E-Petitioning

E-Petitioning

Die Online-Petition (auch: E-Petition) bezeichnet eine Möglichkeit zur Einreichung einer Petition, mit der Mißstände und Gesetzeslücken aufgezeigt und geändert werden sollen.

Inhaltsverzeichnis

Online-Petition beim Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag unterscheidet zwischen zwei Arten von Online-Petitionen:

1. Die Einzelpetition. In der Einzelpetition kann jeder sein (privates)Anliegen via Online-Formular an den Petionsausschuss des Bundestags schicken. Eine einfache E-mail genügt nicht. Die Einzelpetition wird anonym behandelt. Die Daten werden verschlüsselt dem Ausschuss übermittelt und sind damit für Dritte nicht einsehbar.

2. Die öffentliche Petition. Bei der öffentlichen Petition wird das Anliegen und die Begründung im Internet unter Bekanntgabe des Namens des Einreichers eingestellt. Andere Personen, die das Anliegen für berechtigt halten, können diese Petition durch eine "Mitzeichnung" unterstützen. Weiter können die Nutzer über die Petition in einem Forum darüber diskutieren.

ZU 1. Eine offizielle Online-Petition beim Deutschen Bundestag über diesen Weg ist seit dem 1. September 2005 möglich. Da Petitionen zuvor namentlich unterzeichnet werden müssen, war es bis dahin nicht möglich, diese online einzureichen oder mitzuunterzeichnen. Seither gilt ein „elektronischer Ersatz der Unterschrift“, wenn „der Urheber und dessen Postanschrift ersichtlich sind und das im Internet für elektronische Petitionen zur Verfügung gestellte Formular verwendet wird“ (Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden, Abs. 4, S. 1). [1] Zur abschließenden Bestätigung der Petition muss dann statt der sonst erforderlichen handschriftlichen Unterschrift am Schluss der Petition der Name des Beschwerdeführers in ein Unterschriftkästchen eingetragen werden. Bis auf die technische Übermittlung unterscheidet sich das Verfahren für Online-Petitionen prinzipiell nicht vom üblichen Petitionsverfahren. Ein im Internet zur Verfügung gestelltes Online-Formular soll das Abfassen und die Übermittlung des Petitionstextes erleichtern. [2]

Zu 2 Seit 2005 ist es auch möglich, eine so genannte öffentliche Petition online einzureichen. [3] Hierbei wird der Petitionstext zunächst für sechs Wochen online gestellt und kann in diesem Zeitraum von beliebig vielen anderen Menschen durch Angabe ihres Namens „unterschrieben“ werden. Je mehr Unterstützer eine öffentliche Petition erhält, desto größeres Gewicht soll ihr dadurch im folgenden Verfahren verschafft werden können. Ab 50.000 Unterstützern in den ersten drei Wochen nach Veröffentlichung wird "ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird."[4]

Das deutsche öffentliche Online-Petitionssystem basierte bis Herbst 2008 als Modellversuch, der testen sollte, ob das System für Deutschland anwendbar ist, auf einem System des Schottischen Parlaments, weshalb die Internetseiten öffentliche Petition des Deutschen Bundestages von International Teledemocracy Centre an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt wurden [5]. Seit Mitte Oktober 2008 hat der Bundestag eine eigene Online-Petitions-Webseite [6] auf Basis des SMF. Anders als bei dem alten System muss sich jetzt jede Nutzerin und jeder Nutzer, die Petitionen einreichen, mitzeichnen und Forenbeiträge schreiben möchten, in das neuen System anmelden. Ähnlich wie bei Wikipedia wird auch hierbei eine Verifizierungsmail generiert, die beantwortet werden muss. Erst dann sind die interaktiven Elemente freigeschaltet. Für den lesenden Zugriff ist keine Anmeldung notwendig. Dies wurde auch deshalb festgelegt, um einen Missbrauch vor allem hinsichtlich der Mitzeichnungen vorzubeugen. In dem alten schottischen System war es noch möglich ohne Anmeldung, Petitionen mitzuzeichnen. Es war demnach möglich, dass dieselbe Petition zigfach von einer Person mitgezeichnet werden konnte. Unter Kritik steht das neue System, weil es relativ schwer bedienbar ist. [7]

Mit der rasanten Verbreitung des Internets hat sich diese Art der Petition als ein unkompliziertes und kaum Kosten verursachendes Instrument etabliert, einem (politischen) Anliegen Ausdruck zu verleihen. Dabei reichen die Forderungen von der Cannabis-Legalisierung über die Verbesserung der Schulbildung bis hin zu Protestaktionen gegen das Absetzen einer Fernsehserie.

