Adressrisiko

Adressrisiko

Das Kreditrisiko (auch Kreditausfallrisiko) bezeichnet das Risiko des Verlustes, falls ein Kreditnehmer, beispielsweise durch Insolvenz, seine Pflichten im Rahmen einer Kreditvereinbarung gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann. Das Kreditrisiko umfasst Abwicklungs- und Vorleistungsrisiken. Das Kreditrisiko ist für Kreditinstitute im Allgemeinen die bedeutendste Risikoart.

Das Kreditrisiko wird mit Hilfe von Kennzahlen in Kredit-Ratings gemessen: Je schlechter das Rating ausfällt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls. Bei einer risikoorientierten Bepreisung müssen Kreditnehmer mit schlechtem Rating Aufschläge auf den Kreditzins als Risikoprämie bezahlen.

Der Umgang mit Kreditrisiken ist für Kreditinstitute in Deutschland durch das Kreditwesengesetz sowie davon abgeleitete Verordnungen und Rundschreiben (insbesondere die Solvabilitätsverordnung (bzw. der Grundsatz I), die GroMiKV und die MaRisk) bankaufsichtlich geregelt.

Inhaltsverzeichnis

Systematik

Das Kreditrisiko wird hauptsächlich durch das Bonitäts- und das Besicherungsrisiko bestimmt. Das Bonitätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der Kreditnehmer nicht willens oder in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Das Besicherungsrisiko ist das Risiko, dass bei der Verwertung von Kreditsicherheiten nicht der erwartete Betrag erlöst wird. Bei grenzüberschreitenden Kreditengagements kommt das Transferrisko oder Transferstoprisiko (siehe unten unter Länderrisiko) hinzu.

Das Bonitätsrisiko im weiteren Sinne umfasst auch das Risiko von Bonitätsverschlechterungen eines Kreditnehmers ohne Ausfall. Bei handelbaren Forderungen (z. B. Anleihen) kann es durch Bonitätsverschlechterungen auch ohne Ausfall zu einem Wertverlust kommen, wenn die Forderungen dann nur noch zu einem geringeren Preis veräußert werden können. In diesem Fall äußert sich das Kreditrisiko als Marktpreisrisiko.

Die Kreditleihe (Garantien, Avale) birgt dieselben Kreditrisiken wie ein Barkredit.

Besondere Formen des Kreditrisikos treten bei Handelsgeschäften auf. Das Abwicklungsrisiko ist das Risiko, dass bei der Abwicklung eines Geschäftes (z. B. der Kauf eines Wertpapieres) einer der Kontrahenten seiner Verpflichtung zur Zahlung oder Lieferung nicht nachkommt. Um dieses Risiko zu minimieren, werden z. B. an der Börse gehandelte Wertpapiergeschäfte “Zug um Zug” abgewickelt. Eine zentrale Abwicklungsstelle nimmt erst dann den Eigentumsübertrag vor, wenn beide Parteien die zu übertragenden Werte (Geld, Stücke) zur Verfügung gestellt haben (engl. “Delivery versus Payment”).

Derivatgeschäfte tragen zusätzlich das Wiedereindeckungsrisiko. Das Wiedereindeckungsrisiko wird dann schlagend, wenn einer der beiden Kontrahenten ausfällt und das Derivatgeschäft für den anderen Kontrahenten einen positiven Wert hat. Der übriggebliebene Kontrahent muss das Ersatzgeschäft (Wiedereindeckung) dann am Kapitalmarkt zu ungünstigeren Konditionen abschließen.

Bei börsengehandelten Derivatgeschäften ist das Wiedereindeckungsrisiko minimiert, da hier die Börse als Kontraktpartner zwischen den Kontrahenten steht und die täglichen Wertschwankungen der Derivatgeschäfte durch den Austausch von Zahlungen (“Margin Calls”) zwischen den Kontrahenten ausgeglichen werden. Der regelmäßige Austausch von Sicherheiten auf Grund von Wertschwankungen wird von großen Kontrahenten mittlerweile auch im außerbörslichen Derivatgeschäft auf bilateraler Basis durchgeführt.

Abwicklungs- und Wiedereindeckungsrisiken werden zusammengefasst als Kontrahentenrisiken bezeichnet.

