Devisengeschäft

Devisengeschäft

Unter Devisen (Plural) versteht man

  • allgemein: jedwede ausländische Zahlungsmittel[1];
  • bankwirtschaftlich allgemein auf fremde Währung lautende, an ausländischen Plätzen (ausländischen Wirtschaftssubjekten) zu zahlende Forderungen (Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks)[2], im engeren Sinn Forderungen gegenüber ausländischen Banken[3].

Dazu zählen unter anderem:

  • ausländische Konten und Wertpapiere
  • in fremder Währung geführte Konten im Inland – Fremdwährungskonten.

Fachsprachlich werden die Devisen von den Sorten unterschieden - das ist Bargeld (Banknoten und Münzen) in ausländischer Währung.

Devisen werden häufig dann als Wertspeicher genutzt, wenn weder der Wert des offiziellen Bargeldes noch der Wert von Forderungen, die auf die offizielle Währung lauten, als für zukünftig annähernd konstant betrachtet wird. Dieser Effekt tritt also bei erwarteter hoher Inflation auf.

Bargeld einer Währung als Devisen zu verwenden, bringt aber auch Risiken für den Devisenbesitzer: Die Umlaufgeschwindigkeit des Bargeldes dieser Währung sinkt durch die vornehmliche Nutzung als Wertspeicher überproportional ab. Damit wird die Währung anfälliger für Inflation, da jede Zentralbank einer Devisenwährung die Geldmenge (beinhaltet hier Bargeld) erhöht, sobald Geld aus der inländischen Geldzirkulation angehalten wird. Wird die Umlaufgeschwindigkeit durch zufällige Schwankungen kurz erhöht (und werden somit die Preise dementsprechend erhöht), dann kann die gewaltige Menge an vorbestehendem Bargeld zusätzlich in den Umlauf strömen. Dies führt zwangsläufig zu einer Inflation; ein solcher Effekt wird beim Japanischen Yen und beim US-Dollar befürchtet.

Ein Devisenbesitzer geht also das Risiko ein, dass seine Devisen einer unerwarteten Inflation unterliegen. So geschehen im Jahr 2002 bei europäischen Besitzern US-amerikanischer Aktien, als der Kurs des US-Dollar gegenüber dem Euro um 15 % fiel, daneben aber auch der Kurs der Aktien in US-Dollar selbst stark fiel.

Inhaltsverzeichnis

Konvertierbarkeit

Frei konvertierbare Devisen können ohne Beschränkungen in andere Währungen umgetauscht werden. Man bezeichnet sie auch als Hartwährungen.

Beschränkt konvertierbare Devisen unterliegen Umtauschbeschränkungen. Sie können zum Beispiel nur von bestimmten Personenkreisen oder für bestimmte Zwecke in andere Währungen umgetauscht werden. Der Umtausch kann auch betragsmäßigen Beschränkungen unterworfen sein. Diese Währungen werden auch als Weichwährungen bezeichnet.

Weiterhin unterscheidet man zwischen Inländer- und Ausländerkonvertibilität. Eine Währung ist inländerkonvertibel, wenn ein Inländer die Inlandswährung im Inland in fremde Währung tauschen kann. Dagegen ist eine Währung ausländerkonvertibel, wenn ein Ausländer diese im Inland in fremde Währung tauschen kann.

Nicht konvertierbare Devisen unterliegen einer Devisenbewirtschaftung. Der Umtausch in andere Währungen ist verboten oder nur mit Einzelgenehmigung möglich (Devisenzwangsbewirtschaftung).

Kursbildung

siehe Hauptartikel Forex

Bis zur Einführung des Euro am 1. Januar 1999 wurde für einen Teil der Devisen der Kurs an den Devisenbörsen in Deutschland amtlich festgestellt. Mit Einführung des Euro wurden diese Devisenbörsen abgeschafft.

Eine weitere Änderung war der Wechsel in der Methode der Preisdarstellung für Devisen. In Deutschland war bis zum Stichtag die Preisnotiz (1 US$ =xx,yyyy DM) die übliche Darstellungsform. Im Devisenhandel wurde ab 1. Januar 1999 der Wert von Devisen in allen Teilnehmerländern in Form der Mengennotiz dargestellt (1€ = xx,yyyyy US$). Die Bezugsgröße änderte sich damit. Die Vergleichbarkeit der Kursentwicklungen war damit für die breite Öffentlichkeit etwas ungewohnt.

Die Kurse werden für einzelne Geschäfte im Interbankenhandel über die Forex computergestützt sowie für Kassadevisen oder Futures frei ausgehandelt. Der Kunde hat damit keinen Anspruch mehr auf die Ausführung zu einem bestimmten Kurs.

Außerhalb der Börsen hat sich ein Markt mit erheblichen Umsätzen für den Interbankenhandel entwickelt.

Devisengeschäfte

Devisengeschäfte, bei denen die Währungen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses (in der Praxis zwei Tage später) getauscht werden, heißen „Devisenkassageschäfte“.

Hingegen ist ein „Devisentermingeschäft“ ein Devisengeschäft, bei dem der Tausch von Währungen zu einem bestimmten zukünftigen Termin und zu einem bereits bei Geschäftsabschluss vereinbarten Devisenkurs (Terminkurs) vereinbart wird. Devisentermingeschäfte eignen sich zur Sicherung gegen Wechselkursschwankungen.

Zwischen dem Devisenkassa- und dem Devisenterminkurs besteht eine Differenz, die als „Swapsatz“ bezeichnet wird; diese wird in Prozent des Devisenkassakurses ausgedrückt. Liegt der Terminkurs über dem Kassakurs, spricht man von einem „Report“, liegt er darunter, von einem „Deport”. Ausgangspunkt ist das Zinsniveau im In- bzw. Ausland:

Zinsniveau Inland > Zinsniveau Ausland = Deport

Zinsniveau Inland < Zinsniveau Ausland = Report

Bei Devisenoptionsgeschäften erwirbt der Käufer das Recht, an einem bestimmten Tag oder auch innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Betrag in einer Währung zu einem festgelegten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Je nach Inhalt des Geschäfts unterscheidet man Kauf- und Verkaufsoptionen. Der Geschäftspartner des Erwerbers einer Option wird als Stillhalter bezeichnet.

Bei einem Devisen-Futures-Kontrakt verpflichtet sich der Erwerber, zu einem bestimmten Betrag Währungen zu kaufen bzw. zu verkaufen.

Kassadevisen stehen dem Käufer sofort zur Verfügung (in der Praxis zwei Tage nach dem Kauf). Termindevisen dagegen stehen dem Käufer erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung.

Siehe auch

Belege

  1. So dtv-Lexikon, 1990, Devisen
  2. http://www.bundesbank.de/bildung/bildung_glossar_d.php: "An ausländischen Plätzen zahlbare Zahlungsanweisungen in fremder Währung sowie über fremde Währungen lautende, im Ausland zahlbare Wechsel und Schecks.
  3. So dtv-Lexikon, 1990, Devisen

weblinks

http://www.bundesbank.de/bildung/bildung_glossar_d.php


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