Deutsches Reitabzeichen

Deutsches Reitabzeichen
Bronzenes Reitabzeichen (Version von 1931)

Leistungsabzeichen werden ebenso wie Motivationsabzeichen (Kleines Hufeisen) von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung verliehen. Leistungsabzeichen werden von Reitern und Fahrern abgelegt. Durch den Besitz der entsprechenden Leistungsabzeichen kann der Reiter oder Fahrer in eine höhere Leistungsklasse des deutschen Turniersports eingestuft werden.

Situation in Deutschland

In Deutschland gibt es die folgenden Leistungsabzeichen. Der Erwerb eines Leistungsabzeichens setzt immer den Besitz der niederrangigen Abzeichen voraus. Neben der praktischen Prüfung schließt jede Reiter/Fahrerabzeichenprüfung auch eine Theorieprüfung mit ein.

Klassen

Deutsches Reiter/Fahrerabzeichen Klasse IV „kleines Reitabzeichen“ (berechtigt zur Einstufung in die Leistungsklasse 6 der jeweiligen Disziplin). Gezeigt werden muss eine Leistung in Dressur und Springen (Gelände als freiwillige Teilprüfung möglich) entsprechend der Klasse E, die mindestens mit ausreichend (5,0) bewertet werden muss.

Deutsches Reiter/Fahrerabzeichen Klasse III „bronzenes Reitabzeichen“ (berechtigt zur Einstufung in die Leistungsklasse 5 der jeweiligen Disziplin nach einer zusätzlichen "Lizenzprüfung", bei der auf einem regulären Turnier eine Dressur-, Stilspring- oder Stilgelände-LP mit einer Note von 6 oder besser bewertet wurde). Gezeigt werden muss eine Leistung in Dressur und Springen (Gelände als freiwillige Teilprüfung möglich) entsprechend der Klasse A, die mindestens mit ausreichend (5,0) bewertet werden muss.

Deutsches Reiter/Fahrerabzeichen Klasse II „silbernes Reitabzeichen“ (berechtigt zur Einstufung in die Leistungsklasse 4 der jeweiligen Disziplin). Gezeigt werden muss eine Leistung in Dressur und Springen (Gelände als freiwillige Teilprüfung möglich) entsprechend der Klasse L, die mindestens mit befriedigend-ziemlich gut (6,5) bewertet werden muss.

Deutsches Reiter/Fahrerabzeichen Klasse I „silbernes Reitabzeichen mit Lorbeer“ (berechtigt zur Einstufung in die Leistungsklasse 3 der jeweiligen Disziplin). Gezeigt werden muss eine Leistung in Dressur und Springen (Gelände als freiwillige Teilprüfung möglich) entsprechend der Klasse M, die mindestens mit befriedigend-ziemlich gut (6,5) bewertet werden muss.

Das „goldene Reitabzeichen“ wird aufgrund von Turniererfolgen (10 Siege in Dressurprüfungen der Klasse S bzw. 10 Siege in Springprüfungen der Klasse S), davon jeweils mind. 1 Sieg in einer S** Prüfung verliehen.

Der Besitz der Reiter/Fahrerabzeichen der Klassen IV und III ist für alle Turnierreiter/fahrer ab Klasse A vorgeschrieben, da nur so eine Einstufung in die Leistungsklassen 6 bzw. 5 erfolgt. In höhere Leistungsklassen (4-1) erfolgt die Einstufung auch aufgrund der Erfolge in den jeweils beiden vorangegangenen Jahren.

Allgemein muss für den Erwerb eines Reiterabzeichens eine Leistung sowohl im Springen als auch in der Dressur gezeigt werden. Es ist für die Reiterabzeichen der Klassen II und I allerdings möglich und weit verbreitet, es disziplinspezifisch abzulegen. Dabei wird nur eine Leistung in Dressur oder Springen erbracht. Diese entspricht jedoch der jeweils höheren Schwierigkeitsklasse. In Ausnahmefällen und für Reiter über 21 Jahren ist es zulässig, bereits das Reiterabzeichen Klasse III disziplinspezifisch zu erwerben. Ein solches "Disziplinspezifisches Reitabzeichen" berechtigt allerdings nur zur jeweiligen LK in dieser Disziplin, und nur zum weiteren Erwerb der höheren Reitabzeichen in dieser Disziplin.

Die Durchführung einer Teilprüfung Gelände neben den Prüfungen zur Dressur und zum Springen ist in allen Fällen nicht verpflichtend. Für die Teilnahme an Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse A ist der Besitz des Reiterabzeichens Klasse III notwendig, um LK V5 zu erhalten. Mit den DRA Kl. II oder I kann man sich in eine höhere LK auch in der Vielseitigkeit einstufen lassen, oder ab LK4 auf Grund von Erfolgen hochgestuft werden (in der VS werden z. B. 3 Platzierungen in VA, (Stil-)Geländeritten oder Geländepferdeprüfungen Kl.L oder eine Platzierung in VL benötigt, um die LK V4 zu erhalten).

Neben den Reiter/Fahrerabzeichen gibt es noch die Longierabzeichen, die der Longenführer einer Voltigiergruppe erwerben muss.

Quellen


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