Deutscher

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Das Ethnonym Deutsche wird in vielfältiger Weise verwendet. Im Sinne einer ethnischen Definition wird unter den Deutschen die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige Deutsch als Muttersprache sprechen und spezifisch deutsche kulturelle Merkmale aufweisen, oft wird auch eine gemeinsame Herkunft postuliert. Im politischen Sinne bilden alle deutschen Staatsbürger das deutsche Staatsvolk. Es gibt enge Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere zwischen dem Ethnienkonzept einerseits und den Bestimmungen über die rechtliche Zugehörigkeit zu Deutschland und Konzeptionen einer deutschen Nation andererseits.

Inhaltsverzeichnis

Etymologie

Hauptartikel: Deutsch (Etymologie)

Der Begriff „deutsch“ geht auf das Althochdeutsche diutisc zurück, das sich ebenso wie das westfränkische Adjektiv theodisk, das aus dem 8. Jahrhundert in der mittellateinischen Form theodiscus belegt ist, aus der althochdeutschen Wurzel diot für „Volk“ oder „Stamm“ herleitet. Das Adjektiv diutisc oder theodisk bedeutete also ursprünglich soviel wie „zum Volk gehörig“ oder „die Sprache des Volkes sprechend“ und wurde seit spätkarolingischer Zeit zur Bezeichnung der nicht-romanischsprechenden Bevölkerung des Frankenreichs aber auch der Angelsachsen benutzt. Es entstand in Abgrenzung zu walhisk, der Bezeichnung für die Romanen, aus der das Wort Welsche entstanden ist.

Erst seit dem 10. Jahrhundert bürgerte sich die Anwendung des Wortes diutisc auf die Bewohner des Ostfrankenreichs ein, von dem heute der flächenmäßig größte Anteil zu Deutschland gehört.

Deutsche als Ethnie

Die kulturelle Einheit der Deutschen ab etwa Beginn des 19. Jahrhunderts ist die wichtigste Grundlage deutscher Nationskonzepte. Heutige Konzeptualisierungen ethnischer Deutscher basieren im Wesentlichen auf der von Herder und Fichte maßgeblich beeinflussten Idee einer deutschen Kulturnation.[1] Danach ist die deutsche Nation neben der italienischen eine der ersten primär kulturell und ethnisch konzipierten Nationen.

Ethnogenese

Die Konzeption der ethnisch Deutschen bildete sich am Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts heraus. Der Terminus „deutsch“ besteht dagegen schon wesentlich länger.

Ursprünge

Die Vorläufer der Deutschen sind im Wesentlichen östlich des Rheins angesiedelte Westgermanen (also Sachsen, Friesen, Thüringer, Franken, Alemannen und Baiern). Doch trugen auch die Römer (im Westen und Süden), Kelten (vor allem im Süden), Slawen (vor allem im Osten) und andere zur Herausbildung der deutschen Stämme bei. Die westgermanischen Stämme zerfielen um 500 n. Chr. in zwei Hauptgruppen, in die Anglofriesen (im wesentlichen Angeln, Jüten, Sachsen und Friesen) auf der einen und in die Deutschen auf der anderen Seite. Diese Einteilung kann aus sprachlichen Gründen erschlossen werden. Bewusst war sie den Westgermanen jedoch seinerzeit nicht. Erst nachdem um 600 die Übersiedlung der Angelsachsen nach Britannien abgeschlossen war, wurde durch die geographische Zusammengehörigkeit der festländischen Westgermanen ihr politisch näherer Zusammenschluss vorbereitet.

Die Friesen des norddeutschen Marschlands und die Sachsen standen den Engländern lange näher als den Oberdeutschen. Nach der Auswanderung der Angelsachsen bildeten die festländischen Sachsen mit den von ihnen unterworfenen fränkischen und thüringischen Grenzstämmen ein besonderes Volk für sich, mit eigenen staatlichen Einrichtungen. Erst ihre politische und religiöse Zwangseingliederung in das fränkische Reich Karls des Großen führte sie seit 797 dem späteren deutschen Staatsverband zu.

Die anderen deutschen Stämme − Franken und Hessen einerseits, Thüringer, Alemannen, Bayern und Langobarden andererseits − hatten sich von Hause aus näher gestanden, aber dennoch eigene staatliche Verbände für sich gebildet und fühlten sich als selbständige Völker. Die politische Entstehung Deutschlands beruht auf dem fränkischen Eroberungsdrang und den organisatorischen Fähigkeiten Karls des Großen. Die Hessen hatten sich schon seit alters her den Franken politisch angeschlossen. Die Alemannen wurden zum Teil 496, endgültig 536 unterworfen, die Thüringer 531, die Bayern 536, die Langobarden 774 und 787. Die Friesen mussten sich zwar auch unterwerfen, bewahrten aber eine unabhängigere Stellung als die deutschen Stämme.

