EU-Beitritt der Türkei

EU-Beitritt der Türkei
Die Europäische Union und die Türkei

Die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union wurden offiziell in der Nacht vom 3. zum 4. Oktober 2005 aufgenommen.[1] Bereits sechs Jahre zuvor, am 11. Dezember 1999, wurde dem Land der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten der EU zuerkannt.

Obwohl alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) den bisherigen Stadien des Beitrittsprozesses zugestimmt haben, ist ein Beitritt der Türkei höchst umstritten. Ein möglicher EU-Beitritt ist bereits seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in der politischen Diskussion.

Neben den Befürwortern (wie der britischen Regierung unter Gordon Brown) gibt es auch Regierungen, die einen türkischen EU-Beitritt ablehnen (insbesondere Österreich). Gerade für Deutschland ist diese Frage auch innenpolitisch zu betrachten, da in den Wirtschaftswunderjahren nach 1960 viele Gastarbeiter aus der Türkei ins Land gekommen sind. Zwischen 1960 und 2000 stieg die Anzahl Türken in Deutschland von knapp 7.000 auf über zwei Millionen.

Die USA haben den Mitgliedern der EU eine Aufnahme der Türkei mehrmals nahegelegt, weil sie einen geostrategischen Vorteil für die westliche Welt durch die Integration der Türkei in die EU erhoffen. Barack Obama betonte bei seiner Rede am 6. April 2009 in Ankara, dass die Türkei die muslimische Welt mit dem Westen verbinden würde. Mehere Politiker der CSU haben sich daraufhin die Einmischung der USA in innenpolitische Themen der EU verbeten. Laut dem Spiegel sagte der CSU-Europaabgeordnete Bernd Posselt, Zitat: ' "Die EU ist nicht der Spielball Obamas." Der US-Präsident versuche, "die Türken auf Kosten der Europäer zu belohnen und gleichzeitig die europäische Integration zu schwächen oder zu unterminieren". Posselt fügte hinzu: "Dann soll Obama die Türkei halt als 51. Bundesstaat in die USA aufnehmen." '

Inhaltsverzeichnis

Geschichte und jüngere Entwicklungen

Plakatwerbung mit türkischer Flagge für den Marshallplan

Bereits 1959 bewarb sich die Türkei um eine Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). 1963 wurde zwischen der Türkei und der EWG ein Assoziierungsabkommen geschlossen, das sogenannte Ankara-Abkommen. Der Vertrag stellte der Türkei erstmals auch eine Mitgliedschaft in Aussicht. Dieser „Vorbereitungsphase“ sollte am Ende einer Übergangsphase in der Endstufe die Zollunion und damit eine mögliche spätere türkische Mitgliedschaft in der EG folgen.

Am 1. Januar 1996 wurde zum ersten Mal zwischen der EU und einem Nichtmitglied der EU die Zollunion eingeführt. Seit diesem Datum gilt in der Türkei das europäische Wirtschaftsrecht, dem Ankara die eigenen Handelsbeziehungen mit Nicht-EU-Ländern – „Drittländern“ – anzupassen hat. Da die Türkei kein Mitspracherecht in Brüssel hat – auch dann nicht, wenn es um Wirtschafts- und Handelsfragen geht – sieht sie sich bei diesem Abkommen als stark benachteiligt. „Die Türkei“, so formuliert eine Untersuchung der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), „[gibt] Teile ihrer nationalen Souveränität [ab], ohne gleichzeitig wirklich Einfluss auf den multinationalen Entscheidungsprozess zu haben“.

Nachdem die damalige EG 1989 einen Antrag der Türkei auf Vollmitgliedschaft noch abgelehnt hatte, wurde auf dem EU-Gipfel in Luxemburg im Dezember 1997 entschieden, dass sie für einen Beitritt in Frage käme. Da jedoch der Gipfel beschloss, für 1998 Beitrittsverhandlungen mit Zypern, Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik und Slowenien aufzunehmen, fühlte sich die türkische Regierung brüskiert. Ministerpräsident Mesut Yılmaz verkündete daher verärgert den Abbruch der Gespräche mit der EU.

Am 11. Dezember 1999 erhielt die Türkei offiziell den Status als Beitrittskandidaten zuerkannt. Auf dem Gipfel von Kopenhagen 2002 beschloss die EU, im Dezember 2004 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu entscheiden, sobald die Türkei die Kopenhagener Kriterien erfülle.

Ein wichtiger Grund für diesen Sinneswandel der EU war der Beginn umfassender Reformen im Zivilrecht. Schon unter Bülent Ecevit (1999–2002) wurde eine Zivilrechtsreform durchgeführt, die vor allem die rechtliche Stellung der Frau verbesserte. Die Türkei stärkte auch die Menschen- und Freiheitsrechte (zum Beispiel Versammlungs- und Demonstrationsrecht).

Die neue Regierung der Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP) unter Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan legte 2002 bei ihrem Amtsantritt ein Paket von Gesetzesänderungen vor, das u. a. die Abschaffung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten, ein Verbot der Folter, das Ende der Straffreiheit für Polizisten, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und Maßnahmen gegen die Unterdrückung der kurdischen Minderheit ebenso vorsieht wie den freien Gebrauch des Kurdischen, Kurdischunterricht und kurdische Radio- und Fernsehkanäle.