Länderrisiko

Länderrisiken beinhalten alle Risiken internationaler Geschäfte, deren unmittelbare Risikoursachen aus dem ökonomischen, sozialen und/oder politischen Umfeld eines bestimmten ausländischen Landes hervorgehen und die spezifisch für das betrachtete Land (oder die geographische Region, in dem sich das Land befindet) sind. Der Begriff des Länderrisikos umfasst damit sozio-politische Risiken, länderspezifische ökonomische Risiken, Staatsausfallrisiken, Transferrisiken, Risiken systemischer Finanzkrisen, länderspezifische Investitionsrisiken und Rechtsrisiken.

Ein Geschäft gilt im Sinne der voranstehenden Definition als international, sobald das Länderrisiko des Geschäfts einem aus Sicht der risikomessenden Bank ausländischen Land zugeordnet wird. Eine Risikoursache gilt als spezifisch für das betrachtete Land / eine betrachtete Region, wenn sie einerseits das gesamte Land / die gesamte Region und alle dort abgeschlossenen Geschäfte gleichermaßen betrifft und andererseits alle Geschäfte außerhalb des Landes / der Region nicht betrifft.

In der Literatur werden unter dem Begriff Länderrisiko häufig nur die länderspezifischen Risiken des ausländischen Kreditgeschäfts verstanden. Eine derartige Definition war für die praktische Verwendung ausreichend, solange das Auslandsgeschäft der Banken hauptsächlich aus Kreditgeschäft bestand. Da dies inzwischen nicht mehr der Fall ist und international tätige Banken auch im übrigen Auslandsgeschäft erheblichen länderspezifischen Risiken ausgesetzt sind, umfasst der vorliegende Länderrisikobegriff auch Risiken, die nicht ausschließlich mit dem Kreditgeschäft verbunden sind.

In der bankbetrieblichen Praxis wird der Begriff des Länderrisikos häufig synonym mit dem Begriff des Transferrisikos verwendet. Andere Definitionen fassen politisches Risiko, Transferrisiko, Risiken systemischer Finanzkrisen und Staatsausfallrisiko (Sovereign Default Risk) oder auch nur Teilmengen dieser Risikoarten zum Länderrisikobegriff zusammen.

Siehe auch Länderrisikoprämie für eine Erläuterung des Zinszuschlages (Risikoprämie) für Auslandsinvestitionen.

Kennzahlen zum Kreditrisiko

Das Kreditrisiko von einzelnen Kreditengagements wird häufig mit drei Kennzahlen charakterisiert, die auch in der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (siehe auch Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken) eine zentrale Rolle spielen. Dies sind

  • Die Ausfallwahrscheinlichkeit (Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner ausfällt), normalerweise mit PD von englisch “Probability of Default” bezeichnet
  • Die erwartete Höhe der Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls (EaD nach von englisch “Exposure at Default”, im Grundsatz I auch als Kreditäquivalenzbetrag bezeichnet)
  • Die Verlustquote bei Ausfall (LGD von englisch “Loss Given Default”).

Das EaD umfasst aktuelle Außenstände sowie voraussichtliche zukünftige Inanspruchnahme durch den Kreditnehmer. Er ist bei Kreditlinien und Kontokorrentkrediten von besonderer Bedeutung, da die Erfahrung lehrt, dass Kreditlinien bei Ausfall häufig höher ausgelastet sind als im Normalfall oder überzogen sind.

Der LGD gibt an, welcher Anteil des Forderungsbetrags bei Ausfall voraussichtlich verloren ist. Zentrale Faktoren, welche den LGD beeinflussen, sind die Art und der Grad der Besicherung und die Rangstellung der Forderungen. Ein hoher Besicherungsgrad und eine große Werthaltigkeit der Sicherheit beeinflussen den LGD positiv. Bei nachrangigen Forderungen ist der LGD tendenziell höher.

PD, EaD und LGD ergeben den erwarteten Verlust (EL von englisch “Expected Loss”), auch als Standardrisikokosten bezeichnet:

EL = EaD \cdot PD \cdot LGD

Der EL ist strenggenommen kein Risikomaß, da er den Erwartungswert des zukünftigen Verlustes aus Kreditausfällen wiedergibt und damit keine Information über die Unsicherheit bezüglich des zukünftigen Verlustes (unerwarteter Verlust oder UL nach englisch “Unexpected Loss”) enthält. Ein Maß für die Unsicherheit ist der Value at Risk.

Literatur

  • Bröder, Thorsten M.: Risiko-Management im internationalen Bankgeschäft. Eine holistische Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Steuerung und Kontrolle, Reihe "Bank- und finanzwirtschaftliche Forschungen", Band 375, ISBN 3-258-07078-4 , Bern/Stuttgart/Wien: 2006, Haupt Verlag AG.

Siehe auch


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