Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (abgekürzt: DPR) hat am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz (§ 342b bis § 342e HGB) festgelegt und bestehen in der Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen (Enforcement). Anlass für ihre Einrichtung war die öffentliche Kritik im Zusammenhang mit den Bilanzskandalen der letzten Jahre. Die DPR hat ihren Sitz in Berlin. International tritt die DPR unter den englischen Namen Financial Reporting Enforcement Panel (FREP) auf.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Geprüft werden die Jahresabschlüsse und Jahresberichte von Unternehmen, deren Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes an einer inländischen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind.

Die Prüfstelle prüft, ob der zuletzt festgestellte Jahresabschluss und der zugehörige Lagebericht oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss und der zugehörige Konzernlagebericht eines Unternehmens in vorstehendem Sinne gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) oder den sonstigen Rechnungslegungsstandards (IFRS, Handelsgesetzbuch) entspricht.

Die Prüfstelle wird nicht nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften tätig, sondern hat auch ohne besonderen Anlass die Abschlüsse entsprechender Unternehmen stichprobenweise zu prüfen.

Gesetzliche Grundlage der DPR sind die §§ 342b ff. HGB, die durch das Bilanzkontrollgesetz vom 15. Dezember 2004, BGBl. I S. 3408, in das HGB eingefügt worden und ab 21. Dezember 2004 in Kraft getreten sind. Prüfungen durch eine anerkannte Prüfstelle im Sinne von § 342b Abs. 1 HGB finden nach Art. 56 EGHGB frühestens ab dem 1. Juli 2005 statt.

Die Gesellschaften arbeiten auf dem Prinzip der Freiwilligkeit mit der Prüfstelle zusammen. Sollte sich eine Aktiengesellschaft jedoch weigern, dieser Prüfung zuzustimmen, dann wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) tätig. Die Bafin ist berechtigt, mit Zwangsmaßnahmen eine Bilanzprüfung durchzusetzen und eventuelle Fehler in der Bilanz zu korrigieren (§ 37o ff. Wertpapierhandelsgesetz).

Pro Jahr führt die DPR zwischen 130 und 140 Prüfungen bei Unternehmen durch. Eine Prüfung dauert durchschnittlich drei bis sechs Monate, in dieser Zeit müssen im Schnitt zwei bis vier Frageschreiben des DPR beantwortet werden.[1]

Mitglieder

Der Verein wurde am 14. Mai 2004 von 15 Berufs- und Interessenvertretungen gegründet und am 10. September 2004 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Er zählt heute 17 Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist auf den Kreis von Berufs- und Interessenvertretungen von Rechnungslegern und Rechnungsleger-Nutzern beschränkt.

Gründungsmitglieder

Später beigetretene Mitglieder

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.pwc.de/de/rechnungslegung/unternehmen-geben-dpr-pruefern-gute-noten.jhtml
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