Zwar war es im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts üblich, auch für die germanischen Vorläufer der Deutschen diesen Begriff zu verwenden (siehe z. B. Kennzeichnung des Cheruskers Arminius als „Deutschen“ oder auch die Bezeichnung „Ludwig der Deutsche“), tatsächlich handelt es sich dabei aber um einen Anachronismus. Die Franken, die ursprünglich aus Norddeutschland kamen, herrschten schon unter den Merowingern in Bayern, Thüringen und im Rheinland.

Mittelalter und frühe Neuzeit

Im Zuge der hochmittelalterlichen Siedlungsbewegung nach Osten gingen große Teile der Westslawen, die ab dem späten 6. und 7. Jahrhundert in die von den Germanen während der Völkerwanderung weitgehend geräumten Gebiete eingewandert waren (in etwa identisch mit den neuen Bundesländern, dem östlichen Holstein, dem niedersächsischen Wendland und Teilen Oberfrankens sowie dem östlichen Österreichsiehe Germania Slavica), in der deutschsprachigen Bevölkerung auf. Letzte nicht-assimilierte Gruppen dieser Slawen sind die heute sämtlich zweisprachigen Sorben (max. 60.000) und in gewisser Weise auch die Kärntner Slowenen in Österreich, welche aber – anders als die Sorben – eine direkte Fortsetzung des slowenischen Siedlungsgebiets im heutigen Slowenien darstellen.

Im Heiligen Römischen Reich, das seit etwa 1550 den Zusatz „Deutscher Nation“ trug, bildeten sich unterhalb des Kaisertums zunehmend selbstständige Territorien heraus, deren Untertanen dabei auch eine entsprechende, auf den Kleinstaat bezogene Identität entwickelten: So kämpfte man in Kriegen für seinen Fürsten gegen das Heer des Nachbarfürsten, auch wurde die Art der Religionsausübung im Zeitalter der Reformation nicht von einer gesamtdeutschen Autorität bestimmt (anders als etwa in England oder Frankreich), sondern vom jeweiligen Territorialherren. Daher beschränkte sich eine deutsche Identität naturgemäß mehr auf den sprachlichen und kulturellen Bereich. Dieser wurde allerdings mit der Zeit, vor allem aber auch durch die vermehrte Teilhabe der Bevölkerung an der Schriftkultur, immer wichtiger. Ulrich von Hutten und Martin Luther konnten daher mit ihrem Kampf gegen „welsche“ Kirchenherrschaft auf breite Unterstützung bauen. So wandte sich Luther 1520 in einer seiner Hauptschriften an den christlichen Adel „deutscher Nation“.

Auch die Barockdichter setzten sich für die deutsche Sprache und gegen Einflüsse anderer Sprachen ein, auch wenn noch beispielsweise Friedrich der Große der französischen Kultur den Vorzug gab, die in der frühen Neuzeit der deutschen Kultur wichtige Impulse gab (Vorbild Ludwigs XIV., Hugenotten). Die deutsche Kultur erfuhr auch von Zuwanderern wichtige Anregungen, genannt seien hier neben den Hugenotten (unter deren Nachfahren sich auch Theodor Fontane findet) z. B. polnische Gelehrte wie Daniel Chodowiecki. Auch die jüdische Minderheit hatte entscheidenden Anteil am deutschen Geistesleben (Moses Mendelssohn, Heinrich Heine, u.a.). Da Deutschland kein Zentralstaat wie England, die Niederlande oder Frankreich war, erfolgte auch die Ausbildung einer deutschen Nation mit Verzögerung und erfolgte im bedeutenden Maße erst durch die Auseinandersetzung mit dem französischen Kaiserreich unter Napoléon Bonaparte.

Im Laufe der Zeiten wanderten weitere Bevölkerungsgruppen in den deutschen Sprachraum ein, so in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts viele Polen und Masuren ins Ruhrgebiet, und assimilierten sich im Laufe der Zeit. Auf der anderen Seite wanderten auch deutsche Bevölkerungsgruppen (aus der Schweiz, Deutsches Reich, usw.) in fremdsprachige oder überseeische Gebiete aus, gründeten dort eigene Kolonien oder wurden von der dortigen Bevölkerung assimiliert.