Obwohl diese gesetzlichen Grundlagen geschaffen wurden, gibt es Probleme bei der praktischen Umsetzung. Sie scheitert derzeit auch an den staatlichen Behörden und ihren Mitarbeitern. Zwar erteilte die Regulationsbehörde für Fernseh- und Radiosender (RTÜK) am 18. August 2004 drei Privatsendern im Südosten der Türkei die Lizenz, in Kurdisch zu senden, auch der staatliche Sender TRT 3 darf Sendungen auf Arabisch, Zazaki, Kurmancî und anderen Sprachen ausstrahlen, doch ist etwa bei den Regionalsendern ein ungestörter Sendebetrieb kurdischer Radio- und Fernsehstationen auf Grund andauernder staatlicher Interventionen bisher nicht durchgängig möglich. Kurdischkurse sind lediglich für Erwachsene erlaubt. Auch forderte die Staatsanwaltschaft in Ankara das Verbot der Lehrergewerkschaft Eğitim Sen, weil sie in ihrer Satzung die Forderung nach muttersprachlichem Unterricht für Minderheiten stellt. Daher spielen die politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zustände im Osten der Türkei bei den EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei eine Schlüsselrolle.

Im September 2004 stellte eine Expertengruppe der Europäischen Union fest, dass es in der Türkei heute keine staatlich geduldete systematische Folter mehr gebe, da nur einzelne Personen oder Personengruppen die Folter ausübten. Mit der gleichfalls im September anstehenden Verabschiedung einer weitgehenden Strafrechtsreform werde die Rechtsstaatlichkeit der Türkei gefestigt. Daraufhin empfahl am 6. Oktober die EU-Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.

Am 17. Dezember 2004 entschieden die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel, dass ab dem 3. Oktober 2005 mit der Türkei Verhandlungen über den EU-Beitritt aufgenommen werden. Voraussetzungen dafür sind jedoch die Fortsetzung der begonnenen Reformen, eine weitere Verbesserung der Menschenrechtssituation und insbesondere die Unterzeichnung eines Abkommens über eine Zollunion mit den zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten (darunter auch Zypern) noch vor Beginn dieser Verhandlungen.

Problematisch ist weiterhin der Umgang der Türkei mit religiösen Gruppen, die nicht offiziell als Minderheit im Sinne des Vertrags von Lausanne von 1923 anerkannt werden (so werden die Griechen, Armenier und Juden anerkannt). Die EU sieht neben den türkischen Christen vor allem die Aleviten (immerhin etwa ein Drittel der Türken) als nicht ausreichend gleichgestellt. So kritisierte die Europäische Kommission in ihrer „Empfehlung zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt“ vom 4. Oktober 2004 ausdrücklich, dass die Aleviten nach wie vor nicht als muslimische Minderheit anerkannt sind.

Am 29. September 2005 trafen sich die 25 Botschafter der EU-Staaten in Brüssel, um Verhandlungsziele für die Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober festzulegen. Österreich blockierte eine Einigung und forderte als einziges Mitgliedsland, der Türkei neben einer Vollmitgliedschaft auch eine Alternative anzubieten. Am 27. September wiederholte der dänische Premier Rasmussen die schon auf früheren EU-Gipfeln geäußerten Bedenken, ob die EU einen Türkei-Beitritt verkraften könne. Auch EVP-Abgeordnete im EU-Parlament traten für eine Alternative (privilegierte Partnerschaft) zur Vollmitgliedschaft der Türkei ein, obwohl die EVP am 26. Januar 2005 beschloss, der AKP einen Beobachterstatus als Vorstufe für eine spätere Mitgliedschaft in der EVP zu gewähren.[2]

Am 3. Oktober 2005 konnten sich alle 25 europäischen Außenminister in Luxemburg auf einen gemeinsamen Rahmentext einigen. Österreich verzichtete auf seine Forderung, der Türkei als Alternative zur Vollmitgliedschaft ein anderes Modell anzubieten, was die Türkei vehement abgelehnt hatte. Letztlich blieb es bei dem Satz: „Gemeinsames Ziel der Verhandlungen ist die Mitgliedschaft“. Als Kompromiss wird nun am Ende der Beitrittsverhandlungen, nach zehn bis fünfzehn Jahren, nicht nur geprüft, ob die Türkei die Beitrittskriterien erfüllt, sondern auch ob die Europäische Union deren Aufnahme wirtschaftlich und politisch verkraften kann. Damit sind die Hürden für die Aufnahme so hoch wie noch nie zuvor für einen Kandidaten. Da die Türkei diesen Bedingungen umgehend zustimmte, konnten die Beitrittsverhandlungen wie vorgesehen formell noch am 3. Oktober beginnen. Gleichzeitig wurden zur Überraschung vieler Beobachter auch die Verhandlungen mit Kroatien wieder aufgenommen. Für diesen Schritt hatte sich die österreichische Regierung stark gemacht, sie dementierte jedoch zugleich offiziell, diese Entscheidung mit der Türkei-Frage verknüpft zu haben.

