe der DIN 276-1 durch den Beuth-Verlag vom Dezember 2008 wurden die Änderung A1 vom Februar 2008 und die Berichtigung 1 vom Februar 2007 in die Norm eingearbeitet.

Die DIN 276 in der Fassung von April 1981 findet - neben Kostenermittlungen nach DIN 276 in der jeweils neuesten Fassung, die zur Kostenplanung aufzustellen sind - Anwendung in der HOAI 1996/2002 zur Honorarermittlung. Sie dient zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten, da der Bundesgesetzgeber im Preisrecht für Architekten und Ingenieure die Fortentwicklung der DIN 276 nicht nachvollzogen und die Kostengruppen im Verordnungstext der HOAI 1996 nicht angepasst hat. Die Kostenermittlungen sind damit in 2 Strukturen aufzustellen: in der jeweils neuesten zur Projektbearbeitung und in der Fassung von 1981 nur zur Honorarermittlung. Literatur zur Umstrukturierung siehe unten.

Erst die am 12. Juni 2009 vom Bundesrat verabschiedete Novelle der HOAI (HOAI 2009) ermöglicht es, auf die Kostenermittlung nach DIN 276 in der Fassung von 1981 zu verzichten und die Kosten sowohl für die Projektbearbeitung als auch für die Honorarermittlung nach der DIN 276-1 in der Fassung vom Dezember 2008 zu ermitteln, sofern nicht Kostenermittlungen nach anderen Regeln aufzustellen sind (z.B. im Straßen- oder Brückenbau bei öffentlichen Auftraggebern).

In Österreich entspricht die DIN 276 der ÖNORM B 1801-1.

Im Wesentlichen werden in der DIN 276:2008-12 fünf Stufen der Kostenermittlung und die Kostengliederung festgelegt.

Inhaltsverzeichnis

Stufen der Kostenermittlung

Kostengliederung

Zusammenhängende Kosten werden in Kostengruppen gegliedert. In der 1. Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in folgende sieben Kostengruppen gegliedert:

  • 100 Grundstück
  • 200 Herrichten und Erschließen
  • 300 Bauwerk – Baukonstruktionen
  • 400 Bauwerk – technische Anlagen
  • 500 Außenanlagen
  • 600 Ausstattung und Kunstwerke
  • 700 Baunebenkosten

Für die genauere Kostenermittlung werden Kosten in die 2. Ebene, noch genauer in die 3. Ebene aufgeschlüsselt, zum Beispiel die Kostengruppe 300 in (auszugsweise):

  • 310 Baugrube
  • 320 Gründung
  • 330 Außenwände
    • 331 Tragende Außenwände
    • 332 Nichttragende Außenwände
    • 333 Außenstützen
    • 334 Außentüren und -fenster
    • 335 Außenwandbekleidungen, außen
    • 336 Außenwandbekleidungen, innen
    • 337 Elementierte Außenwände
    • 338 Sonnenschutz
    • 339 Außenwände, sonstiges
  • 340 Innenwände
  • 350 Decken
  • 360 Dächer
    • 361 Dachkonstruktionen
    • 362 Dachfenster, Dachöffnungen
    • 363 Dachbeläge
    • 364 Dachbekleidungen
    • 369 Dächer, sonstiges
  • 370 Baukonstruktive Einbauten
  • 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen

Die Nummerierung ist nicht fortlaufend, sondern weist Lücken auf.

Unter bestimmten Umständen (zum Beispiel Modernisierung) lässt die DIN 276-1:2008-12 eine ausführungs- oder gewerkeorientierte Gliederung der Kostenermittlung zu, d.h. die Kosten werden statt nach Bauteilen (zum Beispiel Wände und Decken) nach Gewerken (zum Beispiel Trockenbau und Mauerwerksarbeiten) gegliedert. Diese Gliederung vereinfacht die vom Planer gemäß HOAI zu leistende Kostenverfolgung zwischen Kostenberechnung (in der Entwurfsphase durch den Planer erstellt) und dem Kostenanschlag (in der Vergabephase der Aufträge, Auftragssummen der beauftragten Unternehmen). Auch beim Kostenanschlag und der Kostenfeststellung ist eine Gliederung nach Vergabeeinheiten zusätzlich zur Gliederung nach Kostengruppen vorzunehmen.