Die moderne deutsche Nation

Bis Ende des 18. Jahrhunderts glaubten nur wenige Personen an die Existenz einer deutschen Nation.[2] Einen Wechsel brachten erst die nationalen Bewegungen in der ersten Hälfte und der Mitte des 19. Jahrhunderts, die im Kampf gegen die napoleonische Herrschaft großen Auftrieb erhielten. Sie stellten die Legitimität der herrschenden Dynastien in Frage und verbanden die nationale Einheit mit der Forderung nach politischer Mitbestimmung des Volkes und wirtschaftlicher Liberalisierung. Die Volkszugehörigkeit, die anstelle der Dynastie die Grundlage des Staates sein sollte, wurde in Mittel- und Osteuropa hauptsächlich von der Muttersprache abgeleitet, da hier Nationalstaaten als Identifikationsobjekte fehlten. Die deutsche Nationalbewegung scheiterte jedoch nach der Märzrevolution von 1848. Erst 1871 wurde mit der Reichsgründung der erste einheitliche deutsche Nationalstaat begründet. Seine Einwohner wurden entsprechend als „Reichsdeutsche“ bezeichnet. Andere Deutsche hatten ihre Siedlungsgebiete meistens in Vielvölkerstaaten und bezeichneten sich beispielsweise als „Banater Schwaben“ oder als „Sudetendeutsche“ usw. Für sie wurde hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus der Sammelbegriff „Volksdeutsche“ verwendet. Im Vollzuge der Gleichschaltung der Länder zum nationalsozialistischen Einheitsstaat erfolgte nach dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 mit Verordnung vom 5. Februar 1934 die erstmalige und bis heute gültige Verankerung der deutschen Staatsangehörigkeit in den Standesregistern.

Das Reden von ethnischen Deutschen hatte seit den Anfängen der Judenemanzipation oft eine antisemitische Tendenz. Obwohl viele deutsche Juden sich der deutschen Kulturnation zugehörig fühlten und deutsche Staatsbürger waren, wurde von Nationalisten behauptet, es gebe einen Gegensatz zwischen Deutschen und Juden; diese könnten also nicht Deutsche sein. Als Reaktion auf die Shoah wurde nach dem Zweiten Weltkrieg unter in Deutschland lebenden Juden die Frage erörtert, ob sie jüdische Deutsche oder nicht eher Juden in Deutschland seien.

Völkisches Konzept

Lückenhaft In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Entwicklung im Geflecht von Anthropologie, Rassentheorien, Politik und der Arier-Thematik

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Parallel und teilweise mit dem ethnischen Konzept verwoben bildete sich ab dem Beginn des 19. Jahrhunderts ein völkisches Verständnis des Deutschtums heraus. Aufbauend auf den Schriften Novalis entwickelte Friedrich Schlegel um 1801 die Idee einer „wahren“ Nation, die ein familienähnliches Netzwerk bilden würde und so auf gemeinsamen Blutlinien, also einer gemeinsamen Abstammung, aller Nationsmitglieder beruhen würde.[3] Schlegel ging dabei entgegen jeglicher historischer Erkenntnis davon aus, dass eine gemeinsame Sprache von gemeinsamer Abstammung zeuge.[4]

Der politische Begriff

Innerstaatliches Recht

De jure sind alle Personen Deutsche,

Das deutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“. Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nach Art. 116 nicht nur die deutschen Staatsangehörigen „Deutsche“, sondern auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Das ist etwa von Bedeutung, wenn jemand in Deutschland ein Bürgerrecht für sich geltend macht, insbesondere das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (Freizügigkeit im Sinne von Art. 11 GG), das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) oder das Recht auf Rentenzahlungen nach dem Fremdrentengesetz. § 6 des Bundesvertriebenengesetzes definiert einen deutschen Volkszugehörigen als jemanden, der „sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale, wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird”.

Sonderfälle stellen Personen dar, die 1945 als deutsche Staatsbürger ihren Wohnsitz östlich der Oder-Neiße-Linie beibehalten haben, und Personen, die nach Art. 116 Abs. 2 GG einen Anspruch darauf haben, dass ihre illegale Ausbürgerung aus politischen bzw. rassischen Gründen zwischen 1933 und 1945 rückgängig gemacht wird. Die Nachkommen beider Gruppen haben einen Rechtsanspruch auf Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei handelt es sich vor allem um Staatsbürger Polens[5] und Israels[6].