Am 9. November 2005 veröffentlichte der Erweiterungskommissar Günter Verheugen die jährliche Beurteilung. Darin werden der Türkei Fortschritte im politischen und wirtschaftlichen Gebiet attestiert. Kritisiert wird vor allem die Lage der Menschenrechte, Meinungsfreiheit und der Schutz von Minderheiten. Exemplarisch kritisiert der Bericht den später eingestellten Prozess gegen Orhan Pamuk wegen seiner Äußerungen zum Völkermord an den Armeniern.

„Der Wandel geht in diesem Jahr langsamer voran. Die Umsetzung der Reformen ist nicht ausgewogen. Deshalb sind große Anstrengungen nötig auf dem Feld der Meinungsfreiheit, bei den Frauenrechten, bei den Gewerkschaften und den Rechten der nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften.“

Olli Rehn: Erweiterungskommissar der EU

Im März 2006 wurde die Öffnung des zweiten Verhandlungskapitels zum Thema Bildung und Kultur verzögert. Einige EU-Staaten (unter anderem Frankreich und Deutschland) forderten die Verbindung des Kapitels mit Fragen der Menschenrechte und der Kurdenfrage. Andere EU-Staaten, allen voran England und Finnland, lehnten eine Politisierung des rein auf Harmonisierung der Rechtsnormen ausgelegten Themas ab. Das Thema Menschenrechte käme planmäßig erst im Kapitel Justiz und Inneres auf die Tagesordnung, argumentierten sie.

Im Fortschrittsbericht 2006 der EU wurden Mängel bei der Abschaffung der Folter, dem Versuch, Kontrolle über die Armee zu gewinnen, und der Chance auf freie Meinungsäußerung aufgeführt.[3][4] Da die Türkei sich bis zum EU-Gipfel im Dezember 2006 weigerte das Ankara-Protokoll (ein Zusatzprotokoll zum Ankara-Abkommen von 1963) zu ratifizieren, beschloss der Europäische Rat auf dem Gipfel die Suspendierung von acht Verhandlungskapiteln.

Am 10. Januar 2007 kamen der damalige türkische Außenminister und heutige Staatspräsident Abdullah Gül, der Staatsminister für die EU Ali Babacan und alle Vertreter der zuständigen Ministerien zusammen. Es wurde beschlossen, sich einen eigenen, von der EU unabhängigen, Reformplan zur Erfüllung der Beitrittskriterien zu erstellen. Laut diesem Plan soll das Kapitel Justiz und Grundrecht und das Kapitel Justiz, Freiheit und Sicherheit bis Oktober 2009 abgeschlossen sein. Alle anderen Kapitel bis 2013. Um dieses Ziel zu erreichen sollen Gesetze geändert (zum Beispiel Vereinsgesetz) bzw. neue Gesetze verabschiedet werden.[5][6]

Am 6. Mai 2007 wurde Nicolas Sarkozy zum Staatspräsident Frankreichs gewählt. Er machte Wahlkampf mit dem Versprechen, den Beitrittsprozess der Türkei zu stoppen und durch Verhandlungen für eine andere Art der privilegierten Zusammenarbeit zu ersetzen. Er hat politische Vorbehalte gegen die für Juli 2007 geplante Eröffnung des Kapitels zu Wirtschafts- und Währungspolitik angemeldet. Die französische Regierung verhinderte am 24. Juni 2007 die Eröffnung des Dritten Kapitels „Wirtschafts- und Währungspolitik“ der Beitrittsverhandlungen.[7] Am 27. August 2007 revidierte Sarkozy seine Position zum EU-Beitritt der Türkei und stellte unter Bedingungen eine Fortsetzung der Beitrittsgespräche in Aussicht.[8]

Am 22. Juli 2007 wurde bei einer vorgezogenen Parlamentswahl die AKP von Regierungschef Erdoğan als Regierungspartei bestätigt. Sie hat auch nach der Wahl die absolute Mehrheit der Sitze im Parlament inne. Im Gegensatz zu den Oppositionsparteien CHP und MHP hat die AKP mit einer Fortführung des EU-Kurses um Stimmen geworben. Die anderen Parteien hatten eine EU-skeptischere Linie verfolgt.[9]

Nach erfolgter Parlamentswahl und der Wahl von Abdullah Gül zum Präsidenten hielt Regierungschef Erdoğan am 31. August 2007 eine Grundsatzrede mit der Ankündigung der Erhöhung des Reformtempos. Der Annäherungskurs würde auch unabhängig von der Eröffnung neuer Kapitel vorangetrieben. Zudem solle eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Folter verfolgt werden.[10]

