Dänisch-norwegische Personalunion

Dänisch-norwegische Personalunion
Staatsgebiet der dänisch-norwegischen Personalunion bis 1814

Die Dänisch-Norwegische Personalunion war ein Staatenbund zwischen Dänemark und Norwegen von 1380 bis 1814, de facto unter dänischer Vorherrschaft.

Aus norwegischer Perspektive im Licht der Nationalromantik formulierte es Henrik Ibsen im 19. Jahrhundert als die 400-Jahre-Nacht dänischer kultureller, politischer und wirtschaftlicher Dominanz über das gleich große Nachbarvolk.

Aus dänischer Perspektive war es der Garant für die eigene Seemachtstellung in Europa, besonders gegen den Erzrivalen Schweden, dem so der Zugang zum westlichen Meer abgeschnitten war (Halland und Schonen waren dänisch, Bohuslän norwegisch), und so wie alle anderen Handelsmächte durch den Öresund segeln und dem dänischen Hof den Sundzoll entrichten musste.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

970 konnte der dänische König Harald Blåtand seine Oberherrschaft über Norwegen durchsetzen und gliederte den Ostteil des Landes an Dänemark an. 995 erhielt Norwegen wieder einen einheimischen König, Olav I. Tryggvason.

1035 fielen die Färöer unter die norwegische Krone. 1261 wurde Grönland erworben, 1262/64 Island eingegliedert. 1319 fiel die norwegische Krone an den schwedischen König. Bis 1355 stand Norwegen in Personalunion mit Schweden.

Margarethe I.

Margarethe war die Tochter des dänischen Königs Waldemar IV. Atterdag und mit dem norwegischen König Håkon VI. Magnusson verheiratet. Als ihr Vater 1375 starb und keinen Sohn hinterließ, setzte sie durch diplomatisches Geschick im dänischen Reichsrat mit der Hilfe ihres Beraters Henning Podebusk durch, dass ihr minderjähriger Sohn Olav die Thronfolge antritt. Sie selbst übernahm die Regentschaft für ihn.

1380 stirbt auch ihr Mann Håkon, und Olav wird norwegischer Thronerbe. Erneut bekommt sie die Vormundschaft und ist so de facto Königin beider Reiche. 1387 stirbt Olav sehr jung, und formal wäre ihre Regentschaft so zu Ende gewesen. Dennoch kann Margarethe ihren Herrschaftsanspruch vor beiden Reichsräten behaupten: 1388 gelingt es ihr, ihren Großneffen Erich von Pommern gegenüber dem norwegischen Reichsrat als Thronfolger zu platzieren. Norwegen wird gleichzeitig Erbmonarchie – im Gegensatz zu Dänemark, dessen Reichsrat aber ebenso Erich huldigt. Margarethe bleibt Regentin beider Reiche bis zu ihrem Tod.

1397 gelang es Margarethe zusätzlich, in der so genannten Kalmarer Union ihr Doppelreich mit Schweden zu vereinigen. Nach ihrem Tod übernahm der designierte Thronfolger Erich alle drei nordischen Reiche, wobei das Verhältnis zum schwedischen Reichsrat problematisch blieb, da er sich im Vertrag der Kalmarer Union das Wahlrecht des schwedischen Königs jeweils vorbehielt.

1523 schied Schweden unter Gustav Wasa wieder aus der Union aus. Norwegen verblieb mit seinen Kolonien weiter bei Dänemark.

Christian III.

Während die "Erzfeindschaft" zwischen Dänemark und Schweden in der Folge zu weiteren kriegerischen Auseinandersetzungen führen sollte, wurde Norwegen 1536 von Christian III. zu einem Teil Dänemarks erklärt und der norwegische Reichsrat aufgelöst. Die Personalunion verwandelte sich dadurch in eine Realunion.

Begünstigt wurde dies durch die Pest, an der damals viele der norwegischen Großgrundbesitzer (Adlige) verstarben, sodass dänische Adlige diese "Lücke" ausfüllen konnten.

Norwegen wurde aber faktisch als eigener Staat nie aufgelöst, der König titulierte sich weiterhin als "König von Dänemark und Norwegen", und es galt ein Gesetz für Dänemark und ein Gesetz für Norwegen. Der König wurde durch einen Reichsstatthalter oder Vize-König in Norwegen repräsentiert.

Frieden von Kiel

Im Frieden von Kiel vom Januar 1814 zwang der schwedische Kronprinz Karl Johann (der ehemalige französische Marschall Jean-Baptiste Bernadotte und spätere König von Schweden und Norwegen) Dänemark dazu, Norwegen an sein künftiges Reich abzutreten. Beim Wiener Kongress wurde dies bestätigt. Für Schweden war es eine "Entschädigung" für den Verlust Finnlands an Russland, und Dänemark erhielt schließlich als "Trostpflaster" das Herzogtum Lauenburg. Auch die alten norwegischen Besitztümer Grönland, Island und die Färöer verblieben bei Dänemark.

Norwegens Weg zur Unabhängigkeit

Am 27. Februar 1814 proklamierte Norwegen die Unabhängigkeit. Der am 17. Mai 1814 zum norwegischen König gewählte Christian Friedrich (der 1839 König von Dänemark wurde) musste nach schwedischem Druck am 4. November 1814 auf den Thron verzichten und der Union Norwegens mit Schweden zustimmen.

Am 7. Juni 1905 erklärte das norwegische Storting die Auflösung der Union mit Schweden. Am 13. August fand in Norwegen eine Volksabstimmung statt, in der sich fast 100% für die Auflösung der Union aussprachen. Schweden stimmte daraufhin der Auflösung zu, und am 18. November 1905 wurde der dänische Prinz Carl (von Glücksburg) zum König Haakon VII. gewählt.


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