Allgemeine Änderungen der Neuauflage 2006

Gegenüber DIN 276:1993-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

Titel und Gliederung der Norm wurden geändert, um die Norm über den Hochbau hinaus anderen Bereichen des Bauwesens zu öffnen

  • der Anwendungsbereich der Norm wurde entsprechend den geänderten Inhalten neu formuliert
  • die Begriffe wurden entsprechend dem Stand der Technik geändert und ergänzt
  • die Grundsätze der Kostenermittlung wurden zu Grundsätzen der Kostenplanung erweitert
  • für den Begriff „Kostenvorgabe" wurden Grundsätze der Anwendung formuliert
  • Die Grundsätze der Kostenermittlung wurden mit dem Ziel größerer Wirtschaftlichkeit und Kostensicherheit neu gefasst
  • die Stufen der Kostenermittlung wurden im Hinblick auf eine kontinuierliche Kostenplanung erweitert und neu formuliert
  • für Kostenkontrolle und Kostensteuerung wurden Grundsätze der Anwendung formuliert
  • der Aufbau der Kostengliederung bleibt unverändert. Die Beschreibung wurde redaktionell geändert
  • die ausführungsorientierte Gliederung der Kosten wurde als Alternative beibehalten; Tabelle 2 wurde gestrichen
  • die Darstellung der Kostengliederung wurde entsprechend dem Stand der Technik redaktionell überarbeitet
  • der Anhang A wurde gestrichen.

Änderung der Kostengliederung der Neuauflage 2006

Auch die Kostengliederung wurde redaktionell überarbeitet und damit dem heutigen Stand der Technik angepasst. Neu ist die Kostengruppe 250 „Übergangsmaßnahmen“. Darin können die Kosten für Provisorien (z. B. Anpassung oder Umlegung von Bauwerken und Außenanlagen als provisorische Maßnahmen einschließlich des Entfernens) und Auslagerungen (z. B. Auslagerungen von Nutzungen während der Bauzeit) erfasst werden. In der Kostengruppe 400 wird für „Feuerlöschanlagen“ die neue Kostengruppe 475 eingeführt. Auch die „Prozesslufttechnischen Anlagen“ werden als eigenständige Kostengruppe 477 geführt. Die Kostengruppe 480 „Gebäudeautomation“ wurde völlig neu gegliedert. In der Kostengruppe 500 werden zwei neue Kostengruppen 560 „Wasserflächen“ und 570 „Pflanzflächen“ aus der alten Kostengruppe 510 herausgenommen. Auch die Kostengruppe 700 wurde gemäß der aktuellen Entwicklungen ergänzt um die Kostengruppe 746 „Brandschutz“, 747 „Sicherheits- und Gesundheitsschutz“ und 748 „Umweltschutz, Altlasten“. Außerdem werden die Zinsen vor Nutzungsbeginn in 762 „Fremdkapitalzinsen“ und 763 „Eigenkapitalzinsen“ unterteilt, um die fehlenden Zinsen für das Eigenkapital erfassen zu können.

Literatur

  • Klaus D. Siemon: Baukostenplanung für Architekten. Vieweg 2005 (3. Aufl.), ISBN 3-528-11671-4
  • Peter J. Fröhlich: Hochbaukosten - Flächen - Rauminhalte. Vieweg 2007 (14. Aufl.), ISBN 978-3-8348-0305-4 (Inzwischen in der 15. Auflage erhältlich)
  • Udo Blecken, Willi Hasselmann: Kosten im Hochbau, Praxis - Handbuch und Kommentar zur DIN 276. Rudolf Müller 2007, ISBN 978-3-481-02245-7
  • Willi Hasselmann, Klaus Liebscher: Normengerechtes Bauen. Rudolf Müller 2007 (20. Auflage), ISBN 978-3-481-02291-4
  • Bodo Werner (Hrsg.): Honorarpraxis für Architekten und Ingenieure: Textsammlung, HOAI 2002 - DIN 276:04-1981 - DIN 276:06-1993 - Honorarvorschläge (mit Übersetzungsschlüssel DIN 276:1993-06 zu DIN 276:1981-04) Vieweg Edition Bauverlag 2002 (1. Auflage), ISBN 3-528-01744-9

Siehe auch

Normenliste - DIN 276

Weblinks


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