Durch die im Herbst 2007 verstärkt aus dem Irak heraus durchgeführten Terroranschläge der Untergrundorganisation PKK wurde die Aufmerksamkeit der türkischen Regierung weg von den Reformen hin zur PKK gelenkt. Insbesondere die von der EU angemahnten Verbesserungen bei den Minderheitenrechte der Kurden waren durch die neue Gewalt innenpolitisch nicht opportun. Entsprechend negativ fiel auch der Fortschrittsbericht 2007 aus, in dem vor allem mangelhafte Religionsfreiheit für Christen und unzureichende Meinungsfreiheit bemängelt wurden. Gelobt wurde die demokratische Beilegung des Rechtsstreits zwischen Regierung und Opposition um die Wahl Abdullah Güls zum türkischen Präsidenten, gegen die auch das türkische Militär Vorbehalte geäußert hatte.[11]

Anfang 2008 eröffnete der Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalçınkaya ein Verbotsverfahren gegen die AKP wegen des vorgeblichen Versuchs die säkulare Grundordnung der Türkei zu untergraben. Vorausgegangen war ein Beschluss des türkischen Parlaments mit den Stimmen der MHP und AKP zur Abschaffung des Kopftuchverbots für Studentinnen. Das Verfahren führte zu einer wieder stärkeren Zustimmung der türkischen Bevölkerung zum EU-Prozess.[12] Am 30. Juli 2008 wurde der Verbotsantrag abgelehnt. Sechs der elf Richter stimmten für ein Verbot, womit die notwendige Anzahl von sieben Stimmen knapp verfehlt wurde. Somit darf die Partei weiter regieren, wobei jedoch gem. Art. 69 der Verfassung staatliche Unterstützungen für die AKP teilweise versagt werden.[13]

Im Zuge des Besuches des amtierenden EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso in der Türkei im April 2008 wurden in der Türkei einige Reformen verabschiedet, welche die Grundrechte von religiösen Minderheiten stärken. So stellte das türkische Religionsamt in einer Fatwa klar, dass eine Abkehr vom Islam hin zu einer anderen Religion ausdrücklich erlaubt sei.[12] Darüber hinaus entschied das türkische Parlament die Rückgabe der vor Jahrzehnten beschlagnahmten Immobilien an die jüdischen und christlichen Religionsgemeinschaften.[14]

Nach einer längeren Reformpause stellte der Regierungssprecher Cemil Çiçek das 131 Punkte umfassende „Dritte Nationale Programm“ (3. Ulusal Program) vor. Es beinhaltet eine Vielzahl von Anpassungsreformen. Die insgesamt 131 rechtlichen Änderungen und 342 Verordnungen sollen innerhalb von vier Jahren umgesetzt werden. Dabei sollen viele Standards des alltäglichen Lebens an die EU-Normen angepasst werden. Darunter sind Punkte wie zum Beispiel der Kampf gegen Plagiate, Umweltschutz sowie gewerkschaftliche Rechte. Die Institution des Ombudsmannes soll eingerichtet werden. Für das Parteiengesetz und eine Änderung der Parteifinanzierung wird eine Verfassungsänderung angestrebt. Wenn diese Änderungen vollzogen sind soll es eine höhere Transparenz und Parteienkontrolle sowie mehr Rechte für Parteimitglieder geben.[15]

Im Januar 2009 wurde Egemen Bağış zum ersten türkischen Europaminister ernannt. Er leitet von nun an die Beitrittsverhandlungen. „Der aus Bingöl stammende Bağış studierte in New York und spricht ausgezeichnet Englisch. Er gilt als Reformer und entschiedener EU-Anhänger“, meldete der Tagesspiegel.[16]

Verlauf der Verhandlungen

Nach dem Beschluss des Rates der EU-Regierungen zur Aufnahme von Verhandlungen, wurde formal das Mandat an die Europäische Kommission übertragen, die die Verhandlungen führt. In den kommenden Jahren reisen EU-Beamte regelmäßig in die Türkei, um die Fortschritte bei der Anpassung der politischen, ökonomischen und rechtlichen Standards an das EU-Regelwerk zu überprüfen. Die Türkei muss in den nächsten Jahren den kompletten rechtlichen Besitzstand der EU übernehmen. Das Regelwerk umfasst 35 Kapitel. Darin sind alle Rechtsakte (Europäisches Recht) wie zum Beispiel Verträge der Europäischen Union, die Verordnungen und Richtlinien enthalten (Siehe auch: Acquis communautaire).

Die Ergebnisse dieses Monitorings fließen in einen Bericht über den Stand der Reformen ein, den die Kommission jeweils im Herbst veröffentlicht. Die Kommission stellt schließlich fest, ob und wann die rund 35 Beitrittskapitel abgeschlossen sind. Nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes erklärt der Rat der EU-Regierungen die Beitrittsverhandlungen für abgeschlossen und setzt ein Datum für den formalen Beitritt fest.

Als „Notbremse“ enthält der Brüsseler Gipfelbeschluss eine Ausstiegsklausel: Wenn ein Drittel der EU-Mitgliedsstaaten es fordert oder wenn der Reformprozess in der Türkei in den Kernbereichen Menschenrechte, Minderheitenschutz und Meinungsfreiheit ins Stocken gerät, können die Verhandlungen ausgesetzt werden.

