Deutschschweizer Gebärdensprache

Deutschschweizer Gebärdensprache
Deutschschweizer Gebärdensprache

Gesprochen in

Schweiz, Liechtenstein
Sprecher ca. 7 500
Linguistische
Klassifikation

Gebärdensprache

  • Deutschschweizer Gebärdensprache
Sprachcodes
ISO 639-1:

-

ISO 639-2:

sgn

ISO 639-3:

sgg

Die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS) ist eine Gebärdensprache, die von den Deutschschweizer Gehörlosen sowie den dort ausgebildeten Dolmetschern verwendet wird.

Inhaltsverzeichnis

Dialekte

In der Deutschschweiz unterscheidet man zwischen fünf Gebärdendialekten, dem Zürcher, Berner, Basler, Luzerner sowie dem St. Galler Dialekt. In jeder dieser Regionen besteht eine Gehörlosenschule, so dass die Gebärdensprache von den dortigen Kindern untereinander weitergegeben wird (auch wenn dies in bestimmten Schulen bis vor kurzem verboten war).

Die Dialekte sind einander ähnlich. Dennoch bestehen eindeutige Unterschiede, so dass man erkennen kann, aus welchem Teil der Schweiz der Gebärdende stammt. Mit der zunehmenden Mobilität werden diese Dialekte jedoch immer mehr vermischt.

Die DSGS ist verwandt mit der österreichischen Gebärdensprache sowie der bundesdeutschen Gebärdensprache, da die Gebärdensprache zum Teil auch von der deutschen Lautsprache beeinflusst worden ist.

Merkmale der DSGS

Die DSGS ist im Vergleich zur American Sign Language (ASL) noch stark oralbetont. So wird zu fast jeder Gebärde die entsprechenden Lippenbewegungen lautlos "mitgesprochen". Anders ausgedrückt anhand eines Beispiels: Wenn der (rechtshändige) Gehörlose die rechte Hand zur Faust ballt und mit dieser zwei- bis dreimal an seine rechte Wange klopft (wobei alle Finger mit Ausnahme des Daumens die Wange berühren), dann weiss das Gegenüber, er sagt "Mutter". Trotzdem bewegt er seinen Mund und sagt tonlos auch "Mutter". Dies ist ein Nebeneffekt der oralen Schulausbildung (siehe nächster Abschnitt). Im ASL dagegen bleibt der Mund geschlossen.

DSGS in Schulen

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, der Gründerzeit der Gehörlosenschulen, wurde in der Taubstummenpädagogik der deutschen und der französischsprachigen Schweiz die Gebärdensprache, zum Teil auch ein künstliches, an die Syntax der Lautsprache angeglichenes Gebärdensystem unter Anlehnung an die Signes conventionnels französischer Herkunft verwendet. Nach den Jahren um 1830 wurde jedoch die gebärdenorientierte Pädagogik von den deutschschweizerischen Taubstummenanstalten (und etwas später erst auch in der französischsprachigen Schweiz) verboten, und dies bis in die 1990er Jahre. Die Gebärdensprache wurde, wie in anderen Ländern auch, als "Affensprache" abgewertet und bis heute von weiten Kreisen, auch in der Gehörlosenpädagogik, stigmatisiert.

Ein zaghaftes Umdenken fand erst zur Jahrtausendwende statt. Seither laufen in der Schweiz Projekte, gehörlose Kinder bilingual oder in lautsprachbegleitender Gebärdensprache zu erziehen. Das heisst, dass in diesen Schulen sowohl die Lautsprache als teilweise auch die Gebärdensprache verwendet werden darf. Allerdings steht diese Entwicklung am Anfang, und es bedarf in der deutschsprachigen Schweiz eines politischen Willens, des notwendigen Wissens und der Erfahrung zur Verwirklichung bilingualer Projekte. Noch favorisieren zahlreiche Eltern gehörloser Kinder sowie die sie beratende Ärzteschaft und die in der Früherziehung tätigen Pädagogen und Therapeuten in der Regel das orale Bildungsmodell unter Ausschluss der Gebärdensprache so dass nur wenig Geld in die bilinguale Forschungsarbeit investiert wird.

An den Hochschulen fehlt im sonderpädagogischen Bereich eine Ausbildung, die eine echte bilinguale Alternative zum herkömmlichen oralen gehörlosenpädagogischen Ausbildungsprogramm darstellt; die in der Deutschschweiz tätigen Gehörlosenpädagogen sind der Gebärdensprache in der Regel nur beschränkt mächtig und können mit gebärden-grammatischen Begriffen weder theoretisch noch praktisch umgehen. In der französischsprachigen Schweiz sind die Schulen offener (und verfügen über mehr Erfahrung als in der deutschsprachigen Schweiz) für den Einbezug der Gebärdensprache in die Gehörlosenpädagogik; auch auf der Hochschulebene widmet man sich diesem Thema gebührend. In der italienischsprachigen Schweiz, wo in den letzten 30 Jahren des 20. Jahrhunderts starke Bemühungen zur Integration gehörloser Kinder in die Normalschulen zur Aufgabe der dortigen residentiellen Gehörlosenschule geführt haben, fehlt im Moment eine echte pädagogische und soziokulturelle Basis für eine bilinguale Gehörlosenpädagogik.

