Deutsches Studentenwerk

Deutsches Studentenwerk

Die Studentenwerke in Deutschland sind zuständig für die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studenten. Ursprünglich entstanden als studentische Selbsthilfeeinrichtungen, sind die Studentenwerke heute durch Ländergesetze eingerichtet und nahezu alle als Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert.

Die derzeit 58 Studentenwerke (in Rheinland-Pfalz und Hamburg als Studierendenwerke bezeichnet) sind durch von den Bundesländern festgelegte Zuständigkeiten für Hochschulen und Städte räumlich voneinander abgegrenzt. Die Größe der Studentenwerke ist sehr unterschiedlich, sie reicht von ca. 1.300 bis 125.000 Studierenden im Zuständigkeitsgebiet und von 11 bis 790 Beschäftigten.

Die Studentenwerke arbeiten im Dachverband Deutsches Studentenwerk (DSW) zusammen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die ersten Studentenwerke entstanden in der Zeit nach dem ersten Weltkrieg, als viele Studenten durch Kriegs- und Inflationsfolgen verarmt waren und nur mit Mühe ihr Studium finanzieren konnten. 1921 schlossen sich die lokalen studentischen Selbsthilfevereine, akademischen Hilfswerke etc. auf dem 4. Deutschen Studententag in Erlangen zur Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e.V. zusammen. Durch die politische Entwicklung innerhalb der Deutschen Studentenschaft selbst kam es aber bereits im Verlauf der 1920er Jahre zu einer zunehmenden Entfremdung zwischen beiden Organisationen, die sich schließlich 1929 in der Umbenennung der Wirtschaftshilfe in Deutsches Studentenwerk e.V. (DSW) niederschlug.

Nach 1933 wurde das DSW als Reichsstudentenwerk in eine reichsunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts überführt, der neugeschaffenen Reichsstudentenführung unterstellt und den politischen Zielen des NS-Regimes unterworfen; die örtlichen Studentenwerke wurden zu weisungsgebundenen Zweigstellen degradiert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Reichsstudentenwerk aufgelöst und in Westdeutschland die örtlichen Studentenwerke neu gegründet – zumeist in der Form von eingetragenen Vereinen oder Stiftungen. Diese schlossen sich 1950 erneut zu einem lockeren Dachverband zusammen, der 1956 wieder den alten Namen Deutsches Studentenwerk e.V. annahm. Ab 1957 wurden die Studentenwerke mit der Abwicklung der allgemeinen Studienförderung nach dem sogenannten Honnefer Modell – einem Vorläufer des heutigen BAföG – betraut, seit 1960 wurde zudem der Bau von Studentenwohnheimen forciert. Da beide Aufgaben in steigendem Maße aus öffentlichen Zuschüssen finanziert wurden, verloren die Studentenwerke mehr und mehr ihren Charakter als studentische Selbsthilfeeinrichtungen. Dagegen wandten sich der damalige Verband Deutscher Studentenschaften und die Westdeutsche Rektorenkonferenz und forderten, die Studentenwerke (wieder) stärker in die Obhut der Studentenschaften bzw. der Hochschulen zu überführen. Im Zuge der Einführung des BAföG, dessen Administration ebenfalls den Studentenwerken übertragen wurde, wurden diese jedoch Anfang der 70er Jahre nahezu flächendeckend in Anstalten des öffentlichen Rechts überführt.

In der DDR gab es keine Studentenwerke. Mensen und Wohnheime wurden statt dessen von den Hochschulen selbst betrieben. Nach der Wiedervereinigung wurden allerdings auch in Ostdeutschland wieder Studentenwerke nach westdeutschem Vorbild eingerichtet, die ebenfalls Mitglied im Deutschen Studentenwerk wurden. Bei der Einrichtung dieser neuen Anstalten setzte sich das DSW für weitgehende Mitspracherechte der Studenten ein. So stellen diese in den Gremien der ostdeutschen Studentenwerke oftmals die Hälfte der Mitglieder.