Zweite Hürde ist die Ratifizierung des Beitrittsvertrages in allen EU-Mitgliedsländern, per Parlamentsentscheid oder Referendum: Scheitert sie in nur einem Land, findet der Beitritt nicht statt. Als dritte Hürde wurde auf Druck Österreichs im Rahmentext der Beitrittsverhandlung am 3. Oktober 2005 festgelegt, dass auch die wirtschaftliche und politische Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union am Ende der Verhandlungen eine Rolle spielt.

Übersicht über die Beitrittsverhandlungen
Kapitel Screening (abgeschlossen) Verhandlung
01. Freier Warenverkehr 16. Januar 2006 – 24. Februar 2006
02. Freizügigkeit der Arbeitnehmer 19. Juli 2006 – 11. September 2006
03. Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr 21. November 2005 – 20. Dezember 2005 suspendiert
04. Freier Kapitalverkehr 25. November 2005 – 22. Dezember 2005 19. Dezember 2008 eröffnet[17]
05. Vergaberecht 7. November 2005 – 28. November 2005
06. Gesellschaftsrecht 21. Juni 2006 – 20. Juli 2006
07. Schutz geistiger Eigentumsrechte 6. Februar 2006 – 3. März 2006 17. Juni 2008 eröffnet
08. Wettbewerbsrecht 8. November 2005 – 2. Dezember 2005 28. Juni 2006 eröffnet
09. Finanzdienstleistungen 29. März 2006 – 3. Mai 2006 suspendiert
10. Informationsgesellschaft und Medien 12. Juni 2006 – 14. Juli 2006 19. Dezember 2008 eröffnet
11. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 5. Dezember 2005 – 26. Januar 2006 suspendiert
12. Lebensmittelsicherheit, Veterinärpolitik und Pflanzenschutz 9. März 2006 – 28. April 2006
13. Fischerei 24. Februar 2006 – 31. März 2006 suspendiert
14. Verkehrspolitik 26. Juni 2006 – 28. September 2006 suspendiert
15. Energie 15. Mai 2006 – 16. Juni 2006
16. Steuerpolitik 6. Juni 2006 – 12. Juli 2006
17. Wirtschafts- und Währungspolitik 16. Februar 2006 – 23. März 2006
18. Statistiken 19. Juni 2006 – 18. Juli 2006 26. Juni 2007 eröffnet[7]
19. Sozialpolitik und Beschäftigung 1 8. Februar 2006 – 22. März 2006
20. Unternehmens- und Industriepolitik 27. März 2006 – 5. Mai 2006 29. März 2007 eröffnet
21. Transeuropäisches Verkehrsnetz 30. Juni 2006 – 29. September 2006 19. Dezember 2007 eröffnet
22. Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente 11. September 2006 – 10. Oktober 2006
23. Justiz und Grundrechte 7. September 2006 – 13. Oktober 2006
24. Justiz, Freiheit und Sicherheit 23. Januar 2006 – 15. Februar 2006
25. Wissenschaft und Forschung 20. Oktober 2005 – 14. November 2005 abgeschlossen
26. Bildung und Kultur 26. Oktober 2005 – 16. November 2005
27. Umwelt 3. April 2006 – 2. Juni 2006
28. Verbraucher- und Gesundheitsschutz 8. Juni 2006 – 11. Juli 2006 19. Dezember 2007 eröffnet
29. Zollunion 31. Januar 2006 – 14. März 2006 suspendiert
30. Beziehungen nach Außen 10. Juli 2006 – 13. September 2006 suspendiert
31. Außenpolitik, Sicherheits- und Verteidigungspolitik 14. September 2006 – 6. Oktober 2006
32. Finanzkontrolle 18. Mai 2006 – 30. Juni 2006 26. Juni 2007 eröffnet[7]
33. Finanz- und Haushaltsbestimmungen 6. September 2006 – 4. Oktober 2006
34. Institutionen entfällt
35. Andere Fragen entfällt
1 Inklusive Antidiskriminierung und Gleichberechtigung von Geschlechtern

Verhandlungsfortschritt:

██ Kapitel suspendiert
██ Screening abgeschlossen
██ Kapitel eröffnet
██ Kapitel abgeschlossen

Geopolitische Aspekte eines Beitritts

„Hier ist die Türkei, die Herrin der Meerengen, die Wächterin vieler Tore.[12]

Charles de Gaulle

Die geopolitische Bedeutung der Türkei ist zwar erheblich (sei es in Zentralasien wie dem Nahen Osten)[18], doch ergibt sich daraus eine schwer kalkulierbare Situation mit positiven wie negativen Aspekten. Während die USA lange Zeit vor allem nur die positiven Seiten sahen, sind einige europäische Staaten derzeit skeptisch.

Ein Beitritt der Türkei würde viele noch zu lösende Konflikte in den Aufgabenbereich der EU-Politik stellen.[19] Die Konflikte in den Nachbarstaaten der Türkei, auf die die EU derzeit wenig Einfluss nimmt, könnten im europäischen Tagesgeschäft eine stärkere Rolle spielen. Dies bringt die notwendige Absicherung der Grenzen vor einem Übergreifen der Krisen in den europäischen Raum mit sich. Eine Absicherung wird aber jetzt schon über die Mitgliedschaft der Türkei in der NATO gewährleistet.