Auch wenn in gewissen Studien nachgewiesen wurde, dass die Gebärdensprache Gehörlose eher fördert als benachteiligt und sie aus der natürlichen Kommunikation in Gebärdensprache einen grossen sozialen, kognitiven und integrativen Nutzen ziehen, profitieren in der Schweiz bislang nur wenig gehörlose Kinder vom Segen bilingualer Gehörlosenpädagogik und -kultur. Es gibt allerdings Studien, die genau das Gegenteil belegen. Sie zeigen auf, dass der Nutzen bei einer auditiv-verbalen Erziehung grösser ist; ein Ende dieser Diskussion ist nicht abzusehen.

Gehörlosenschulen in der Schweiz allgemein

Gehörlosenschulen gibt es in Wollishofen (Zürich), Riehen (bei Basel), Münchenbuchsee (bei Bern), Hohenrain (bei Luzern) sowie am Rosenberg in St. Gallen. Einzig in Zürich existiert eine Sekundarschule, die restlichen begnügen sich mit Realschulen. Begabte Gehörlose sind also fast gezwungen, die Oberstufe in Zürich zu absolvieren. Eine andere Möglichkeit ist das Zentrum und schweizerische Schule für Schwerhörige Landenhof in Unterentfelden bei Aarau. Dort können Gehörlose die Sekundar- sowie die Bezirksschule absolvieren. Diese Schule ist aber eher für Schwerhörige gedacht, und Gehörlose haben dort eher Mühe, sich unter den Schwerhörigen zu integrieren.

In der Deutschschweiz gibt es nur eine Berufsschule für Hörgeschädigte, die BSfH in Zürich Oerlikon. Die Schule bildet Lehrlinge in allen Berufen aus und bietet eine BMS (Berufsmittelschule) an.

Anerkennung durch den Staat

Auf Bundesebene

Die DSGS ist vom Staat im Gegensatz zu den Gebärdensprachen der benachbarten Nationen noch nicht offiziell anerkannt. Die Schweizer Gehörlosen kämpfen deswegen dafür, dass die Gebärdensprache in der Schweizer Verfassung als offizielle Landessprache anerkannt wird. So wurde unter anderem bemängelt, dass Gebärdendolmetscher vom Staat nicht richtig unterstützt werden und die Schweiz daher einen chronischen Mangel an Gebärdensprachdolmetschern aufweist.

Die Schweiz hat ein Bedürfnis auf rund 150 Gebärdensprachdolmetscher. Momentan sind jedoch nur rund 40 Dolmetscher vorhanden, so dass viele Dolmetscherbestellungen gar nicht erfüllt werden können. Vor Sommer 2004 waren gar nur 25 Dolmetscher vorhanden. Eine weitere Aufstockung der Dolmetscheranzahl ist frühestens 2007 möglich, da die Ausbildung neuer Dolmetscher vier Jahre dauert und der nächste Abschlusstermin 2007 ist. Erschwerend kommt die Tatsache hinzu, dass die Schweiz vier Landessprachen und drei Gebärdensprachen hat. Somit müssen Dolmetscher für die Deutsch-, Französisch- und Italienischschweizer Gebärdensprache und in den jeweiligen Lautsprachen ausgebildet werden.

Auf Kantonsebene

Auf Kantonsebene anerkennt der Kanton Zürich seit der angenommenen Volksabstimmung am 27. Februar 2005 als einziger Kanton der Schweiz die Gebärdensprache verfassungsmässig. Im Verkehr mit den Behörden des Kantons muss die Gebärdensprache daher auf Verlangen eingesetzt werden.

Lernprogramme und Bücher

  • Deutschschweizerische Gebärdensprache, Lexikon mit 3000 Videos, CD-ROM, GS-Media, Zürich 2003, ISBN 3-906152-06-5
  • CD-ROM 1, Deutschschweizerische Gebärdensprache für Kinder Basiswortschatz für die Kommunikation mit gehörlosen Kindern, 740 Gebärden und 250 Beispielsätze, GS-Media, Zürich 2001
  • Penny Boyes Braem: Einführung in die Gebärdensprache und ihre Erforschung, 3. Auflage, Signum Verlag, Hamburg 1995, ISBN 3-927731-10-2
  • Marina Ribeaud: Das Gebärdensuchbuch: Ein spielerischer Einstieg in die Schweizer Gebärden, Verlag fingershop.ch, Allschwil 2006, ISBN 978-3-9523171-0-5
  • Marina Ribeaud: Gebärdensprache lernen 1, Verlag fingershop.ch, Allschwil 2011, ISBN 978-3-9523171-5-0

Weblinks


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