Völkerrechtliche Verträge

Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus im Ostteil Europas und der Auflösung des Warschauer Pakts schloss die Bundesrepublik Deutschland Verträge, durch die sich die Vertragspartner zum Schutz der deutschen Minderheit in ihren Staatsgebieten verpflichten. Es handelt sich um die folgenden Verträge:

  • Vertrag mit Polen vom 17. Juni 1991
  • Vertrag mit der Tschechischen und Slowakischen Republik vom 27. Februar 1992
  • Vertrag mit Ungarn vom 6. Februar 1992
  • Vertrag mit Rumänien vom 21. April 1992.[7]

Der Begriff „nationale Minderheit“ ist im Sinne des „Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten“ zu verstehen, das Deutschland am 11. Mai 1995 unterzeichnet hat.[8] In Artikel 3 dieses Übereinkommens heißt es: „Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.“ Ein polnischer Staatsbürger deutscher Abstammung hat also beispielsweise das Recht, selbst zu entscheiden, ob er als „Deutscher“ eingestuft und behandelt werden möchte oder nicht, und „Deutschtumsprüfungen“ finden bei Angehörigen der nationaler Minderheit der Deutschen dort, wo sie anerkannt sind, nicht statt. Die letztgenannte Regelung gilt allerdings nicht für Personen, die als Spätaussiedler anerkannt und deutsche Staatsbürger werden möchten.

Eine entsprechende Regelung wurde bereits im Deutsch-dänischen Abkommen vom 29. März 1955 vereinbart. Dort erklärt die dänische Regierung: „Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Kultur ist frei und darf von Amts wegen nicht bestritten oder nachgeprüft werden.“[9]

Die Bundesrepublik Deutschland fördert deutsche Minderheiten in den Ländern, mit denen sie in den 1990er-Jahren die o.g. Verträge abgeschlossen hat. Allerdings werden ausschließlich Mittlerorganisationen begünstigt. Eine direkte Förderung von Individuen, die der deutschen Minderheit angehören, findet nicht statt. Rechtsansprüche gegen den deutschen Staat, die über die Garantien des Art. 116 GG hinausgehen, haben Angehörige deutscher Minderheiten nicht[10] (→ Bleibehilfen).

Abgrenzungen

Menschen mit deutschen Vorfahren werden als deutschstämmig bezeichnet (z. B. US-Amerikaner deutscher Abstammung), auch wenn sie nicht nur deutsche Vorfahren haben. Deutschstämmige unterscheiden sich von Volksdeutschen dadurch, dass sie ihr deutsches Erbe, die deutsche Sprache und das deutsches Brauchtum nicht notwendigerweise bewahrt haben müssen und in der Regel nicht oder nur zum Teil bewahrt haben. Bei der Festlegung über eine volkstümliche Abstammung aus Mitteleuropa liegt die Zahl der Deutschen deutlich höher als bei der Definition über die Staatsangehörigkeit oder über die Muttersprache und wird mit bis zu 150 Millionen Menschen angegeben (einschließlich der etwa 50 Millionen Menschen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika leben und die ihre hauptsächliche Herkunft nach eigenen Angaben auf deutsche Zuwanderer zurückführen).

Laut einer BBC-Umfrage genießen die Deutschen das weltweit höchste Image.[11]

Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die ins Ausland gezogen sind, werden als Auslandsdeutsche bezeichnet.

Deutschtum ist eine heute eher seltene Bezeichnung für ein deutsches Wesen, eine Kultur von Deutschen, auch außerhalb Deutschlands (vgl. Volkstum). So benannte sich 1908 der Allgemeine Deutsche Schulverein in Verein für das Deutschtum im Ausland um (heute Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland). In diesem Zusammenhang gilt Deutschtümelei als eine aufdringliche Betonung eines – wie auch immer gearteten – „typisch Deutschen“.[12]

Geographische Verteilung

Das Gros der Deutschen lebt heute in Deutschland, wo es die Titularnation bildet. Darüber hinaus gibt es vor allem in Europa weitere Gruppen, die sich als ethnisch Deutsche betrachten.

Siehe auch: Geschichte Deutschlands

Deutsche und Nicht-Deutsche in Deutschland

Der größte Teil der Personen, die als Deutsche bezeichnet werden, lebt heute in Deutschland, dem deutschen Nationalstaat.

Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik führten nur diese beiden Staaten noch das Wort „Deutsch“ beziehungsweise „Deutschland“ in ihrem Staatsnamen. Wenn heute nach der Deutschen Wiedervereinigung von Deutschen die Rede ist, sind in der Regel diejenigen Einwohner gemeint, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

In Deutschland leben nicht nur ethnisch Deutsche. Die fremde Herkunft eines in der Bundesrepublik lebenden Menschen darf nur dann rechtlich in Form der Abwehr von Ansprüchen geltend gemacht werden, wenn der Betreffende nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und wenn er sich auf ein Bürgerrecht beruft. Ansonsten verbietet es Art. 3 GG, bestimmte deutsche Staatsangehörige auf Grund ihrer Abstammung und Herkunft zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Die Rechte anerkannter nationaler Minderheiten in Deutschland sind durch Gesetze geschützt. Das bedeutet, dass sie selbst entscheiden, ob sie in einer bestimmten Situation als Deutsche (kraft Staatsangehörigkeit) oder als Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit (mit einem verbrieften Recht z. B. auf Brauchtumspflege oder eigene Schulen) behandelt werden wollen.