Die EU-Mitgliedschaft bringt für die Türkei auf der militärischen Ebene einen Autonomieverlust mit sich. Mit einem von der EU abhängigen Militär wäre es ihr nicht mehr möglich, die regionalen Begebenheiten selbst zu interpretieren und sich beispielsweise autonom für eine Aktivität zu entscheiden oder dagegen. So würde sie Souveränität abgeben müssen. Eine militärisch enger an Europa gebundene Türkei würde eventuell für die USA weiter an Attraktivität gegenüber dem Irak verlieren.

Die EU müsste ihre Interessen neu abwägen und in den Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien eingreifen, in dessen Zuge sie auf Russland Rücksicht nehmen muss. Damit stiege sie jedoch letztendlich auf eine Ebene mit den USA, da ihr Einfluss bis in den Mittleren Osten reichen würde. Dies ist auch der Grund, warum die USA einen Türkeibeitritt befürworten. Sie könnten von den guten Beziehungen zur EU und von deren Lage profitieren, ob im militärischen oder im energiepolitischen Sinne.

Der Einfluss, den ein Türkeibeitritt auf die Energiepolitik der EU nehmen könnte, lässt sich nicht abschätzen. Die Energieprobleme in Europa, zum Beispiel in Italien oder Griechenland, ließen sich unter einer Türkeimitgliedschaft leichter lösen. Gelder aus dem Strukturfonds der EU könnten die Infrastruktur der Pipelines verbessern und Unternehmen aus dem ganzen Kontinent könnten dort investieren.[20] Der enorme Wasservorrat der Türkei wäre bedeutend für die Union. Allerdings würde die EU im selben Moment mit Irak und Syrien über die Lösung des Euphrat-Tigris-Streitpunktes verhandeln müssen. Der Bau von Staudämmen im Rahmen des Südostanatolien-Projekts führt auf Seiten Syriens zu der Befürchtung, dass die Türkei eines Tages die Wasserversorgung als politisches Druckmittel einsetzen könnte.

Standpunkte der Bevölkerung

Europäische Union

39 Prozent der EU-Bürger sind nach einer Sonderumfrage zwischen März und Mai 2006[21] des Eurobarometers für den Beitritt, sobald die Türkei alle ihr von der EU auferlegten Bedingungen erfüllt, 48 Prozent dagegen. Gegenüber der Herbstumfrage 2005 stieg der Anteil der Befürworter um acht Prozent, und der Anteil der Gegner sank um sieben Prozent.

Innerhalb der „alten“ EU-Länder gibt es in Schweden, den Niederlanden und Dänemark eine absolute und in Großbritannien, Spanien, Irland und Portugal eine relative Mehrheit für einen Beitritt. Dem Eurobarometerbericht zufolge sind die Österreicher mit 81 Prozent Gegnern am skeptischsten, gefolgt von den Deutschen und Luxemburgern mit 69 Prozent. In Frankreich, Finnland und Belgien gibt es ebenfalls eine absolute und in Italien eine relative Mehrheit gegen einen Beitritt.

„Die türkische Regierung hat zur Kenntnis genommen, dass die Ablehnung des gerade von der AKP-Regierung angestrebten türkischen EU-Beitritts dort am höchsten in den Mitgliedstaaten ist, wo die Zahl der Türken besonders hoch bzw. ihre Integration – aus welchen Gründen auch immer – verbesserungswürdig ist.[22]

Cem Özdemir: Grünen-Abgeordneter im Europaparlament

Eine Aufnahme der Türkei gegen den Willen der meisten EU-Bürger könnte den Unmut über die Europäische Union erhöhen. Gerade nach den Referenden gegen die Ratifikation der EU-Verfassung scheint dies problematisch. Es könnte sogar ein Desintegrationsprozess in Gang gesetzt werden, der viele Errungenschaften der heutigen Union in Frage stellen würde.

Sobald in Frankreich oder Österreich die zugesagten Referenden über eine Aufnahme der Türkei in die EU stattfinden und sich eine Mehrheit gegen einen Beitritt der Türkei ausspricht, wäre der Beitritt gescheitert. Weil die Referenden wahrscheinlich am Ende der Beitrittsverhandlungen stehen – so sie dann noch stattfinden oder notwendig sind – sind schon deshalb Aussagen über deren möglichen Ausgang spekulativ.

