Diepgen-Affäre

Diepgen-Affäre

Unter dem Berliner Bankenskandal versteht man die Vorgänge um die landeseigene Bankgesellschaft Berlin, deren wirtschaftlicher Zusammenbruch das Land Berlin finanziell belastet. Bemerkenswert ist hierbei die starke Verflechtung zahlreicher Politiker der Koalition aus CDU und SPD. Gegen ehemals führende Mitglieder wie Klaus-Rüdiger Landowsky wird mittlerweile wegen Annahme von Bestechungsgeldern und Untreue ermittelt. Der Bankenskandal führte 2001 zum Sturz des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen.

Inhaltsverzeichnis

Anfänge

Die Bankgesellschaft Berlin entstand 1994 als Holding-Gesellschaft für die Landesbank Berlin, die Berliner Hypotheken- und Pfandbriefbank sowie die Berliner Bank. Diese Konstruktion war schon zu Beginn stark umstritten, da die Landesbank eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist, während die anderen beiden privatwirtschaftliche Unternehmen waren. Das Landesarbeitsgericht Berlin beurteilte 1995 (in einem nur aus formalen Gründen nicht rechtskräftig gewordenen Urteil) das Konstrukt Bankgesellschaft Berlin sogar als rechtswidrig.[1]

Die Bankgesellschaft Berlin engagierte sich in den Folgejahren über neu gegründete und aufgekaufte Tochterfirmen und über Kredite im Bau- und Immobiliensektor. Bereits zwei Jahre nach ihrer Gründung musste die Bankgesellschaft die ersten Wertberichtigungen von mehr als zwei Milliarden DM vornehmen. Während andere Banken Engagements in Berlin bereits kritisch sahen, expandierte die Bankgesellschaft weiter.

Um Wachstum zu erzielen, wurden Immobilienfonds mit für die Marktverhältnisse sehr günstigen Konditionen errichtet. So gab es hohe Mietzinsgarantien (selbst falls die Immobilie leer stehen sollte), eine extrem lange Laufzeit (25 bzw. 30 Jahre) und am Ende eine Rückzahlungsgarantie. Durch die rechtliche Konstruktion der Holding sollte das Land Berlin der letztendliche Bürge für diese Versprechen sein. Ob diese Konstruktion allerdings mit geltendem Recht vereinbar war, wurde bislang nicht überprüft.

Über diese Fonds wurde die wahre Lage der Bank verschleiert – Wertberichtigungen auf faule Kredite wurden vermieden, indem kritische Immobilien von den Kreditnehmern gekauft und in die Fonds verschoben wurden. Die Fonds wiederum wurden als sichere Anlage an Privatanleger verkauft. Aus Kreditrisiken wurden so Garantierisiken, die der Bankenaufsicht offensichtlich nicht weiter auffielen.

Geschäftspartner und -methoden

Unter den Immobilien befanden sich vor allem Plattenbauten im nordöstlichen Bundesgebiet. Diese wurden von der Aubis-Gruppe, einer Firmenholding, den verschuldeten Kommunen zu günstigen Konditionen abgekauft. Die Mittel hierzu stammten aus einem Kredit über 650 Millionen DM, den die BerlinHyp vergab, obwohl AUBIS über fast kein Eigenkapital verfügte.

Als AUBIS 1997 erstmals in finanzielle Bedrängnis geriet, kaufte eine Immobilien-Tochter der Bankgesellschaft 4000 Wohnungen der AUBIS auf und beauftragte diese mit der Sanierung. 1999 wurden weitere Kredite verweigert und die restlichen 10.000 Wohnungen gegen den Protest der AUBIS übernommen.

Aufdeckung

Obwohl sich die Probleme bereits im Jahr 2000 häufen, verbreiten offizielle Stellen noch Optimismus mit u. a. von PricewaterhouseCoopers positiv testierten Geschäftsberichten und Expansionsplänen. Anfang 2001 kommen die ersten Berichte über Scheingeschäfte, Bilanzierungstricks und finanzielle Schwierigkeiten in die Presse. Anlass war der versuchte Verkauf der Immobilientochter IBAG an eine Scheinfirma auf den Kaimaninseln, die durch Kredite der Bankgesellschaft finanziert werden sollte (In-Sich-Geschäft).