Im Herbst 2006 erreichte eine Petition gegen die Einführung von Wahlmaschinen (§35 Bundeswahlgesetz) mit insgesamt 45127 Befürwortern[8][9] eine gewaltige Anzahl von Unterstützern, was das demokratische Mittel der Petition erneut etablierte und dessen Sinnhaftigkeit deutlich machte. Eine weitere Steigerung war der Antrag für ein Bedingungsloses Grundeinkommen am 17. Februar 2009, der von 52.976 Menschen unterzeichnet wurde. Die bisher größte Aufmerksamkeit bekam mit 60064 Stimmen die Petition für ein Praktikumsgesetz, das die Bekämpfung der Missstände für die „Generation Praktikum“ zum Ziel hat.[10]. Im Juni 2008 brach die Petition zur "Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin" mit 128.193 Unterstützern alle Rekorde.[11]

Nichtoffizielle Online-Petition

Eine Nichtoffizielle Online-Petition ist nicht mehr als eine gesammelte Meinungsäußerung ohne rechtliche Wirkung. Wie der offene Brief oder der Aufruf ist die nichtoffizielle Online-Petition ein Instrument der Öffentlichkeitsarbeit, mit deren Hilfe auf informellem Wege Druck auf Unternehmen, Parteien oder andere Verbände ausgeübt werden soll.

Dabei werden Unterschriften von Personen, die die von der Online-Petition bezweckten Ziele unterstützen, entweder auf einer Webseite oder per E-Mail gesammelt. Anstelle einer regulären Unterschrift unterzeichnet der Unterstützer auch hier mit seinem Namen und seiner E-Mail-Adresse.

Die Wirkung inoffizieller Online-Petitionen ist umstritten, nicht zuletzt, da die Gültigkeit der Unterzeichnungen schwierig zu kontrollieren ist. E-Mail-Petitionen verfehlen häufig ihr Ziel, da die Empfängeradressen die häufig standardisiert formulierten E-Mails automatisch filtern. Andererseits findet das Anliegen über das Internet eine rasche Verbreitung, wodurch eine schnelle und große Aufmerksamkeit auf das Thema erzielt wird. So erreichte zum Beispiel ein Fernsehzuschauer durch seine Online-Petition, dass der Fernsehsender ProSieben die bereits abgesetzte SerieMein neuer Freund“ wieder ins Programm aufnahm. Nichtregierungsorganisationen verwenden bei wichtigen Anliegen i. d. R. eine Kombination aus klassischer Unterschriftensammlung bzw. Brief- oder Postkartenaktion mit den Methoden einer Online-Petition.

Quellen

  1. Grundsätze des Petitionsausschusses
  2. Hinweise des Petitionsausschusses zum Einreichen einer Petition
  3. Startseite „Öffentliche Petitionen“
  4. Petitionsausschuss: Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze), Nr. 8.4, Absatz 4
  5. http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/server.html Das Online-Petitionssystem des Deutschen Bundestages lief bis Oktober 2008 auf einem Server in Schottland
  6. Online-Petitions-Webseite
  7. Analyse der Petitions-Webseite: Mit dem Bundestag zurück ins Web 1.0
  8. itc3.napier.ac.uk:Petition zur ersatzlosen Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Wie alle Bundestagspetitionen derzeit noch auf der Webseite der Napier-Universität in Edinburgh)
  9. itc.napier.ac.uk:Wegen technischer Probleme notwendige inhaltsgleiche Petition zur ersatzlosen Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Wie alle Bundestagspetitionen derzeit noch auf der Webseite der Napier-Universität in Edinburgh)
  10. itc.napier.ac.uk:Förderung der beruflichen Weiterbildung/Praktikum: Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen per Gesetz
  11. itc.napier.ac.uk:Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin

Weblinks


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