Pro-Argumente der größten EU-Länder[23]
Angaben in Prozent. Mehrfachnennungen möglich.
Ein EU-Beitritt der Türkei ist zu befürworten, FR IT GB DE SP
… weil die Türkei bereits große Bemühungen im Modernisierungsprozess unternommen hat, um der EU beizutreten. 39 27 24 30 26
… weil die Türkei geographisch zur EU gehört. 29 33 31 26 38
… weil ein Beitritt der Türkei die Bedeutung Europas noch weiter unterstützen würde. 25 24 18 18 18
… weil die finanzielle Belastung schnell durch verstärktes Wachstum verringert werden würde. 19 16 13 22 23
… weil zahlreiche Türken mit den gleichen Unterschieden in ihrem Land leben müssen wie andere EU-Länder. 22 8 14 35 15
… weil die Türkei aus kultureller Sicht zur EU gehört. 17 23 12 17 14
… weil sich Europa schon lange für einen EU-Beitritt der Türkei engagiert. 18 14 10 22 11
… weil durch eine Ablehnung des Beitritts die Islamisten in der Türkei an Bedeutung gewinnen würden. 25 9 15 15 11
Andere Gründe 1
Keine Begründung 45 12 1 3
Contra-Argumente der größten EU-Länder[23]
Angaben in Prozent. Mehrfachnennungen möglich.
Ein EU-Beitritt der Türkei ist abzulehnen, FR IT GB DE SP
… weil in der Türkei die Menschenrechte nicht ausreichend respektiert werden. 39 32 28 43 32
… weil es zu viele religiöse und kulturelle Unterschiede gibt. 34 44 29 43 28
… weil die Frauen in der Türkei nicht dieselben Rechte wie Frauen in anderen EU-Ländern haben. 25 15 17 31 31
… weil die Türkei nicht zu Europa gehört. 25 11 18 19 10
… weil dann mehr Immigranten in andere EU-Länder strömen. 21 20 17 16 18
… weil der Beitritt die Kriminalitätsrate (Drogen, Prostitution, Menschenhandel) in Europa erhöhen und Terroristen anlocken würde. 12 15 10 14 21
… weil der Lebensstandard und das wirtschaftliche Wachstum der Türkei gerade einmal die untere Mindestgrenze der anderen EU-Länder erreicht hat. 9 10 13 11 16
… weil bereits zu viele Länder in der Europäischen Union sind. 14 6 16 8 6
… weil im Zuge eines Beitritts viele Unternehmen wegen der niedrigen Produktionskosten in die Türkei abwandern würden. 17 5 3 5 5
Andere Gründe 1
Keine Begründung 37 10 1 1

Türkei

Viele Bürger der Türkei schätzen die Werte des freien Europa und sind bereit, für einen Beitritt Kompromisse einzugehen. Das sieht man schon allein daran, dass in der Türkei ein spürbarer Wille zu Reformen und Europäisierung vorhanden ist, wie zum Beispiel die Abschaffung von Todesstrafe und Folter, die Hinarbeitung zu einem Rechtsstaat und die schrittweise Entmachtung des Militärs zeigen.

Allerdings gibt es auch gesellschaftliche Gruppen, die gegen einen Beitritt opponieren. Beispielsweise versucht eine nationalistische Juristenvereinigung, mit Klagen die Liberalisierung der Türkei zu behindern. So hatte sie versucht, die erste offizielle Konferenz zum Völkermord an den Armeniern gerichtlich zu untersagen und zeichnet verantwortlich für medienwirksame Klagen gegen Journalisten und Schriftsteller wegen Beleidigung der türkischen Nation, des Staates der türkischen Republik und der Institutionen und Organe des Staates nach § 301/1 des neuen Strafgesetzbuchs.

Einer Umfrage der International Strategic Research Organization (ISRO) zufolge ist die Unterstützung der türkischen Öffentlichkeit für einen Beitritt von 75 Prozent im Jahr 2004 auf 50 Prozent im November 2006 gefallen.[24] Es gibt Stimmen, die dies als Reaktion auf die ablehnende Haltung vieler EU-Staaten und -Bürger zurückführen. Ferner ist dies wohl auch in den nicht eingelösten EU-Versprechen bezüglich der Aufhebung der Isolation Nordzyperns begründet.

Im Jahr 2007 ist die politische Befürwortung eines Beitritts von Seiten der türkischen Bevölkerung weiter zurückgegangen. Mittlerweile tritt vermehrt eine anti-amerikanische und anti-europäische Grundeinstellung auf. Dies geht einher mit einer Erstarkung des türkischen Nationalismus, welcher durch die wieder aufgeflammten Terrorangriffe der PKK und gleichgültigen Reaktion der USA und EU hierauf begünstigt wird.

Durch das Verbotsverfahren gegen die AKP wurde der EU-Beitritt in der türkischen Bevölkerung wieder populärer.[12]

Haltung der Parteien in Deutschland

In Deutschland vertreten insbesondere die CDU[25] und die CSU die Ansicht, dass die Türkei nicht der EU beitreten, sondern den Status einer sogenannten „privilegierten Partnerschaft“ annehmen solle[26], wogegen die SPD[27] und Bündnis 90/Die Grünen[28] zumindest ernsthafte Verhandlungen mit dem möglichen Ziel eines Beitritts befürworten. Auch Die Linke ist für einen Beitritt.[29] Die Haltung der FDP zu einem Beitritt der Türkei ist nicht einheitlich. In einem ZDF-Interview betonte der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle allerdings am 5. April 2009, dass die Türkei heute „nicht beitrittsfähig“ und die EU „nicht aufnahmefähig“ seien. Die Diskussion um eine EU-Mitgliedschaft stünde erst in zehn Jahren an.[30]