Im Februar nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, Anfang März trat Klaus-Rüdiger Landowsky, der als Architekt der Bankgesellschaft und als Graue Eminenz der Berliner CDU gilt, von seinem Posten als Vorstandschef der BerlinHyp zurück, später stellte er auch seine Posten in der Berliner CDU sowie im Abgeordnetenhaus zur Verfügung, da ihm unter anderem die Annahme von 20.000 DM, überreicht in bar von der AUBIS, vorgeworfen wurde. Mitte des Monats wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Vorgänge um die Bankgesellschaft und AUBIS beleuchten sollte.

Im weiteren setzen hektische Rettungsversuche ein, die aber zu nichts führen. Im Mai wurde klar, dass die Bankgesellschaft 2 Milliarden Euro benötigt, um ihre Geschäfte fortführen zu können. Zu diesem Zeitpunkt erfolgten kurz hintereinander Einbrüche in mehrere Gebäude der Bankgesellschaft, die Ermittlungsbehörden konnten aber keine Zusammenhänge feststellen.

Aufklärungs- und Rettungsversuche

Am 16. Juni 2001 wurde der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen durch ein Misstrauensvotum gestürzt. Die Amtsgeschäfte übernahm bis zu den Neuwahlen ein von der PDS geduldeter rot-grüner Übergangssenat unter Klaus Wowereit. In den folgenden Monaten kam nach und nach das Ausmaß der Gesetzesverstöße zum Vorschein. So wurden seit langem und systematisch Verluste über Netzwerke von Strohmännern verborgen, Risiken aus Geschäften wurden mit dubiosen Verträgen auf das Land Berlin abgewälzt. Für einen ausgewählten Personenkreis (vor allem Prominente, Mitglieder der Regierungsparteien CDU und SPD, Bankmanager sowie deren Bekanntenkreis) wurden Sonderfonds angeboten, deren Konditionen noch wesentlich besser als die der normalen Immobilienfonds waren. Weiterhin gab es hohe Abfindungen und Renten für die entlassenen Bankmanager sowie Verträge mit unangemessenen Mieten für bankeigene Villen, die von den Managern genutzt wurden. Auch die kostenlose Renovierung mehrerer dieser Villen kam ans Licht.

Zu Beginn des Jahres 2002 ermittelte die Staatsanwaltschaft in Dutzenden von Fällen. Im Grunewald wurde ein AUBIS-Mitarbeiter tot aufgefunden, die Behörden gingen von Selbstmord aus. Später wurde klar, dass der Mann mit dem Untersuchungsausschuss zusammengearbeitet hatte und dass die AUBIS Einsicht in die vertraulichen Protokolle der Sitzungen hatte. Im April beschloss das Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der neuen SPD/PDS-Regierung, dass das Land Risiken aus dem Immobiliengeschäft in Höhe von bis zu 21,6 Milliarden Euro übernimmt. Zeitgleich formierte sich eine Bürgerinitiative, die dieses Gesetz durch ein Volksbegehren zu Fall bringen wollte. Dieses wurde jedoch vom Berliner Senat für unzulässig erklärt und nach einer Klage der Bürgerinitiative vor dem Landesverfassungsgericht im Herbst 2005 endgültig nicht zugelassen.

Bis zum Frühjahr 2003 bemühte sich das Bankmanagement erfolglos um einen Verkauf der Gesellschaft, parallel dazu wurden Sanierungsmaßnahmen eingeleitet.

Auswirkungen auf die Finanzlage des Landes Berlin

Die juristische Aufarbeitung des Bankenskandals läuft noch, aber das Land Berlin ist durch die Kapitalzuführung von 1,7 Milliarden Euro sowie durch die Übernahme von bis zu 21,6 Milliarden Euro an Immobilienrisiken mittlerweile finanziell stark belastet. Wie mit den angehäuften Kreditrisiken, die die zweite Ursache für die Schieflage der Bankgesellschaft waren, umzugehen ist, wird sich wohl im anstehenden Veräußerungsverfahren zeigen.