Aufgaben

In der Praxis übernehmen die Studentenwerke heute folgende Aufgaben:

  • Betrieb von Mensen und Cafeterien mit günstigen Preisen
  • Verwaltung und Betrieb von Wohnheimen
  • Studienfinanzierung im Rahmen des BAföG (Ausnahme: Rheinland-Pfalz - hier sind die BAföG-Ämter Teil der Hochschule) und darüber hinaus
  • psychologische und soziale Beratungen sowie Rechtsberatungen
  • Gewährung von Darlehen und sozialer Unterstützung
  • Kinderbetreuung für studierende Eltern
  • kulturelle Angebote

Rechtsform, Finanzierung und Organisation

Studentenwerke sind von den Hochschulen formell unabhängige, rechtlich selbstständige Einrichtungen und arbeiten meist in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts, wobei ihre Arbeit in den Bildungsbereich fällt und daher durch Landesgesetze (Landeshochschulgesetze oder eigenständige Studentenwerksgesetze) geregelt ist. Sie finanzieren sich aus staatliche Zuschüssen (mehrheitlich der Bundesländer, aber auch seitens des Bundes), aus Sozialbeiträgen, die alle Studierenden bezahlen müssen und aus Umsätzen, z. B. Einnahmen in der Mensa oder Mietbeträge.

Neben dem BAföG, das als direkte, individuelle Studienfinanzierung gesehen werden kann, sind Studentenwerke durch den staatlichen Zuschuss ein weiteres Mittel der Studienfinanzierung, die in diesem Fall als indirekte Studienfinanzierung bezeichnet wird.

Studentenwerke werden von hauptamtlichen Geschäftsführern geleitet, in grundsätzlichen Fragen entscheiden jedoch ehrenamtliche Gremien (Vorstand, Verwaltungsrat), die auch für die Aufsicht über die Geschäftsführung zuständig sind. Mitglieder in diesen Gremien sind, je nach Bundesland, Vertreter der Hochschulen, der Studierendenschaft, der Bediensteten des Studentenwerks, der Landesregierungen oder externe Personen.

Deutsches Studentenwerk

Die 58 Studentenwerke in Deutschland sind im bundesweiten Dachverband Deutsches Studentenwerk e. V. zusammengeschlossen. Seine Aufgabe ist zum Einen der Erfahrungs- und Wissensaustausch sowie Weiterbildungsmaßnahmen für die örtlichen Studentenwerke. Zum Anderen versteht sich das DSW auch als sozialpolitische Interessenvertretung der Studenten.

Besonders bekannt ist das DSW für seine seit 1952 alle drei Jahre erscheinende Sozialerhebung zur „wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden“ in Deutschland. Sie bildet die Grundlage für einen großen Teil der Arbeit im Bereich der studentischen Sozialpolitik.

Das Deutsche Studentenwerk hat seinen Sitz in Berlin. Präsident ist seit Mai 2006 Rolf Dobischat, Professor für Wirtschaftspädagogik/Berufliche Aus- und Weiterbildung an der Universität Duisburg-Essen. Er ist Nachfolger des Paderborner Didaktikprofessors Hans-Dieter Rinkens, der dieses Amt von 1996 bis 2006 bekleidet hat.

Internationaler Vergleich

Die wirtschaftliche und soziale Betreuung von Studenten ist international sehr unterschiedlich gelöst, wobei das deutsche System der von den Hochschulen losgelösten, selbstständigen Betreuungseinrichtungen eher selten ist. In vielen Ländern werden die hier beschriebenen Aufgaben, insbesondere die Verwaltung und der Betrieb von Mensen und Wohnheimen, von den Hochschulen selbst übernommen. In anderen Fällen werden solche Einrichtungen - hier dann vor allem Wohnheime - von den Studentenvertretungen betrieben.

Mit Deutschland vergleichbar ist vor allem das französische System. Hier gibt es das ebenfalls von den Hochschulen losgelöste Centre national des œuvres universitaires et scolaires (CNOUS). Diese ist allerdings im Unterschied zu den deutschen Studentenwerken zentral organisiert.

Siehe auch

Literatur

  • Albert von Mutius: Studentenwerke. In: Flämig et al. (Hg.): Handbuch des Wissenschaftsrechts. 2. Aufl. Berlin 1996 ISBN 3540611290, S. 601–630.
  • 1921-2001. 80 Jahre Deutsches Studentenwerk, Bonn und Berlin 2002 (Volltext (PDF))
  • DSW (Hrsg.): Dialog unter einem Dach. Studentenwerke im Wandel (Festschrift für den langjährigen DSW-Generalsekretär Horst Bachmann anlässlich seines Ausscheidens), Bonn 1997.

Weblinks


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