Deutsche Angestellten Krankenkasse

Deutsche Angestellten Krankenkasse
Logo der DAK

Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) ist ein deutscher Krankenversicherungsträger. Die DAK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist nach Techniker Krankenkasse und der Barmer Ersatzkasse die drittgrößte bundesweite Ersatzkasse Deutschlands mit rund 4,7 Millionen Mitgliedern, 6,2 Millionen Versicherten, zirka 14.000 Mitarbeitern und 900 Geschäftsstellen. Ihr Hauptsitz ist in Hamburg.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die DAK ist die deutsche Krankenkasse mit der ältesten Geschichte. 1774 gründeten Handlungsgehilfen in Breslau das „Institut für hilfsbedürftige Handlungsdiener“. Das Startkapital betrug damals 10.000 Taler.

Die Geschichte der DAK ist von zahlreichen Zusammenschlüssen verschiedener Kassen geprägt. Aus der „Berufskrankenkasse des Gewerkschaftsbundes der Angestellten“ entstand 1930 die „Deutsche Angestellten-Krankenkasse, Ersatzkasse“. 1951 schlossen sich die „Lichterfelder Ersatzkasse“ und die „Deutsche Angestellten-Krankenkasse“ unter der Leitung der DAK zusammen. Zum 31. Dezember 1996 übernahm die DAK die Mitglieder der aufgelösten Braunschweiger Ersatzkasse.

Die DAK ist Mitglied im Verband der Ersatzkassen (vdek).

Vorstand und Verwaltungsrat

Die DAK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das Organ der Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat. Er geht aus den Sozialwahlen hervor, die alle sechs Jahre stattfinden, zuletzt am 1. Juni 2005. Somit ist der Verwaltungsrat das Parlament der DAK-Versicherten.

Der DAK-Verwaltungsrat hat 30 Mitglieder. Sie vertreten ausschließlich die Versicherten. Vorsitzender des Vorstandes ist Herbert Rebscher. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender ist Claus Moldenhauer. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist Hans-Peter Stute.

Datenschutzverstösse

Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) hat nach Angaben der Bundesregierung Daten von rund 200.000 Patienten zur Rekrutierung von Teilnehmern für ein Gesundheitsförderungsprogramm an eine private Firma weitergegeben. Offenbar sind an das Unternehmen nicht nur Identifizierungsdaten der Versicherten, sondern auch Leistungsdaten übermittelt worden. Nach Informationen des Bundesversicherungsamts (BVA) erfolgte die Übermittlung von Sozialdaten erst, nachdem die Versicherten eine Teilnahmeerklärung am Programm abgegeben hatten, ohne jedoch auf die Weitergabe ihrer Daten hingewiesen zu werden. Seit April 2008 läuft eine aufsichtsrechtliche Prüfung des Sachverhalts durch das BVA. Das Vorgehen dieser Art der Datenübermittlung habe die DAK mittlerweile abgestellt. [1][2] Der DAK wurde dafür am 24. Oktober 2008 der Big Brother Award 2008 in der Kategorie Gesundheit und Soziales verliehen.[3] Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Prüfung des Programms "besser leben" im Januar 2009 abgeschlossen und festgestellt, dass das Programm nunmehr grundsätzlich keinen aufsichtsrechtlichen Bedenken begegnet, weil die Sozialdaten der Versicherten erst nach deren Einwilligung von der DAK an den externen Dienstleister weiter gegeben werden.[4]

Einzelnachweise

  1. Bundestag.de: Weitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma, Drucksache 16/10314
  2. Compliancemagazin.de: Datenschutz: DAK und Healthways, 03. November 2008
  3. Werner Hülsmann (24. Oktober 2008). Health and Social Services. BigBrotherAwards. Abgerufen am 13. April 2009.
  4. Abschliessendes Schreiben des BVA vom 20. Januar 2009 mit Az II2-5184.1-709/2008

Weblinks


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