Die Konsequenz ist eine „extreme Haushaltsnotlage“, wie der Senat per Beschluss schon im November 2002 feststellte. Der Bund lehnte im April 2003 ab, dem Land Schuldenhilfe zu gewähren. Daraufhin reichte Berlin im Herbst Klage beim Bundesverfassungsgericht ein; in einer Erklärung des Senats heißt es, das Land erfülle die Kriterien, wie sie im Urteil zur Haushaltsnotlage der Länder Saarland und Bremen 1992 festgestellt wurden. Man erhoffte sich Hilfen zum Schuldenabbau in Höhe von 35 Milliarden Euro, jedoch wurde die Klage am 19. Oktober 2006 mit der Begründung, das Ausbleiben der Sanierungshilfe sei mit der Verfassung vereinbar, abgelehnt. Dem Urteil zufolge könne Berlin sein Finanzproblem aus eigener Kraft überwinden.

Rechtliche und Parlamentarische Aufarbeitung

Im April 2006 klagte die Staatsanwaltschaft den früheren BGB-Chef Wolfgang Rupf, den ehemaligen Berlin-Hyp-Chef Klaus-Rüdiger Landowsky sowie neun weitere Verantwortliche an, darunter der Initiator der leitenden Immobiliengeschäfte Manfred Schoeps. Der Vorwurf lautet auf Untreue, weil die Angeklagten nach den Ermittlungen zwei riskante Immobilienfonds LBB 12 und IBV-Deutschland1 mit 25-jährigen Garantien (so genannten Rund-um-sorglos-Garantien) für die Anleger versehen hätten, dass daraus dem Land Berlin ein Schaden von 55 Millionen Euro drohe. Die Angeklagten hätten - laut Staatsanwaltschaft - die Grundsätze kaufmännischer Geschäftsführung verletzt.

Neben strafrechtlich relevantem Fehlverhalten der Angeklagten werden aber auch die Umstände ihrer Berufung in die Leitung der betreffenden Kreditinstitute als ursächlich für den dem Steuerzahler entstandenen Schaden gesehen, der auf 60 Milliarden Euro beziffert wird. Die Nichtregierungsorganisation Transparency International kritisiert im Falle des Berliner Bankenskandals Parteibuchwirtschaft und Ämterpatronage in der Vergabe von Stellen in von der öffentlichen Hand kontrollierten Unternehmen nicht nach Qualifikation, sondern nach Parteibuch an „Günstlinge“.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin legte Anfang Juni 2006 seinen Abschlussbericht[2] vor.

Am 21. März 2007 wurde Landowsky zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Untreue bei der Vergabe von Millionenkrediten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Siehe auch

Literatur

  • Mathew D. Rose: Eine ehrenwerte Gesellschaft. Die Bankgesellschaft Berlin., Transit Buchverlag, Berlin, Juli 2003, ISBN 3-887471792
  • Mathew D. Rose: Berlin, Hauptstadt von Filz und Korruption, Transit Buchverlag, Berlin, Juni 1999, ISBN 3-426269309
  • Mathew D. Rose: Warten auf die Sintflut. Über Cliquenwirtschaft, Selbstbedienung und die wuchernden Schulden der Öffentlichen Hand unter besonderer Berücksichtigung unserer Hauptstadt., Transit Buchverlag, Berlin, September 2004, ISBN 3-887471962
  • Fred Schreiber: Steig' aus, wenn du kannst! Fondsbetrug mit Folgen, Kriminalroman, BOD, September 2005, ISBN 3-8334-3068-0 (Leseprobe PDF)
  • Olaf Jahn/Susanne Opalka: Tod im Milliardenspiel. Der Bankenskandal und das Ende eines Kronzeugen, Transit Buchverlag, Berlin 2004, ISBN 3-88747-190-3
  • Lydia Krüger/ Benedict Ugarte Chacón: Privatisierung nach Berliner Art, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 9/2006, S. 1113-1120.
  • Jacques Berndorf: "Die Raffkes", Kriminalroman vor dem Hintergrund der Bankenaffäre, ISBN 3-89425-283-9

Weblinks

Fußnoten

  1. LAG-Berlin 951027
  2. Abschlussbericht des Abgeordnetenhauses von Berlin

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