Debellatio

Debellatio

Mit Debellatio bzw. Debellation (lat.: „vollständige Besiegung, Kriegsbeendigung“; bellum ‚Krieg‘) bezeichnet man das durch vollständige Zerstörung und militärische Niederringung eines feindlichen Staates herbeigeführte Ende eines Krieges.

Nach traditionellem („klassischem“) Völkerrecht konnte, aber brauchte damit nicht einherzugehen die Annexion, das heißt die Beseitigung der Staatsgewalt des debellierten Staates und die Inanspruchnahme des Staatsgebiets durch den Sieger. Die Einführung des Kriegsverbots im modernen Völkerrecht und demzufolge auch des Annexionsverbots beschränkt die Bedeutung der Debellation.
Das deutlichste Beispiel einer Debellation ist die Unterwerfung Karthagos durch die Römer. Nach langen verlustreichen Schlachten wurde die Stadt völlig zerstört.

Von manchen wird die Situation des Deutschen Reichs am Ende des Zweiten Weltkriegs als Debellation gesehen, was aus militärischer Sicht zutrifft. Eine Debellatio hat aber in der Regel eine vollständige Auflösung und Eingliederung des besiegten Staates in das eigene Staatsgebiet zur Folge, was im Falle Deutschlands nach ganz herrschender Meinung aber nicht geschehen ist und auch durch die Berliner Erklärung der Alliierten ausdrücklich verneint wurde; die deutschen Ostgebiete fielen indessen der Abtrennung und letztendlich zum einen per Erlass[1], zum anderen faktisch[2] der Annexion zum Opfer. Es ist zudem fraglich, ob die Staatsgewalt im Deutschen Reich ab 1945 vollständig ersetzt worden war.[3]

Siehe auch: Bedingungslose Kapitulation, Rechtslage Deutschlands nach 1945

Einzelnachweise

  1. Nachdem am 17. Oktober 1945 das nördliche Ostpreußen von der Sowjetunion offiziell annektiert worden war, wurde es per Erlass des Ministerrates der UdSSR vom 7. April 1946 als „Königsberger Gebiet“ in die RSFSR eingegliedert (V. S. Isupov et al. (Hgg.): Samaja Zapadnaja. Sbornik dokumentov i materialov o stanovlenii i razvitii Kaliningradskoj oblasti (Bd. 1), Dokument No. 1, Kaliningrad 1980, S. 17).
  2. Vgl. das Dekret vom 13. November 1945 über die Verwaltung der wiedergewonnenen Gebiete, die Verordnungen des Ministerrats vom 29. Mai 1946 über die vorläufige Verwaltungseinteilung der wiedergewonnenen Gebiete sowie das Gesetz vom 11. Januar 1949 über die Eingliederung der wiedergewonnenen Gebiete (Dziennik Ustaw Rzeczypospolitej Polskiej [Gesetzblatt der Republik Polen], 1945, Nr. 51, Pos. 295; 1946, Nr. 28, Pos. 177, 178; 1949, Nr. 4, Pos. 22).
  3. Frotscher/Pieroth: Verfassungsgeschichte, Rn 648.

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