Im Übrigen halten viele Soziologen es nicht für sinnvoll, die Herkunft von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland zu fixieren (wie es in einigen osteuropäischen Ländern mit Hilfe von Nationalitätseinträgen geschieht): „Die Eigendynamik der modernen Gesellschaft [ist] erheblich inklusiver […] als die politische Semantik in Deutschland in den letzten 40 Jahren. Aus der internationalen Migrationsforschung ist bekannt, dass sich Migranten mit permanentem Residenzstatus von der autochthonen Bevölkerung immer weniger unterscheiden, was nicht im Sinne einer kulturellen Assimilation zu verstehen ist, sondern in dem Sinne, dass die Institutionen des Rechts und des Marktes, der Bildung und vielleicht auch der Politik für Herkünfte indifferenter werden.“[13]

Durch soziologische Konzeptionen der Hybridität und des Diversity Managements wird die Idee in Frage gestellt, Menschen müssten entweder Deutsche oder Nicht-Deutsche sein und sich zu einem von beidem „bekennen“. Vielmehr seien deutsche Staatsbürger und lange in Deutschland lebende Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit oftmals „andere Deutsche“. Dies treffe in besonderem Maß auf muslimische Dauerbewohner Deutschlands zu.[14]

Deutschsprachige im geschlossenen deutschen Sprachraum außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Die Staatsangehörigen Österreichs, der Schweiz, Liechtensteins und anderer deutschsprachiger Regionen sind, auch wenn sie die deutsche Sprache als Muttersprache sprechen, rechtlich keine Deutschen, sofern sie nicht auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Österreich

Hauptartikel: Österreichische Nation

Teile des 18. und 19. Jahrhunderts waren gekennzeichnet durch die Zuspitzung des Konflikts zwischen Preußen und Österreichern um die Vormachtstellung innerhalb des römisch-deutschen Kaiserreiches, was im Deutschen Dualismus mündete. 1806 legte der letzte römisch-deutsche Kaiser, Franz II., seine Krone nieder, da sich zahlreiche deutsche Fürsten dem vom französischen Kaiser Napoléon geschaffenen Rheinbund angeschlossen hatten. Bereits 1804 war das Kaisertum Österreich entstanden, indem sich Kaiser Franz II. als Franz I. zum Kaiser von Österreich krönen ließ. Nachdem Österreich im Sommer 1813 dem Bündnis von Preußen und dem Russischen Reich gegen Napoléon beitrat und in der Völkerschlacht bei Leipzig dem französischen Kaiser eine schwere militärische Niederlage beibrachten, war damit der Grundstein für den 1815 gegründeten Deutschen Bund gelegt, der Preußen und Österreich wiederum verband. Als in der Revolution von 1848 die Errichtung eines deutschen Nationalstaats möglich schien, stritt man sich heftig darum, ob Österreich in diesen Staat einbezogen werden könne, da das Habsburgerreich beträchtliche nichtdeutsche Gebiete (Böhmen und Ungarn) umfasste, die sich nicht in einen deutschen Nationalstaat eingliedern lassen hätten. Die Frage wurde 1866 bzw. 1870/71 dadurch geklärt, dass Preußen zunächst den militärischen Sieg über Österreich erzielte, den Norddeutschen Bund gründete und daraufhin die Lösung eines weitgehend preußisch geprägten Deutschen Reiches ohne Österreich durchsetzte (→ Kleindeutsche Lösung). Dennoch bestanden bündnispolitische Verbindungen weiter fort, hinzu kamen die üblichen kulturellen Verbindungen, wie sie zwischen befreundeten Nachbarstaaten üblich sind.

Nach dem Zerfall der Österreichisch-Ungarischen Monarchie entstand 1918 die Republik Österreich (die kurzfristig als Deutschösterreich bezeichnet wurde). Es gab viel Skepsis, inwieweit dieser „Rest-“ oder „Rumpfstaat“ – beraubt der ungarischen Agrar- und der böhmischen Industriegebiete – alleine lebensfähig sei. Ein Zusammenschluss mit dem Deutschland der Weimarer Republik wurde aber durch den Vertrag von Saint-Germain unmöglich. Mit dessen Ratifizierung im Jahr 1919 wurde auch der Name „Deutschösterreich“ untersagt und in „Republik Österreich“ geändert.