Insgesamt gäbe es bei einer etwaigen Abstimmung derzeit daher nach der Anzahl der auf die Parteien entfallenen Bundestagsmandate eine parlamentarische Mehrheit für einen Türkei-Beitritt in Deutschland. Sollte es zu einer Abstimmung kommen, so werden die Regierungsparteien allerdings nicht zwangsläufig entsprechend des eigenen Parteiprogramms abstimmen, sondern nach dem Koalitionsvertrag. Der Vertrag der aktuellen großen Koalition sieht eine Fortsetzung der Verhandlungen mit offenem Ausgang vor.[31]

Alternative Vorschläge zum Beitritt

Jenseits einer Vollmitgliedschaft der Türkei wurden aus verschiedenen Seiten alternative Vorschläge zur Diskussion gestellt. Das prominenteste Beispiel ist die von der deutschen CDU/CSU 2004 ins Spiel gebrachte „privilegierten Partnerschaft“, die unter anderem von der österreichischen ÖVP unterstützt wird. Europarechtlich ist eine „privilegierten Partnerschaft“ nicht vorgesehen. Ansonsten hätte die Türkei eine Assoziation gemäß Artikel 310 EGV beantragen müssen.

Der französische Präsident Sarkozy hat im Sommer 2007 vorgeschlagen, die von ihm geplante „Mittelmeerunion“ als Alternative für einen EU-Beitritt der Türkei zu sehen. Seine Pläne wurde mittlerweile auf eine „Union für das Mittelmeer“, die die 1995 eingeleitete Euro-mediterrane Partnerschaft fortsetzt, gestutzt und der Türkei garantiert, dass die Gründung die Beitrittsverhandlungen mit der EU nicht beeinflussen wird.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Dossiers
Plädoyers für einen Beitritt
Plädoyers gegen einen Beitritt

Fußnoten

  1. „Ankara schickt sein größtes Polit-Talent“, Berliner Zeitung, 5. Oktober 2005.
  2. Das Parlament: Konservative für Beobachterstatus, 31. Januar 2005
  3. n-tv: Miserables Zeugnis – EU kritisiert Türkei, 30. Oktober 2006
  4. Frankfurter Allgemeine Zeitung: Beitrittsverhandlungen: EU sagt Treffen mit Türkei und Zypern ab, 2. November 2006
  5. Today’s Zaman: Turkey to wrap up political reforms before end of 2009, 2. April 2007
  6. ORF: Ankara verstärkt Europa-Kurs, 17. April 2007
  7. a b c Frankfurter Allgemeine Zeitung: EU-Beitrittsverhandlungen: Frankreich bremst Türkei-Gespräche, 26. Juni 2007
  8. Deutsche Welle: Sarkozy bietet im Streit um EU-Beitritt Ankaras Kompromiss an, 27. August 2007
  9. Die Zeit: Türkei: Erdogans AKP erzielt deutlichen Sieg, 22. Juli 2007
  10. Spiegel Online: Türkei: Erdogan will Reformtempo erhöhen, 31. August 2007
  11. ZEIT online: EU-Erweiterung: Brüssel mahnt: Mehr Tempo bei Reformen, 6. November 2007
  12. a b c d Neue Zürcher Zeitung: Barroso dringt in der Türkei auf Reformen, 12. April 2008
  13. „Türkisches Verfassungsgericht lehnt Verbot der Regierungspartei ab“, Spiegel Online, 30. Juli 2008
  14. Hürriyet: Barroso visits Greek patriarchate in his visit to Turkey, 12. April 2008
  15. Türkiye'nin Ulusal Program'ı hazırlandı, CNNTÜRK, abgerufen am 18. August 2008
  16. „Türkei erhält einen Minister für Europa“, Tagesspiegel, 10. Januar 2009
  17. Handelsblatt: EU und Türkei: Eile angemahnt, 19. Dezember 2008
  18. europa-digital: Die Rolle der Türkei für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU, 29.04.2002
  19. Die Zeit: Zumutung Türkei, 01/2004
  20. america.gov: U.S. Says Turkey Can Be Cultural Example, Energy Hub in Europe, 7. Juli 2006
  21. Attitudes towards European Union Enlargement, veröffentlicht im Juli 2006 (PDF; 876 KB)
  22. Diaspora: Warum das Heim-Wahlrecht der Türken die Integration behindert, Cem Özdemir in Spiegel Online, 28. März 2007
  23. a b Veröffentlicht in der französischen Zeitung Le Figaro
  24. Wahlen in der Türkei 2007, Dossier auf EurActiv.com
  25. Spiegel Online: Parteitag: CDU beschließt neues Grundsatzprogramm, 3. Dezember 2007
  26. Türkei: Partnerschaft statt EU-Mitgliedschaft, Angela Merkel in der WELT, 16. Oktober 2004
  27. Warum die Türkei in die EU gehört, Gerhard Schröder in der WELT, 13. Oktober 2004
  28. Gehört die Türkei nach Europa?, Hintergrundpapier von MdEP Heide Rühle, August 2005
  29. Linkspartei für EU-Beitritt der Türkei, wenn Menschenrechte eingehalten werden, Pressemitteilung der Partei Die Linke, 9. August 2005]
  30. http://berlindirekt.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,2034103,00.html
  31. Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. S. 151 PDF; 1,92 MB)

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