Dappentalfrage

Dappentalfrage

Die Dappentalfrage drehte sich um den Besitz des so genannten Dappentals (französisch Vallée des Dappes) an der Grenze zwischen der Schweiz und Frankreich.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte des Dappentals, 1648–1862

Das Dappental gehörte seit dem Abkommen zwischen der Freigrafschaft Burgund und dem Stadtstaat Bern im Jahre 1648 zum bernischen Gebiet. Diese Zugehörigkeit wurde auch durch Staatsverträge mit dem französischen König in den Jahren 1752 und 1761 nicht bestritten. Napoléon Bonaparte scherte sich nicht um diese Verträge, nutzte die Schwäche der von ihm abhängigen Schweiz und annektierte das Dappental im Jahre 1805 zum Bau einer militärstrategischen Strasse zwischen Les Rousses und dem Pays de Gex.

Nach der Niederlage Frankreichs hinterliessen die Friedens-Verträge von Paris (1814 und 1815) eine unklare Rechtslage. Das Dappental gehörte zwar wieder zur Schweiz und stand unter der Verwaltung des Kantons Waadt. Frankreich war aber nicht gewillt, auf seine Ansprüche zu verzichten. Es folgten jahrelange Streitereien inklusive imperialen Säbelrasselns seitens Paris. Schliesslich liess der französische Kaiser Napoléon III. im Jahre 1861 Truppen ins Dappental einmarschieren.

Lösung der Dappentalfrage

Wohl auch auf diesen Druck hin wurde im Jahre 1862 der Status des Dappentals in der Form eines Gebietstausches im Umfange von sieben Quadratkilometern geklärt. Frankreich erhielt den westlichen Teil des Dappentals und die von ihm gebaute Strasse. Die Schweiz erhielt als Ersatz dafür Gebiete von der Kreuzung der Strassen von Saint-Cergue und dem Col de la Faucille (der strategischen Strasse) längs des Abhangs des Noirmont bis zur bestehenden Grenze zum Vallée de Joux.

Artikel I des Staatsvertrags bestimmte auch einen Landstreifen östlich der strategischen Strasse "in der durchschnittlichen Breite von beiläufig 500 Schweizer Fuss oder 150 Meter" zu französischem Territorium. In Artikel II bestimmte der Vertrag, dass auf dem Gebiet des Dappentals keine militärischen Anlagen errichtet werden dürften.

Weiter bestimmte der Vertrag, dass die auf den ausgetauschten Territorien Beheimateten ihre Staatsbürgerschaft frei wählen und am Orte wohnen bleiben durften. Ausserdem erhielt die Schweiz das Recht, die Strasse aus dem Vallée de Joux über das französische Bois-d’Amont nach La Cure gebührenfrei und ohne Zölle zu benutzen.

Literatur

  • Mogeon, L.: La question de la vallée des Dappes. In: Revue historique vaudoise. 45 (1937), S. 98–115 und 183–184

Weblinks

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