In der Zeit des austrofaschistischen Ständestaats (1933 bis 1938) – der mit der Ausschaltung des Parlaments und der Eliminierung demokratischer Strukturen durch den Bundeskanzler Engelbert Dollfuß begann – war es der offizielle Standpunkt der Regierenden, Österreich als „zweiten“ – und wegen des katholischen Fundaments – „besseren deutschen Staat“ anzusehen. Ein eigenes Nationalbewusstsein war nur in Ansätzen vorhanden, man empfand sich als Österreicher, grenzte sich jedoch gegenüber den Deutschen nur unscharf ab. Als Bundeskanzler Kurt Schuschnigg immer stärker unter deutschen Druck geriet und eine Volksabstimmung ansetzte, ob Österreich Teil von Deutschland werden solle, und dafür sogar auf die Unterstützung der bis dato verfolgten Sozialdemokraten zurückzugreifen gedachte, verlangte die deutsche Führung ultimativ, die Abstimmung abzusetzen. Schließlich marschierte die deutsche Wehrmacht in Österreich ein. Der „Anschluss“ Österreichs am 13. März 1938 wurde von zahlreichen Menschen begrüßt, andere wiederum mussten fliehen oder wurden verhaftet. Führende Vertreter der österreichischen Sozialdemokratie wie auch der Vaterländischen Front, darunter auch Schuschnigg, wurden in Konzentrationslager verbracht. Die ursprünglich von Schuschnigg initiierte Volksabstimmung fand schließlich unter pseudo-demokratischen Umständen statt – ohne Wahlgeheimnis – und führte zu der von der neuen Autoritäten angestrebten Zustimmung. Der Name Österreich wurde aus den Bezeichnungen der nun zu Reichsgauen umgeformten Bundesländer getilgt (so wurde Ober- und Niederösterreich zu Ober- und Niederdonau). Die darauffolgenden Ereignisse, der Zweite Weltkrieg und die nationalsozialistische Diktatur, führten dann zu einem verstärkten Wunsch nach der Rückkehr zu einem österreichischen Nationalstaat. Viele Österreicher betätigten sich als Widerstandskämpfer gegen das nationalsozialistische Regime – z. B. Carl Szokoll – oder mussten wegen ihrer oppositionellen Haltung – wie etwa Franz Jägerstätter, der bereits 1938 die Eingliederung Österreichs in das Nachbarland abgelehnt hatte – mit ihrem Leben büßen.

Unmittelbar nach der Befreiung Österreichs und der Wiederrichtung der Republik Österreich wurden am 10. Juli 1945 durch das österreichische „Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz“ (STBl. Nr. 59) die Sammeleinbürgerungen österreichischer Staatsbürger im Zuge des „Anschlusses“ Österreichs an das Deutsche Reich rückgängig gemacht. Unterstützt durch die erfolgreiche Geschichte der Zweiten Republik ging auch eine eindeutige Abgrenzung gegenüber den Deutschen einher. Dazu trug neben den Erfahrungen mit dem reichsdeutschen Nationalsozialismus auch die Tatsache bei, dass sich Österreich gegenüber den Besatzungsmächten als „erstes Opfer des Nationalsozialismus“ bessere Friedensbedingungen erhoffte. Wesentliche österreichische Politiker hatten unter dem nationalsozialistischen Regime gelitten – wie Leopold Figl und Adolf Schärf – oder emigrieren müssen (etwa Bruno Kreisky). So bezeichnen sich die Österreicher heute nahezu einhellig (mit Ausnahme betont deutschnationaler Bürger, die empirischen Untersuchungen zufolge weniger als fünf Prozent ausmachen) trotz der gemeinsamen Sprache – wo allerdings Unterschiede in Grammatik, Stil und besonders den Dialekten festzustellen sind – nicht als „Deutsche“; eine eigene österreichische nationale Identität ist mittlerweile längst unverkennbar. In der Republik Österreich wird unterschieden zwischen deutsch-, slowenisch-, romanes-, slowakisch-, ungarisch und kroatischsprachigen[15] Österreichern, entsprechend sind auch die offiziellen Minderheitensprachen geregelt.[16][17]

In Österreich existiert vor allem im „Dritten Lager“ ein deutschnationaler Flügel, dessen Anhänger sich als Volksdeutsche sehen.

Schweiz

Die (ober-)deutschsprachigen Schweizer sind faktisch seit dem Schwabenkrieg, formell seit dem Westfälischen Frieden, politisch vom Binnendeutschen beziehungsweise dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation getrennt. Sie nennen sich zwar Deutschschweizer (als Gegensatz zu den französisch- und italienischsprachigen Schweizern) und bezeichnen ihre Dialekte mit dem Sammelbegriff Schweizerdeutsch beziehungsweise „Schwyzerdütsch“, doch betrachten sie sich schon lange nicht mehr als zum deutschen Volk zugehörig. Diese Einstellung wurde durch die Wilhelminische Zeit und dann die Herrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland gefestigt.

Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein war im 19. Jahrhundert Mitglied des Deutschen Bundes und hat als einziges Land im deutschen Sprachraum ausschließlich Deutsch als Amts- und Schulsprache.

Belgien

Deutsch ist eine der drei Amtssprachen Belgiens und wird als Muttersprache im Osten des Landes, in den Kantonen Eupen und Sankt Vith gesprochen.

Siehe auch: Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Flandern, Ostbelgien

Luxemburg

Das Deutsche ist neben dem Luxemburgischen und Französischen eine der drei offiziellen Amtssprachen Luxemburgs.

Südtirol

Südtirol wurde 1919 von Österreich an Italien abgetreten; die deutsche Sprache und Kultur wurde dort zunächst unterdrückt (→ Italianisierung). Auch nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland sollte Südtirol bei Italien verbleiben. Die deutschsprachigen Einwohner (damals 80 % der Bevölkerung) wurden bei der so genannten Option vor die Wahl gestellt zwischen einem zukünftigen Leben in ihrer zu Italien gehörenden Heimat, allerdings unter Aufgabe der deutschen Sprache und Kultur, und einer Umsiedlung in damals von Deutschland besetzte Gebiete in Polen (Galizien). Zwar stimmten 86 % der Wahlberechtigten für die Umsiedlung, tatsächlich umgesiedelt wurde von diesen jedoch nur knapp die Hälfte. 1946 wurde Südtirol formal eine Autonomie zugestanden, die jedoch erst mit dem 2. Autonomiestatut von 1972 vollständig umgesetzt wurde. Heute sind nach einem Tiefpunkt in den 1950er-Jahren wieder etwa 69 % der Bevölkerung deutschsprachig.

Deutsche Minderheiten außerhalb des geschlossenen deutschen Sprachraums

Personen, die sich zur deutschen Kultur zugehörig fühlen, aber aus deutschen Siedlungsgebieten außerhalb Deutschlands stammen, werden vereinzelt – etwa von den Vertriebenenverbänden – als Volksdeutsche bezeichnet. Zu dieser Gruppe gehörige Spätaussiedler (§ 4 BVFG), die nach dem 31. Dezember 1992 die ehemalige Sowjetunion verlassen haben, um sich innerhalb eines halben Jahres in Deutschland niederzulassen, besitzen einen gebundenen Anspruch auf Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft. Soweit sie diesen Anspruch nicht eingelöst haben, gelten sie trotz ihrer deutschen Volkszugehörigkeit rechtlich nicht als Deutsche.

Deutschsprachige Minderheiten leben unter anderem in Dänemark (→ Deutsche Minderheit in Dänemark), in Frankreich (Elsass, Lothringen, Französisch-Flandern), in Polen (→ Deutsche Minderheit in Polen; insbesondere noch in Oberschlesien), Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Rumänien, wie auch in Israel, Namibia, Brasilien (→ Deutschbrasilianer), Chile (→ Deutsche in Chile) und in den USA (→ Deutschamerikaner). Des Weiteren gibt es eine kleinere Bosporus-Deutsche genannte Gruppe deutscher Einwanderer in der Türkei.

In den Auswanderergruppen erfolgte die Assimilation in unterschiedlichem Maß: viele Einwanderer haben sich völlig an die Kultur des Gastlandes angepasst und zum Teil auch ihre Namen entsprechend geändert (z. B. Schmidt in Smith), andere halten, in mehr oder weniger intensiver Form, kulturelle und folkloristische Traditionen aufrecht. Insbesondere der Zweite Weltkrieg trug dazu bei, dass viele Deutsche sich vom deutschen Mutterland eher distanzierten. Traditionsgebunden blieben dagegen vor allem die Hutterer, Alt-Mennoniten und Amische in den USA.

In die USA gab es unterschiedliche Auswanderungswellen. Im 18. Jahrhundert siedelten sich viele Deutsche in New York und Pennsylvania an, darunter insbesondere in Germantown sowie die Gegend um Lancaster (Pennsylvania). Mitte des 19. Jahrhunderts war der Mittlere Westen als Ziel besonders beliebt. Unter den Städten waren Cincinnati, St. Louis, Chicago und Milwaukee die bevorzugten Orte, aber auch viele ländliche Gegenden von Ohio über Illinois bis nach North Dakota wurden von den eher landwirtschaftlich interessierten Auswanderern bevorzugt.

