Deutsch-Evangelischer Frauenbund

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Am 7. Juni 1899 als Deutsch-Evangelischer Frauenbund (D.E.F.B.) in Kassel gegründet (die Namensänderung: Deutscher Evangelischer Frauenbund -DEF - erfolgte 1969), war er innerhalb der konfessionellen Frauenbewegung die einzige Gruppierung mit eigenständiger Organisationsstruktur und als erster bereits am 18. September 1901 im Vereinsregister eingetragen. Seinen Sitz hat er seither in Hannover. Dem Bundesverband gehören 9 Landesverbände mit ca. 100 Ortsverbänden und Anschlussvereinen und ca. 10.000 Mitglieder an.

Der DEF gilt als die einzige protestantische Frauenorganisation, die sich bewusst auch als Teil der bürgerlichen Frauenbewegung verstand und gesellschaftspolitisch Einfluss genommen und zu einer Modernisierung des Frauenbildes in der evangelischen Kirche beigetragen hat.

Die Gründung des D.E.F.B. fällt in die Zeit der Industrialisierung, die große wirtschaftliche und soziale Umwälzungen mit sich bringt. Während es der proletarischen Bewegung darum ging, für Männer entsprechend hohe Löhne zu erstreiten, die es ihnen als Haushaltsvorstände ermöglichte, Frau und Kinder zu ernähren - die Frau sollte nicht mehr arbeiten müssen, sondern sich nach bürgerlichem Vorbild ganz und gar Haushalt und Kindern widmen können - setzten sich die größtenteils aus bürgerlichem Milieu stammenden Mitglieder des DEF für den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Beruf für Mädchen und Frauen ein. In der damaligen Zeit wurden Mädchen in erster Linie ausgebildet und vorbereitet auf ein Dasein als Ehefrau und Mutter. Die Wege zu einem selbstbestimmten Leben und die Teilhabe am öffentlichen Leben blieben Frauen verschlossen. Bereits 1903 engagierte sich der D.E.F.B. für das Wahlrecht der Frauen in der kirchlichen und kommunalen Gemeinde.

1908 trat der D.E.F.B. dem Bund Deutscher Frauenverein (BDF) bei. In den folgenden Jahren setzen sich im BDF vertretene Vereine für das allgemeine Wahlrecht für Frauen ein. Hier geht der (D.E.F.B.) einen anderen Weg. Vor allem jene Frauen der konservativen Richtung nehmen dazu eine ablehnende Haltung ein. Nachdem die Sozialdemokraten aus den vergangenen Reichswahlen zunehmend gestärkt hervor gingen, befürchten sie, dass im Falle des Frauenwahlrechts die linken Parteien durch die Stimmen der Arbeiterinnen noch mehr gewinnen könnten. Andere Mitglieder des D.E.F.B. hielten es als unumgängliche Notwendigkeit, das allgemeine politische Stimmrecht für Frauen zu fordern. Neben Lehrerinnen meinten auch in der Armen- und Waisenpflege Tätige, langfristig nur durch direkten Einfluss von Frauen im parlamentarischen Entscheidungsprozess einer "Lösung der Frauenfrage" Nachdruck verleihen zu können. Da man hier keine Einigung erzielen konnte, übernahm der D.E.F.B. eine neutrale Position, sprach sich im BDF gegen eine aktive Werbung "Agitation" für das Frauenwahlrecht aus. Die Arbeitskraft des D.E.F.B. würde nach innen und außen gelähmt, schreibt Paula Müller (1. Vorsitzende von 1901-1934) an die Schriftführerin des BDF, Alice Bensheimer, zum am 14. März 1918 beschlossenen Austritt des D.E.F.B. aus dem BDF.

Nachdem in der Weimarer Republik das Frauenwahlrecht eingeführt worden war, gingen führende Mitglieder des DEF, die sich bereits auch schon vor der Weimarer Republik politisch engagiert hatten, ganz in die Politik. In der Weimarer Republik war Paula Müller-Otfried zwölf Jahre lang Mitglied des Reichstags.

Der DEF befasst sich nicht auf politischer Ebene mit sozialen Sachfragen, sondern versucht in engagierten Sozialprojekten eine Verbesserung für Frauen in besonderen Notlagen zu erreichen. Frauen im DEF haben sich zahlreicher sozialer Brennpunkte angenommen, die häufig von der gesellschaftlichen Mehrheit ausgeblendet worden. Beispielsweise richteten engagierte Frauen an vielen Orten in Deutschland sogenannte "Rettungshäuser" ein. Unverheiratet und schwanger - das wurde noch bis Anfang der 1970er Jahre als Schande angesehen. Ledige Mädchen und Frauen "in anderen Umständen" wurden gesellschaftlich geächtet und wussten oft nicht, wohin sie Zuflucht nehmen konnten. In den Rettungshäusern konnten sie unter medizinischer Betreuung ihre Kinder bekommen und die Zeit danach planen. Die Stadt Hannover beispielsweise stellte dem Ortsverband Hannover ein Grundstück und etwas Geld für das Mütter- und Säuglingsheimes zur Verfügung, das dann dank weiterer Spenden gebaut werden konnte.

Der Bundesverband gründete 1905 das Christlich-soziale Frauenseminar (CSF) in Hannover, der ersten Ausbildungsstätte für Fürsorgerinnen (Sozialarbeiterinnen) in Deutschland. 1924 kam der Ausbildungszweig für kirchliche Wohlfahrtspflegerinnen (Gemeindehelferinnen)hinzu. In den 1970er Jahren wurde das CSF mit anderen Werken der Evangelischen Fachhochschule eingegliedert.

Die schwierigen Jahre während des Dritten Reiches machten es erforderlich, dass sich der D.E.F.B. der kirchlichen Frauenarbeit anschloss, um somit einer Eingliederung in die NS-Frauenschaft bzw. der Auflösung zu entgehen. Nach 1938 durften die "Ortsgruppen" des D.E.F.B. nicht mehr diesen Namen führen, um im Zuge der Entkonfessionalisierung musste der D.E.F.B. nach 1939 ein praktisches Arbeitsgebiet nach dem anderen aufgeben.

1945 ist der D.E.F.B. wieder ein eigenständiger Verein, der die bisherigen Schwerpunkte: Bildungsarbeit und soziale Aufgaben wieder aufnimmt. 1949 nennen sich die Ortsgruppen im Gebiet der DDR aufgrund der dortigen repressiven Verhältnisse in "Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Frauen der DDR" um. 1953 wird das Mädchenwohnheim "Haus Eilenriede" in Hannover eingeweiht. Dort können minderjährige Mädchen wohnen, die in die Stadt Hannover gekommen sind, um eine Ausbildung zu absolvieren.

1969 Namensänderung in DEF. Es kommen neue Gremienfunktionen, Arbeitsfelder und Themenschwerpunkte hinzu: - Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Hausfrauen (AEH) - Medienbeobachtung, Mitgliedschaft in Rundfunkräten - Arbeitsgemeinschaft christlicher Frauen des DEF und des KDFB (katholischer Frauenbund) zur Förderung des ökumenischen Prozesses. - Arbeitsschwerpunkt: Umwelt- und Verbraucherpolitik - Themenschwerpunkt: Demographischer Wandel

Hinzu kommen die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte der Landes- und Ortsverbände, die den regionalen Erfordernissen Rechnung tragen und sehr unterschiedlich können.


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