Die teilweise bereits vor 800 Jahren (Siebenbürger Sachsen, Donauschwaben) nach Ostmittel- und Osteuropa sowie dem Balkan ausgewanderten Deutschen hatten sich ihre kulturelle Identität teils bewahrt, sich aber zum großen Teil auch mit der jeweiligen einheimischen Bevölkerung vermischt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden sie fast zur Gänze vertrieben, flohen oder emigrierten in der folgenden Zeit. Nur noch in Polen, Ungarn, Russland, Kasachstan, Kirgisistan, in schnell abnehmender Zahl in Rumänien und in geringer Zahl auch in der Tschechischen Republik sowie den Republiken des ehemaligen Jugoslawiens gibt es (nach eigenem Selbstverständnis) noch Minderheiten, die zum Teil von mittelalterlichen oder neuzeitlichen deutschen Auswanderern abstammen.

Die um den Zweiten Weltkrieg ausgewanderten deutschen Gemeinschaften haben sich ihre Identität vor allem in Brasilien (Gebiet um Blumenau sowie um Novo Hamburgo in Rio Grande do Sul), Argentinien (Misiones, Crespo, Coronel Suárez, Bariloche, Villa General Belgrano), Chile (beispielsweise Gebiete um Valdivia oder Puerto Montt), Paraguay (unter anderem Mennoniten im Gran Chaco und Schwaben in Itapúa) und in Namibia erhalten. Dort gibt es jeweils auch deutschsprachige Zeitungen (z. B. die Allgemeine Zeitung in Namibia), Schulen und ein mehr oder weniger reges Kulturleben.

Siehe auch: Russlanddeutsche, Jugoslawiendeutsche

Einzelnachweise

  1. Brubaker, Rogers: Citizenship and Nationhood in France and Germany, Harvard University Press, Cambridge (Massachusetts) 1992.
  2. Hans Kohn (1951): „The Eve of German Nationalism (1789–1812)“. Journal of the History of Ideas 12(2): 256-84, S. 257 (online).
  3. Hans Kohn (1950): „Romanticism and the Rise of German Nationalism.“ The Review of Politics 12(4): 443–472, S. 459f; http://www.jstor.org/stable/1404884.
  4. Hans Kohn (1950): „Romanticism and the Rise of German Nationalism.“ The Review of Politics 12(4): 443–472, S. 460; http://www.jstor.org/stable/1404884.
  5. Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Warschau: Merkblatt zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (PDF)
  6. Ofer Aderet: Deutsche Staatsbürgerschaft. Haaretz vom 25. Juli 2007
  7. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS – Drucksache 14/4006 – Förderung deutscher Minderheiten in Osteuropa seit 1991/1992 (PDF)
  8. Europarat: Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
  9. Deutsch-dänisches Abkommen vom 29. März 1955. Abschnitt II/1, S. 4 (PDF)
  10. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS, Drucksache 14/4006 – Förderung deutscher Minderheiten in Osteuropa seit 1991/1992 (PDF)
  11. BBC-Umfrage: Deutschland hat weltweit das beste Image
  12. Deutschtümelei nach Mackensen – Großes Deutsches Wörterbuch, 1977.
  13. Armin Nassehi: Die doppelte Sichtbarkeit von Immigranten. Eine Kritik des gegenwärtigen Einwanderungsdramas. In: Berliner Republik 1/2001.
  14. Naika Foroutan, Isabel Schäfer: Hybride Identitäten – muslimische Migrantinnen und Migranten in Deutschland und Europa. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Heft 5/2009 vom 26. Januar 2009 (online)
  15. Kroatisch.htm Branko Tošović: Burgenlandkroatisch
  16. Minderheiten in Österreich: Ethnische Minderheiten – Die österreichischen Volksgruppen, Initiative Minderheiten
  17. 2. Bericht Österreichs gemäß Artikel 25 Abs. 2 des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten, Wien, September 2006 (PDF)

Literatur

  • Heinrich Beck, Dieter Geuenich, Heiko Steuer, Dietrich Hakelberg (Hrsg.): Zur Geschichte der Gleichung „germanisch – deutsch“. Sprache und Namen, Geschichte und Institutionen. Ergänzungsbände zum Reallexikon der germanischen Altertumskunde. Bd 34. Berlin 2004. ISBN 3-11-017536-3
    (Inhaltsverzeichnis des Bandes; Rezension von Gregor Hufenreuter in: Historische Literatur. Rezensionszeitschrift von H-Soz-u-Kult. Steiner, Stuttgart 22. Juli 2004. ISSN 1611-9509)
  • Dominik Nagl: Grenzfälle – Staatsangehörigkeit, Rassismus und nationale Identität unter deutscher Kolonialherrschaft. Peter Lang Verlag, Frankfurt/Main 2007. ISBN 978-3-631-56458-5 (Inhaltsverzeichnis).

Weblinks


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